Fragen und Antworten

Stand 07.12.2016
Fragen & Antworten
SBH VOB ÖA 097-16 VP
Poßmoorweg 22, Los 1 Sportboden
Frage 1:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf folgenden Sachverhalt hin: In Ihrer Ausschreibung ist ein Sportboden nach DIN 18032 verlangt, der eine bauaufsichtliche Zulassung
haben soll.
Für Deutschland gilt die europäische, harmonisierte Norm EN 14904, 2006. Sportböden sind
nach dieser Norm zu prüfen, die Prüfberichte sind entsprechend vorzulegen. Die bauaufsichtliche Zulassung gilt seit 15.10. dieses Jahres nicht mehr als Verwendbarkeitsnachweis
(siehe Seite des DIBt) und darf entsprechend nicht mehr verlangt werden. Maßgeblich ist die
Erfüllung der in der EN 14904 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Brandschutz
und Emissionen, dieses ist durch CE-Kennzeichnung nachzuweisen.
Antwort:
Die Leistungsbeschreibung fordert einen „Flächenelastischer Sportboden gemäß DIN-V
18032-2 und DIN-EN 14904 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung“ Es sind beide
Normen benannt. Dass die „bauaufsichtliche Zulassung“ nach Aussage des Bieters seit dem
15.10.2016 nicht mehr gefordert werden darf, kann AG-seitig nach einer Recherche nicht
bestätigt werden.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Angebote beinhaltet, dass die
entsprechenden EN Prüfzeugnisse vorgelegt wurden.
1