Stand 07.12.2016 Fragen & Antworten SBH VOB ÖA 097-16 VP Poßmoorweg 22, Los 1 Sportboden Frage 1: Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf folgenden Sachverhalt hin: In Ihrer Ausschreibung ist ein Sportboden nach DIN 18032 verlangt, der eine bauaufsichtliche Zulassung haben soll. Für Deutschland gilt die europäische, harmonisierte Norm EN 14904, 2006. Sportböden sind nach dieser Norm zu prüfen, die Prüfberichte sind entsprechend vorzulegen. Die bauaufsichtliche Zulassung gilt seit 15.10. dieses Jahres nicht mehr als Verwendbarkeitsnachweis (siehe Seite des DIBt) und darf entsprechend nicht mehr verlangt werden. Maßgeblich ist die Erfüllung der in der EN 14904 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Brandschutz und Emissionen, dieses ist durch CE-Kennzeichnung nachzuweisen. Antwort: Die Leistungsbeschreibung fordert einen „Flächenelastischer Sportboden gemäß DIN-V 18032-2 und DIN-EN 14904 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung“ Es sind beide Normen benannt. Dass die „bauaufsichtliche Zulassung“ nach Aussage des Bieters seit dem 15.10.2016 nicht mehr gefordert werden darf, kann AG-seitig nach einer Recherche nicht bestätigt werden. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Angebote beinhaltet, dass die entsprechenden EN Prüfzeugnisse vorgelegt wurden. 1
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