NAPANRW.@ McteriolpriÍungsomt Nordrhêin-WestÍqlen AussenstelleÊrwitte. Auf den Thrànen2 . 59597Erwitte. Telefon(02943)897-0. Telefax(02943)897 33 . E-Mail:[email protected] ichesPriifzeugnis Allgemeines bauaufsichtl PriifzeugnisNummer: P-MPA-E-10-541 Gegenstand: Copolyesterplatten GRIPHENFROST"und ,,ARLA GRIPHENFROSTCOLOUR" ,,ARLA der Baustoffklasse 81 (DlN4102-1 , 05/98) als BauproduK der Bauregelliste A Íeil2 (2O1Ol1), lfd.Nr.2.I0.2 Antragsteller: Arla PlastAB Vàstanavàgen 59030Borensberg Schweden Ausstellungsdatum: 08.12.2010 Geltungsdauerbis: 07.12.2015 bauaufsichtlichen Prtifzeugnisses ist das obengenannte Produktim Sinne Aufgrunddiesesallgemeinen verwendbar. der Landesbauordnung Priifzeugnisumfasst4 Seiten. Diesesallgemeinebauaufsichtliche NfiPANRW.@ t'lqteriqlpriÍungsqmt NoÍdÍhein-Weslfqlen Seite2 des 1 1.1 bauaufsichtlichen Nr.P-MPA-E-10-54í vom08.í2.2010 GegenstandundVerwendungsbereich Gegenstand Dasallgemeine giltfUrdie Herstellung bauaufsichtliche Prtlfzeugnis undVerwendung der Copolyesterplatten GRIPHEN FROST" und ,,ARLA ,,ARLAGRIPHENFROSTCOLOUR"ats (Baustoffklasse schwerentflammbare Baustoffe DIN4102-81)nachDIN4102-1. DerBaustoffgiltals nicht brennend abtropfend / abfallend. 1.2 Verwendungsbereich 1.2.1 Die Copolyesterplatten sindfur Verglasungen, an die keineAnforderungen in bezugauf die Abgestelltwerden,zu verwenden. sturzsicherung sowiedie Feuerwiderstandsklasse DieOberflách der Copolyesterplatten darfnichtzusàtzlich mitAnstrichen, Beschichtungen oderáhnlichem versehenwerden.DieCopolyesterplatten mussenin einemAbstandvon > 40 mm zu gleichenoder anderenfláchigenBaustoffen eingesetzt werden.Die Bestándigkeit gegendes Brandverhaltens UberWitterungseinflUssen im Freienwurdenicht nachgewiesen. Daherdarf das Materialals schwerentflammbares Produktnur im Innernvon Gebàudenoder in andeMeitigwitterungsge schUtztenBereichenveMendetwerden. 1.2.2 Diesesallgemeine bauaufsichtliche Prtifzeugnis entháltkeineAussagenzur ErfUllung vonAnforderungen an denSchall-undWàrmeschutz. í.2.3 DerAntragsteller haterklàrt,dassin dem Bauprodukt keineProdukteverwendet werden,die der Gefahrstoffuerordnung, der Chemikalienverbotsverordnung oder der FCKW-Halon Verbotsverordnung (insbesonder unterliegen bzw.dasser Auflagenausdeno.a.Verordnungen der Kennzeichnungspflicht) einhàlt. Weiterhinerklártder Antragsteller, dass- sofernfiir den Handelund das Inverkehrbringen oder die VeMendungMaBnahmen im Hinblickauf die Hygiene,den Gesundheitsschutz oder den Umweltschutzzu treffen sind - diese vom AuftraggebeÍveranlasstbzw. in der erforderlichen Weisebekanntgemacht werden. Die Prtifstellehat daraufhinkeinenAnlassgesehen,die Auswirkungen des Bauproduktes auf denGesundheitsundUmweltschutz zu UberorUfen. 2 Anforderungenan das Bauprodukt 2.1 EigenschaftenundZusammensetzungen 2.1.1 Die lichtdurchlàssigen Plattenmussenaus Copolyester bestehen. Die Platten,,ARLAGRIPHEN FROST"miissenfarblossein. Die Platten'ARLAGRIPHENFROSTCOLOUR"mussenweiB eingefàrbtsein.Des weiterenmussenbeidePlattentypen auf beidenSeitenmit einermatten coeÍrudiertenBeschichtung versehensein.Die PlattenmLissen eineDickevon 2,0 mm (r10%) bis6,0 mm (+10%)sowieeineRohdichte von 1270kg/m3(r10%)aufweisen. 2.1.2 DieZusammensetzung des Baustoffs mussden beimMPANRWhinterlegten Angabenentspre chen. 2.2 AnzuwendendePrUfverfahren Die Copolyester-Platten mtissen die Anforderungenan schwerentflammbare Baustoffe(BauDIN4102-81)nachDIN4102-1erf0llen. stoffklasse 2.3 Nutzung,Unterhalt, Wartung DasBauprodukt darínichtderWitterungim Freienausgesetzt sein. '.--: NRW.nF r,rviiLrr.,r frloteÍiolprii{ungsqml NordÍhein'Westfolen Seite3 des 3 3.1 bauaufsichtlichen Nr.P-MPA-E-10-541 vom08.12.20í0 Ubereinstimmungsnachweis Allgemeines diesesallgemeimitden Bestimmungen des Bauprodukts der Ubereinstimmung Die Bestàtigung Ubereinstimeinem jedes mit Herstellwerk muss fur Prtlfzeugnisses nen bauaufsichtlichen und einerregelmáProduktionskontrolle auf der Grundlaleeinerwerkseigenen mungszertifikat der nachMaRgabe des Bauprodukts einerErstprtlfung einschlieBlich RigenFremduberwachung erfolgen' Bestimmungen A T eil2 Nr.2.i0.2Ausgabe2010/1undderfolgenden Bàuregelfiste zum Ubereinstimmungsnachweis sind die "Richtlinien der Uberwachung Ftir die Durchfuhrung bauaufsichtli4102-81 DIN (Baustoffklasse ) nach allgemeiner Baustoffe schwerentflammbarer in derjeweilsgultigenFassungmaBgebend' cherZulassung"l der einschlieBlich unddie Fremdilberwachung des Ubereinstimmungszertifikats FUrdie Erteilung eine hierfilranerhat der HerstelleÍdes Bauprodukts Produktpriifungen dabeidurchzufuhrenden einzuschalten' sowieeine hierfuranerkannteUberwachungsstelle f.annteZertititierungsstelle ftlnf Jahreaufzubesindmindestens und Fremduberwachung der Zertifizierung Die Ergebnisse oder zustàndigen bzw.der Uberwachungsstelle wahreÀ.Sie sindvon der Zertifizierungsstelle vozulegen' aufVerlangen berstenBauaufsichtsbehÓrde 3.2 WerkseigeneProduktionskontrolle gemàRDIN 18200:2000-05' Produktionskontrolle ist eine werkseigene In jedem Herstellwerk des Baupround Zusammensetzung Herstellung die die gleichmàRige Abschnitt3 einzurichten, 2.1gewáhrleistet' duktesgemáRAbschnitt ?? FremdUberwachung durcheine Fremdiiberwachung Produktionskontrolle ist die werkseigene In jedemHerstellwerk regelmàRigzutiberprufen,mindestensjedocheinmaljáhrlich'lmRahmenderFrem und es kónnenauch Probenfur cn-ungist Line Erstprufungdes Bauproduktsdurchzufi.thren, jeweilsder obliegen undPrtifungen werden.DieProbenahme entnommen stichprobenprufungen Uberwachungsstelle. anerkannten 4 Ubereinstimmungszeichen (U-Zeichen) nach mussvom Herstellermit dem Obereinstimmungszeichen Jedes Bauprodukt Das uwerden. der Lànder gekennzeichnet dem ubereinstimmungszeichen-Verordnungen Angabenauf dem Bauprodukt,auf einem Beipackzettel Zeichenist mit den vorgeschriebenen oder bereitet,auf dem Lieferschein oder auf seinerverpackungoder,wenndiesSchwierigkeiten wenndie darfnurerfolgen, DieKennzeichnung anzubringen. auf einerAn|agezr'rmLieferschein nachAbschnitt3 erfttlltsind' Voraussetzungen . l': ,.:lr '.qi;;;., '.., _ +: ,i;-:' vom l April 1997verófientlicht lnstitutsÍiir Bautechnik desDeutschen zulassung"sindin den"Mitteilungen" bauauÍsichtlicher NAPANRW.@ t'iqleriqlpÍii{ungsqmt NoÍdrhein-WesÍqlen Seite 4 des allgemeinenbauaufsichtlichenPriifzeugnissesNr.P-MPA-E-10-541 vom 08.12.2010 FolgendeAngabensind auf dem Baustoff,dessenVerpackung oder dem Beipackzettel anzubringen: - Produktname - Hersteller - Ubereinstimmungszeichen (U-Zeichen) mit - Herstellwerk - NummeÍdes allgemeinen bauaufsichtlichen Prtlfzeugnisses - Bildzeichen oderBezeichnung derZertifizierungsstelle - "Nurschwerentflammbar (KlasseDIN 4102-B'l)in einemAbstandvon > 40 mm zu gleichen oderanderenflàchigenBaustoffen" Rechtsgrundlage Diesesallgemeine bauaufsichtliche Priifzeugnis wirdaufgrunddes S 22 der Bauordnung fur das (BauONRW)vom01. Màz 2000in Verbindung LandNordrhein-Westfalen mitder Bauregelliste A, Ausgabe2010/1erteilt.In den Landesbauordnungen der Ubrigen Bundeslánder sindentspreRechtsgrundlagen chende enthalten. Rechtsbehelfsbelehru ng Gegendiesesallgemeine bauaufsichtliche PrUfzeugnis kanninnerhalb einesMonatsnachseiner Bekanntgabe Klagebei demVerwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879Gelsenkirchen schriftlich oderzur Niederschrift des Urkundsbeamten derGescháftsstelle diesesGerichtserhobenwerden.Die Klagemussden Kláger,den Beklagtenund den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einenbestimmten Antragenthalten.Die zur Begrttndung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollenangegeben, derangefochtene Bescheid sollin Urschriftoder in AbschriftbeigefUgt werden.Der KlagesollenAbschriftenfur die iibrigenBeteiligten werden. beigefUgt 7 7.1 /.J 7.4 AllgemeineHinweise Dasallgemeine bauaufsichtliche Prirfzeugnis ersetztnichtdie ftrr die Durchf0hrung von Bauvorhabengesetzlich vorgeschriêbenen Genehmigungen, Zustimmungen undBescheinigungen. Dasallgemeine bauaufsichtliche Prufzeugnis wirdunbeschadet der RechtêDritter,insbesondere privaterSchutzrechte, erteilt. Herstellerbzw. Vertreiberder Bauprodukte haben,unbeschadet weitergehender Regelungen, dem Verwender der Bauprodukte Kopiendes allgemeinen bauaufsichtlichen PrUfzeugnisses zur Verftigung zu stellen. Dasallgemeine bauaufsichtliche Priifzeugnis darfnurvollstàndig vervielfáltigt werden.Eineauszugsweise Veróffentlichung bedarfderZustimmung des MaterialprUfungsamtes NRW.Texteund Zeichnungen von Werbeschriften dUrfendem allgemeinen bauaufsichtlichen Prufzeugnis nicht widersprechen. Ubersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prtifzeugnisses mUssenden Hinweis"Vom MaterialprUfungsamt NRW nichtgepr0fteUbersetzung der deutschenOriginalfassung"enthalten. Erwitte, 08.12.2010 DerSachbearbeiter ,.tt Dipl.-lng.Rademacher '' Dipl.-lng. Schreiner
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