PETG Griphen Frost Clear

NAPANRW.@
McteriolpriÍungsomt Nordrhêin-WestÍqlen
AussenstelleÊrwitte. Auf den Thrànen2 . 59597Erwitte. Telefon(02943)897-0. Telefax(02943)897 33 . E-Mail:[email protected]
ichesPriifzeugnis
Allgemeines bauaufsichtl
PriifzeugnisNummer:
P-MPA-E-10-541
Gegenstand:
Copolyesterplatten
GRIPHENFROST"und
,,ARLA
GRIPHENFROSTCOLOUR"
,,ARLA
der Baustoffklasse
81 (DlN4102-1
, 05/98)
als BauproduK
der Bauregelliste
A Íeil2 (2O1Ol1),
lfd.Nr.2.I0.2
Antragsteller:
Arla PlastAB
Vàstanavàgen
59030Borensberg
Schweden
Ausstellungsdatum:
08.12.2010
Geltungsdauerbis:
07.12.2015
bauaufsichtlichen
Prtifzeugnisses
ist das obengenannte
Produktim Sinne
Aufgrunddiesesallgemeinen
verwendbar.
der Landesbauordnung
Priifzeugnisumfasst4 Seiten.
Diesesallgemeinebauaufsichtliche
NfiPANRW.@
t'lqteriqlpriÍungsqmt NoÍdÍhein-Weslfqlen
Seite2 des
1
1.1
bauaufsichtlichen
Nr.P-MPA-E-10-54í
vom08.í2.2010
GegenstandundVerwendungsbereich
Gegenstand
Dasallgemeine
giltfUrdie Herstellung
bauaufsichtliche
Prtlfzeugnis
undVerwendung
der
Copolyesterplatten
GRIPHEN
FROST"
und
,,ARLA
,,ARLAGRIPHENFROSTCOLOUR"ats
(Baustoffklasse
schwerentflammbare
Baustoffe
DIN4102-81)nachDIN4102-1.
DerBaustoffgiltals nicht brennend
abtropfend
/ abfallend.
1.2 Verwendungsbereich
1.2.1 Die Copolyesterplatten
sindfur Verglasungen,
an die keineAnforderungen
in bezugauf die Abgestelltwerden,zu verwenden.
sturzsicherung
sowiedie Feuerwiderstandsklasse
DieOberflách
der Copolyesterplatten
darfnichtzusàtzlich
mitAnstrichen,
Beschichtungen
oderáhnlichem
versehenwerden.DieCopolyesterplatten
mussenin einemAbstandvon > 40 mm zu gleichenoder
anderenfláchigenBaustoffen
eingesetzt
werden.Die Bestándigkeit
gegendes Brandverhaltens
UberWitterungseinflUssen
im Freienwurdenicht nachgewiesen.
Daherdarf das Materialals
schwerentflammbares
Produktnur im Innernvon Gebàudenoder in andeMeitigwitterungsge
schUtztenBereichenveMendetwerden.
1.2.2 Diesesallgemeine
bauaufsichtliche
Prtifzeugnis
entháltkeineAussagenzur ErfUllung
vonAnforderungen
an denSchall-undWàrmeschutz.
í.2.3 DerAntragsteller
haterklàrt,dassin dem Bauprodukt
keineProdukteverwendet
werden,die der
Gefahrstoffuerordnung,
der Chemikalienverbotsverordnung
oder der FCKW-Halon
Verbotsverordnung
(insbesonder
unterliegen
bzw.dasser Auflagenausdeno.a.Verordnungen
der Kennzeichnungspflicht)
einhàlt.
Weiterhinerklártder Antragsteller,
dass- sofernfiir den Handelund das Inverkehrbringen
oder
die VeMendungMaBnahmen
im Hinblickauf die Hygiene,den Gesundheitsschutz
oder den
Umweltschutzzu treffen sind - diese vom AuftraggebeÍveranlasstbzw. in der erforderlichen
Weisebekanntgemacht
werden.
Die Prtifstellehat daraufhinkeinenAnlassgesehen,die Auswirkungen
des Bauproduktes
auf
denGesundheitsundUmweltschutz
zu UberorUfen.
2
Anforderungenan das Bauprodukt
2.1 EigenschaftenundZusammensetzungen
2.1.1 Die lichtdurchlàssigen
Plattenmussenaus Copolyester
bestehen.
Die Platten,,ARLAGRIPHEN
FROST"miissenfarblossein. Die Platten'ARLAGRIPHENFROSTCOLOUR"mussenweiB
eingefàrbtsein.Des weiterenmussenbeidePlattentypen
auf beidenSeitenmit einermatten
coeÍrudiertenBeschichtung
versehensein.Die PlattenmLissen
eineDickevon 2,0 mm (r10%)
bis6,0 mm (+10%)sowieeineRohdichte
von 1270kg/m3(r10%)aufweisen.
2.1.2 DieZusammensetzung
des Baustoffs
mussden beimMPANRWhinterlegten
Angabenentspre
chen.
2.2 AnzuwendendePrUfverfahren
Die Copolyester-Platten
mtissen die Anforderungenan schwerentflammbare
Baustoffe(BauDIN4102-81)nachDIN4102-1erf0llen.
stoffklasse
2.3 Nutzung,Unterhalt,
Wartung
DasBauprodukt
darínichtderWitterungim Freienausgesetzt
sein.
'.--:
NRW.nF
r,rviiLrr.,r
frloteÍiolprii{ungsqml NordÍhein'Westfolen
Seite3 des
3
3.1
bauaufsichtlichen
Nr.P-MPA-E-10-541
vom08.12.20í0
Ubereinstimmungsnachweis
Allgemeines
diesesallgemeimitden Bestimmungen
des Bauprodukts
der Ubereinstimmung
Die Bestàtigung
Ubereinstimeinem
jedes
mit
Herstellwerk
muss fur
Prtlfzeugnisses
nen bauaufsichtlichen
und einerregelmáProduktionskontrolle
auf der Grundlaleeinerwerkseigenen
mungszertifikat
der
nachMaRgabe
des Bauprodukts
einerErstprtlfung
einschlieBlich
RigenFremduberwachung
erfolgen'
Bestimmungen
A T eil2 Nr.2.i0.2Ausgabe2010/1undderfolgenden
Bàuregelfiste
zum Ubereinstimmungsnachweis
sind die "Richtlinien
der Uberwachung
Ftir die Durchfuhrung
bauaufsichtli4102-81
DIN
(Baustoffklasse
) nach allgemeiner
Baustoffe
schwerentflammbarer
in derjeweilsgultigenFassungmaBgebend'
cherZulassung"l
der
einschlieBlich
unddie Fremdilberwachung
des Ubereinstimmungszertifikats
FUrdie Erteilung
eine hierfilranerhat der HerstelleÍdes Bauprodukts
Produktpriifungen
dabeidurchzufuhrenden
einzuschalten'
sowieeine hierfuranerkannteUberwachungsstelle
f.annteZertititierungsstelle
ftlnf Jahreaufzubesindmindestens
und Fremduberwachung
der Zertifizierung
Die Ergebnisse
oder zustàndigen
bzw.der Uberwachungsstelle
wahreÀ.Sie sindvon der Zertifizierungsstelle
vozulegen'
aufVerlangen
berstenBauaufsichtsbehÓrde
3.2
WerkseigeneProduktionskontrolle
gemàRDIN 18200:2000-05'
Produktionskontrolle
ist eine werkseigene
In jedem Herstellwerk
des Baupround Zusammensetzung
Herstellung
die die gleichmàRige
Abschnitt3 einzurichten,
2.1gewáhrleistet'
duktesgemáRAbschnitt
??
FremdUberwachung
durcheine Fremdiiberwachung
Produktionskontrolle
ist die werkseigene
In jedemHerstellwerk
regelmàRigzutiberprufen,mindestensjedocheinmaljáhrlich'lmRahmenderFrem
und es kónnenauch Probenfur
cn-ungist Line Erstprufungdes Bauproduktsdurchzufi.thren,
jeweilsder
obliegen
undPrtifungen
werden.DieProbenahme
entnommen
stichprobenprufungen
Uberwachungsstelle.
anerkannten
4
Ubereinstimmungszeichen
(U-Zeichen)
nach
mussvom Herstellermit dem Obereinstimmungszeichen
Jedes Bauprodukt
Das
uwerden.
der Lànder gekennzeichnet
dem ubereinstimmungszeichen-Verordnungen
Angabenauf dem Bauprodukt,auf einem Beipackzettel
Zeichenist mit den vorgeschriebenen
oder
bereitet,auf dem Lieferschein
oder auf seinerverpackungoder,wenndiesSchwierigkeiten
wenndie
darfnurerfolgen,
DieKennzeichnung
anzubringen.
auf einerAn|agezr'rmLieferschein
nachAbschnitt3 erfttlltsind'
Voraussetzungen
.
l':
,.:lr
'.qi;;;.,
'..,
_ +:
,i;-:'
vom l April 1997verófientlicht
lnstitutsÍiir Bautechnik
desDeutschen
zulassung"sindin den"Mitteilungen"
bauauÍsichtlicher
NAPANRW.@
t'iqleriqlpÍii{ungsqmt NoÍdrhein-WesÍqlen
Seite 4 des allgemeinenbauaufsichtlichenPriifzeugnissesNr.P-MPA-E-10-541
vom 08.12.2010
FolgendeAngabensind auf dem Baustoff,dessenVerpackung
oder dem Beipackzettel
anzubringen:
- Produktname
- Hersteller
- Ubereinstimmungszeichen
(U-Zeichen)
mit
- Herstellwerk
- NummeÍdes allgemeinen
bauaufsichtlichen
Prtlfzeugnisses
- Bildzeichen
oderBezeichnung
derZertifizierungsstelle
- "Nurschwerentflammbar
(KlasseDIN 4102-B'l)in einemAbstandvon > 40 mm zu gleichen
oderanderenflàchigenBaustoffen"
Rechtsgrundlage
Diesesallgemeine
bauaufsichtliche
Priifzeugnis
wirdaufgrunddes S 22 der Bauordnung
fur das
(BauONRW)vom01. Màz 2000in Verbindung
LandNordrhein-Westfalen
mitder Bauregelliste
A, Ausgabe2010/1erteilt.In den Landesbauordnungen
der Ubrigen
Bundeslánder
sindentspreRechtsgrundlagen
chende
enthalten.
Rechtsbehelfsbelehru
ng
Gegendiesesallgemeine
bauaufsichtliche
PrUfzeugnis
kanninnerhalb
einesMonatsnachseiner
Bekanntgabe
Klagebei demVerwaltungsgericht
Gelsenkirchen,
Bahnhofsvorplatz
3, 45879Gelsenkirchen
schriftlich
oderzur Niederschrift
des Urkundsbeamten
derGescháftsstelle
diesesGerichtserhobenwerden.Die Klagemussden Kláger,den Beklagtenund den Gegenstand
des
Klagebegehrens
bezeichnen
und soll einenbestimmten
Antragenthalten.Die zur Begrttndung
dienenden
Tatsachen
und Beweismittel
sollenangegeben,
derangefochtene
Bescheid
sollin Urschriftoder in AbschriftbeigefUgt
werden.Der KlagesollenAbschriftenfur die iibrigenBeteiligten
werden.
beigefUgt
7
7.1
/.J
7.4
AllgemeineHinweise
Dasallgemeine
bauaufsichtliche
Prirfzeugnis
ersetztnichtdie ftrr die Durchf0hrung
von Bauvorhabengesetzlich
vorgeschriêbenen
Genehmigungen,
Zustimmungen
undBescheinigungen.
Dasallgemeine
bauaufsichtliche
Prufzeugnis
wirdunbeschadet
der RechtêDritter,insbesondere
privaterSchutzrechte,
erteilt.
Herstellerbzw. Vertreiberder Bauprodukte
haben,unbeschadet
weitergehender
Regelungen,
dem Verwender
der Bauprodukte
Kopiendes allgemeinen
bauaufsichtlichen
PrUfzeugnisses
zur
Verftigung
zu stellen.
Dasallgemeine
bauaufsichtliche
Priifzeugnis
darfnurvollstàndig
vervielfáltigt
werden.Eineauszugsweise
Veróffentlichung
bedarfderZustimmung
des MaterialprUfungsamtes
NRW.Texteund
Zeichnungen
von Werbeschriften
dUrfendem allgemeinen
bauaufsichtlichen
Prufzeugnis
nicht
widersprechen.
Ubersetzungen
des allgemeinen
bauaufsichtlichen
Prtifzeugnisses
mUssenden
Hinweis"Vom MaterialprUfungsamt
NRW nichtgepr0fteUbersetzung
der deutschenOriginalfassung"enthalten.
Erwitte,
08.12.2010
DerSachbearbeiter
,.tt
Dipl.-lng.Rademacher
''
Dipl.-lng.
Schreiner