Viel Kapital in der Landwirtschaft

Kreisverband Aktuell
des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Herford-Bielefeld  April 2015
WARNUNG!!!
Liebe Mitglieder,
leider müssen wir feststellen, dass Mitglieder dadurch geschädigt werden, dass telefonisch Dienstleistungsverträge als "Brancheneinträge" im Internet geschlossen werden, die die Mitglieder nachträglich
lieber nicht abschließen wollten. Es entsteht ein "Überrumpelungseffekt", der dazu führt, dass leichtfertig mündlich Verträge abgeschlossen werden.
Hier gilt es einmal zu beachten, dass ein 14tägiges Widerrufsrecht, wie im Verbraucherschutzrecht,
nicht besteht, da ein Landwirt mit seinem Brancheneintrag grundsätzlich als Unternehmer und nicht
als Verbraucher handelt.
Es sind insbesondere folgende Firmen, die insoweit auffällig geworden sind:
-
GWE
Marketingbüro Blue GmbH
Örtlicher Medienverlag LECC d.o.o.
DBV Internet Online S.C.P
Verlag für elektronische Medien Melle
Besonders hervorzuheben sind die Praktiken des "Verlag für elektronische Medien Melle" (EBVZ.de).
Dieser ruft Mitglieder an, fragt nach der Zustimmung, das Telefonat auf Band aufzuzeichnen zu dürfen, und bietet dann als Dienstleistung die Eintragung in einem im Internet geführten Branchenbuch
an. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate, teilweise sogar zwei Jahre, und die Kosten
belaufen sich auf über 400,00 bzw. 500,00 € pro Jahr.
Wird der Vertrag später angefochten, lässt sich das Unternehmen anwaltlich vertreten und setzt die
Forderung gerichtlich durch. Es liegen leider bereits mehrere Entscheidungen von Amtsgerichten vor,
dass es im Falle der persönlichen Zustimmung zur Aufzeichnung eines Telefongesprächs einen wirksamen mündlichen Vertragsabschluss gegeben hat. Der Zahlungsanspruch der Firma gegenüber dem
Landwirt ist nach den amtsgerichtlichen Urteilen begründet, da kein Widerspruchsrecht besteht, nicht
gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wurde, keine Irrtums- oder Täuschungsanfechtung durchgreife und die Leistung erbracht wurde.
Wir warnen daher vor dieser neuen Geschäftspraxis, den Vertragsabschluss telefonisch herbeizuführen
und aufzuzeichnen, d.h. insoweit wirksamen mündlichen Verträgen mit allen daraus folgenden Verpflichtungen.
Verweigern Sie die Zustimmung zur Aufzeichnung des Gespräches mit einem deutlichen NEIN und
legen auf.
Redaktion:
WLV-Kreisverband
Herford-Bielefeld
Ihre WLV-Geschäftsstelle in Elverdissen
27.04.2015
Auf der Helle 16
32052 Herford
Tel.: 05221/34204-10
Fax: 05221/34204-19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wlv.de
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