Kreisverband Aktuell des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Herford-Bielefeld April 2015 WARNUNG!!! Liebe Mitglieder, leider müssen wir feststellen, dass Mitglieder dadurch geschädigt werden, dass telefonisch Dienstleistungsverträge als "Brancheneinträge" im Internet geschlossen werden, die die Mitglieder nachträglich lieber nicht abschließen wollten. Es entsteht ein "Überrumpelungseffekt", der dazu führt, dass leichtfertig mündlich Verträge abgeschlossen werden. Hier gilt es einmal zu beachten, dass ein 14tägiges Widerrufsrecht, wie im Verbraucherschutzrecht, nicht besteht, da ein Landwirt mit seinem Brancheneintrag grundsätzlich als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Es sind insbesondere folgende Firmen, die insoweit auffällig geworden sind: - GWE Marketingbüro Blue GmbH Örtlicher Medienverlag LECC d.o.o. DBV Internet Online S.C.P Verlag für elektronische Medien Melle Besonders hervorzuheben sind die Praktiken des "Verlag für elektronische Medien Melle" (EBVZ.de). Dieser ruft Mitglieder an, fragt nach der Zustimmung, das Telefonat auf Band aufzuzeichnen zu dürfen, und bietet dann als Dienstleistung die Eintragung in einem im Internet geführten Branchenbuch an. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate, teilweise sogar zwei Jahre, und die Kosten belaufen sich auf über 400,00 bzw. 500,00 € pro Jahr. Wird der Vertrag später angefochten, lässt sich das Unternehmen anwaltlich vertreten und setzt die Forderung gerichtlich durch. Es liegen leider bereits mehrere Entscheidungen von Amtsgerichten vor, dass es im Falle der persönlichen Zustimmung zur Aufzeichnung eines Telefongesprächs einen wirksamen mündlichen Vertragsabschluss gegeben hat. Der Zahlungsanspruch der Firma gegenüber dem Landwirt ist nach den amtsgerichtlichen Urteilen begründet, da kein Widerspruchsrecht besteht, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wurde, keine Irrtums- oder Täuschungsanfechtung durchgreife und die Leistung erbracht wurde. Wir warnen daher vor dieser neuen Geschäftspraxis, den Vertragsabschluss telefonisch herbeizuführen und aufzuzeichnen, d.h. insoweit wirksamen mündlichen Verträgen mit allen daraus folgenden Verpflichtungen. Verweigern Sie die Zustimmung zur Aufzeichnung des Gespräches mit einem deutlichen NEIN und legen auf. Redaktion: WLV-Kreisverband Herford-Bielefeld Ihre WLV-Geschäftsstelle in Elverdissen 27.04.2015 Auf der Helle 16 32052 Herford Tel.: 05221/34204-10 Fax: 05221/34204-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.wlv.de Seite 1 von 1
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