Informationen zu Bescheinigungen

Informationen zu Bescheinigungen
(Stand: November 2015)
Im Folgenden hat die Botschaft zu Ihrer Information die häufigsten Arten von Bescheinigungen, die
Voraussetzungen für deren Erteilung und die jeweils anfallenden Gebühren zusammengestellt.
Die Annahme Ihrer Unterlagen erfolgt ohne Termin (sonntags bis donnerstags von 08:00 bis 10:00
Uhr, Eingang Pass- und Legalisationsstelle).
Die Abholung der Bescheinigungen ist aufgrund der Vielzahl der Vorgänge erst am darauffolgenden
Arbeitstag möglich (ohne Termin, sonntags bis donnerstags von 10:30 bis 11:30 Uhr, Eingang Passund Legalisationsstelle).
Lebensbescheinigungen
-
persönliches Erscheinen (hier ist grundsätzlich keine Bevollmächtigung möglich)
ausgefülltes Formular des Rentenversicherungsträgers
Reisepass oder Personalausweis
Gebühren: frei
Schulbescheinigungen
-
Persönliches Erscheinen der Eltern (sofern ein Elternteil nicht erscheinen kann, ist eine Original-Vollmacht des abwesenden Elternteils mit dessen Unterschrift erforderlich)
Passkopien von Eltern und Kind (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel hervorgehen)
Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz (nur erforderlich bei Schülern, nicht
bei Studenten)
ggfs. Bescheinigung der aufnehmenden Schule
Gebühren: 25,00 Euro
Wohnsitzbescheinigungen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden
-
kein persönliches Erscheinen oder Bevollmächtigung erforderlich
Passkopie (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel
hervorgehen)
genaue Angabe der Adresse
ggfs. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz
Gebühren: 25,00 Euro
Wohnsitzbescheinigungen
zur
Vorlage
bei
ägyptischen
Behörden
(z.B.
in
KfZ-
Angelegenheiten)
-
kein persönliches Erscheinen oder Bevollmächtigung erforderlich
Passkopie (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel
hervorgehen)
genaue Angabe der Adresse
ggfs. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer hier i.d.R. zwei Arbeitstage in Anspruch nicht, da die
Bescheinigung auf arabisch ausgestellt wird.
Gebühren: 25,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Einreichung und ausschließlich in ägyptischen
Pfund in bar nach dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft Kairo zu
entrichten sind.
Bescheinigung zur Eheschließung in Ägypten
Dazu beachten Sie bitte das Informationsblatt Informationen zu Eheschließungen in Ägypten, dass Sie
auf der Website der Botschaft (www.kairo.diplo.de) unter der Rubrik Familien- und
Personenstandsangelegenheiten finden.
Adresse:
2, Sh. Berlin
(off Hassan Sabri)
Zamalek
Kairo
Telefon (allgemein):
002 (0) 2 27 28 20 00
Telefon (Passstelle, nur
Mo-Mi, 13:30 bis 15:00
Uhr):
002 (0) 2 27 28 2018
Telefax:
002 (0) 2 27 28 2056
e-Mail:
[email protected]
Internet:
www.kairo.diplo.de