Informationen zu Bescheinigungen (Stand: November 2015) Im Folgenden hat die Botschaft zu Ihrer Information die häufigsten Arten von Bescheinigungen, die Voraussetzungen für deren Erteilung und die jeweils anfallenden Gebühren zusammengestellt. Die Annahme Ihrer Unterlagen erfolgt ohne Termin (sonntags bis donnerstags von 08:00 bis 10:00 Uhr, Eingang Pass- und Legalisationsstelle). Die Abholung der Bescheinigungen ist aufgrund der Vielzahl der Vorgänge erst am darauffolgenden Arbeitstag möglich (ohne Termin, sonntags bis donnerstags von 10:30 bis 11:30 Uhr, Eingang Passund Legalisationsstelle). Lebensbescheinigungen - persönliches Erscheinen (hier ist grundsätzlich keine Bevollmächtigung möglich) ausgefülltes Formular des Rentenversicherungsträgers Reisepass oder Personalausweis Gebühren: frei Schulbescheinigungen - Persönliches Erscheinen der Eltern (sofern ein Elternteil nicht erscheinen kann, ist eine Original-Vollmacht des abwesenden Elternteils mit dessen Unterschrift erforderlich) Passkopien von Eltern und Kind (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel hervorgehen) Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz (nur erforderlich bei Schülern, nicht bei Studenten) ggfs. Bescheinigung der aufnehmenden Schule Gebühren: 25,00 Euro Wohnsitzbescheinigungen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden - kein persönliches Erscheinen oder Bevollmächtigung erforderlich Passkopie (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel hervorgehen) genaue Angabe der Adresse ggfs. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz Gebühren: 25,00 Euro Wohnsitzbescheinigungen zur Vorlage bei ägyptischen Behörden (z.B. in KfZ- Angelegenheiten) - kein persönliches Erscheinen oder Bevollmächtigung erforderlich Passkopie (aus denen sowohl die Personendaten als auch der ägyptische Aufenthaltstitel hervorgehen) genaue Angabe der Adresse ggfs. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer hier i.d.R. zwei Arbeitstage in Anspruch nicht, da die Bescheinigung auf arabisch ausgestellt wird. Gebühren: 25,00 Euro Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Einreichung und ausschließlich in ägyptischen Pfund in bar nach dem jeweils geltenden Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft Kairo zu entrichten sind. Bescheinigung zur Eheschließung in Ägypten Dazu beachten Sie bitte das Informationsblatt Informationen zu Eheschließungen in Ägypten, dass Sie auf der Website der Botschaft (www.kairo.diplo.de) unter der Rubrik Familien- und Personenstandsangelegenheiten finden. Adresse: 2, Sh. Berlin (off Hassan Sabri) Zamalek Kairo Telefon (allgemein): 002 (0) 2 27 28 20 00 Telefon (Passstelle, nur Mo-Mi, 13:30 bis 15:00 Uhr): 002 (0) 2 27 28 2018 Telefax: 002 (0) 2 27 28 2056 e-Mail: [email protected] Internet: www.kairo.diplo.de
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