Übung im Strafrecht Wintersemester 2015/16 Dr. Karl-Peter Julius Fortgeschrittenenhausarbeit Der arbeitslose A und sein Bekannter B kehren noch zu später Stunde in ihrer Stammkneipe ein. Im Schankraum ist außer dem Wirt W noch der bereits erheblich angetrunkene Gast G anwesend. G zeigt gerade dem W an der Theke ein paar Goldmünzen und A und B gesellen sich interessiert dazu. A, der sich gern eine der Goldmünzen aneignen möchte, um sie gewinnbringend zu veräußern, gibt sich gegenüber G als Goldhändler aus und bittet den G, ihm doch einmal kurz eine Münze zur Begutachtung auszuhändigen. G gibt dem A eine Goldmünze und begibt sich danach - ebenso wie B - kurz auf die Toilette. A sieht sich das Goldstück eingehend an, holt dann seine Geldbörse aus der Jackentasche und steckt die Münze in sein Portemonnaie. Er glaubt sich unbeobachtet, der unmittelbar dabei stehende W hat dies aber gesehen. W schreitet nicht ein, weil A bei ihm noch Zechschulden hat und er hofft, endlich zu seinem Geld zu kommen, wenn A die Goldmünze entwendet und veräußert. Auch B, der mittlerweile aus der Toilette gekommen ist, hat mitbekommen, wie A die Münze des G einsteckt. Er sieht die Chance, dass A endlich seine finanzielle Lage verbessert und bleibt an der Toilettentür stehen, um den G abzulenken, wenn dieser aus der Toilette kommt. Als G kurz darauf wieder den Schankraum betritt, verlässt A schnell die Gaststätte. Trotz seiner Trunkenheit erkennt G sofort, was passiert ist und verfolgt den A bis auf die Straße. Dort tritt der ebenfalls nachgeeilte B in Aktion: Damit A fliehen und die Münze in Sicherheit bringen kann, versetzt er dem G einen kräftigen Schlag ins Gesicht, sodass dieser zu Boden sinkt. A hat von B‘s Schlag nichts mitbekommen und läuft nach Hause. Als B den A dort aufsucht und ihm berichtet, dass er ihm zweimal geholfen hat, bedankt sich A herzlich dafür. Am nächsten Tag begibt sich A sofort zu W, um seine Zechschulden zu begleichen. Als er dem W dafür die Goldmünze des G anbietet (wobei er davon ausgeht, dass W weiß, dass es sich um eine Münze des G handelt), weist ihn W zunächst darauf hin, dass die Münze ja eigentlich dem G gehöre. Da aber der Wert des Goldstücks erheblich über der Höhe der Schulden liegt, nimmt W letztendlich das Goldstück entgegen und erklärt dem A, dass damit die Schulden vom Tisch seien. Ein paar Tage später erfährt A aus der Zeitung, dass der Münzhändler X dringend Goldmünzen sucht und einen guten Preis dafür zu zahlen bereit ist. A ärgert sich, dass er dem W die Münze gegeben hat, um damit seine vergleichsweise geringen Zechschulden zu begleichen. Er sucht daher den W erneut auf und bittet ihn, ihm die Münze gegen Barzahlung der ursprünglichen Schulden zurückzugeben. W willigt ein und gibt dem A die Münze zurück, da ihm der Besitz daran mittlerweile ohnehin zu „heiß“ geworden ist. A begibt sich mit dem Goldstück nach Hause. Als er versucht, den X ausfindig zu machen, muss er allerdings feststellen, dass ein Münzhändler X gar nicht existiert. Wie haben sich A, B und W nach dem StGB strafbar gemacht? Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt. BEARBEITERVERMERK: Das Gutachten darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5. Seitenränder: 7 cm Korrekturrand links; Rand rechts nicht unter 1 cm, oberer und unterer Rand nicht unter 2 cm). Die Arbeit darf lediglich Matrikelnummer und Prüfungsausweisnummer enthalten (keinen Namen oder Unterschrift) und ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsformular zur Hausarbeit, das auf der nächsten Seite und unter http://www.jura.uni-koeln.de/klausuren.html zu finden ist, abzugeben (lose eingelegt). Alle Hausarbeiten müssen fristgerecht schriftlich und elektronisch auf physischem Datenträger (kumulativ!) beim Lehrstuhl eingehen, s. dazu §§ 12 Abs. 7, 16 Abs. 3 StudPrO. Wir bitten Sie darum, CDs zu benutzen, da diese besser in der Arbeit befestigt werden können als USB-Sticks. Voraussetzung für eine Wertung der Arbeit ist außer der form- und fristgerechten Abgabe auch die fristgerechte Anmeldung in KLIPS, s. dazu http://www.jura.unikoeln.de/pruefungstermine.html?&L=0. Die Anmeldung kann bis zwei Wochen vor Ende der Bearbeitungsfrist vorgenommen und auch wieder zurückgenommen werden. ABGABE: Die Arbeit kann zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 16 Uhr) im Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Gottfried-Keller-Str. 2, 1. OG, abgegeben werden. Letzter Abgabetermin im Institut ist der 14. März 2016, 16 Uhr. Die Arbeit kann auch per Post an das Institut gesendet werden; hier muss der Poststempel das Datum des 14. März 2016 tragen. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: Universität zu Köln Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Albertus-Magnus-Platz D - 50923 Köln Universität zu Köln Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Erklärung zur Hausarbeit Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit abzugeben. Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben. Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden. Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses Blatt muss unterschrieben werden. DIESES ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN KLIPS! Ich, Frau/Herr stud. iur. _________________________________________________, Matrikelnummer |____|____|____|____|____|____|____| Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234) habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit im Bürgerlichen Recht / Öffentlichen Recht / Strafrecht als Teil der Zwischenprüfung („kleine ZP-Hausarbeit“) als Teil der Zwischenprüfung („große Hausarbeit“) als Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung („Fortgeschrittenenhausarbeit“) bei _____________________________________________ Name des Prüfers oder der Prüferin im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|, zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe, eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe. Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. _______________________ Ort, Datum ________________________ Unterschrift Internet: www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html • E-Mail: [email protected] Übrigens: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter http://www.jura.uni-koeln.de/faq.html
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