Übung im Strafrecht Sommersemester 2015 Dr. Karl-Peter Julius Fortgeschrittenenhausarbeit A hat wegen verschiedener Raubdelikte eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Als er nach seiner Entlassung im X-Supermarkt (X-SM) einkauft, trifft er dort seinen ehemaligen Mithäftling B, der in der Getränkeabteilung des X-SM aushilft. B erzählt dem A, dass im Leergut-Lager des X-SM immer größere Bargeldmengen ungesichert herumliegen. A möchte dieses Geld als Startkapital entwenden und bricht in der folgenden Nacht die verschlossene Tür des Leergut-Lagers des X-SM auf. Nach längerer Suche muss er jedoch feststellen, dass sich im Lagerraum kein Geld, sondern nur Leergut befindet. Um den Einbruch nicht mit völlig leeren Händen zu beenden, nimmt A noch 4 Kästen mit leeren Bierflaschen mit, die er am anderen Tag an der Leergut-Annahme des X-SM einlösen will. Bei dem Leergut handelt es sich um Kästen ohne Aufdruck sowie um Flaschen, die von vielen Brauereien verwendet werden und die sich nur durch das aufgeklebte Etikett einer bestimmten Bierfirma zuordnen lassen. A geht davon aus, dass der gesamte Leergutbestand dem X-SM gehört. Am nächsten Tag sucht A den X-SM auf, um die 4 Kästen abzugeben und das Pfandgeld in Höhe von insgesamt 12,- Euro zu kassieren. Die Annahmestelle für Leergut befindet sich im Geschäftsraum des X-SM und wird von einem Mitarbeiter des Supermarktes betreut, der im Bedarfsfall von den Kunden durch eine Klingel gerufen wird. Nach Rücknahme des Leergutes stellt er einen Getränkebon aus, den die Kunden anschließend an der Kasse mit ihrem Kauf verrechnen oder gegen Bargeld einlösen können. Als A die Annahmestelle betritt, sieht er den B und möchte sogleich die Gelegenheit nutzen, sich bei diesem für die falsche Information auf seine Art zu „bedanken“. Er stellt die Kästen ab und geht wütend auf den B zu. Mit den Worten „Das ist für deinen tollen Tipp!“ verpasst er dem B einen kräftigen Schlag in die Nieren, sodass dieser zu Boden sinkt und bewusstlos liegenbleibt. Jetzt bemerkt A, dass B eine goldene Halskette trägt, die sich A als kleine Entschädigung für die Falschinformation zueignen möchte. Mittlerweile ist jedoch die Kundin K herangetreten, deren mitgeführter Hund den A lautstark anbellt. Da A Angst vor Hunden hat, fordert er die K auf, dem B die Kette vom Hals zu nehmen und ihm zu geben. K hat die tätliche Auseinandersetzung zwischen A und B beobachtet und überlegt kurz, ob sie nicht einen Mitarbeiter des X-SM um Hilfe rufen oder weglaufen soll. Da niemand in der Nähe ist und K – für A erkennbar – panische Angst davor hat, dass A auch ihr gegenüber gewalttätig wird, kommt sie der Forderung des A nach. A steckt die Kette des B ein und verlässt den Supermarkt. Die 4 Kästen lässt er zurück, weil er wegen des Vorfalls mit B den Supermarkt so schnell wie möglich verlassen möchte. B wird kurz notärztlich behandelt, ist danach aber wieder wohlauf. Bitte prüfen Sie die Strafbarkeit des A nach dem StGB. Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt. BEARBEITERVERMERK: Das Gutachten darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5. Seitenränder: 7 cm Korrekturrand links; Rand rechts nicht unter 1 cm, oberer und unterer Rand nicht unter 2 cm). Die Arbeit darf lediglich Matrikelnummer und Prüfungsausweisnummer enthalten (keinen Namen oder Unterschrift) und ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsformular zur Hausarbeit, das auf der nächsten Seite und unter http://www.jura.uni-koeln.de/klausuren.html zu finden ist, abzugeben (lose eingelegt). Alle Hausarbeiten müssen fristgerecht schriftlich und elektronisch auf physischem Datenträger (kumulativ!) beim Lehrstuhl eingehen, s. dazu §§ 12 Abs. 7, 16 Abs. 3 StudPrO. Wir bitten Sie darum, CDs zu benutzen, da diese besser in der Arbeit befestigt werden können als USB-Sticks. Voraussetzung für eine Wertung der Arbeit ist außer der form- und fristgerechten Abgabe auch die fristgerechte Anmeldung in KLIPS, s. dazu http://www.jura.unikoeln.de/pruefungstermine.html?&L=0. Die Anmeldung kann bis zwei Wochen vor Ende der Bearbeitungsfrist vorgenommen und auch wieder zurückgenommen werden. ABGABE: Die Arbeit kann zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 16 Uhr) im Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Gottfried-Keller-Str. 2, 1. OG, abgegeben werden. Letzter Abgabetermin im Institut ist der 24. August 2015, 16 Uhr. Die Arbeit kann auch per Post an das Institut gesendet werden; hier muss der Poststempel das Datum des 24. August 2015 tragen. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: Universität zu Köln Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Albertus-Magnus-Platz D - 50923 Köln Universität zu Köln Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Erklärung zur Hausarbeit Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit abzugeben. Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben. Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden. Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses Blatt muss unterschrieben werden. DIESE ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN KLIPS! Ich, Frau/Herr stud. iur. _________________________________________________, Matrikelnummer |____|____|____|____|____|____|____| Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234) habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit im Bürgerlichen Recht / Öffentlichen Recht / Strafrecht als Teil der Zwischenprüfung („kleine ZP-Hausarbeit“) als Teil der Zwischenprüfung („große-Hausarbeit“) als Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung („Fortgeschrittenenhausarbeit“) bei ____________________________________________ Name des Prüfers oder der Prüferin im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|, zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe, eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe. Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. _______________________ Ort, Datum ________________________ Unterschrift Internet: www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html • E-Mail: [email protected] Übrigens: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter http://www.jura.uni-koeln.de/faq.html
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