Übung im Strafrecht Sommersemester 2015 Dr. Karl

Übung im Strafrecht
Sommersemester 2015
Dr. Karl-Peter Julius
Fortgeschrittenenhausarbeit
A hat wegen verschiedener Raubdelikte eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Als er
nach seiner Entlassung im X-Supermarkt (X-SM) einkauft, trifft er dort seinen ehemaligen
Mithäftling B, der in der Getränkeabteilung des X-SM aushilft. B erzählt dem A, dass im
Leergut-Lager des X-SM immer größere Bargeldmengen ungesichert herumliegen. A möchte
dieses Geld als Startkapital entwenden und bricht in der folgenden Nacht die verschlossene
Tür des Leergut-Lagers des X-SM auf. Nach längerer Suche muss er jedoch feststellen,
dass sich im Lagerraum kein Geld, sondern nur Leergut befindet. Um den Einbruch nicht mit
völlig leeren Händen zu beenden, nimmt A noch 4 Kästen mit leeren Bierflaschen mit, die er
am anderen Tag an der Leergut-Annahme des X-SM einlösen will. Bei dem Leergut handelt
es sich um Kästen ohne Aufdruck sowie um Flaschen, die von vielen Brauereien verwendet
werden und die sich nur durch das aufgeklebte Etikett einer bestimmten Bierfirma zuordnen
lassen. A geht davon aus, dass der gesamte Leergutbestand dem X-SM gehört.
Am nächsten Tag sucht A den X-SM auf, um die 4 Kästen abzugeben und das Pfandgeld in
Höhe von insgesamt 12,- Euro zu kassieren. Die Annahmestelle für Leergut befindet sich im
Geschäftsraum des X-SM und wird von einem Mitarbeiter des Supermarktes betreut, der im
Bedarfsfall von den Kunden durch eine Klingel gerufen wird. Nach Rücknahme des
Leergutes stellt er einen Getränkebon aus, den die Kunden anschließend an der Kasse mit
ihrem Kauf verrechnen oder gegen Bargeld einlösen können. Als A die Annahmestelle betritt,
sieht er den B und möchte sogleich die Gelegenheit nutzen, sich bei diesem für die falsche
Information auf seine Art zu „bedanken“. Er stellt die Kästen ab und geht wütend auf den B
zu. Mit den Worten „Das ist für deinen tollen Tipp!“ verpasst er dem B einen kräftigen Schlag
in die Nieren, sodass dieser zu Boden sinkt und bewusstlos liegenbleibt.
Jetzt bemerkt A, dass B eine goldene Halskette trägt, die sich A als kleine Entschädigung für
die Falschinformation zueignen möchte. Mittlerweile ist jedoch die Kundin K herangetreten,
deren mitgeführter Hund den A lautstark anbellt. Da A Angst vor Hunden hat, fordert er die K
auf, dem B die Kette vom Hals zu nehmen und ihm zu geben. K hat die tätliche
Auseinandersetzung zwischen A und B beobachtet und überlegt kurz, ob sie nicht einen
Mitarbeiter des X-SM um Hilfe rufen oder weglaufen soll. Da niemand in der Nähe ist und K –
für A erkennbar – panische Angst davor hat, dass A auch ihr gegenüber gewalttätig wird,
kommt sie der Forderung des A nach. A steckt die Kette des B ein und verlässt den
Supermarkt. Die 4 Kästen lässt er zurück, weil er wegen des Vorfalls mit B den Supermarkt
so schnell wie möglich verlassen möchte. B wird kurz notärztlich behandelt, ist danach aber
wieder wohlauf.
Bitte prüfen Sie die Strafbarkeit des A nach dem StGB. Ggf. erforderliche Strafanträge sind
gestellt.
BEARBEITERVERMERK:
Das Gutachten darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten (Schriftgröße 12;
Zeilenabstand 1,5. Seitenränder: 7 cm Korrekturrand links; Rand rechts nicht unter 1 cm,
oberer und unterer Rand nicht unter 2 cm).
Die Arbeit darf lediglich Matrikelnummer und Prüfungsausweisnummer enthalten (keinen
Namen oder Unterschrift) und ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen
Erklärungsformular zur Hausarbeit, das auf der nächsten Seite und unter
http://www.jura.uni-koeln.de/klausuren.html zu finden ist, abzugeben (lose eingelegt).
Alle Hausarbeiten müssen fristgerecht schriftlich und elektronisch auf physischem
Datenträger (kumulativ!) beim Lehrstuhl eingehen, s. dazu §§ 12 Abs. 7, 16 Abs. 3 StudPrO.
Wir bitten Sie darum, CDs zu benutzen, da diese besser in der Arbeit befestigt werden
können als USB-Sticks.
Voraussetzung für eine Wertung der Arbeit ist außer der form- und fristgerechten Abgabe
auch die fristgerechte Anmeldung in KLIPS, s. dazu
http://www.jura.unikoeln.de/pruefungstermine.html?&L=0. Die Anmeldung kann bis zwei Wochen vor Ende der
Bearbeitungsfrist vorgenommen und auch wieder zurückgenommen werden.
ABGABE:
Die Arbeit kann zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr
sowie zwischen 13 und 16 Uhr) im Institut für ausländisches und internationales Strafrecht,
Gottfried-Keller-Str. 2, 1. OG, abgegeben werden.
Letzter Abgabetermin im Institut ist der 24. August 2015, 16 Uhr.
Die Arbeit kann auch per Post an das Institut gesendet werden; hier muss der Poststempel
das Datum des 24. August 2015 tragen. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:
Universität zu Köln
Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Albertus-Magnus-Platz
D - 50923 Köln
Universität zu Köln
Prüfungsamt der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Erklärung zur Hausarbeit
Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit abzugeben.
Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben.
Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden.
Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses Blatt muss unterschrieben werden.
DIESE ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN KLIPS!
Ich, Frau/Herr stud. iur. _________________________________________________,
Matrikelnummer
|____|____|____|____|____|____|____|
Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234)
habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit
im
Bürgerlichen Recht /
Öffentlichen Recht /
Strafrecht
als Teil der Zwischenprüfung („kleine ZP-Hausarbeit“)
als Teil der Zwischenprüfung („große-Hausarbeit“)
als Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung
(„Fortgeschrittenenhausarbeit“)
bei ____________________________________________
Name des Prüfers oder der Prüferin
im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|,
zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe,
eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe.
Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über
http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen.
Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit
Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
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Ort, Datum
________________________
Unterschrift
Internet: www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html • E-Mail: [email protected]
Übrigens: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter http://www.jura.uni-koeln.de/faq.html