Demeter-Inspektionsbogen Anlage: Tierhaltung Datum der Inspektion: Firma: Jahr: 2016 Betriebsnummer: lfd. Nr. A A.1 RiliBezug 7.6. 7.6.IV Bereich A.2 7.6.IV Bei Kastrationen werden Betäubungs- und/oder Schmerzmittel eingesetzt. A.3 7.6.V Enthornte Tiere werden nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten. A.4 7.6.V A.5 7.6.V Enthornung wird aktiv oder züchterisch nicht durchgeführt. In Einzelfällen liegt dafür eine Ausnahmegenehmigung vor. Aktiv oder züchterisch enthornte Tiere werden nur mit ANG zugekauft. A.6 7.6.V A.7 7.6.VII A.8 7.6.VIII Es findet keine Zucht mit genetisch hornlosen Nachkommen bei Milch- und Mutterkühen statt. (Ausnahme: Angus-, Galloway-Herden). Embryotransfer und Spermatrennung als Züchtungsmethode oder daraus entstandene Tiere werden nicht eingesetzt. Auf landwirtschaftlichen Betrieben werden mind. 0,2 GV/ha Raufutterfresser gehalten. A.9 7.6.IX Formaldehyd wird zur Desinfektion von Stalleinrichtungen oder Melkanlagen nicht eingesetzt. X.1 Anhang 5 In der Status-Tabelle des Vorjahreszertifikats, Tiere nicht für Demeter-Warenverkehr, wurden die Angaben zu allen Tieren, die nicht mit dem Status demeter gehandelt werden können überprüft und aktualisiert. Bei Neubetrieben bitte eine Liste der Rinder und Schafe, die Aufgrund der Herkunft/ihrer Geburt nicht als demeter-Tiere gehandelt werden können, beifügen. Es werden folgende Angaben benötigt: Tierart, Ohrmarken-Nr., Geb.-Datum, Geschlecht, Datum des Zugangs. Prüfmethode **) Anl. Nr. Allgemeine Regelungen Erzeugung, Tierhaltung Es werden keine richtlinienrelevanten Eingriffe (wie z.B. , Zähnekneifen, Zähneschleifen, Kuhtrainer, Nasenringe, Nasenkrampen, Schnäbel touchieren) bei Tieren durchgeführt. X.2 JA X.3 Nicht-Demeter-Rinder vorhanden X.4 keine Veränderungen zum Vorjahr X.5 Ergeb nis *) Alle Rinder/Schafe sind demeter B B.1 7.7. 7.7.I B.2 7.7.II Allgemeine Regelungen Erzeugung, Fütterung Mind. 50 % TM der Gesamtjahresration wird auf dem eigenen Betrieb oder vom Kooperationsbetrieb erzeugt. (Ausnahme für Gartenbau mit Geflügel < 350 St.) Max. 33 % der Gesamtjahresration ist betriebseigenes Futter in Umstellung , 2. U-Jahr B.3 7.7.III Mind.66 % der Gesamtjahresration ist voll anerkanntes Demeter-Futter. B.4 7.7.IV 100 % der Gesamtjahresration sind Bio-Futtermittel. B.5 7.7.IV Mind. 50 % TM der Tagesration sind bei allen Tierarten Demeter-Futtermittel. B.6 7.7.V B.7 7.7.VI B.8 7.7.VII Bei Schweinen sind max. 20 % der Jahresration Bio-Futtermittel. Für höhere Anteile liegt eine Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor. Bei Geflügel sind max. 30 % der Jahresration Bio-Futtermittel. Für höhere Anteile liegt eine Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor. Bei Raufutterfressern sind max. 20 % der Jahresration Bio-Futtermittel. B.9 7.7.VIII Wiederkäuer erhalten während der Winterfütterung mind. 3 kg TM Heu/Tag und GVE. B.10 7.7.IX B.11 7.7.X Alle Raufutterfresser erhalten mindestens 50% (TM) Grünfutter in der täglichen SommerFutterration. Es findet auch in Bezug auf die Tagesration keine reine Silage-Fütterung statt. B.12 7.7.XI An tierischen Futtermitteln wird nur Milch, Milchprodukte, Molke und Eier zugefüttert. B.13 7.7. Der Futterzukauf und alle Futterrationen (ggfls. beifügen) entsprechen den Demeter-Richtlinien. B.14 7.7.XII Tiere für Eigenbedarf werden mindestens ökologisch gefüttert. B.15 Anhang 7 Demeter-Mischfuttermittel werden nur bei den in Anhang 7 oben genannten DemeterMarkenpartnern zugekauft B.16 Anhang 7 Bio-Ergänzungsfuttermittel werden nur bei den in Anhang 7 genannten Herstellern zugekauft. C C.1 7.8. 7.8.II Arzneimittelbehandlung bei Tieren Es werden keine Medikamente mit Organophosphaten eingesetzt. C.2 7.8.V Pyrethroide werden nur als Pour-on-Präparate oder Ohrclips angewendet. C.3 7.8.IV C.4 7.8.IV Es wird pro Tier nur eine Behandlung mit Avermectin gegen Myiasis (Fliegenmadenbe-fall) und Oestrus ovis (Nasendasseln) durchgeführt. Eine Behandlung der gesamten Herde mit Avermectin wurde nicht durchgeführt. C.5 7.8.VI *) Prüferg.ebnis: √ = ohne Mangel, X = Abweichung, / = nicht relevant, 0 = nicht geprüft B B Entwurmung mit allopathischen Mitteln erfolgt nur nach vorheriger Kotuntersuchung und unter Berücksichtigung von entsprechenden weidehygienischen Maßnahmen **) Prüfmethode: A = Auskunft B = Befund Seite 1 /2 Firma: Jahr: 2016 Betriebsnummer: lfd. Nr. C.6 RiliBezug 7.8.IX D D.1 7.9.1 7.9.1 E E.1 7.9.2. 7.9.2. Nach der Gabe allopathischer Medikamente wird die doppelte Wartezeit, mindestens jedoch 48 Stunden eingehalten Kleine Wiederkäuer, Schafe Graue gehörnte Heidschnucke, weiße gehörnte Heidschnucke und bei Skudden die männlichen Tiere werden behornt gehalten. Kleine Wiederkäuer, Ziegen Es werden maximal 15 % hornlose Tiere gehalten. E.2 7.9.2. Der Ziegen-Zuchtbock ist nicht genetisch hornlos. E.3 7.9.2. Max. 15 % der milchgebenden Tiere sind hornlos. Für höhere Anteile liegt eine Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor. *) Prüferg.ebnis: √ = ohne Mangel, X = Abweichung, / = nicht relevant, 0 = nicht geprüft Bereich Ergeb nis *) **) Prüfmethode: A = Auskunft B = Befund Prüfmethode **) Anl. Nr. Seite 2 /2
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