Marken- und Titelschutzrecht Marken- und Titelschutzrecht/Kurzübersicht: Markenanmeldung beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante/Spanien / Vertretung gegenüber den Behörden z.B. im Rahmen von Löschungsanträgen oder Widersprüchen / Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen von tatsächlichen oder behaupteten Markenverletzungen / Beratung beim Titelschutz (z.B. für Softwareprodukte, Film- und Tonwerke sowie Bühnenwerken) und Erstellen von Titelschutzanzeigen / Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen Marken- und Titelschutzrecht im Detail: In den letzten Jahren wurde die wirtschaftliche Bedeutung der Marke immer größer. Längst haben auch kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen die wirtschaftliche Bedeutung einer starken Kennzeichnung ihrer Produkte und Dienstleistungen erkannt. Eine starke Marke hat großen Werbeeffekt. Darüber hinaus können Lizenzen gegen Entgelt vergeben werden. Hierdurch wird den Lizenznehmern erlaubt die Marke zu nutzten. Markenschutz entsteht auf nationaler Ebene grundsätzlich mit der Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt. Auf europäischer Ebene können entweder Gemeinschaftsmarken oder IR Marken registriert werden. geschützt. Zu beachten ist allerdings, dass im Bereich des Markenrechts der Prioritätsgrundsatz gilt. Dies bedeutet, dass eine ältere Firma (Name des Kaufmannes unter dem er seine Geschäfte betreibt) grundsätzlich die besseren Rechte hat als eine jüngere Marke. Markenschutz kann für eine Vielzahl von Zeichen erlangt werden. Eintragungsfähig sind auch Hörmarken und dreidimensional Marken. Wichtig ist, dass die Marke Kennzeichnungskraft besitzt. Markenschutz besteht zunächst für 10 Jahre. Die Schutzdauer kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Um Ihre Schutzwirkung zu erhalten muss die eingetragene Marke benutzt werden. Ist das nicht der Fall kann unter Umständen gegen einen Verletzter nicht mit Erfolg vorgegangen werden. Ebenfalls im Markengesetz hat nun der Werktitelschutz seine gesetzliche Normierung gefunden. Somit kann nun Schutz von Buch-, Film-, Zeitschriften- und Fernseh- sowie Software- und Musiktiteln über das Markenrecht erlangt werden. Titelschutz wird mit Ingebrauchnahme des Titels erlangt. Da allerdings der Titel schon in der Vorbereitungsphase eines Werkes geschützt werden muss, besteht die Möglichkeit der sog. fiktiven Benutzung mittels Titelschutzanzeige. Unabhängig von der Eintragung sind auch notorisch bekannte Marken und Marken die durch Benutzung Verkehrsgeltung haben Wegner & Zorn Rechtsanwälte . Bismarckstr. 91 . D-67059 Ludwigshafen . Tel: +49 621 62 99 99-0 . Fax: +49 621 62 99 99 -14 Internet: www.wegner-zorn.com . e-Mail: [email protected] . Inhaber: Martin Wegner & Markus Zorn Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht/Kurzübersicht: Beratung bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Aspekte zur Minimierung wettbewerbsrechtlicher Risiken / schnelle Reaktionen auf Wettbewerbsverstöße durch Abmahnung und Erwirkung von einstweiligen Verfügungen Wettbewerbsrecht im Detail: Das Wettbewerbsrecht hat seine Regelung im UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gefunden. Es handelt sich hierbei um ein vom Umfang her gesehen kleines Gesetzeswerk, das lediglich 22 Vorschriften enthält. Im Wettbewerbsrecht spielt jedoch die Rechtssprechung eine außerordentlich wichtige Rolle. Vergleichbar mit dem anglo-amerikanischen „case law“ haben die Urteile des Bundesgerichtshofes eine große Bedeutung. Dies hängt damit zusammen, dass das alte UWG eine Zentralnorm hatte, die allgemein formuliert war und die unlautere Wettbewerbshandlungen als unzulässig ansah. Es war dann Sache der Gerichte diese offene Formulierung des Gesetzgebers mit Inhalt zu füllen. Im Jahr 2004 erfuhr das UWG eine tief greifende Reform. Es wurde versucht die entwickelten Rechtssprechungsgrundsätze in Gesetzesform zu bringen. Daher ist die alte Rechtssprechung in Zweifelsfragen, auch unter Geltungsbereich des neuen UWG, heranzuziehen. Das UWG schützt die Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb, sowie Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbshandlungen. Der Zuwiderhandelnde kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zur Ahndung besonders schwerer Verstöße wurden Strafvorschriften in das UWG aufgenommen. Wegner & Zorn Rechtsanwälte . Bismarckstr. 91 . D-67059 Ludwigshafen . Tel: +49 621 62 99 99-0 . Fax: +49 621 62 99 99 -14 Internet: www.wegner-zorn.com . e-Mail: [email protected] . Inhaber: Martin Wegner & Markus Zorn
© Copyright 2024 ExpyDoc