Charta zu Prüfen und Beurteilen an der Kantonsschule Zug _________________________________________________________________________________ Wir Lehrerinnen und Lehrer der Kantonsschule Zug halten uns an die unten stehenden 1 Regeln . Weichen wir ausnahmsweise von ihnen ab, so begründen wir dies. 1 Wir sprechen Prüfungstermine mit den Klassen ab und tragen sie im Klassenheft ein. 2 Wir achten darauf, dass eine Klasse nicht mehr als eine grosse Prüfung am Tag und nicht mehr als drei grosse Prüfungen – bei Einverständnis der Klasse vier – in einer Woche hat. Unter grossen Prüfungen verstehen wir Leistungsmessungen, die mit einem Vorbereitungsaufwand von einer Stunde oder mehr und/oder mit erheblicher Belastung während der ganzen Lektion verbunden sind. Wir führen nicht mehr grosse Prüfungen durch, als in unserem Fach Wochenlektionen stattfinden. 3 Wir achten darauf, dass ein einzelnes Fach die Schülerinnen und Schüler zeitlich - insbesondere durch grosse und kleine Prüfungen - nicht übermässig beansprucht. 4 Den Prüfungsstoff geben wir den Klassen mindestens eine Woche im Voraus bekannt – in Form von Lernzielen oder mit konkreten Beschreibungen. 5 In unseren Prüfungen ist angegeben, wie die einzelnen Aufgaben gewichtet sind, und für die Schülerinnen und Schüler ist auch im Voraus klar, wie viel eine Prüfung für die Semesternote zählt. 6 Die Prüfungen geben wir nach spätestens zwei Wochen zurück und besprechen sie mit den Klassen. 7 Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Prüfungen mit nach Hause nehmen. 8 Wir verzichten auf unangekündigte «Blitzprüfungen». 9 Wir bewerten Leistungen – nicht Disziplin. Das gilt auch für die mündliche Arbeit. 10 In den Fachschaften tauschen wir uns regelmässig über unsere Beurteilungspraxis aus. _________________________________________________________________________________ 1 Neben der Charta gelten die Vorgaben zur Leistungsbeurteilung aus der Schulordnung der Kantonsschule Zug, Punkte 8-21 (vgl. www.ksz.ch)
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