Charta zu Prüfen und Beurteilen an der Kantonsschule Zug

Charta zu Prüfen und Beurteilen an der Kantonsschule Zug
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Wir Lehrerinnen und Lehrer der Kantonsschule Zug halten uns an die unten stehenden
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Regeln . Weichen wir ausnahmsweise von ihnen ab, so begründen wir dies.
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Wir sprechen Prüfungstermine mit den Klassen ab und tragen sie im Klassenheft ein.
2
Wir achten darauf, dass eine Klasse nicht mehr als eine grosse Prüfung am Tag und
nicht mehr als drei grosse Prüfungen – bei Einverständnis der Klasse vier – in einer
Woche hat. Unter grossen Prüfungen verstehen wir Leistungsmessungen, die mit einem
Vorbereitungsaufwand von einer Stunde oder mehr und/oder mit erheblicher Belastung
während der ganzen Lektion verbunden sind. Wir führen nicht mehr grosse Prüfungen
durch, als in unserem Fach Wochenlektionen stattfinden.
3
Wir achten darauf, dass ein einzelnes Fach die Schülerinnen und Schüler zeitlich - insbesondere durch grosse und kleine Prüfungen - nicht übermässig beansprucht.
4
Den Prüfungsstoff geben wir den Klassen mindestens eine Woche im Voraus bekannt –
in Form von Lernzielen oder mit konkreten Beschreibungen.
5
In unseren Prüfungen ist angegeben, wie die einzelnen Aufgaben gewichtet sind, und für die
Schülerinnen und Schüler ist auch im Voraus klar, wie viel eine Prüfung für die Semesternote
zählt.
6
Die Prüfungen geben wir nach spätestens zwei Wochen zurück und besprechen sie mit den
Klassen.
7
Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Prüfungen mit nach Hause nehmen.
8
Wir verzichten auf unangekündigte «Blitzprüfungen».
9
Wir bewerten Leistungen – nicht Disziplin. Das gilt auch für die mündliche Arbeit.
10
In den Fachschaften tauschen wir uns regelmässig über unsere Beurteilungspraxis aus.
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Neben der Charta gelten die Vorgaben zur Leistungsbeurteilung aus der Schulordnung der Kantonsschule Zug,
Punkte 8-21 (vgl. www.ksz.ch)