B&G German Open X-79 Deutschland Cup 2007 Anlage zur Segelanweisung Dort wo die nachfolgende deutsche Übersetzung im Widerspruch zum englischen Text der Klassenregeln (Ausgabe 2002) steht, gilt die englische Fassung. Die grau hinterlegten Inhalte von C.4.1 und C.4.2 (Mandatory) sowie C.4.3 sind vorgeschrieben. Download des kompletten Textes unter: http://www2.x79.econnex.de/downloads/x79_klassenregeln_2002.pdf Auszug aus den Klassenregeln (deutsche Übersetzung der engl. Originalfassung) C.4 PORTABLE EQUIPMENT Die Regeln in diesem Abschnitt beschreiben die Mindest-Ausrüstung, inklusive der Sicherheitsausrüstung, die jedes Schiff während der Wettfahrten, ungeachtet der Anforderungen, die sich aus den Segelanweisungen ergeben, an Bord haben soll. C.4.1 FOR USE (a) Mandatory (Obligatorisch) (I) Anker mit Kette oder entsprechenden Gewichten an der Ankerleine. Das Gewicht von Anker, Kette oder Gewichten und Leine soll komplett min. 15 kg betragen. (II) Die Ankerleine soll einen Durchmesser von min. 10mm und eine Länge von min. 30 m (in einem Stück) haben. (III) Für jedes Crewmitglied befindet sich eine geeignete Rettungs- oder Schwimmweste mit Pfeife an Bord. (IV) Bilgenpumpe oder zwei Pützen, wovon jede min. 5 Ltr. Fassungsvermögen hat. (V) Erste-Hilfe-Kasten (VI) Leicht zugänglich angebrachter Feuerlöscher mit min. 2 kg (VII) Mindestens ein Magnetkompass (VIII) Nebelhorn (IX) Eine geprüfte Dreifarben-Laterne am Masttop. Die Beleuchtung muss mindestens 12 Stunden bzw. den Segelanweisungen entsprechend leuchten können. (X) Batterie mit Mindestgewicht von 15 kg vor der backbordseitigen Hauptkoje verstaut und gesichert (entsprechend Zeichnung 2 der Klassenregeln). (XI) Schwimmfähige Wurfleine von min. 15 m Länge. (XII) Werkzeug, um das Rigg vom Boot zu trennen (entweder ein ausreichend starker Bolzenschneider für 5 mm Draht, eine Metallsäge mit geeignetem Sägeblatt oder ähnliches). Ausrüstung nach X-79 Klassenvorschriften (deutsche Übersetzung) B&G German Open X-79 Deutschland Cup 2007 Anlage zur Segelanweisung (b) Optional (I) Sicherheitsleinen (II) Ausreitgurte (III) (A round sliced synthetic tube with maximum dimensions according to D.9.2(b) may be used on the rubbing strake.) ??? (IV) Radarreflektor, mindestens 1500mm über der Wasserlinie angebracht. (V) Rettungs- oder Badeleiter (VI) Schwimmfähiges Blitzlicht (VII) Elektronische Navigationsinstrumente C.4.2 NOT TO BE USED WHILE RACING (a) Mandatory (Obligatorisch) (I) geprüfte Notfall-Leuchtsignale: - 2 rote Fallschirm-Leuchtsignale - 4 rote Handfackeln - 4 weisse Handfackeln oder Signalstift mit weissen Signalen (b) Optional (I) Festmacherleinen (II) Schleppleine (III) UKW oder anderes Funkgerät oder Telefon (IV) Aussenbordmotor (V) Paddel/Riemen C.4.3 HEAVY EQUIPMENT Die gesamte schwere Ausrüstung (Batterie, Anker, Aussenborder usw.) soll sicher und so verstaut sein, dass sie sich nicht selbstständig (durch Bootskrängung) lösen kann. Ausrüstung nach X-79 Klassenvorschriften (deutsche Übersetzung)
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