Beschluss vom 29. Mai 2015

Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der
Bewährungshilfen (SKLB)
Empfehlung zur Verfassung von Berichten
vom 29. Mai 2015
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Art. 93 Abs. 3 sowie Art. 95 Abs. 1 und Abs. 3 StGB können die Behörden der Strafrechtspflege bei der für die Bewährungshilfe zuständigen Behörde einen Bericht über die betreute
Person einholen. Die betroffene Person kann zum Bericht Stellung nehmen.
Die inhaltlichen Voraussetzungen für das Verfassen eines Berichts sind gesetzlich nicht näher
umschrieben. Im Interesse einer einheitlichen Vollzugspraxis sind deshalb Empfehlungen zweckmässig.
1.
Grundsatz
Berichte dienen als
a) Information für Gerichte und zuständige Vollzugsbehörden, die strafrechtliche Entscheide
treffen.
b) Information über den Verlauf des Bewährungsmandats bei Mandatsübertragung
Der Bericht informiert die zuständige Behörde über den Verlauf der Betreuung. Der Bericht soll
eine objektivierte Beschreibung der Betreuungs- und Beobachtungszeit wieder- und Auskunft
über die Legalbewährung geben.
2.
Inhalt des Berichtes
Der Bericht soll in Abschnitte und thematisch gegliedert sein und mit einer Zusammenfassung das
Wesentliche – allenfalls mit begründeten Empfehlungen – abschliessen.
2.1. Formelle Angaben
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Bürgerort
• Auftragsgrund (Urteil, Entscheid, Verfügung etc.), der das Mandat begründet
• Dauer, auf die sich der Bericht bezieht
• Grund/Anlass des Berichtes, Bezugnahme dazu
• Grundlagen zu den Angaben im Bericht (worauf stützen sich die Angaben)
• Beizug anderer Fachpersonen/Fachstellen für Informationen
• Anzahl Gesprächstermine, davon entschuldigt oder unentschuldigt versäumte
2.2. Betreuungsverlauf
Angaben zur Person
• Persönliche Situation (Beziehungen, Familie, bestehende Schwierigkeiten oder auch überwundene usw.)
• Gesundheit (Krankheiten, Spitalaufenthalt, Invalidität u.a., Genesungsaussichten usw.)
• Sucht (Entwicklung, Abhängigkeit, Verhalten, amb. Behandlung, Klinikaufenthalte, usw.)
• Berufliche Situation (Arbeitsstelle, Arbeitserfahrung, Arbeitslosigkeit, RAV-Kontakt, Arbeitslosenprojekte, Berufsaussichten, Ausbildung, Weiterbildung, Einschätzung für die Zukunft usw.)
• Finanzielle Situation (Schuldensituation, Lebensunterhalt, Geldumgang, notwendige Unterstützung und Beratung, Aussichten in finanzieller Hinsicht usw.)
• Wohnsituation (wo, wie mit wem, Wohnstabilität usw.)
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Bewährungsverlauf
• Angaben über das Arbeitsbündnis und die Mitwirkung des Klienten
• Auseinandersetzung mit der Delinquenz, Wiedergutmachung
• Einsicht, Problembewusstsein
• Hinweis auf vorhandene Berichte, wenn eine delikt- bzw. risikoorientierte oder eine andere
Behandlung erfolgte
• Bewältigungsstrategie bei Risikosituationen
• Ev. Rückfälle
• Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und anderen Fachstellen
• Einhaltung allenfalls verfügter Weisungen bzw. ambulanter Behandlung
2.3. Zusammenfassung und Empfehlungen
• Kurze Zusammenfassung und Fazit (Aussage zur Betreuungs- bzw. Probezeit, wesentliche
Entwicklung und Erkenntnisse daraus, Aussichten für die Zukunft als prognostische Aussage
usw.)
• Auskunft zur Legalbewährung
• Die von dem/der Klienten/Klientin geäusserten Standpunkte
• Wesentliche Aussagen im Bericht, mit denen der/die Klient/-in nicht einverstanden ist
• Empfehlungen bezüglich: Verfügung oder Fortsetzung von ambulanten oder stationären Behandlungen, Verlängerung einer Probezeit mit Bewährungshilfe bzw. Anordnung einer Bewährungshilfe, Vollzug einer allfälligen Strafe oder Reststrafe, usw.
3.
Beschlussfassung, Inkraftsetzung
Die vorliegende Empfehlung ist an der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der
Bewährungshilfen vom 29. Mai 2015 in Basel mit sofortiger Wirkung zur Anwendung beschlossen
worden.
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