Anforderungsprofil Der Freistaat Bayern sucht für die Justizbehörden am Standort Aschaffenburg Büro- und Archivräume mit einer Nutzfläche 1-6 von rd. 405 qm und rd. 748 qm Flächen Gerichtsbereich Bewährungshilfe Summe Grundbuchamt Anzahl Räume 10 2 1 1 1 1 1 1 1 Raumart 1 7 2 1 1 1 1 1 1 1 Büroraum Büroraum Büroraum Büroraum Archivraum Archivraum Kopierraum Aufenthaltsraum Lagerraum Technikraum Büroraum Büroraum Besprechungsraum Aufenthaltsraum Archivraum Warteraum Kopierraum Lagerraum Technikraum Summe Fläche in qm Fläche in qm pro Raum insgesamt 24 240 18 36 25 25 20 20 30 30 25 25 15 15 6 6 8 8 405 24 24 18 126 36 72 30 30 100 100 350 350 12 12 20 20 6 6 8 8 748 Zusätzlich werden ausreichend sanitäre Anlagen benötigt. Im Fall der Bewährungshilfe müssen getrennte WC-Bereiche für Besucher und Mitarbeiter vorhanden sein. Hinzu kommen die notwendigen Verkehrsflächen. Weiter werden in Zusammenhang mit der Unterbringung der Bewährungshilfe vier PKW-Stellplätze und in Zusammenhang mit der Unterbringung des Grundbuchamtes drei PKW-Stellplätze, davon ein Schwerbehindertenstellplatz, benötigt. Erläuterung zu den Flächen: Die benötigten Flächen können grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Objekten verfügbar sein. Allerdings müssen alle zu einem Gerichtsbereich (Bewährungshilfe/ Grundbuchamt) angebotenen Flächen sich in einem Gebäude befinden. Alle Flächen müssen sich in räumlich abgetrennten Bereichen (möglichst eigenständigen Gebäudeteilen) befinden. Die Bereiche müssen durch eine Zugangstür verschließbar sein und die Voraussetzungen zum Anschluss einer Gegensprechanlage mit Kamera müssen gegeben sein. Spezielle Anforderungen an die benötigten Flächen: Büroräume: Belegung mit 1-3 Personen je Raum übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) digitale Anschlüsse für PC und Telefonie: Die Leitungsanbindung soll nach Mitteilung der GIT-Stelle wie folgt realisiert werden: KSS-Typ2(+) mit 8 Mbit/s (Kupfer oder Glas). Die Verkabelung der Zimmer soll in der Kategorie Kat 7 erfolgen. Für jeden Arbeitsplatz sind drei LAN-Anschlüsse (2x EDV, 1x Telefon) erforderlich. Besprechungsräume: In der Regel übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) digitale Anschlüsse für PC und Telefonie Technikräume: Vernetzung der digitalen Anschlüsse aller Räume mit diesem Raum elektrische Anschlüsse für einen Rackschrank und benötigte Technik (Router, Back Up-Leitung, Switch, USV-Anlage) Elektrik für Geräte in diesem Technikraum sollte über einen eigenen Stromkreis angebunden sein Archivraum Bewährungshilfe: In der Regel übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) Archivräume Grundbuchamt: In der Regel übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) Möglichst Übernahme einer vorhanden Rollregalanlage: Gesamtlänge der Anlage 24 Meter. Breite der Rollwägen 2,65 m. 29 Rollwägen. Anlage könnte auch verteilt aufgebaut werden. (Deckenlast von 10 – 12 Kn/qm) Möglichkeit zur Einbringung von weiterer Rollregalanlage (Deckenlast von 5 Kn/qm) Aufenthaltsräume: übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) Zentraler Bereich Grundbuchamt: Anschluss (LAN-Kabel) für Buchungsterminal sollte vorhanden sein. Grundsätzlich sollen die benötigten Flächen zum Mietbeginn nutzerbedarfsgerecht und bezugsfertig hergerichtet sein. Wir bitten um Angaben über den Energiestandard des Objekts. Dazu sind Nachweise, über die bauliche Konformität mit der Wärmeschutzverordnung bzw. der Energieeinsparverordnung und ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis vorzulegen. Zudem bitten wir um Beachtung der Anlage zum EEWärmeG, da der Freistaat Bayern verpflichtet ist, den Anforderungen des EEWärmeG auch bei der Auswahl von Miet- und Pachtobjekten sowie der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen Rechnung zu tragen. Die benötigten Flächen müssen auch barrierefrei zu erreichen sein. Dauer der Anmietung: Eine Anmietung für die Flächen der Bewährungshilfe soll möglichst zeitnah für einen Zeitraum von 10 Jahren (mit Verlängerungsoptionen von zwei Mal drei Jahren für den Mieter) erfolgen. Die Flächen für das Grundbuchamt anzumietenden Flächen sollen ebenfalls möglichst zeitnah bezogen werden können und für einen Zeitraum von fünf Jahren (mit Verlängerungsoptionen von zwei Mal drei Jahren für den Mieter) angemietet werden. Ein Umzug in die benötigten Räumlichkeiten muss zwei Monate vor dem Nutzungsbeginn möglich sein. Lage des Objekts Die benötigten Flächen müssen sich im Stadtgebiet von Aschaffenburg befinden. Eine zentrale Lage und Nähe zu dem Gerichtsstandort Erthalstr. 3 sind vorteilhaft. Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel muss gewährleistet sein. Inhalt Ihres Angebots Bei Beteiligung an diesem Mietgesuch werden bis 11.12.2015 folgende Unterlagen erbeten: Benennung konkreter Objekte, die für eine Anmietung angeboten werden könnten, möglichst auch mit visueller Darstellung Baubeschreibung Flächenzusammenstellung Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen Grundrissübersicht Vorstellungen zu Mietpreis und Betriebskosten Vorstellungen zu Bauunterhaltsregelungen Alle Preis- und Kostenangaben müssen Endpreise (brutto) sein. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Vermittlungsprovision Es wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrags keine Vermittlungsprovisionen leisten wird. Hinweise Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Ansprechpartner Herr Christoph Schick Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg Telefon: 0931/260785-64 Telefax: 0931/260785-51 Email: [email protected] schriftliche Angebote an Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg Email: [email protected]
© Copyright 2025 ExpyDoc