Info für Eltern: Angabe der Steuer

Presseinformation
Datum
17.11.2015
Ihr Finanzamt Leverkusen informiert:
Info für Eltern: Angabe der Steuer-Identifikationsnummer
fürs Kindergeld – Kostenlose Anforderung beim
Bundeszentralamt für Steuern
Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016
die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als
auch des Kindes vor. Dabei akzeptieren die Familienkassen, dass die
Berechtigten diese Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachreichen.
Die Steuer-Identifikationsnummer der Berechtigten und die der Kinder
sind im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für
Steuern (BZST) zu finden. Sollte dieses Schreiben verloren gegangen
sein, kann es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST
neu angefordert werden.
Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die
elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt
bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese
direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht
identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird.
Weitere Informationen zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer
beim Kindergeld finden sich auf den Internetseiten des BZST
(www.bzst.de).