Presseinformation Datum 17.11.2015 Ihr Finanzamt Leverkusen informiert: Info für Eltern: Angabe der Steuer-Identifikationsnummer fürs Kindergeld – Kostenlose Anforderung beim Bundeszentralamt für Steuern Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. Dabei akzeptieren die Familienkassen, dass die Berechtigten diese Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Die Steuer-Identifikationsnummer der Berechtigten und die der Kinder sind im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST) zu finden. Sollte dieses Schreiben verloren gegangen sein, kann es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu angefordert werden. Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird. Weitere Informationen zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld finden sich auf den Internetseiten des BZST (www.bzst.de).
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