Schulungen für Familienkassen im Jahr 2016

Veranstaltungen der Fachaufsicht für den Familienleistungsausgleich (FLA)
im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf dem Gebiet des Steuerrechts:
Kindergeld-(Multiplikatoren) Schulungen für Familienkassen
(Öffentliche Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit)
im Jahr 2016
1.
Vorstellung
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz ist das BZSt nach Maßgabe der
§§ 31, 62-78 Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld). Die Fachaufsicht ist zuständig für Familienkassen der öffentlichen Arbeitgeber und Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Zu den Aufgaben der Fachaufsicht gehören im Wesentlichen die Sicherstellung der
einheitlichen Rechtsanwendung durch Herausgabe von Dienstanweisungen, Schulungsunterlagen und Musterentscheidungen für Einspruchs- und Klageverfahren, sowie
die Herausgabe von verfahrens- und materiellrechtlichen Einzelregelungen.
Die Anwendungspflicht des EStG und der Abgabenordnung (AO) als Rahmengesetz,
der dynamische Anpassungsprozess des Kindergeldrechts an das steuerrechtliche
System, sowie die Vermeidung von Serienfehlern mit unter Umständen erheblichen
Haushaltsrisiken, erfordern eine kompetente Fortbildung der Familienkassen, so dass
das BZSt im Rahmen von Kindergeld-Schulungen Informationen für Familienkassen
anbietet.
Die Veranstaltungen zum Kindergeldrecht werden organisatorisch von der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen (BFA) betreut.
Ergänzend zum Schulungsprogramm bietet die Fachaufsicht im Wege des Selbststudiums kostenlos das kombinierte Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse an. Es stellt den Familienkassen mit sechs Rubriken (Grundkurs, Lernfälle, Informationen, Fachlexikon, Vorschriften, Forum) eine praktische, hypermediale Arbeitshilfe zur Bearbeitung von Fällen aus dem Kindergeldrecht zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de.
2.
Seminargröße, Unterlagen, Methoden
Seminargröße:
Die Teilnehmer/-innenanzahl orientiert sich an den Kapazitäten des jeweiligen Seminarorts. Es können jeweils maximal 24 Teilnehmer/-innen (Berlin 20 Teilnehmer/-innen)
berücksichtigt werden. Für die Seminare “Rechtsbehelfsverfahren“, „Einführung in das
Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“ „BuStra in der Praxis“ sowie die „Kompaktkurse Kindergeldrecht“ ist eine maximale Teilnehmerzahl von 16 Personen vorgesehen.
Unterlagen:
Alle teilnehmenden Personen erhalten in den durchgeführten Seminaren ausführliche
Seminarunterlagen (Schaubilder, Fallbeispiele und Lösungen).
Methoden:
2
Fachvortrag, Unterrichtsgespräch, Fallstudien, Gruppenarbeit mit Präsentationsübungen.
3.
Veranstaltungsinhalte und Termine
Die Fachaufsicht bietet im Jahr 2016 folgende Seminare zum Kindergeldrecht an:
3.1. Kindergeld Grundkurs
Zielgruppe(n)
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die das Fachgebiet neu übernommen
haben und über keine bzw. geringe Vorkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts
verfügen.
Die Fachaufsicht empfiehlt den Teilnehmern vor Besuch des Seminars die Absolvierung des Grundkurses im Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse.
Ziele
•
•
•
steuerliche Grundkenntnisse des Kindergeldrechts erwerben
Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen
Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer
im Rahmen von Gruppenarbeit
Inhalte (voraussichtlich)
•
•
materielles Recht: Systematik des Familienleistungsausgleichs; Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 ff EStG (insbesondere §§ 62, 63, 64, 66 EStG,
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG)
steuerliches Verfahrensrecht: Abgrenzung und Inhalte verschiedener Verwaltungsverfahren (Ermittlungsverfahren, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren);
Korrekturvorschriften des EStG (§ 70 Abs. 2, Abs. 3 EStG)
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Gruppenarbeit
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.:
Beginn
Ende
16.00.8000.01
16.00.8000.02
16.00.8000.03
20.06.2016
29.08.2016
17.10.2016
24.06.2015
02.09.2016
21.10.2016
Tagungsort
Berlin
Brühl
Brühl
3
3.2. Kindergeld Aufbaukurs
Zielgruppe(n)
Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben.
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die bereits über fundierte Vor- bzw.
Grundkenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen in den Aufgabenbereichen
einer Familienkasse haben.
Ziele
•
•
•
weiterführende, steuerliche Grundkenntnisse des Kindergeldrechts erwerben
Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen
Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen
von Gruppenarbeit
Inhalte (voraussichtlich)
•
•
steuerliches Verfahrensrecht: kurze Wiederholung der Inhalte des Grundkurses;
wichtige Änderungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 129, 173 und 175 AO);
Abzweigung
materielles Recht: erkrankte Kinder; behinderte Kinder; Erstattungsansprüche
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Gruppenarbeit
Die vorhergehende Teilnahme an einem Grundkurs ist Voraussetzung für die
Anmeldung zum Kindergeld Aufbaukurs.
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8001.01
16.00.8001.02
16.00.8001.03
16.00.8001.04
29.02.2016
04.07.2016
12.09.2016
14.11.2016
04.03.2016
08.07.2016
16.09.2016
18.11.2016
Tagungsort
Brühl
Berlin
Brühl
Brühl
4
3.3. Materielles Kindergeldrecht kompakt
Zielgruppe(n)
Bitte beachten Sie:
Das Seminar ist nur für Bedienstete geeignet, die über fundierte Vor- und Grundkenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen in den Aufgabenbereichen einer Familienkasse haben. Dieses Seminar enthält keinen verfahrensrechtlichen Anteil. Verfahrensrechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Das Seminar dient der Vertiefung der Steuerrechtskenntnisse der Bearbeiter in der
Familienkasse, die im besonderen Maße mit den unten aufgeführten Schwerpunktthemen zu tun haben (z. B. Sachbearbeiter in Rechtsbehelfsstellen und Schwerpunktbearbeiter sowie schlusszeichnungsbefugte Bearbeiter/Teamleiter). Es ersetzt nicht den
Aufbaukurs.
Ziele
•
•
weiterführende, steuerliche Kenntnisse des materiellen Kindergeldrechts erwerben
Umgang mit komplexen themenübergreifenden Fällen
Inhalte (voraussichtlich)
•
erkrankte Kinder; behinderte Kinder; Ausbildungstatbestände; Bundeswehr;
anspruchs(un)schädliche Erwerbstätigkeit; Abzweigung; Erstattungsansprüche
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Fallbearbeitung in Einzel- bzw. Teamarbeit
Die vorhergehende Teilnahme an einem Grund- und Aufbaukurs ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Kindergeld Kompaktkurs.
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.:
Beginn
Ende
16.00.8010.01
16.00.8010.02
17.05.2016
27.06.2016
20.05.2016
30.06.2016
Tagungsort
Berlin
Brühl
5
3.4. Verfahrensrecht kompakt
Zielgruppe(n)
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die das Fachgebiet neu übernommen
haben und über keine bzw. geringe Vorkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts
verfügen.
Die Fachaufsicht empfiehlt den Teilnehmern vor Besuch des Seminars die Absolvierung des Grundkurses im Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse.
Des Weiteren werden materiell-rechtliche Kenntnisse aus dem Grundkurs Kindergeld
vorausgesetzt.
Ziele
Grundkenntnisse im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts erwerben
Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen
Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen
von Gruppenarbeit
•
•
•
Inhalte (voraussichtlich)
•
Abgrenzung und Inhalte verschiedener Verwaltungsverfahren (Ermittlungsverfahren, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren); Korrekturvorschriften des
EStG und der AO
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Gruppenarbeit
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8012.01
16.00.8012.02
23.05.2015
18.07.2016
25.05.2016
20.07.2016
Tagungsort
Berlin
Berlin
6
3.5. Erfahrungsaustausch in den Bereichen „Materielles Kindergeldrecht“
und „Steuerliches Verfahrensrecht“ für Familienkassen
Zielgruppe(n)
Bitte beachten Sie:
Die beiden Veranstaltungen sind für Familienkassen mit mehr als 1.000 Kindergeldberechtigten vorgesehen.
Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiter/innen der entsendenden Familienkasse weitergeben. Der Erfahrungsaustausch richtet sich an Sie als Mitarbeiter/in mit umfassenden Vorkenntnissen und einer mehrjährigen praktischen Erfahrung im Kindergeldrecht.
Ziele
•
•
•
Austausch der Bediensteten der Familienkassen untereinander über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kindergeldrechts
Diskussion schwieriger Sachverhalte und Erarbeitung von systematischen
Verbindungen
Diskussion der Entwicklung in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktueller
Verwaltungsanweisungen
Inhalte (voraussichtlich)
Der Inhalt der Veranstaltung basiert auf den von den Seminarteilnehmerinnen und
-teilnehmern vorab eingereichten Themenvorschlägen aus den Bereichen
•
•
materielles Recht
steuerliches Verfahrensrecht
Methoden
•
Moderation
Leitung
OAR Wolfgang Stahl, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8003.01
16.00.8003.02
13.06.2016
02.11.2016
15.06.2016
04.11.2016
Tagungsort
Brühl
Berlin
7
3.6. Kindergeld Rechtsbehelfsverfahren
Zielgruppe(n)
Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben.
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete der Rechtsbehelfsstellen von Familienkassen, die über Grundkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts verfügen.
Ziele
•
•
•
steuerliche Grundkenntnisse des Rechtsbehelfsverfahrens erwerben
Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen
Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen von
Gruppenarbeit
Inhalte (voraussichtlich)
Es werden Kenntnisse des Einspruchsverfahrens nach der Abgabenordnung in Bezug
auf das Kindergeld vermittelt:
•
•
•
•
Zulässigkeit des Einspruchs
Grundzüge der Aussetzung der Vollziehung
Besonderheiten im Einspruchsverfahren, u. a. Hinzuziehung, Kosten
Einspruchsentscheidung
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Gruppenarbeit
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.:
Beginn
Ende
16.00.8002.01
16.00.8002.02
02.05.2016
05.09.2016
04.05.2016
07.09.2016
Tagungsort
Brühl
Brühl
8
3.7. Einführung in das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Zielgruppe(n)
Bedienstete der Familienkasse, die erst seit kurzem eine neue Funktion im Bereich der
Bußgeld- und Strafsachenstelle übernommen haben oder demnächst übernehmen
werden.
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Strafrecht haben.
Ziele
•
•
Vermittlung von Grundlagenwissen im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
speziell für Familienkassen.
Das Seminar will auch den bundesweiten Erfahrungsaustausch fördern.
Inhalte (voraussichtlich)
•
•
•
•
Einführung in das Strafrecht
Materielles Steuerstrafrecht für Familienkassen
Strafverfahrensrecht
Steuerordnungswidrigkeitenrecht für Familienkassen
Methoden
•
•
Fachvortrag
Lehrgespräch
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8005.01
06.06.2016
10.06.2016
Tagungsort
Brühl
9
3.8. BuStra in der Praxis
Zielgruppe(n)
Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben.
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die in Familienkassen für die Bearbeitung von BuStra-Fällen zuständig sind und Vorkenntnisse haben (z. B. durch längeren
Einsatz in einer BuStra-Stelle oder durch den Besuch des Seminars „Einführung in das
Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“).
Ziele
•
•
tiefergehende Kenntnisse im Steuerstrafrecht, speziell für die Familienkassen, erwerben
tiefergehende Kenntnisse im OWi- und Strafverfahren erlangen
Inhalte (voraussichtlich)
•
Strafrecht und OWi-Recht, speziell Steuerstrafrecht
Methoden
•
•
•
Vortrag
Unterrichtsgespräch
Rollenspiele
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termine
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8007.00
17.05.2016
20.05.2016
Tagungsort
Brühl
10
3.9. Erfahrungsaustausch Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Zielgruppe(n)
Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben.
Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die in Familienkassen für die Bearbeitung von BuStra-Fällen zuständig sind und über umfassende Vorkenntnisse sowie umfassende Praxiserfahrung auf diesem Gebiet verfügen.
Ziele
•
•
•
Austausch der Bediensteten der Familienkassen untereinander über aktuelle Entwicklungen im Bereich Steuerstrafrecht, speziell für Familienkassen, sowie im OWiund Strafverfahren
Diskussion schwieriger Sachverhalte und Erarbeitung von systematischen Verbindungen
Diskussion der Entwicklung in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktueller
Verwaltungsanweisungen
Inhalte (voraussichtlich)
Der Inhalt der Veranstaltung basiert auf den von den Seminarteilnehmerinnen und
-teilnehmern vorab eingereichten Themenvorschlägen, sowie auf von der Fachaufsicht
ausgewählten Fällen aus dem Bereich BuStra.
Methoden
•
•
Moderation
Unterrichtsgespräch
Leitung
StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt
Termin
Veranst.-Nr.
Beginn
Ende
16.00.8008.00
22.06.2016
24.06.2016
Tagungsort
Brühl
11
4.
Seminarkosten
Die Seminarkosten variieren je nach Veranstaltungsort. Bei den angegebenen Summen handelt es sich bei den Veranstaltungen an der BFA in Brühl um Tagespauschalen. Im Tagespauschalpreis sind Kosten für die Unterbringung und die Vollverpflegung
sowie Tagungskosten enthalten.
Eine zusätzliche Kursgebühr fällt nicht an. Bei den Veranstaltungen in Berlin beinhaltet
die Pauschale die Hotelkosten für Übernachtung und Frühstück sowie die Tagungskosten. Alle anderen Mahlzeiten und Getränke müssen von den Teilnehmern selber
organisiert und ausgelegt werden (z. B. in der BMF Kantine).
Die Kosten sind stets von der entsendenden Dienststelle bzw. dem/der Teilnehmer/-in
zu tragen und vor Ort zu entrichten.
Einzelheiten ergeben sich - bei Berücksichtigung Ihrer Anmeldung - aus dem Einladungsschreiben.
Veranstaltungsort
Bundesfinanzakademie in
Brühl
Bundesministerium der
Finanzen in Berlin (Übernachtung im NOVUM Winters Hotel Berlin)
Tagespauschalpreis
mit Übernachtung
(unter Vorbehalt)
77,- €
Tagespauschalpreis
ohne Übernachtung
77,- €
0 ,- €
0 ,- €
Sollten im Stornierungsfall vom externen Veranstalter Ausfallentschädigungen berechnet werden, werden diese der Dienstelle des/der Teilnehmers/in in Rechnung gestellt,
soweit die Gründe für die Stornierung in den Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in oder dessen/deren Dienststelle fallen.
5.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des BZSt im Bereich Kindergeld erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Hierzu wird die webbasierte Software AULA-WebKindergeld eingesetzt, die über die Internetseiten des BZSt aufgerufen werden kann.
Anmeldeberechtigt sind alle Familienkassen (Öffentliche Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit). Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Anmeldeverfahren
ist eine erstmalige Registrierung der Familienkasse in dem System AULA-WebKindergeld. Je Familienkasse sind beliebig viele Nutzeranmeldungen (z. B. für den
Vertretungsfall) möglich.
Hinweise
Bitte achten Sie darauf, die Bezeichnung der Familienkasse identisch zu erfassen.
Bei der erstmaligen Registrierung erhält der/die zuständige Bedienstete der Familienkasse nach Eingabe der Kontaktdaten per E-Mail eine Zugangskennung, mit der er/sie
12
sich in dem System anmelden kann. Danach stehen der Familienkasse alle dort hinterlegten Informationen zur Verfügung. Über eine Veranstaltungsübersicht können die
Bediensteten der Familienkassen direkt für die Schulungen im Bereich Kindergeld angemeldet werden. Die Zusage bzw. Absage der gemeldeten Teilnehmer zu der gewünschten Veranstaltung erfolgt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn auf elektronischem Weg.
Achten Sie bitte darauf alle geforderten Angaben ordnungsgemäß und vollständig anzugeben, da nur so ordnungsgemäße Teilnahmebescheinigungen erstellt werden können.
Bitte verzichten Sie auf Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers auf gleichartige
Seminare. Das System nimmt keine automatischen Löschungen vor, sobald ein Teilnehmer berücksichtigt wird. Es kann somit zu Mehrfachberücksichtigungen des Teilnehmers kommen.
Postalische Anschrift
Bundesfinanzakademie
Willy-Brandt-Straße 10
50321 Brühl
Telefonnummer: 030/18-682-5615
Fax-Nummer.: 0228/99-682-5147
6.
Elektronische Anschrift
[email protected]
Einladung
Ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail über
die Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung als Teilnehmende(r) zur jeweiligen Veranstaltung. Gleichzeitig werden die organisatorischen Hinweise zur Veranstaltung (Einladung und Programm) in den Download Bereich von AULA-Web eingestellt und können
unter der jeweiligen Veranstaltungsnummer abgerufen werden.
Bei Seminaren, die in der BFA Brühl und BMF Berlin stattfinden, besteht die
Möglichkeit, die aktuellen amtlichen Handbücher (AO, ESt und LSt) bei der Lehrverwaltung auszuleihen.
Anreisehinweise zu den verschiedenen Tagungsstätten sind im Internet
ter www.bzst.bund.de hinterlegt.
7.
Übersendung von Lehrunterlagen
Eine Zusendung von Seminarunterlagen erfolgt aus organisatorischen Gründen in keinem Fall.