Veranstaltungen der Fachaufsicht für den Familienleistungsausgleich (FLA) im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf dem Gebiet des Steuerrechts: Kindergeld-(Multiplikatoren) Schulungen für Familienkassen (Öffentliche Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit) im Jahr 2016 1. Vorstellung Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz ist das BZSt nach Maßgabe der §§ 31, 62-78 Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld). Die Fachaufsicht ist zuständig für Familienkassen der öffentlichen Arbeitgeber und Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Zu den Aufgaben der Fachaufsicht gehören im Wesentlichen die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsanwendung durch Herausgabe von Dienstanweisungen, Schulungsunterlagen und Musterentscheidungen für Einspruchs- und Klageverfahren, sowie die Herausgabe von verfahrens- und materiellrechtlichen Einzelregelungen. Die Anwendungspflicht des EStG und der Abgabenordnung (AO) als Rahmengesetz, der dynamische Anpassungsprozess des Kindergeldrechts an das steuerrechtliche System, sowie die Vermeidung von Serienfehlern mit unter Umständen erheblichen Haushaltsrisiken, erfordern eine kompetente Fortbildung der Familienkassen, so dass das BZSt im Rahmen von Kindergeld-Schulungen Informationen für Familienkassen anbietet. Die Veranstaltungen zum Kindergeldrecht werden organisatorisch von der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen (BFA) betreut. Ergänzend zum Schulungsprogramm bietet die Fachaufsicht im Wege des Selbststudiums kostenlos das kombinierte Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse an. Es stellt den Familienkassen mit sechs Rubriken (Grundkurs, Lernfälle, Informationen, Fachlexikon, Vorschriften, Forum) eine praktische, hypermediale Arbeitshilfe zur Bearbeitung von Fällen aus dem Kindergeldrecht zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de. 2. Seminargröße, Unterlagen, Methoden Seminargröße: Die Teilnehmer/-innenanzahl orientiert sich an den Kapazitäten des jeweiligen Seminarorts. Es können jeweils maximal 24 Teilnehmer/-innen (Berlin 20 Teilnehmer/-innen) berücksichtigt werden. Für die Seminare “Rechtsbehelfsverfahren“, „Einführung in das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“ „BuStra in der Praxis“ sowie die „Kompaktkurse Kindergeldrecht“ ist eine maximale Teilnehmerzahl von 16 Personen vorgesehen. Unterlagen: Alle teilnehmenden Personen erhalten in den durchgeführten Seminaren ausführliche Seminarunterlagen (Schaubilder, Fallbeispiele und Lösungen). Methoden: 2 Fachvortrag, Unterrichtsgespräch, Fallstudien, Gruppenarbeit mit Präsentationsübungen. 3. Veranstaltungsinhalte und Termine Die Fachaufsicht bietet im Jahr 2016 folgende Seminare zum Kindergeldrecht an: 3.1. Kindergeld Grundkurs Zielgruppe(n) Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die das Fachgebiet neu übernommen haben und über keine bzw. geringe Vorkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts verfügen. Die Fachaufsicht empfiehlt den Teilnehmern vor Besuch des Seminars die Absolvierung des Grundkurses im Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse. Ziele • • • steuerliche Grundkenntnisse des Kindergeldrechts erwerben Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen von Gruppenarbeit Inhalte (voraussichtlich) • • materielles Recht: Systematik des Familienleistungsausgleichs; Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 ff EStG (insbesondere §§ 62, 63, 64, 66 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG) steuerliches Verfahrensrecht: Abgrenzung und Inhalte verschiedener Verwaltungsverfahren (Ermittlungsverfahren, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren); Korrekturvorschriften des EStG (§ 70 Abs. 2, Abs. 3 EStG) Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Gruppenarbeit Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr.: Beginn Ende 16.00.8000.01 16.00.8000.02 16.00.8000.03 20.06.2016 29.08.2016 17.10.2016 24.06.2015 02.09.2016 21.10.2016 Tagungsort Berlin Brühl Brühl 3 3.2. Kindergeld Aufbaukurs Zielgruppe(n) Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben. Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die bereits über fundierte Vor- bzw. Grundkenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen in den Aufgabenbereichen einer Familienkasse haben. Ziele • • • weiterführende, steuerliche Grundkenntnisse des Kindergeldrechts erwerben Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen von Gruppenarbeit Inhalte (voraussichtlich) • • steuerliches Verfahrensrecht: kurze Wiederholung der Inhalte des Grundkurses; wichtige Änderungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 129, 173 und 175 AO); Abzweigung materielles Recht: erkrankte Kinder; behinderte Kinder; Erstattungsansprüche Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Gruppenarbeit Die vorhergehende Teilnahme an einem Grundkurs ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Kindergeld Aufbaukurs. Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8001.01 16.00.8001.02 16.00.8001.03 16.00.8001.04 29.02.2016 04.07.2016 12.09.2016 14.11.2016 04.03.2016 08.07.2016 16.09.2016 18.11.2016 Tagungsort Brühl Berlin Brühl Brühl 4 3.3. Materielles Kindergeldrecht kompakt Zielgruppe(n) Bitte beachten Sie: Das Seminar ist nur für Bedienstete geeignet, die über fundierte Vor- und Grundkenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen in den Aufgabenbereichen einer Familienkasse haben. Dieses Seminar enthält keinen verfahrensrechtlichen Anteil. Verfahrensrechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt. Das Seminar dient der Vertiefung der Steuerrechtskenntnisse der Bearbeiter in der Familienkasse, die im besonderen Maße mit den unten aufgeführten Schwerpunktthemen zu tun haben (z. B. Sachbearbeiter in Rechtsbehelfsstellen und Schwerpunktbearbeiter sowie schlusszeichnungsbefugte Bearbeiter/Teamleiter). Es ersetzt nicht den Aufbaukurs. Ziele • • weiterführende, steuerliche Kenntnisse des materiellen Kindergeldrechts erwerben Umgang mit komplexen themenübergreifenden Fällen Inhalte (voraussichtlich) • erkrankte Kinder; behinderte Kinder; Ausbildungstatbestände; Bundeswehr; anspruchs(un)schädliche Erwerbstätigkeit; Abzweigung; Erstattungsansprüche Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Fallbearbeitung in Einzel- bzw. Teamarbeit Die vorhergehende Teilnahme an einem Grund- und Aufbaukurs ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Kindergeld Kompaktkurs. Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr.: Beginn Ende 16.00.8010.01 16.00.8010.02 17.05.2016 27.06.2016 20.05.2016 30.06.2016 Tagungsort Berlin Brühl 5 3.4. Verfahrensrecht kompakt Zielgruppe(n) Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die das Fachgebiet neu übernommen haben und über keine bzw. geringe Vorkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts verfügen. Die Fachaufsicht empfiehlt den Teilnehmern vor Besuch des Seminars die Absolvierung des Grundkurses im Informations- und Lernsystem LernCULtur Familienkasse. Des Weiteren werden materiell-rechtliche Kenntnisse aus dem Grundkurs Kindergeld vorausgesetzt. Ziele Grundkenntnisse im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts erwerben Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen von Gruppenarbeit • • • Inhalte (voraussichtlich) • Abgrenzung und Inhalte verschiedener Verwaltungsverfahren (Ermittlungsverfahren, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren); Korrekturvorschriften des EStG und der AO Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Gruppenarbeit Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8012.01 16.00.8012.02 23.05.2015 18.07.2016 25.05.2016 20.07.2016 Tagungsort Berlin Berlin 6 3.5. Erfahrungsaustausch in den Bereichen „Materielles Kindergeldrecht“ und „Steuerliches Verfahrensrecht“ für Familienkassen Zielgruppe(n) Bitte beachten Sie: Die beiden Veranstaltungen sind für Familienkassen mit mehr als 1.000 Kindergeldberechtigten vorgesehen. Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiter/innen der entsendenden Familienkasse weitergeben. Der Erfahrungsaustausch richtet sich an Sie als Mitarbeiter/in mit umfassenden Vorkenntnissen und einer mehrjährigen praktischen Erfahrung im Kindergeldrecht. Ziele • • • Austausch der Bediensteten der Familienkassen untereinander über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kindergeldrechts Diskussion schwieriger Sachverhalte und Erarbeitung von systematischen Verbindungen Diskussion der Entwicklung in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktueller Verwaltungsanweisungen Inhalte (voraussichtlich) Der Inhalt der Veranstaltung basiert auf den von den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern vorab eingereichten Themenvorschlägen aus den Bereichen • • materielles Recht steuerliches Verfahrensrecht Methoden • Moderation Leitung OAR Wolfgang Stahl, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8003.01 16.00.8003.02 13.06.2016 02.11.2016 15.06.2016 04.11.2016 Tagungsort Brühl Berlin 7 3.6. Kindergeld Rechtsbehelfsverfahren Zielgruppe(n) Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben. Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete der Rechtsbehelfsstellen von Familienkassen, die über Grundkenntnisse im Bereich des Kindergeldrechts verfügen. Ziele • • • steuerliche Grundkenntnisse des Rechtsbehelfsverfahrens erwerben Verfahrensabläufe anhand von Fällen kennen lernen Vortragsmöglichkeit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen von Gruppenarbeit Inhalte (voraussichtlich) Es werden Kenntnisse des Einspruchsverfahrens nach der Abgabenordnung in Bezug auf das Kindergeld vermittelt: • • • • Zulässigkeit des Einspruchs Grundzüge der Aussetzung der Vollziehung Besonderheiten im Einspruchsverfahren, u. a. Hinzuziehung, Kosten Einspruchsentscheidung Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Gruppenarbeit Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr.: Beginn Ende 16.00.8002.01 16.00.8002.02 02.05.2016 05.09.2016 04.05.2016 07.09.2016 Tagungsort Brühl Brühl 8 3.7. Einführung in das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Zielgruppe(n) Bedienstete der Familienkasse, die erst seit kurzem eine neue Funktion im Bereich der Bußgeld- und Strafsachenstelle übernommen haben oder demnächst übernehmen werden. Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Strafrecht haben. Ziele • • Vermittlung von Grundlagenwissen im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, speziell für Familienkassen. Das Seminar will auch den bundesweiten Erfahrungsaustausch fördern. Inhalte (voraussichtlich) • • • • Einführung in das Strafrecht Materielles Steuerstrafrecht für Familienkassen Strafverfahrensrecht Steuerordnungswidrigkeitenrecht für Familienkassen Methoden • • Fachvortrag Lehrgespräch Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8005.01 06.06.2016 10.06.2016 Tagungsort Brühl 9 3.8. BuStra in der Praxis Zielgruppe(n) Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben. Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die in Familienkassen für die Bearbeitung von BuStra-Fällen zuständig sind und Vorkenntnisse haben (z. B. durch längeren Einsatz in einer BuStra-Stelle oder durch den Besuch des Seminars „Einführung in das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“). Ziele • • tiefergehende Kenntnisse im Steuerstrafrecht, speziell für die Familienkassen, erwerben tiefergehende Kenntnisse im OWi- und Strafverfahren erlangen Inhalte (voraussichtlich) • Strafrecht und OWi-Recht, speziell Steuerstrafrecht Methoden • • • Vortrag Unterrichtsgespräch Rollenspiele Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termine Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8007.00 17.05.2016 20.05.2016 Tagungsort Brühl 10 3.9. Erfahrungsaustausch Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Zielgruppe(n) Multiplikatoren der Familienkassen, die das erworbene Wissen an andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der entsendenden Familienkasse weitergeben. Das Seminar ist ausgerichtet auf Bedienstete, die in Familienkassen für die Bearbeitung von BuStra-Fällen zuständig sind und über umfassende Vorkenntnisse sowie umfassende Praxiserfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Ziele • • • Austausch der Bediensteten der Familienkassen untereinander über aktuelle Entwicklungen im Bereich Steuerstrafrecht, speziell für Familienkassen, sowie im OWiund Strafverfahren Diskussion schwieriger Sachverhalte und Erarbeitung von systematischen Verbindungen Diskussion der Entwicklung in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktueller Verwaltungsanweisungen Inhalte (voraussichtlich) Der Inhalt der Veranstaltung basiert auf den von den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern vorab eingereichten Themenvorschlägen, sowie auf von der Fachaufsicht ausgewählten Fällen aus dem Bereich BuStra. Methoden • • Moderation Unterrichtsgespräch Leitung StAR Jochen Kreuder, Fachaufsicht FLA im BZSt Termin Veranst.-Nr. Beginn Ende 16.00.8008.00 22.06.2016 24.06.2016 Tagungsort Brühl 11 4. Seminarkosten Die Seminarkosten variieren je nach Veranstaltungsort. Bei den angegebenen Summen handelt es sich bei den Veranstaltungen an der BFA in Brühl um Tagespauschalen. Im Tagespauschalpreis sind Kosten für die Unterbringung und die Vollverpflegung sowie Tagungskosten enthalten. Eine zusätzliche Kursgebühr fällt nicht an. Bei den Veranstaltungen in Berlin beinhaltet die Pauschale die Hotelkosten für Übernachtung und Frühstück sowie die Tagungskosten. Alle anderen Mahlzeiten und Getränke müssen von den Teilnehmern selber organisiert und ausgelegt werden (z. B. in der BMF Kantine). Die Kosten sind stets von der entsendenden Dienststelle bzw. dem/der Teilnehmer/-in zu tragen und vor Ort zu entrichten. Einzelheiten ergeben sich - bei Berücksichtigung Ihrer Anmeldung - aus dem Einladungsschreiben. Veranstaltungsort Bundesfinanzakademie in Brühl Bundesministerium der Finanzen in Berlin (Übernachtung im NOVUM Winters Hotel Berlin) Tagespauschalpreis mit Übernachtung (unter Vorbehalt) 77,- € Tagespauschalpreis ohne Übernachtung 77,- € 0 ,- € 0 ,- € Sollten im Stornierungsfall vom externen Veranstalter Ausfallentschädigungen berechnet werden, werden diese der Dienstelle des/der Teilnehmers/in in Rechnung gestellt, soweit die Gründe für die Stornierung in den Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in oder dessen/deren Dienststelle fallen. 5. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des BZSt im Bereich Kindergeld erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Hierzu wird die webbasierte Software AULA-WebKindergeld eingesetzt, die über die Internetseiten des BZSt aufgerufen werden kann. Anmeldeberechtigt sind alle Familienkassen (Öffentliche Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit). Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Anmeldeverfahren ist eine erstmalige Registrierung der Familienkasse in dem System AULA-WebKindergeld. Je Familienkasse sind beliebig viele Nutzeranmeldungen (z. B. für den Vertretungsfall) möglich. Hinweise Bitte achten Sie darauf, die Bezeichnung der Familienkasse identisch zu erfassen. Bei der erstmaligen Registrierung erhält der/die zuständige Bedienstete der Familienkasse nach Eingabe der Kontaktdaten per E-Mail eine Zugangskennung, mit der er/sie 12 sich in dem System anmelden kann. Danach stehen der Familienkasse alle dort hinterlegten Informationen zur Verfügung. Über eine Veranstaltungsübersicht können die Bediensteten der Familienkassen direkt für die Schulungen im Bereich Kindergeld angemeldet werden. Die Zusage bzw. Absage der gemeldeten Teilnehmer zu der gewünschten Veranstaltung erfolgt ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn auf elektronischem Weg. Achten Sie bitte darauf alle geforderten Angaben ordnungsgemäß und vollständig anzugeben, da nur so ordnungsgemäße Teilnahmebescheinigungen erstellt werden können. Bitte verzichten Sie auf Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers auf gleichartige Seminare. Das System nimmt keine automatischen Löschungen vor, sobald ein Teilnehmer berücksichtigt wird. Es kann somit zu Mehrfachberücksichtigungen des Teilnehmers kommen. Postalische Anschrift Bundesfinanzakademie Willy-Brandt-Straße 10 50321 Brühl Telefonnummer: 030/18-682-5615 Fax-Nummer.: 0228/99-682-5147 6. Elektronische Anschrift [email protected] Einladung Ca. sechs Wochen vor Seminarbeginn erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail über die Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung als Teilnehmende(r) zur jeweiligen Veranstaltung. Gleichzeitig werden die organisatorischen Hinweise zur Veranstaltung (Einladung und Programm) in den Download Bereich von AULA-Web eingestellt und können unter der jeweiligen Veranstaltungsnummer abgerufen werden. Bei Seminaren, die in der BFA Brühl und BMF Berlin stattfinden, besteht die Möglichkeit, die aktuellen amtlichen Handbücher (AO, ESt und LSt) bei der Lehrverwaltung auszuleihen. Anreisehinweise zu den verschiedenen Tagungsstätten sind im Internet ter www.bzst.bund.de hinterlegt. 7. Übersendung von Lehrunterlagen Eine Zusendung von Seminarunterlagen erfolgt aus organisatorischen Gründen in keinem Fall.
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