RSi Finanzamt München Wi J Abt. Körperschaften

RSi Finanzamt München
Wi J Abt. Körperschaften
Finanzamt München Abt. Körperschaften, 80275 München
Firma
Linde AG
-Steuerabteilung-
Klosterhofstr. 1
80331 München
Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
9
143
St uemummer:
14331040003
25725906
Sicherheitsnummer:
Bitte fdentifikationsnummer(n) und Aktenzeichen angeben:
Identifikationsnummer Unser Aktenzeichen
143/310/40003
8089 1252-0
Durc wahl: Bearbeite in): Zimmer Datu
7186 Herr Eisenhofer 2230 19.07.2016
Abfragen zur Gültigkeit über www.bzst.de: für telefonische Rückfragen: 0180/10 20 30 9 zum Ortstarif
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG)
Name, Anschrif Firma Linde AG -Steuerabteilung-, Klosterhofstr. 1, 80331 München
Rechtsform Kapitalgesellschaft
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von er Pflicht zum
Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 19.07.2016 bis zum 18.07.2019.
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauieistungen
gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbe¬
schei igung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu versc affen. Diese Prüfung kann durch eine
Inte netabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern fwww.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundes¬
zentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Intemetabfrage den Leistungsempf ngem be annt gegeben. Bestä¬
tigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine Internetabfrage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen
Finanzamt Gewissheit erschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässig eit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/
oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Ge¬
genansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bl ibt Vorbehalten.
Hausanschrift Öffnungszeiten: Kr ditinstitut Bic IBAN
Katharina-von-Bora-Str. 4 MO, Di 08:00 -12:00 Bundesbank München MARKDEF1700 DE05 7000 0000 0070 0015 06
80333 München Mi geschlossen Bayertsche Landesban BYLADEM DE37 7005 0000 0000 02 9 62
Telefax: DO, FR 08:00-12:00 HypoVereinsbank ünchen HWEDEMM DE78 7002 0270 0000 0801 20
089 1252 - 7777
S-Ba n: Stachus U-Bahn: <U2) Königsplatz
E-Maii:
poststelle-a [email protected] .de
Haltestellen:
Straßenbahn: (Linien 27, 28) Ottostrasse
Internet:
www.finanzamt-muenchen.de