LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V. KREISGRUPPE VULKANEIFEL E. V. LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V. KREISGRUPPE VULKANEIFEL E. V. ANERKANNTER NATURSCHUTZVERBAND ANERKANNTER NATURSCHUTZVERBAND MERKBLATT ZUR HUNDESOLIDARITÄTSKASSE MERKBLATT ZUR HUNDESOLIDARITÄTSKASSE • • Mit Beschluss der KG Vulkaneifel vom 10.02.2016 tritt am 11.02.2016 die Satzung Hunde-Solidaritätskasse in Kraft. Wie melde ich eine Drück- oder Maisjagd an? • Bitte benutzen Sie das umseitige Anmeldeformular! Die Soli-Kasse wird von dem Vertrauensleuteausschuss betreut: • In dringenden Fällen kann die Jagd auch telefonisch bei Michael SCHNEIDERS oder Uli UMBACH unter Angabe der Daten gemäß Anmeldeformular angemeldet werden! • Das Anmeldeformular können Sie auch im Internet unter Hundewesen herunterladen. • Die Jagd muss vor Beginn angemeldet werden (Nachträgliche Anmeldungen werden nicht angenommen). • Michael SCHNEIDERS Beauftragter 0171 386 64 64 • Uli UMBACH stv. Beauftragter 0171 260 37 32 • Peter SCHLÖSSER Beisitzer 1 0160 475 90 93 • Peter KOCKS Beisitzer 2 0171 177 38 49 • Die Hunde-Solikasse ist eine Solidargemeinschaft und keine Versicherung. • Die Leistungen beziehen sich auf Vorfälle im Rahmen von Drück-, Stöber- oder Maisjagden und Nachsuchen, die in Revieren der KG Vulkaneifel durchgeführt werden. • Versichert sind Jagdhunde, wenn die Jagd vor Beginn angemeldet wurde (s. umseitiges Formular) und der entsprechende Betrag vom Pächter bezahlt wurde (gem. §1Nr.8 und §2Nr.8 - 5,-€ je Standschütze, mind. 50,-€ bei weniger als 10 Standschützen). • • Schäden an den Hunden (keine Haftpflichtschäden) müssen innerhalb von 3 Tagen beim Beauftragten oder dem Stellvertreter angemeldet werden. Im März des Jagdjahres wird über die Anträge in einer Sitzung beschlossen. Bis dahin müssen alle Unterlagen zum Schaden dem Vertrauensleuteausschuss vorliegen. Welche Hunde fallen unter die Soli-Kasse? • Alle Jagdhunde, die bei der entsprechenden Jagd eingesetzt werden. • Keine Hunde von professionellen Hundemeuten – diese haben eine Eigenversicherung. Welche Leistungen werden vergütet? • Bei Verletzung bis zu 2‘500,- € (gem. §4 Nr.1 u 2) • Bei Tod bis zu 2‘500,-€ (gem. §4 Nr.1 u 2) • Altersbeschränkung auf < 10 Jahre • Ausgezahlt wird maximal was in der Kasse ist! WEIDENBACH, DEN 14.02.2016
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