Flyer HSK - bei der Kreisgruppe Vulkaneifel

LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.
KREISGRUPPE VULKANEIFEL E. V.
LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.
KREISGRUPPE VULKANEIFEL E. V.
ANERKANNTER NATURSCHUTZVERBAND
ANERKANNTER NATURSCHUTZVERBAND
MERKBLATT ZUR HUNDESOLIDARITÄTSKASSE
MERKBLATT ZUR HUNDESOLIDARITÄTSKASSE
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Mit Beschluss der KG Vulkaneifel vom 10.02.2016 tritt am
11.02.2016 die Satzung Hunde-Solidaritätskasse in Kraft.
Wie melde ich eine Drück- oder Maisjagd an?
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Bitte benutzen Sie das umseitige Anmeldeformular!
Die Soli-Kasse wird von dem Vertrauensleuteausschuss
betreut:
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In dringenden Fällen kann die Jagd auch telefonisch bei
Michael SCHNEIDERS oder Uli UMBACH unter Angabe der
Daten gemäß Anmeldeformular angemeldet werden!
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Das Anmeldeformular können Sie auch im Internet unter
Hundewesen herunterladen.
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Die Jagd muss vor Beginn angemeldet werden
(Nachträgliche Anmeldungen werden nicht angenommen).
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Michael SCHNEIDERS
Beauftragter
0171 386 64 64
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Uli UMBACH
stv. Beauftragter
0171 260 37 32
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Peter SCHLÖSSER
Beisitzer 1
0160 475 90 93
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Peter KOCKS
Beisitzer 2
0171 177 38 49
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Die Hunde-Solikasse ist eine Solidargemeinschaft und keine
Versicherung.
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Die Leistungen beziehen sich auf Vorfälle im Rahmen von
Drück-, Stöber- oder Maisjagden und Nachsuchen, die in
Revieren der KG Vulkaneifel durchgeführt werden.
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Versichert sind Jagdhunde, wenn die Jagd vor Beginn
angemeldet wurde (s. umseitiges Formular) und der entsprechende Betrag vom Pächter bezahlt wurde
(gem. §1Nr.8 und §2Nr.8 - 5,-€ je Standschütze, mind. 50,-€
bei weniger als 10 Standschützen).
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Schäden an den Hunden (keine Haftpflichtschäden) müssen
innerhalb von 3 Tagen beim Beauftragten oder dem Stellvertreter angemeldet werden.
Im März des Jagdjahres wird über die Anträge in einer Sitzung
beschlossen. Bis dahin müssen alle Unterlagen zum Schaden
dem Vertrauensleuteausschuss vorliegen.
Welche Hunde fallen unter die Soli-Kasse?
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Alle Jagdhunde, die bei der entsprechenden Jagd eingesetzt
werden.
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Keine Hunde von professionellen Hundemeuten – diese haben
eine Eigenversicherung.
Welche Leistungen werden vergütet?
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Bei Verletzung bis zu 2‘500,- €
(gem. §4 Nr.1 u 2)
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Bei Tod bis zu 2‘500,-€
(gem. §4 Nr.1 u 2)
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Altersbeschränkung auf < 10 Jahre
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Ausgezahlt wird maximal was in der Kasse ist!
WEIDENBACH, DEN 14.02.2016