AGBs VBS Logistik GmbH Preise Angebotene Preise sowie alle

AGBs
VBS Logistik GmbH
Preise
Angebotene Preise sowie alle Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst mit der
Auftragsbestätigung durch die Verteilfirma Verbindlichkeit. Preise für die Verteilung von Zeitungen,
Prospekten, Warenproben, Katalogen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1000 Stück angegeben
und berechnet. Bis zu einer Auflage von 5000 Stück wird ein Pauschalpreis unabhängig von der tatsächlich
angelieferten Menge berechnet. Die Preise werden nach Gewicht, Format, Verteilart und Bebauungsstruktur
der Verteilgebiete berechnet. Die zu verteilenden Sendungen müssen Briefkastenformat haben, ansonsten
kommt ein Preisaufschlag von 5-20 % in Abhängigkeit der Sperrigkeit zur Geltung. Die Verteilung von
Druckschriften anderer Auftraggeber (auch der gleichen Branche) zum gleichen Termin und zur gleichen Zeit
kann nicht ausgeschlossen werden.
Anlieferung
Die Verteilmenge ist rechtzeitig, mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn, an die vereinbarte Lieferadresse
anzuliefern. Wartezeiten, die durch verspätete Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen können,
gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers.
Zustellung
Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden
Durchführungsbestimmungen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an Haushalte, die unter zumutbaren
Umständen erreicht werden können, durch Einstecken des Exemplars in Briefkästen. Dabei gilt pro Briefkasten
ein Exemplar. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht
geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Werbeverbotsschilder werden beachtet. Ausgenommen von der
Verteilung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind: Gewerbebetriebe, Heime, Ausländersiedlungen,
Feriensiedlungen, Kasernen, Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines
zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
Reklamationen
Beanstandungen oder Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung können nur innerhalb von
drei Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag,
Ort, Straße und Hausnummer, den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände
beinhalten. Eine Reklamation muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Reklamationen werden generell umgehend geprüft. Das Kontrollergebnis wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit
insofern, dass die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Zustellbezirkes entweder gutgeschrieben
wird oder nach Absprache mit dem Verteilunternehmen von der Rechnung abgezogen werden kann.
Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenabschnitte oder Zustellbezirke
nachweislich nur teilweise oder gar nicht bedient wurden. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren
Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug an der
Rechnung. Wie allgemein üblich, gelten 10 % Streuverlust nicht als Mängel.
Überdrucke
Die Druckerei liefert in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können,
ohne dass die Mengen auf den Lieferscheinen der Druckerei gesondert ausgewiesen werden. Diese
Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu einer Woche
nach der Verteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt.
Eine weitere Lagerpflicht für die Verteilfirma besteht nicht.
Haftung Auftraggeber
Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt
von Drucksachen sowie für die Substanz der Werbeproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen.
Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Werbematerial wegen Beanstandungen des Inhalts oder der
Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende
Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.
Haftungsausschluss Verteilfirma
Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahme erhofften, jedoch nicht
eingetretenen Erfolg, auch nicht bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerungen (z.B. bei
Betriebsstörungen gleich welcher Art)
Des Weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch höhere Gewalt wie
z.B. Brand, Bruch oder Versand,. ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte
verursacht wurden.
Einsatz von Subunternehmern
Die Verteilfirma ist berechtigt erforderlichenfalls Subunternehmer für die Durchführung eines Verteilauftrages
einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Falle bestehen.
Vergütung der Verteilleistung
Die Verteilleistung wird nach Abschluss der Verteilung oder wahlweise wöchentlich in Rechnung gestellt. Die
Rechnungsbeträge sind nach Erhalt ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie die
Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis
zur Bezahlung zurückgestellt werden und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages
Vorauszahlung verlangt werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sind einzelne oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an.
Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden
haben keine Gültigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Chemnitz, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt.