AGBs VBS Logistik GmbH Preise Angebotene Preise sowie alle Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst mit der Auftragsbestätigung durch die Verteilfirma Verbindlichkeit. Preise für die Verteilung von Zeitungen, Prospekten, Warenproben, Katalogen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1000 Stück angegeben und berechnet. Bis zu einer Auflage von 5000 Stück wird ein Pauschalpreis unabhängig von der tatsächlich angelieferten Menge berechnet. Die Preise werden nach Gewicht, Format, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet. Die zu verteilenden Sendungen müssen Briefkastenformat haben, ansonsten kommt ein Preisaufschlag von 5-20 % in Abhängigkeit der Sperrigkeit zur Geltung. Die Verteilung von Druckschriften anderer Auftraggeber (auch der gleichen Branche) zum gleichen Termin und zur gleichen Zeit kann nicht ausgeschlossen werden. Anlieferung Die Verteilmenge ist rechtzeitig, mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn, an die vereinbarte Lieferadresse anzuliefern. Wartezeiten, die durch verspätete Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen können, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers. Zustellung Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an Haushalte, die unter zumutbaren Umständen erreicht werden können, durch Einstecken des Exemplars in Briefkästen. Dabei gilt pro Briefkasten ein Exemplar. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Werbeverbotsschilder werden beachtet. Ausgenommen von der Verteilung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind: Gewerbebetriebe, Heime, Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen, Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Reklamationen Beanstandungen oder Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung können nur innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Hausnummer, den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände beinhalten. Eine Reklamation muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Reklamationen werden generell umgehend geprüft. Das Kontrollergebnis wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, dass die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Zustellbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem Verteilunternehmen von der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenabschnitte oder Zustellbezirke nachweislich nur teilweise oder gar nicht bedient wurden. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug an der Rechnung. Wie allgemein üblich, gelten 10 % Streuverlust nicht als Mängel. Überdrucke Die Druckerei liefert in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass die Mengen auf den Lieferscheinen der Druckerei gesondert ausgewiesen werden. Diese Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu einer Woche nach der Verteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht für die Verteilfirma besteht nicht. Haftung Auftraggeber Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Werbeproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Werbematerial wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt. Haftungsausschluss Verteilfirma Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahme erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg, auch nicht bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerungen (z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art) Des Weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch höhere Gewalt wie z.B. Brand, Bruch oder Versand,. ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht wurden. Einsatz von Subunternehmern Die Verteilfirma ist berechtigt erforderlichenfalls Subunternehmer für die Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Falle bestehen. Vergütung der Verteilleistung Die Verteilleistung wird nach Abschluss der Verteilung oder wahlweise wöchentlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind nach Erhalt ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zur Bezahlung zurückgestellt werden und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sind einzelne oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Chemnitz, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt.
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