Allgemeine Geschäftsbedingungen 1, Vertragsgrundlagen : Die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit unserer Gesellschaft. Der Vertrag kommt aufgrund unserer mündlichen oder schriftlichen Annahme Ihres Auftrages zustande, wobei mündlich getroffene Vereinbarungen sowie Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, von uns nicht rechtsverbindlich anerkannt werden, außer Sie erhalten von uns diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung dessen. Die Annahme bzw. die Ausführung Ihres Auftrages gilt keinesfalls als Bestätigung abweichender Bestimmungen. Personen die von uns erbrachte Leistungen bestätigen, gelten für uns als bevollmächtigt, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Kunden bzw. Auftraggeber anzunehmen bzw. zu bestätigen. Für Transportleistungen im In- und Ausland gelten die Bestimmungen des „Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)“ , in Kraft getreten am 2. Juli 1961 gemäß § 439a HGB, sowie ergänzend dazu die „Allgemeinen Transportbedingungen für das Lastfuhrgewerbe (ATL)“, gültig seit 1.August 1954. 2, Preisgestaltung : Die Leistungsabrechnung erfolgt vom Zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unserer Gerätschaft in unserem Betriebsgelände, wobei pro Einsatz mindestens 3 Stunden in Rechnung gestellt werden. Alle Sonderleistungen sowie zb. Montagekorb,Funkgeräte-, Hilfspersonalbereitstellungen und Anfertigungen von erforderlichen Behelfsmitteln zur Durchführung eines Auftrages werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt für sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwirken von Aufstellungs- bzw. Routengenehmigungen stehen (Kosten für die Benutzung öffentlichen Grundes, Kosten für eventuell erforderliche Sicherstellungsgarantien, kosten für Transporte von überdimensionalen Gütern, Kosten die bei einer erforderlichen Vereidigten- oder Eigenbegleitung entstehen, sowie auch Kosten für alle sonstig erforderlich bzw. behördlich angeordneten Sicherheitsvorkehrungen). Unsere Normalarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr. Darüber hinausgehende Zeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten werden mit Überstundenzuschlägen gesondert in Rechnung gestellt. Bei Auftragsrücktritt sowie Terminabsagen erlauben wir uns 50% des vereinbarten Preises bzw. des Preises der geplanten Leistungen in Rechnung zu stellen. 3, Zahlungsbedingungen : Unsere Leistungsabrechnungen sind nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig (bzw. laut gesondert vereinbarten Zahlungsziel) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% per Monat laut AÖSP in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist keinesfalls berechtigt, für eventuell entstandene Schäden die Zahlung unserer Rechnung zu verzögern bzw. Geldbeträge einzubehalten. Falls zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eingetreten sind oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. 4, Haftungserklärung : Entsteht bei Durchführung Ihres an uns erteilten Auftrages ein direkter Schaden, so haften wir sowie unsere Mitarbeiter oder unsere Gehilfen nur für grob fahrlässige sowie vorsätzliche Verhaltensweisen (leichte Fahrlässigkeit wird generell ausgeschlossen), auf keinen Fall aber über das hinaus, was unsere Versicherungsgesellschaft aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen zu leisten hat. Weiterer Haftungsausschluß besteht für den Ersatz von entgangenem Gewinn, Zinsverlust und für Schäden die aus Ansprüchen Dritter entstehen sowie für allfällige Bergungsschäden. Der mit diesen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsumfang gilt auch für außervertragliche Ansprüche. Schäden am zu bewegenden Gut sind von unserer Versicherung generell ausgeschlossen. Eine zusätzliche Abdeckung dieser Risiken (Versicherung der zu hebenden- bzw. zu transportierenden Last) ist nach schriftlichem Antrag unseres Auftraggebers vor Inangriffnahme der Arbeitsleistung möglich. Gelangt vor Inangriffnahme einer Arbeitsleistung kein solcher Antrag bei uns ein, lehnen wir die Haftung für allfällige Schäden an der Last, sowie jegliche Regressansprüche seitens des Versicherers unseres Auftraggebers oder von wem auch immer, generell ab. Für Schäden aufgrund falscher Angaben von für uns wichtigen Informationen (Maße, Gewichte, Hackenhöhe, Anschlagpunkte, Ausladung besondere Eigenschaften des zu bewegenden Gutes unsw.) haftet unser Auftraggeber, insbesondere auch für Beschädigungen die aufgrund der falschen Informationen an unseren Geräten entstehen können. Sollte unsere Gesellschaft aus innerbetrieblichen Gründen nicht in der Lage sein ,einen erhaltenen Auftrag mit betriebseigenen Mitteln durchzuführen, sind wir berechtigt einen Subunternehmer zu beauftragen. In diesem Fall haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl desselben. Wir übernehmen in keinem Fall die Haftung für Schäden aller Art und deren Folgeschäden, die durch die Nichteinhaltung von Terminen ,durch Nichterteilung von erforderlichen Routengenehmigungen, den Ausfall von Gerätschaften sowie Arbeitspersonal und Arbeitsvorrichtungen aller Art entstehen. 5, Pflichten des Auftraggebers : Es wird generell festgehalten, dass die Zu- und Abfahrtswege, sowie Aufstellflächen, genügend Standfestigkeit für Schwerfahrzeuge aufweisen müssen, bzw. gemäß unseren Anforderungen vom Auftraggeber kostenlos beigestellt werden müssen. Das zu bewegende Gut ist für uns vom Auftraggeber im transport- bzw. hebefähigen Zustand bereitzustellen. Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Sicherstellungsgarantien sind vom Auftraggeber zu besorgen, sowie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vom Auftraggeber durchzuführen und auch kostenmäßig zu tragen sind. Alle von uns eventuell durchgeführten Beschädigungen, sind mittels schriftlicher Vorfallsschilderung, innerhalb von 24 Stunden bei unserer Geschäftsführung einzubringen, später eingelangte Meldungen können von uns nicht mehr anerkannt werden. Unserem Auftraggeber steht es frei, seinerseits für weitergehenden Versicherungsschutz zu sorgen, jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, mit dem jeweiligen Versicherer eine Vereinbarung zu treffen, die uns von Regressansprüchen freihält (Regreßausschluß). Unsere vorhergehend angeführten Haftungsbestimmungen gelten ab Auftragserteilung, für uns von Ihnen als anerkannt. Werden vorhergehend angeführte Bedingungen von unserem Auftraggeber nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und alle uns dadurch entstandenen Schäden gegen unseren Auftraggeber geltend zu machen. 6, Gerichtsstand : Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Wien. Bei Auslandsaufträgen gilt in jedem Falle österreichisches Recht.
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