Allgemeine Geschäftsbedingungen_CarlosKönigDesigners GmbH/2016 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] Grundlage für die Berechnung der Honorare ist die Honorarordnung des BDG/AGD. Alle Honorare sind zusätzlich der gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei umfangreichen Arbeiten werden Teilrechnungen – 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Arbeitsfortschritt und 20 % bei Fertigstellung – gestellt, die im angegebenen Zeitraum zu zahlen sind. Auslagen für technische Nebenkosten, wie spezielle Materialmuster, Anfertigung von Modellen, Prototypen, Fotos, Plankopien, Fotokopien, Reproduktionen, Proofs, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages verabredet sind, wird der Aufwand nach Belegen in Rechnung gestellt. Gesondert zu berechnen sind Entgelte für Leistungen, die im Einvernehmen mit dem Auftraggeber an Dritte übertragen worden sind (z.B. Druckereien, Lithos usw.). Vergütungen und Nebenkosten sind, wenn nicht anders vereinbart, nach erbrachter Leistung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Für Arbeiten, die über dem angebotenen Umfang liegen und für zusätzlich geforderte Dienstleistungen berechnen wir unsere gültigen Zeithonorare für Entwurf, Produktion oder Datenmanagement. Darunter fallen auch mündlich erteilte Zusatzaufträge vom Auftraggeber und dessen Mitarbeitern. Nachträgliche Änderungen und Korrekturen an Plänen, Reinzeichnungen, Filmen, Daten usw., die nicht von uns zu vertreten sind, werden nach Zeitaufwand berechnet. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter zu Fragen der Gestaltung oder Auftragsausführung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Für die Herstellung von Planunterlagen ist eine maßgenaue Grundrisszeichnung des Architekten als Datensatz erforderlich. Sollte diese nicht vorhanden sein, wird sie auf Basis unseres Zeithonorars erstellt. Material, technische Kosten und andere Auslagen sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Im Rahmen der übernommenen Arbeit besteht absolute Gestaltungsfreiheit. Für die vom Auftraggeber angenommenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von unserer Seite. Für vom Auftraggeber überlassene Unterlagen wie Pläne, Fotos, Druckvorlagen, Warenzeichen, Muster, Daten etc. übernehmen wir keine Haftung. Sie finden Verwendung unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist. Zusendungen und Rücksendungen von Unterlagen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Alle Planungsaufträge werden mit der notwendigen Sorgfaltspflicht ausgeführt. Technische, rechtliche und behördliche Auflagen liegen in der Pflicht des Auftraggebers. Entwürfe und Reinzeichnungen sind persönliche geistige Schöpfungen und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dieses gilt auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Digitales Datenmaterial und Druckvorlagen bleiben immer im Eigentum der CarlosKönigDesigners GmbH. Grundsätzlich werden nur einfache Nutzungsrechte für Deutschland im Rahmen der angebotenen Leistung eingeräumt. Abweichungen in der Nutzungsart, dem Nutzungsumfang und der Nutzungsdauer müssen schriftlich vereinbart werden. Alle durchgeführten Objekte und ausgeführten Arbeiten können zum Zweck der Eigenwerbung als Referenz angegeben werden. Wir sind berechtigt alle WerbeMedien zu signieren. Belegexemplare sind uns nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben. Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen auf Basis unseres Zeithonorars berechnet. Für nicht genutzte Entwürfe wird ein Abschlagshonorar fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt diese Entwürfe - auch nicht in abgewandelter Form - zu nutzen. Das Büro CarlosKönigDesigners GmbH ist als Treuhänder des Auftraggebers ausschließlich in dessen Interesse tätig. Anvertrauten Angelegenheiten werden von der CarlosKönigDesigners GmbH mit unbedingter Verschwiegenheit behandelt. Die Abrechnung aller Aufträge erfolgt nach Angebot, mündlicher Absprache oder nach Auftragsbestätigung. Termine für die Fertigstellung von Leistungen müssen schriftlich fixiert werden. Alle Angebote behalten ab Abgabedatum für acht Wochen ihre Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ansbach.
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