Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken

Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken
durch den Landesbetrieb ForstBW
Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise
zum 1. April 2016 voraussichtlich insgesamt 25 Jagdbezirke (Zahl je Landkreis in Klammern):
Forstdirektion: Freiburg
Tübingen
Landkreis:
Alb-Donau-Kreis (3)
Biberach (2)
Heidenheim (1)
Heilbronn (1)
Ostalbkreis (1)
Ravensburg (1)
Reutlingen (2)
Schwäbisch Hall (2)
Breisgau-Hochschwarzwald (2)
Calw (1)
Enzkreis (1)
Freudenstadt (3)
Karlsruhe (2)
Ortenaukreis (2)
Rhein-Neckar-Kreis (1)
Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum
01.04.2016 nicht schon Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehrfachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber
muß die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5, Satz 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
erfüllen, d. h. er muss zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2016) einen gültigen Jagdschein
besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen
haben.
Aktive Bedienstete des Landesbetriebs ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen.
Die besonderen Pachtbedingungen mit einer Aufstellung der zur Verpachtung kommenden
Jagdbezirke sowie ein Bewerbungsbogen können direkt hier auf den Internetseiten von
ForstBW aufgerufen und ausgedruckt werden. Gezielte Informationen zu den Jagdbezirken
erteilen Ihnen die im Jagdlosverzeichnis genannten unteren Forstbehörden. Bei Einsendung
der Bewerbung ist die Vorlage eines frankierten Umschlages nicht erforderlich!
Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 27. Januar 2016 beim Regierungspräsidium Freiburg,
Abt. 8, Forstdirektion, unter Aufsicht des Justitiars der Forstdirektion durch das Los. Je ein
Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin eingeladen. Eine persönliche
Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbung ist ausschließlich dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion,
Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg, zuzusenden und muss bei dieser bis
spätestens Freitag, 15. Januar 2016
(Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) vorliegen.
Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im
Sinne eines Stornoentgeltes in Höhe von 75 € erhoben.
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Landesbetrieb ForstBW
Regierungspräsidium Freiburg , Abt. 8, Forstdirektion
Besondere Pachtbedingungen:
Die nachfolgend aufgeführten besonderen Pachtbedingungen sind im Folgenden in
verkürzter Form dargestellt und beschränken sich auf die wesentlichsten Bedingungen.
1. Vertragspartner
Der ausgeloste Bewerber wird alleiniger Vertragspartner. Eine Übertragung auf eine
andere Person oder die Hereinnahme weiterer Pächter ist grundsätzlich nicht möglich.
2. Vertragsdauer
Die Jagden werden auf 6 Jahre verpachtet.
3. Umsatzsteuer
Die in anhängendem Jagdlosverzeichnis aufgeführten Preise sind Nettopreise. Sie
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Munition
Der Pächter verpflichtet sich, keine bleihaltige Munition zu verwenden.
5. Abschusserfüllung
Die von der unteren Forstbehörde bestätigten oder festgesetzten Abschusspläne bzw. die
RobA-Vereinbarung müssen erfüllt werden. Nichterfüllung der Abschusspläne bzw. der
RobA-Vereinbarung sowie Nichtbefolgen von Anordnungen über Verminderung des
Wildbestandes gelten als Grund zur vorzeitigen Kündigung des Jagdpachtvertrages.
6. Kosten für Wildschadensverhütung
Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden werden nach Anhörung des Pächters
vom Verpächter nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die
hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Zur Vermeidung bzw. Verringerung der
Kosten erhält der Pächter Gelegenheit, die notwendigen Maßnahmen nach fachlicher
Anleitung durch Forstbedienstete in Eigenleistung zu erbringen, falls es sich nicht um
unaufschiebbare Maßnahmen handelt.
7. Ablenkungsfütterungen
Fütterungen zur Ablenkung von Schwarzwild sind im Jagdbezirk unzulässig.
8. Wild- und Jagdschaden
Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum
Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht wird, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den
vom Verpächter etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten.
9. Beschränkung der Jagdausübung im Erholungswald
Wird die Jagdausübung im verpachteten Jagdbezirk durch Rechtsverordnung oder
Satzung gemäß § 33 Abs. (3) Landeswaldgesetz i.d.F.v. 31.08.1995 (Gbl. S. 685) auf
ganzer oder einem Teil der Fläche beschränkt, so sind sowohl der Verpächter als auch
der Pächter berechtigt, den Jagdpachtvertrag unverzüglich auf das Ende des Pachtjahres
zu kündigen, in welchem die Verordnung oder Satzung in Kraft tritt.
10.Auswärtiger Jagdpächter
Trifft das Los einen Jagdpächter, der nicht ortsansässig ist bzw. nicht in näherer
2
Umgebung des Jagdbezirks wohnt, ist ein örtlicher Beauftragter des Jagdpächters zu
bestellen. Der örtliche Beauftragte muss Jagdscheininhaber sein. Die Auswahl hat im
Einvernehmen mit dem Verpächter zu erfolgen.
11.Verpflichtung zur Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden
Der Pächter verpflichtet sich, mit seiner Jagdfläche an jagdbezirkübergreifenden
Drückjagden auf Schalenwild teilzunehmen. Überjagende Hunde aus der Regiejagd
werden vom Pächter geduldet.
Allgemeiner Hinweis:
In einzelnen Bereichen kann es zu Störungen durch den Bau und Betrieb von
Windkraftanlagen kommen.
November 2016, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion
Eingangsstempel der
Forstdirektion
laufende
Nummer
wird von der Forstdirektion ausgefüllt !
An das Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 8, Forstdirektion
"Jagdverlosung"
Bertoldstr. 43
79098 Freiburg
Bewerbung 2016
(bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen !)
Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tel.-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bewerbe mich um die Jagd Nr.
Jagdbezirk/Kreis: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bestätige hiermit, dass ich
1. die besonderen Pachtbedingungen zur Kenntnis genommen habe und anerkenne;
2. ab 1. April 2016 keine Eigenjagd besitze, keine Jagd gepachtet habe und an keiner Jagd als
Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis beteiligt bin;
3. die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 Satz 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfülle, d. h.
zum Beginn der Pachtperiode (01.04.2016) einen gültigen Jagdschein besitze und schon vorher
einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen habe;
4. unter der oben angegebenen Anschrift bei der zuständigen Einwohnermeldestelle in
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gemeldet bin und meinen Hauptwohnsitz in
Baden-Württemberg habe.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . .
.......................
Unterschrift
**** Einsendeschluß: 15.01.2016 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) ****
Jagdlosverzeichnis 2016
Nr.
Jagdbezirk
(Betriebsteil)
Gemeindegemarkung
Wald
Feld
Wasser
insg.
Wald
Feld
insg.
je ha
insg.
1
Zugmantelfeld
(Rhein-Neckar)
Sandhausen
245,6
116,4
1,00
363,0
0,0
0,0
0,0
Schwarzwild,
Rehwild
5,03
1.825,00
2
Köpfle
(Karlsruhe)
92,6
3,8
0,0
96,4
2,5
3,8
6,3
Rehwild,
Schwarzwild
23,35
2.250,81
3
Eichelberg
(Karlsruhe)
197,6
19,4
0,0
217,0
0,3
12,9
13, 2
Rehwild,
Schwarzwild
11,72
2.543,07
4
Schwabentor
(Enzkreis)
Gemeinde
Karlsbad
Gemarkung
Langenstein
bach
Gemeinde
Bruchsal
Gemarkung
Bruchsal
Neuenbürg
164,0
0,0
0,0
164,0
0,0
0,0
0,0
Reh-/
Schwarz-/
Rotwild
13,40
2.200,00
5
Bergwald
(Calw)
Bad Wildbad 116,90
- Aichelberg
3,7
0,0
120,6
0,0
0,6
0,6
Rehwild,
Rotwild,
Schwarzwild
21,95
2647,06
6
Rosenberg
(Freudenstadt)
BaiersbronnKlosterreich
enbach
9,0
0,0
134,0
2,0
9,0
11,0
Rehwild
(Schwarzwild,
Rotwild
außerhalb
Rotwildgebiet)
9,00
1.206,00
Größe in ha*
125,0
davon Angliederung
Wildarten
(Wechselwild in
Klammern)
Pachtpreis
Euro (o.MwSt.)
-27
Nagoldhang
(Freudenstadt)
Grömbach
182,0
6,0
18,0
206,0
0,0
2,0
8
Sattelacker-Nord
(Freudenstadt)
PfalzgrafenweilerHerzogsweiler
75,0
14,0
0,0
89,0
2,0
7,0
9
Badwald
(Ortenaukreis)
Lautenbach
85,9
15,4
0,0
101,3
48,3
15,3
10
Holzhausen
(Ortenaukreis)
Rheinau
0
228,2
0,0
228,2
0
75,9
St. Peter
91,7
4,9
0,0
96,6
0,0
3,2
St. Wilhelm
131,4
0,0
0,0
131,4
0,0
0,0
0,0
Blaubeuren
112,2
15,5
0,0
127,7
4,6
15,5
20,1
11
Rohrallmend
(BreisgauHochschwarzwald)
12 Schwarzenbach
(BreisgauHochschwarzwald)
13
Gairen Ost
(Alb-Donau-Kreis)
2,0
Rehwild,
10,44
Schwarzwild
(Rotwild
außerhalb
Rotwildgebiet)
9,0
Rehwild,
9,00
Schwarzwild,
(Rotwild
(außerhalb
Rotwildgebiet)
63,60
Rehwild
12,03
(Schwarzwild
Rotwild)
75,9
Rehwild,
8,29
(Enten Fasan,
Hasen
Schwarzwild)
3,2
Rehwild,
8,00
Schwarzwild
2.150,0
801,00
1218,00
1.892,00
772,80
Rehwild
14,06
(selten
Gamswild)
Rehwild,
14,88
(Schwarzwild)
1.847,48
1.900,00
14
Mitthau
(Alb-Donau-Kreis)
Allmendinge
n
84
12,1
0,0
96,1
5,5
9,9
15,4
Rehwild,
13,53
(Schwarzwild)
1.300,00
15
Schmiechenhänge
(Alb-Donau-Kreis)
Wildbuch
Schelklingen
77,8
14,5
0,5
92,8
14,5
14,5
29
Rehwild,
14,01
(Schwarzwild)
1.300,00
Erolzheim/
95,4
19,5
0,0
114,9
4
17,6
21,6
16
Rehwild,
12,18
1.400,00
-3(Biberach)
17 Heggbacher Wald
(Biberach)
Erlenmoos
(Schwarzwild)
Maselheim,
SchwendiSchönebürg
Nattheim
108,0
2,0
1,0
111
1,0
128,4
12,64
0,0
141,04
34,81
2,0
3,0
Rehwild,
12,61
(Schwarzwild)
1.400,00
12,64 47,45
Rehwild,
11,34
(Schwarzwild)
1.600,00
18
Hardt
(Heidenheim)
19
Hessberg
(Heilbronn)
Wüstenrot
74,0
44,0
0,0
118,0
13,0
44,0
57,0
Rehwild,
16,10
(Schwarzwild)
1.900,00
20
Bruck1
(Ostalbkreis)
Lorch
109,0
53,0
0,0
162,0
26,0
53,0
79,0
Rehwild,
10,19
(Schwarzwild)
1.650,00
21
Eisenharz
(Ravensburg)
105,8
10,9
0,0
116,7
9,6
3,2
12,8
Rehwild,
12,85
(Schwarzwild)
1.500,00
22
Buckläri
(Reutlingen)
Eisenharz,
Christazhofen
St. Johann
71,3
31,6
0,0
102,9
0,0
24,3
24,3
Rehwild,
11,03
(Schwarzwild)
1.135,00
23
Bickelhausen
(Reutlingen)
St. Johann
117,8
0,6
0,0
118,4
0,0
0,0
0,0
Rehwild,
12,67
(Schwarzwild)
1.500,00
Satteldorf
89,7
6,2
0,0
95,9
13
3,3
16,3
Rehwild,
12,51
(Schwarzwild)
1.200,00
SulzbachLaufen
106,2
20,9
0,0
127,1
10
20,9
30,9
Rehwild,
12,59
(Schwarzwild)
1.600,00
24
FuchsbergFunkstation
(Schwäbisch Hall)
25 Kleiner Wimbach²
(Schwäbisch Hall)
: zzgl. befriedeter Bezirk Ortsteil Bruck 6 ha
: eine Jagdhütte kann zusätzlich gemietet werden
1
2