Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken durch den Landesbetrieb ForstBW Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise zum 1. April 2016 voraussichtlich insgesamt 25 Jagdbezirke (Zahl je Landkreis in Klammern): Forstdirektion: Freiburg Tübingen Landkreis: Alb-Donau-Kreis (3) Biberach (2) Heidenheim (1) Heilbronn (1) Ostalbkreis (1) Ravensburg (1) Reutlingen (2) Schwäbisch Hall (2) Breisgau-Hochschwarzwald (2) Calw (1) Enzkreis (1) Freudenstadt (3) Karlsruhe (2) Ortenaukreis (2) Rhein-Neckar-Kreis (1) Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum 01.04.2016 nicht schon Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehrfachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber muß die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5, Satz 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfüllen, d. h. er muss zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2016) einen gültigen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben. Aktive Bedienstete des Landesbetriebs ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen. Die besonderen Pachtbedingungen mit einer Aufstellung der zur Verpachtung kommenden Jagdbezirke sowie ein Bewerbungsbogen können direkt hier auf den Internetseiten von ForstBW aufgerufen und ausgedruckt werden. Gezielte Informationen zu den Jagdbezirken erteilen Ihnen die im Jagdlosverzeichnis genannten unteren Forstbehörden. Bei Einsendung der Bewerbung ist die Vorlage eines frankierten Umschlages nicht erforderlich! Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 27. Januar 2016 beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion, unter Aufsicht des Justitiars der Forstdirektion durch das Los. Je ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin eingeladen. Eine persönliche Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerbung ist ausschließlich dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion, Bertoldstr. 43, 79098 Freiburg, zuzusenden und muss bei dieser bis spätestens Freitag, 15. Januar 2016 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) vorliegen. Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgeltes in Höhe von 75 € erhoben. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Landesbetrieb ForstBW Regierungspräsidium Freiburg , Abt. 8, Forstdirektion Besondere Pachtbedingungen: Die nachfolgend aufgeführten besonderen Pachtbedingungen sind im Folgenden in verkürzter Form dargestellt und beschränken sich auf die wesentlichsten Bedingungen. 1. Vertragspartner Der ausgeloste Bewerber wird alleiniger Vertragspartner. Eine Übertragung auf eine andere Person oder die Hereinnahme weiterer Pächter ist grundsätzlich nicht möglich. 2. Vertragsdauer Die Jagden werden auf 6 Jahre verpachtet. 3. Umsatzsteuer Die in anhängendem Jagdlosverzeichnis aufgeführten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 4. Munition Der Pächter verpflichtet sich, keine bleihaltige Munition zu verwenden. 5. Abschusserfüllung Die von der unteren Forstbehörde bestätigten oder festgesetzten Abschusspläne bzw. die RobA-Vereinbarung müssen erfüllt werden. Nichterfüllung der Abschusspläne bzw. der RobA-Vereinbarung sowie Nichtbefolgen von Anordnungen über Verminderung des Wildbestandes gelten als Grund zur vorzeitigen Kündigung des Jagdpachtvertrages. 6. Kosten für Wildschadensverhütung Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden werden nach Anhörung des Pächters vom Verpächter nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Zur Vermeidung bzw. Verringerung der Kosten erhält der Pächter Gelegenheit, die notwendigen Maßnahmen nach fachlicher Anleitung durch Forstbedienstete in Eigenleistung zu erbringen, falls es sich nicht um unaufschiebbare Maßnahmen handelt. 7. Ablenkungsfütterungen Fütterungen zur Ablenkung von Schwarzwild sind im Jagdbezirk unzulässig. 8. Wild- und Jagdschaden Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht wird, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den vom Verpächter etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten. 9. Beschränkung der Jagdausübung im Erholungswald Wird die Jagdausübung im verpachteten Jagdbezirk durch Rechtsverordnung oder Satzung gemäß § 33 Abs. (3) Landeswaldgesetz i.d.F.v. 31.08.1995 (Gbl. S. 685) auf ganzer oder einem Teil der Fläche beschränkt, so sind sowohl der Verpächter als auch der Pächter berechtigt, den Jagdpachtvertrag unverzüglich auf das Ende des Pachtjahres zu kündigen, in welchem die Verordnung oder Satzung in Kraft tritt. 10.Auswärtiger Jagdpächter Trifft das Los einen Jagdpächter, der nicht ortsansässig ist bzw. nicht in näherer 2 Umgebung des Jagdbezirks wohnt, ist ein örtlicher Beauftragter des Jagdpächters zu bestellen. Der örtliche Beauftragte muss Jagdscheininhaber sein. Die Auswahl hat im Einvernehmen mit dem Verpächter zu erfolgen. 11.Verpflichtung zur Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden Der Pächter verpflichtet sich, mit seiner Jagdfläche an jagdbezirkübergreifenden Drückjagden auf Schalenwild teilzunehmen. Überjagende Hunde aus der Regiejagd werden vom Pächter geduldet. Allgemeiner Hinweis: In einzelnen Bereichen kann es zu Störungen durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen kommen. November 2016, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion Eingangsstempel der Forstdirektion laufende Nummer wird von der Forstdirektion ausgefüllt ! An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 8, Forstdirektion "Jagdverlosung" Bertoldstr. 43 79098 Freiburg Bewerbung 2016 (bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen !) Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bewerbe mich um die Jagd Nr. Jagdbezirk/Kreis: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bestätige hiermit, dass ich 1. die besonderen Pachtbedingungen zur Kenntnis genommen habe und anerkenne; 2. ab 1. April 2016 keine Eigenjagd besitze, keine Jagd gepachtet habe und an keiner Jagd als Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis beteiligt bin; 3. die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 Satz 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfülle, d. h. zum Beginn der Pachtperiode (01.04.2016) einen gültigen Jagdschein besitze und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen habe; 4. unter der oben angegebenen Anschrift bei der zuständigen Einwohnermeldestelle in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gemeldet bin und meinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg habe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . ....................... Unterschrift **** Einsendeschluß: 15.01.2016 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) **** Jagdlosverzeichnis 2016 Nr. Jagdbezirk (Betriebsteil) Gemeindegemarkung Wald Feld Wasser insg. Wald Feld insg. je ha insg. 1 Zugmantelfeld (Rhein-Neckar) Sandhausen 245,6 116,4 1,00 363,0 0,0 0,0 0,0 Schwarzwild, Rehwild 5,03 1.825,00 2 Köpfle (Karlsruhe) 92,6 3,8 0,0 96,4 2,5 3,8 6,3 Rehwild, Schwarzwild 23,35 2.250,81 3 Eichelberg (Karlsruhe) 197,6 19,4 0,0 217,0 0,3 12,9 13, 2 Rehwild, Schwarzwild 11,72 2.543,07 4 Schwabentor (Enzkreis) Gemeinde Karlsbad Gemarkung Langenstein bach Gemeinde Bruchsal Gemarkung Bruchsal Neuenbürg 164,0 0,0 0,0 164,0 0,0 0,0 0,0 Reh-/ Schwarz-/ Rotwild 13,40 2.200,00 5 Bergwald (Calw) Bad Wildbad 116,90 - Aichelberg 3,7 0,0 120,6 0,0 0,6 0,6 Rehwild, Rotwild, Schwarzwild 21,95 2647,06 6 Rosenberg (Freudenstadt) BaiersbronnKlosterreich enbach 9,0 0,0 134,0 2,0 9,0 11,0 Rehwild (Schwarzwild, Rotwild außerhalb Rotwildgebiet) 9,00 1.206,00 Größe in ha* 125,0 davon Angliederung Wildarten (Wechselwild in Klammern) Pachtpreis Euro (o.MwSt.) -27 Nagoldhang (Freudenstadt) Grömbach 182,0 6,0 18,0 206,0 0,0 2,0 8 Sattelacker-Nord (Freudenstadt) PfalzgrafenweilerHerzogsweiler 75,0 14,0 0,0 89,0 2,0 7,0 9 Badwald (Ortenaukreis) Lautenbach 85,9 15,4 0,0 101,3 48,3 15,3 10 Holzhausen (Ortenaukreis) Rheinau 0 228,2 0,0 228,2 0 75,9 St. Peter 91,7 4,9 0,0 96,6 0,0 3,2 St. Wilhelm 131,4 0,0 0,0 131,4 0,0 0,0 0,0 Blaubeuren 112,2 15,5 0,0 127,7 4,6 15,5 20,1 11 Rohrallmend (BreisgauHochschwarzwald) 12 Schwarzenbach (BreisgauHochschwarzwald) 13 Gairen Ost (Alb-Donau-Kreis) 2,0 Rehwild, 10,44 Schwarzwild (Rotwild außerhalb Rotwildgebiet) 9,0 Rehwild, 9,00 Schwarzwild, (Rotwild (außerhalb Rotwildgebiet) 63,60 Rehwild 12,03 (Schwarzwild Rotwild) 75,9 Rehwild, 8,29 (Enten Fasan, Hasen Schwarzwild) 3,2 Rehwild, 8,00 Schwarzwild 2.150,0 801,00 1218,00 1.892,00 772,80 Rehwild 14,06 (selten Gamswild) Rehwild, 14,88 (Schwarzwild) 1.847,48 1.900,00 14 Mitthau (Alb-Donau-Kreis) Allmendinge n 84 12,1 0,0 96,1 5,5 9,9 15,4 Rehwild, 13,53 (Schwarzwild) 1.300,00 15 Schmiechenhänge (Alb-Donau-Kreis) Wildbuch Schelklingen 77,8 14,5 0,5 92,8 14,5 14,5 29 Rehwild, 14,01 (Schwarzwild) 1.300,00 Erolzheim/ 95,4 19,5 0,0 114,9 4 17,6 21,6 16 Rehwild, 12,18 1.400,00 -3(Biberach) 17 Heggbacher Wald (Biberach) Erlenmoos (Schwarzwild) Maselheim, SchwendiSchönebürg Nattheim 108,0 2,0 1,0 111 1,0 128,4 12,64 0,0 141,04 34,81 2,0 3,0 Rehwild, 12,61 (Schwarzwild) 1.400,00 12,64 47,45 Rehwild, 11,34 (Schwarzwild) 1.600,00 18 Hardt (Heidenheim) 19 Hessberg (Heilbronn) Wüstenrot 74,0 44,0 0,0 118,0 13,0 44,0 57,0 Rehwild, 16,10 (Schwarzwild) 1.900,00 20 Bruck1 (Ostalbkreis) Lorch 109,0 53,0 0,0 162,0 26,0 53,0 79,0 Rehwild, 10,19 (Schwarzwild) 1.650,00 21 Eisenharz (Ravensburg) 105,8 10,9 0,0 116,7 9,6 3,2 12,8 Rehwild, 12,85 (Schwarzwild) 1.500,00 22 Buckläri (Reutlingen) Eisenharz, Christazhofen St. Johann 71,3 31,6 0,0 102,9 0,0 24,3 24,3 Rehwild, 11,03 (Schwarzwild) 1.135,00 23 Bickelhausen (Reutlingen) St. Johann 117,8 0,6 0,0 118,4 0,0 0,0 0,0 Rehwild, 12,67 (Schwarzwild) 1.500,00 Satteldorf 89,7 6,2 0,0 95,9 13 3,3 16,3 Rehwild, 12,51 (Schwarzwild) 1.200,00 SulzbachLaufen 106,2 20,9 0,0 127,1 10 20,9 30,9 Rehwild, 12,59 (Schwarzwild) 1.600,00 24 FuchsbergFunkstation (Schwäbisch Hall) 25 Kleiner Wimbach² (Schwäbisch Hall) : zzgl. befriedeter Bezirk Ortsteil Bruck 6 ha : eine Jagdhütte kann zusätzlich gemietet werden 1 2
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