Schwarzwild erlegt

Schwarzwild erlegt
- was nun?
- Informationsblatt über das Vorgehen nach dem
Erlegen eines Schwarzwilds -
Trichinenuntersuchung
Nach
dem
Erlegen
von
Schwarzwild
ist
gesetzlich
eine
Trichinenuntersuchung vorgeschrieben. Dabei ist jedes einzelne Tier zu
begutachten. Verantwortlich für die Durchführung sind die Revierinhaber.
Diese Verantwortung kann nicht beispielsweise auf Gastwirte oder private
Abnehmer delegiert werden.
Zuständig für die Trichinenbeschau sind die amtlichen Tierärzte, die
jeweils für einen Fleischbeschaubezirk verantwortlich sind. Bitte rufen Sie
nach der Erlegung des Schwarzwildes den für Sie zuständigen amtlichen
Tierarzt oder seinen Vertreter an und besprechen Sie das weitere
Vorgehen.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es zu den üblichen Zeiten, in
denen
Schweine
geschlachtet
werden,
folgende
Möglichkeiten
zur
Trichinenuntersuchung:
Metzgerei Michael Krönauer
Olympiastr. 5
82477 Spatzenhausen
08847-6124
nur montags, mittwochs, und nach Vereinbarung
Bitte setzen Sie sich dazu vorab auch mit der zuständigen amtl.
Tierärztin Frau Dr. Brown aus München / Kochel
(Tel:
089-22847792
bzw.
0162-4204961)
für
eine
Terminvereinbarung in Verbindung. Die Vertretung übernimmt
Frau Strobel aus Kleinweil (Tel: 0178-5399893)
gewünschte
Kreisschlachthof Garmisch-Partenkirchen
Martinswinkelstr. 8
82467 Garmisch-Partenkirchen
08821-57800
sonntags von 22.00 bis montags ca. 3.00 Uhr
Bitte setzen Sie sich dazu vorab auch mit dem zuständigen amtl.
Tierarzt Herrn Köpf aus Oberammergau (Tel. 08822-233 bzw. 01714049354) für eine gewünschte Terminvereinbarung in Verbindung. Die
Vertretung übernimmt Herr Simon aus Mittenwald (Tel. 08823-93993).
Dem amtlichen Tierarzt ist das Schwarzwild aufgebrochen, aber nicht
zerlegt zur Trichinenuntersuchung vorzulegen. Der Zwerchfellpfeiler (die
Verbindung des Zwerchfells mit dem Rücken des Schwarzwildes) darf vor
der Trichinenbeschau nicht entfernt werden, da aus diesem das zur
Untersuchung benötigte Material gewonnen wird.
Die Abgabe des Schwarzwilds ist erst nach der Trichinenuntersuchung
und nur bei negativem Ergebnis (also kein Befall mit Trichinen) zulässig.
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Radiocäsiumuntersuchung
Sehr empfehlenswert, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist die
Radiocäsiumuntersuchung. Denn durch die Lebens- und Ernährungsweise
der Tiere sind diese gefährdet, verstrahlte Nahrung aufzunehmen und die
strahlenden Teilchen im Körper zu speichern. Durch den Verzehr des
radioaktiv kontaminierten Wildbrets kann es auch beim Menschen zur
Aufnahme von diesen Stoffen mit ungewissem Gesundheitsrisiko kommen.
Der Gesetzgeber hat einen Grenzwert von 600 Becquerel (Bq) / kg
festgesetzt. Höher belastetes Fleisch darf nicht in den Handel gebracht
werden! Verantwortlich ist derjenige, der das Fleisch in den Verkehr
bringt, also in der Regel der Revierinhaber.
Bitte wenden Sie sich daher an eine der in den Anlagen genannten
qualifizierten Messstationen in Ihrer Nähe.
Anlage: Radiocäsium-Messstellen
Ansprechpartner
Telefon
Anschrift
Qualifizierte
Messstelle
Herr Dr. Walter
Mühlhölzl
08 81 / 63 75 37
Demolstr. 9,
82407
Wielenbach
ja
Herr Helmut Rummel 0 88 41 / 17 09
Längenfeldleite 1,
82418 Murnau
ja
Herr Hans Reiser
Bayerische
Staatsforsten
0 88 23 / 15 59
Ländweg 3,
82481
Mittenwald
ja
Herr Joachim Renz
0 88 22 / 93 51 94 Enge Laine 1,
ja
82497
Unterammergau