Schwarzwild erlegt - was nun? - Informationsblatt über das Vorgehen nach dem Erlegen eines Schwarzwilds - Trichinenuntersuchung Nach dem Erlegen von Schwarzwild ist gesetzlich eine Trichinenuntersuchung vorgeschrieben. Dabei ist jedes einzelne Tier zu begutachten. Verantwortlich für die Durchführung sind die Revierinhaber. Diese Verantwortung kann nicht beispielsweise auf Gastwirte oder private Abnehmer delegiert werden. Zuständig für die Trichinenbeschau sind die amtlichen Tierärzte, die jeweils für einen Fleischbeschaubezirk verantwortlich sind. Bitte rufen Sie nach der Erlegung des Schwarzwildes den für Sie zuständigen amtlichen Tierarzt oder seinen Vertreter an und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es zu den üblichen Zeiten, in denen Schweine geschlachtet werden, folgende Möglichkeiten zur Trichinenuntersuchung: Metzgerei Michael Krönauer Olympiastr. 5 82477 Spatzenhausen 08847-6124 nur montags, mittwochs, und nach Vereinbarung Bitte setzen Sie sich dazu vorab auch mit der zuständigen amtl. Tierärztin Frau Dr. Brown aus München / Kochel (Tel: 089-22847792 bzw. 0162-4204961) für eine Terminvereinbarung in Verbindung. Die Vertretung übernimmt Frau Strobel aus Kleinweil (Tel: 0178-5399893) gewünschte Kreisschlachthof Garmisch-Partenkirchen Martinswinkelstr. 8 82467 Garmisch-Partenkirchen 08821-57800 sonntags von 22.00 bis montags ca. 3.00 Uhr Bitte setzen Sie sich dazu vorab auch mit dem zuständigen amtl. Tierarzt Herrn Köpf aus Oberammergau (Tel. 08822-233 bzw. 01714049354) für eine gewünschte Terminvereinbarung in Verbindung. Die Vertretung übernimmt Herr Simon aus Mittenwald (Tel. 08823-93993). Dem amtlichen Tierarzt ist das Schwarzwild aufgebrochen, aber nicht zerlegt zur Trichinenuntersuchung vorzulegen. Der Zwerchfellpfeiler (die Verbindung des Zwerchfells mit dem Rücken des Schwarzwildes) darf vor der Trichinenbeschau nicht entfernt werden, da aus diesem das zur Untersuchung benötigte Material gewonnen wird. Die Abgabe des Schwarzwilds ist erst nach der Trichinenuntersuchung und nur bei negativem Ergebnis (also kein Befall mit Trichinen) zulässig. ___________________________________________________________ Radiocäsiumuntersuchung Sehr empfehlenswert, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist die Radiocäsiumuntersuchung. Denn durch die Lebens- und Ernährungsweise der Tiere sind diese gefährdet, verstrahlte Nahrung aufzunehmen und die strahlenden Teilchen im Körper zu speichern. Durch den Verzehr des radioaktiv kontaminierten Wildbrets kann es auch beim Menschen zur Aufnahme von diesen Stoffen mit ungewissem Gesundheitsrisiko kommen. Der Gesetzgeber hat einen Grenzwert von 600 Becquerel (Bq) / kg festgesetzt. Höher belastetes Fleisch darf nicht in den Handel gebracht werden! Verantwortlich ist derjenige, der das Fleisch in den Verkehr bringt, also in der Regel der Revierinhaber. Bitte wenden Sie sich daher an eine der in den Anlagen genannten qualifizierten Messstationen in Ihrer Nähe. Anlage: Radiocäsium-Messstellen Ansprechpartner Telefon Anschrift Qualifizierte Messstelle Herr Dr. Walter Mühlhölzl 08 81 / 63 75 37 Demolstr. 9, 82407 Wielenbach ja Herr Helmut Rummel 0 88 41 / 17 09 Längenfeldleite 1, 82418 Murnau ja Herr Hans Reiser Bayerische Staatsforsten 0 88 23 / 15 59 Ländweg 3, 82481 Mittenwald ja Herr Joachim Renz 0 88 22 / 93 51 94 Enge Laine 1, ja 82497 Unterammergau
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