Niedersächsisches Forstamt Unterlüß Az.: 65102-16 Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für die Verpachtung des Eigenjagdbezirks Altes Gehege Revierförsterei Breitenhees Beschreibung der zu verpachtenden Fläche Das Revier liegt südlich von Uelzen und ist Teil eines sehr großen geschlossenen Waldgebiets rund um Breitenhees. - Größe: ca. 119,3 ha - Nutzungsart: Wald: 100 %; Waldbaulicher Zustand: Im Revier überwiegen Kiefernbestände mittleren Alters (40 bis 80 J.), die zum Teil mit Fichten durchsetzt sind. Daneben finden sich wenige, kleinflächige reine Fichtenbestände. In der Fläche liegen mehrere kleine Wildäcker. Jagdliche Verhältnisse Es handelt sich um eine Rot-, Schwarz- und Rehwildjagd. Rotwild wird im Rahmen des Abschussplans der Hochwildhegegemeinschaft Suderburg bejagt. In der Vergangenheit wurden zwischen 2 und 4 Stück Rotwild pro Jahr erlegt. Im Laufe der Pachtperiode ist ein Hirsch der Klasse I frei und alle drei Jahre ein Hirsch der Klasse III. Der Abschussplan für Rehwild, der von der unteren Jagdbehörde zu genehmigen ist, betrug 21 Stück Rehwild in 3 Jahren. Dies entspricht ca.6 Stück pro Jahr und 100 ha. Die Abschüsse der vergangenen Jahre schwankte zwischen 2 und 4 Stück Rehwild Der Abschuss von Schwarzwild betrug im Durchschnitt der letzten 8 Jahre 7,5 Stück pro Jahr. An sonstigem Niederwild kommt Fuchs und Hase und wenig Federwild im Bezirk vor. Das Revier ist noch bis zum 31.03.2016 verpachtet. Über den Verbleib oder die Entfernung von jagdlichen Einrichtungen, sollte mit dem Vorpächter verhandelt werden. Pachtdauer Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre und dauert vom 01.04.2016 bis 31.03.2025. Pachtbedingungen Als Pächter sind nur Personen zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen des § 11 BJagdG erfüllen. Der Pächter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen aus dem Jagdpachtverhältnis erfüllt. Sollte der Wohnort des Pächters mehr als 40 km vom Pachtrevier entfernt liegen, hat der Pächter einen Jagdaufseher vor Ort für das Forstamt zu benennen. Der Pachtpreis unterliegt der Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) und der Jagdsteuer (z.Zt. 15 %) des Landkreises Uelzen. Weitere Pachtbedingungen sind dem anliegenden Musterjagdpachtvertrag zu entnehmen. Verfahren Die Verpachtung erfolgt nach schriftlichem Meistgebot. Schriftliche Pachtgebote müssen auf beigefügtem Formular im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpachtgebot für den Eigenjagdbezirk Altes Gehege“ bis zum 24.02.2016 eingegangen sein. Die Öffnung der Pachtgebote erfolgt am 25.02.2016, 10.00 Uhr im Forstamt Unterlüß durch mindestens zwei Forstbeamte. Das Ergebnis wird protokolliert. Die Auswahl der Pächterin oder des Pächters unter den drei Meistbietenden bleibt vorbehalten. Eine Pflicht zur Zuschlagserteilung besteht nicht und erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Jagdpachtvertrages durch die Betriebsleitung der Niedersächsischen Landesforsten (AöR) in Braunschweig. Für den Fall, dass ein Pachtbewerber für mehrere Eigenjagdbezirke der Niedersächsischen Landesforsten Gebote abgegeben hat, die die Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung erfüllen, behalten sich die Niedersächsischen Landesforsten die Auswahl des Eigenjagdbezirks, für den der Pachtbewerber den Zuschlag erhält, vor. Die Bieter sind 3 Wochen nach Öffnung an ihr Gebot gebunden. Besichtigung des Jagdbezirks Ansprechpartner im Forstamt ist Herr Riedel, Tel. 05827 / 9872-0. Für Besichtigungen des Pachtbezirkes steht Herr Witte (Tel.: 05837-300/ oder Mobil 01718631059) nach Absprache zur Verfügung. Anlagen: • • • Kartenauszug Musterjagdpachtvertrag Formular für Pachtgebot
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