Exposee Altes Gehege FoAUnterluess 2016

Niedersächsisches Forstamt
Unterlüß
Az.: 65102-16
Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für
die
Verpachtung des Eigenjagdbezirks
Altes Gehege
Revierförsterei Breitenhees
Beschreibung der zu verpachtenden Fläche
Das Revier liegt südlich von Uelzen und ist Teil eines sehr großen geschlossenen Waldgebiets
rund um Breitenhees.
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Größe: ca. 119,3 ha
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Nutzungsart: Wald: 100 %;
Waldbaulicher Zustand:
Im Revier überwiegen Kiefernbestände mittleren Alters (40 bis 80 J.), die zum Teil mit Fichten
durchsetzt sind. Daneben finden sich wenige, kleinflächige reine Fichtenbestände. In der
Fläche liegen mehrere kleine Wildäcker.
Jagdliche Verhältnisse
Es handelt sich um eine Rot-, Schwarz- und Rehwildjagd.
Rotwild wird im Rahmen des Abschussplans der Hochwildhegegemeinschaft Suderburg
bejagt. In der Vergangenheit wurden zwischen 2 und 4 Stück Rotwild pro Jahr erlegt. Im
Laufe der Pachtperiode ist ein Hirsch der Klasse I frei und alle drei Jahre ein Hirsch der Klasse
III.
Der Abschussplan für Rehwild, der von der unteren Jagdbehörde zu genehmigen ist, betrug
21 Stück Rehwild in 3 Jahren. Dies entspricht ca.6 Stück pro Jahr und 100 ha. Die Abschüsse
der vergangenen Jahre schwankte zwischen 2 und 4 Stück Rehwild
Der Abschuss von Schwarzwild betrug im Durchschnitt der letzten 8 Jahre 7,5 Stück pro Jahr.
An sonstigem Niederwild kommt Fuchs und Hase und wenig Federwild im Bezirk vor.
Das Revier ist noch bis zum 31.03.2016 verpachtet. Über den Verbleib oder die Entfernung
von jagdlichen Einrichtungen, sollte mit dem Vorpächter verhandelt werden.
Pachtdauer
Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre und dauert vom 01.04.2016 bis 31.03.2025.
Pachtbedingungen
Als Pächter sind nur Personen zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen des § 11
BJagdG erfüllen.
Der Pächter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die gesetzlichen und vertraglichen
Verpflichtungen aus dem Jagdpachtverhältnis erfüllt.
Sollte der Wohnort des Pächters mehr als 40 km vom Pachtrevier entfernt liegen, hat der Pächter
einen Jagdaufseher vor Ort für das Forstamt zu benennen.
Der Pachtpreis unterliegt der Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) und der Jagdsteuer
(z.Zt. 15 %) des Landkreises Uelzen.
Weitere Pachtbedingungen sind dem anliegenden Musterjagdpachtvertrag zu entnehmen.
Verfahren
Die Verpachtung erfolgt nach schriftlichem Meistgebot.
Schriftliche Pachtgebote müssen auf beigefügtem Formular im verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift
„Jagdpachtgebot für den Eigenjagdbezirk Altes Gehege“
bis zum
24.02.2016
eingegangen sein.
Die Öffnung der Pachtgebote erfolgt am 25.02.2016, 10.00 Uhr im Forstamt Unterlüß
durch mindestens zwei Forstbeamte. Das Ergebnis wird protokolliert.
Die Auswahl der Pächterin oder des Pächters unter den drei Meistbietenden bleibt vorbehalten.
Eine Pflicht zur Zuschlagserteilung besteht nicht und erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des
Jagdpachtvertrages durch die Betriebsleitung der Niedersächsischen Landesforsten (AöR) in
Braunschweig.
Für den Fall, dass ein Pachtbewerber für mehrere Eigenjagdbezirke der Niedersächsischen
Landesforsten Gebote abgegeben hat, die die Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung
erfüllen, behalten sich die Niedersächsischen Landesforsten die Auswahl des Eigenjagdbezirks,
für den der Pachtbewerber den Zuschlag erhält, vor.
Die Bieter sind 3 Wochen nach Öffnung an ihr Gebot gebunden.
Besichtigung des Jagdbezirks
Ansprechpartner im Forstamt ist Herr Riedel, Tel. 05827 / 9872-0.
Für Besichtigungen des Pachtbezirkes steht Herr Witte (Tel.: 05837-300/ oder Mobil 01718631059) nach Absprache zur Verfügung.
Anlagen:
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Kartenauszug
Musterjagdpachtvertrag
Formular für Pachtgebot