Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken durch den Landesbetrieb ForstBW Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise zum 1. April 2017 insgesamt 29 Jagdbezirke (Zahl je Landkreis in Klammern): Forstdirektion: Tübingen Freiburg Landkreis: Breisgau-Hochschwarzwald (2) Freudenstadt (1) Karlsruhe-Land (7) Karlsruhe-Stadt (3) Rhein-Neckar-Kreis (1) Alb-Donau-Kreis (4) Esslingen (3) Heidenheim (2) Ostalbkreis (2) Rems-Murr-Kreis (1) Schwäbisch Hall (2) Stadtkreis Stuttgart (1) Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum 01.04.2017 nicht schon Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter bzw. Unterpächter sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehrfachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber muß die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz erfüllen, d. h. er muß zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2017) einen gültigen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben. Aktive Bedienstete des Landesbetriebs ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen. Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 26. Januar 2017 beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion, unter Aufsicht des Justitiars der Forstdirektion durch das Los. Je ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Eine persönliche Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerbung (und ggf. die Anforderung der Bewerbungsunterlagen) ist an folgende Adresse zu senden: Regierungspräsidium Tübingen Abt. 8, Forstdirektion z. Hd. Herrn Keinath "Jagdverlosung" Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2017 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgelts in Höhe von 75 € erhoben. Landesbetrieb ForstBW Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion Besondere Pachtbedingungen: Die nachfolgend aufgeführten besonderen Pachtbedingungen sind im Folgenden in verkürzter Form dargestellt und beschränken sich auf die wesentlichen Punkte. 1. Vertragspartner Der ausgeloste Bewerber wird alleiniger Vertragspartner. Eine Übertragung auf eine andere Person oder die Hereinnahme weiterer Pächter ist grundsätzlich nicht möglich. 2. Vertragsdauer Die Jagden werden auf 6 Jahre verpachtet. 3. Umsatzsteuer Die in anhängendem Jagdlosverzeichnis aufgeführten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 4. Munition Der Pächter verpflichtet sich, keine bleihaltige Munition zu verwenden. 5. Abschusserfüllung Die mit der unteren Forstbehörde abgeschlossene RobA-Vereinbarung muss erfüllt werden. Nichterfüllung der RobA-Vereinbarung sowie Nichtbefolgen von Anordnungen über Verminderung des Wildbestandes gelten als Grund zur vorzeitigen Kündigung des Jagdpachtvertrages. 6. Kosten für Wildschadensverhütung Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden werden nach Anhörung des Pächters vom Verpächter nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Zur Vermeidung bzw. Verringerung der Kosten erhält der Pächter Gelegenheit, die notwendigen Maßnahmen nach fachlicher Anleitung durch Forstbedienstete in Eigenleistung zu erbringen, falls es sich nicht um unaufschiebbare Maßnahmen handelt. 7. Ablenkungsfütterungen Fütterungen zur Ablenkung von Schwarzwild sind im Jagdbezirk unzulässig. 8. Wild- und Jagdschaden Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht wird, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den vom Verpächter etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten. 9. Beschränkung der Jagdausübung im Erholungswald Wird die Jagdausübung im verpachteten Jagdbezirk durch Rechtsverordnung oder Satzung gemäß § 33 Abs. (3) Landeswaldgesetz i.d.F.v. 31.08.1995 (Gbl. S. 685) auf ganzer oder einem Teil der Fläche beschränkt, so sind sowohl der Verpächter als auch der Pächter berechtigt, den Jagdpachtvertrag unverzüglich auf das Ende des Pachtjahres zu kündigen, in welchem die Verordnung oder Satzung in Kraft tritt. 10.Auswärtiger Jagdpächter Trifft das Los einen Jagdpächter, der nicht ortsansässig ist bzw. nicht in näherer 2 Umgebung des Jagdbezirks wohnt, ist ein örtlicher Beauftragter des Jagdpächters zu bestellen. Der örtliche Beauftragte muss Jagdscheininhaber sein. Die Auswahl hat im Einvernehmen mit dem Verpächter zu erfolgen. 11.Verpflichtung zur Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden Der Pächter verpflichtet sich, mit seiner Jagdfläche an jagdbezirkübergreifenden Drückjagden auf Schalenwild teilzunehmen. Überjagende Hunde aus der Regiejagd werden vom Pächter geduldet. Allgemeiner Hinweis: In einzelnen Bereichen kann es zu Störungen durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen kommen. November 2017, Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion Eingangsstempel laufende Regierungspräsidium Tübingen Nummer wird vom Regierungspräsidium ausgefüllt ! An das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8, Forstdirektion "Jagdverlosung" Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Bewerbung 2017 (bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen !) Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bewerbe mich um die Jagd Nr. Name des Jagdbezirks: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bestätige hiermit, dass ich 1. die besonderen Pachtbedingungen zur Kenntnis genommen habe und anerkenne; 2. ab 1. April 2017 keine Eigenjagd besitze und kein Jagdpächter oder Unterpächter bin; 3. die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Satz 1 Bundesjagdgesetz erfülle, d. h. zum Beginn der Pachtperiode (01.04.2017) einen gültigen Jagdschein besitze und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen habe; 4. unter der oben angegebenen Anschrift bei der zuständigen Einwohnermeldestelle in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gemeldet bin und meinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg habe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . ....................... Unterschrift **** Einsendeschluß: 12.01.2017 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) **** Jagdlosverzeichnis gesamt Nr. Landkreis Jagdbezirk Größe in ha Gemeindegemarkung Wald 1 Stadtkreis Stuttgart Katzenbach-Palmenwald Hedelfingen, Ruit 2 Esslingen Junggehölz 3 Esslingen Feld davon Angliederung Wasser insg. Wald Feld insg. Wildarten Pachtpreise (Wechselwild in Klammern) EUR (o. MwSt.) 101 101 Rehwild, Fuchs, Hase 1.470 Plochingen 138,4 138,4 14 Rehwild, Schwarzwild 2.250 Park Baltmannsweiler 168,6 28,7 197,3 31 31 Rehwild, Schwarzwild 3.200 4 Esslingen Finkenreute Baltmannsweiler 170,2 12,3 182,5 16 16 Rehwild, Schwarzwild 3.150 5 Rems-Murr-Kreis Hardtwald Öffingen und Hegnach 100,0 60,0 160,0 Rehwild (Schwarzwild) 1.350 6 Schwäbisch Hall Waasen Schrozberg-Spielbach 88,4 2,6 91 Rehwild (Schwarzwild) 1.500 7 Schwäbisch Hall Schönebürg1 Crailsheim-Goldbach 84,1 18,1 102,2 8 Ostalbkreis Buchwald Obergröningen und Untergröningen 93,6 2,9 9 Ostalbkreis Gallenberg Abtsgmünd-Untergröningen 10 Heidenheim Lärchenbuckel 11 Heidenheim 14 19 Rehwild, Schwarzwild 1.700 96,5 Rehwild, Schwarzwild 1.250 106,1 106,1 Rehwild, Schwarzwild 1.950 Steinheim 100,2 100,2 Rehwild, Schwarzwild 1.450 Grothau Steinheim 94 94 Rehwild, Schwarzwild 1.500 12 Stadt Ulm Osterbergholz Ulm 83,5 Rehwild, Schwarzwild 2.900 13 Alb-Donau-Kreis Mühlreis Ulm/Staig 14 Alb-Donau-Kreis Eichhau 15 Alb-Donau-Kreis 161,5 83,5 89 21 Staig 106,5 Urspring Schelklingen 16 Rhein-Neckar-Kreis Speyrer Grün 17 Karlsruhe-Stadt 1,7 17,3 245 83,5 110,7 21 33,8 140,3 33,8 33,8 Rehwild, Schwarzwild 2.300 209,5 25,5 235 25,5 86,8 Rehwild, Schwarzwild 2.200 Hockenheim 28,6 159,9 32,5 32,5 Rehwild, Niederwild Dickes Jagen Karlsruhe 224 18 Karlsruhe-Stadt Exerzierplatz Karlsruhe 240 19 Karlsruhe-Stadt Schnepfenpflug Karlsruhe, Eggenstein-Leopoldshafen (58,31 ha im Landkreis Karlsruhe) 177 20 Karlsruhe-Land Jungwald Bruchsal 113,6 21,7 135,3 21 Karlsruhe-Land Lipplis Lache Stutensee 39,2 87,5 22 Karlsruhe-Land Spöcker Wald Stutensee 127,7 70,5 23 Karlsruhe-Land Molzau Nord Philippsburg 158,5 24 Karlsruhe-Land Untere Lußhardt 5 Oberhausen-Rheinhausen 187,9 25 Karlsruhe-Land Büchenauer Hardt 2 Bruchsal 100,9 26 Karlsruhe-Land Molzau Süd Philippsburg 27 Freudenstadt Kreutzkopf 28 Breisgau-Hochschwarzwald 29 Breisgau-Hochschwarzwald 1 0,7 49,5 238 224 10,9 250,9 3,08 3.498,88 10,9 Rehwild, Schwarzwild, (Damwild) 3.888,95 2.616,56 39,3 Rehwild, Schwarzwild 2.083,43 126,7 14,4 14,4 Rehwild, Schwarzwild 689,30 198,2 4,9 158,5 61,6 1.190,00 Rehwild, Schwarzwild, (Damwild) Rehwild, Schwarzwild, (Damwild), Niederwild 22 2.100 17,3 249,5 14,1 4,9 Rehwild, Schwarzwild, Damwild 2.693,67 Rehwild, Schwarzwild 1.943,58 14,1 Rehwild, Schwarzwild 2.761,96 0,6 101,5 Rehwild, Schwarzwild 1.188,72 35 218 Rehwild, Schwarzwild 2.391,46 Rehwild, (Schwarzwild, Rotwild) 2.367,20 42 Rippoldsau 294,9 1 295,9 Militärschlagjagd St. Peter 121,3 7 128,3 Rheinwald-Grißheim Neuenburg am Rhein Flächenveränderungen im Bereich der Angliederung sind nicht auszuschließen 10,9 180,08 141 80,2 61,3 21 Rehwild, Schwarzwild, (Enten) 80,2 0,3 7 7,3 Rehwild Rehwild, Schwarzwild 1.150,00 922,30
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