Gesamtjagdlosverzeichnis mit Pachtbedingungen und

Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken
durch den Landesbetrieb ForstBW
Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise
zum 1. April 2017 insgesamt 29 Jagdbezirke (Zahl je Landkreis in Klammern):
Forstdirektion: Tübingen
Freiburg
Landkreis:
Breisgau-Hochschwarzwald (2)
Freudenstadt (1)
Karlsruhe-Land (7)
Karlsruhe-Stadt (3)
Rhein-Neckar-Kreis (1)
Alb-Donau-Kreis (4)
Esslingen (3)
Heidenheim (2)
Ostalbkreis (2)
Rems-Murr-Kreis (1)
Schwäbisch Hall (2)
Stadtkreis Stuttgart (1)
Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum
01.04.2017 nicht schon Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter bzw. Unterpächter sind, können
sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehrfachbewerbungen sind
ungültig!). Der Bewerber muß die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz erfüllen, d. h. er muß zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2017) einen gültigen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben.
Aktive Bedienstete des Landesbetriebs ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen.
Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 26. Januar 2017 beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion, unter Aufsicht des Justitiars der Forstdirektion durch das Los. Je
ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen
Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin ebenfalls eingeladen.
Eine persönliche Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu
erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbung (und ggf. die Anforderung der Bewerbungsunterlagen) ist an folgende Adresse zu senden:
Regierungspräsidium Tübingen
Abt. 8, Forstdirektion
z. Hd. Herrn Keinath
"Jagdverlosung"
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2017
(Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums)
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im
Sinne eines Stornoentgelts in Höhe von 75 € erhoben.
Landesbetrieb ForstBW
Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion
Besondere Pachtbedingungen:
Die nachfolgend aufgeführten besonderen Pachtbedingungen sind im Folgenden in
verkürzter Form dargestellt und beschränken sich auf die wesentlichen Punkte.
1. Vertragspartner
Der ausgeloste Bewerber wird alleiniger Vertragspartner. Eine Übertragung auf eine
andere Person oder die Hereinnahme weiterer Pächter ist grundsätzlich nicht möglich.
2. Vertragsdauer
Die Jagden werden auf 6 Jahre verpachtet.
3. Umsatzsteuer
Die in anhängendem Jagdlosverzeichnis aufgeführten Preise sind Nettopreise. Sie
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Munition
Der Pächter verpflichtet sich, keine bleihaltige Munition zu verwenden.
5. Abschusserfüllung
Die mit der unteren Forstbehörde abgeschlossene RobA-Vereinbarung muss erfüllt
werden. Nichterfüllung der RobA-Vereinbarung sowie Nichtbefolgen von Anordnungen
über Verminderung des Wildbestandes gelten als Grund zur vorzeitigen Kündigung des
Jagdpachtvertrages.
6. Kosten für Wildschadensverhütung
Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden werden nach Anhörung des Pächters
vom Verpächter nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die
hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Zur Vermeidung bzw. Verringerung der
Kosten erhält der Pächter Gelegenheit, die notwendigen Maßnahmen nach fachlicher
Anleitung durch Forstbedienstete in Eigenleistung zu erbringen, falls es sich nicht um
unaufschiebbare Maßnahmen handelt.
7. Ablenkungsfütterungen
Fütterungen zur Ablenkung von Schwarzwild sind im Jagdbezirk unzulässig.
8. Wild- und Jagdschaden
Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum
Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht wird, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den
vom Verpächter etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten.
9. Beschränkung der Jagdausübung im Erholungswald
Wird die Jagdausübung im verpachteten Jagdbezirk durch Rechtsverordnung oder
Satzung gemäß § 33 Abs. (3) Landeswaldgesetz i.d.F.v. 31.08.1995 (Gbl. S. 685) auf
ganzer oder einem Teil der Fläche beschränkt, so sind sowohl der Verpächter als auch
der Pächter berechtigt, den Jagdpachtvertrag unverzüglich auf das Ende des Pachtjahres
zu kündigen, in welchem die Verordnung oder Satzung in Kraft tritt.
10.Auswärtiger Jagdpächter
Trifft das Los einen Jagdpächter, der nicht ortsansässig ist bzw. nicht in näherer
2
Umgebung des Jagdbezirks wohnt, ist ein örtlicher Beauftragter des Jagdpächters zu
bestellen. Der örtliche Beauftragte muss Jagdscheininhaber sein. Die Auswahl hat im
Einvernehmen mit dem Verpächter zu erfolgen.
11.Verpflichtung zur Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden
Der Pächter verpflichtet sich, mit seiner Jagdfläche an jagdbezirkübergreifenden
Drückjagden auf Schalenwild teilzunehmen. Überjagende Hunde aus der Regiejagd
werden vom Pächter geduldet.
Allgemeiner Hinweis:
In einzelnen Bereichen kann es zu Störungen durch den Bau und Betrieb von
Windkraftanlagen kommen.
November 2017, Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion
Eingangsstempel
laufende
Regierungspräsidium Tübingen Nummer
wird vom Regierungspräsidium ausgefüllt !
An das Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 8, Forstdirektion
"Jagdverlosung"
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Bewerbung 2017
(bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen !)
Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beruf: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tel.-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bewerbe mich um die Jagd Nr.
Name des Jagdbezirks: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bestätige hiermit, dass ich
1. die besonderen Pachtbedingungen zur Kenntnis genommen habe und anerkenne;
2. ab 1. April 2017 keine Eigenjagd besitze und kein Jagdpächter oder Unterpächter bin;
3. die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Satz 1 Bundesjagdgesetz erfülle, d. h. zum Beginn der
Pachtperiode (01.04.2017) einen gültigen Jagdschein besitze und schon vorher einen solchen
während dreier Jahre in Deutschland besessen habe;
4. unter der oben angegebenen Anschrift bei der zuständigen Einwohnermeldestelle in
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gemeldet bin und meinen Hauptwohnsitz in
Baden-Württemberg habe.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . .
.......................
Unterschrift
**** Einsendeschluß: 12.01.2017 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) ****
Jagdlosverzeichnis gesamt
Nr.
Landkreis
Jagdbezirk
Größe in ha
Gemeindegemarkung
Wald
1 Stadtkreis Stuttgart
Katzenbach-Palmenwald
Hedelfingen, Ruit
2 Esslingen
Junggehölz
3 Esslingen
Feld
davon Angliederung
Wasser
insg.
Wald
Feld
insg.
Wildarten
Pachtpreise
(Wechselwild in Klammern)
EUR (o. MwSt.)
101
101
Rehwild, Fuchs, Hase
1.470
Plochingen
138,4
138,4
14 Rehwild, Schwarzwild
2.250
Park
Baltmannsweiler
168,6
28,7
197,3
31
31 Rehwild, Schwarzwild
3.200
4 Esslingen
Finkenreute
Baltmannsweiler
170,2
12,3
182,5
16
16 Rehwild, Schwarzwild
3.150
5 Rems-Murr-Kreis
Hardtwald
Öffingen und Hegnach
100,0
60,0
160,0
Rehwild (Schwarzwild)
1.350
6 Schwäbisch Hall
Waasen
Schrozberg-Spielbach
88,4
2,6
91
Rehwild (Schwarzwild)
1.500
7 Schwäbisch Hall
Schönebürg1
Crailsheim-Goldbach
84,1
18,1
102,2
8 Ostalbkreis
Buchwald
Obergröningen und Untergröningen
93,6
2,9
9 Ostalbkreis
Gallenberg
Abtsgmünd-Untergröningen
10 Heidenheim
Lärchenbuckel
11 Heidenheim
14
19 Rehwild, Schwarzwild
1.700
96,5
Rehwild, Schwarzwild
1.250
106,1
106,1
Rehwild, Schwarzwild
1.950
Steinheim
100,2
100,2
Rehwild, Schwarzwild
1.450
Grothau
Steinheim
94
94
Rehwild, Schwarzwild
1.500
12 Stadt Ulm
Osterbergholz
Ulm
83,5 Rehwild, Schwarzwild
2.900
13 Alb-Donau-Kreis
Mühlreis
Ulm/Staig
14 Alb-Donau-Kreis
Eichhau
15 Alb-Donau-Kreis
161,5
83,5
89
21
Staig
106,5
Urspring
Schelklingen
16 Rhein-Neckar-Kreis
Speyrer Grün
17 Karlsruhe-Stadt
1,7
17,3
245
83,5
110,7
21
33,8
140,3
33,8
33,8 Rehwild, Schwarzwild
2.300
209,5
25,5
235
25,5
86,8 Rehwild, Schwarzwild
2.200
Hockenheim
28,6
159,9
32,5
32,5 Rehwild, Niederwild
Dickes Jagen
Karlsruhe
224
18 Karlsruhe-Stadt
Exerzierplatz
Karlsruhe
240
19 Karlsruhe-Stadt
Schnepfenpflug
Karlsruhe, Eggenstein-Leopoldshafen
(58,31 ha im Landkreis Karlsruhe)
177
20 Karlsruhe-Land
Jungwald
Bruchsal
113,6
21,7
135,3
21 Karlsruhe-Land
Lipplis Lache
Stutensee
39,2
87,5
22 Karlsruhe-Land
Spöcker Wald
Stutensee
127,7
70,5
23 Karlsruhe-Land
Molzau Nord
Philippsburg
158,5
24 Karlsruhe-Land
Untere Lußhardt 5
Oberhausen-Rheinhausen
187,9
25 Karlsruhe-Land
Büchenauer Hardt 2
Bruchsal
100,9
26 Karlsruhe-Land
Molzau Süd
Philippsburg
27 Freudenstadt
Kreutzkopf
28 Breisgau-Hochschwarzwald
29 Breisgau-Hochschwarzwald
1
0,7
49,5
238
224
10,9
250,9
3,08
3.498,88
10,9 Rehwild, Schwarzwild, (Damwild)
3.888,95
2.616,56
39,3 Rehwild, Schwarzwild
2.083,43
126,7
14,4
14,4 Rehwild, Schwarzwild
689,30
198,2
4,9
158,5
61,6
1.190,00
Rehwild, Schwarzwild, (Damwild)
Rehwild, Schwarzwild, (Damwild), Niederwild
22
2.100
17,3
249,5
14,1
4,9 Rehwild, Schwarzwild, Damwild
2.693,67
Rehwild, Schwarzwild
1.943,58
14,1 Rehwild, Schwarzwild
2.761,96
0,6
101,5
Rehwild, Schwarzwild
1.188,72
35
218
Rehwild, Schwarzwild
2.391,46
Rehwild, (Schwarzwild, Rotwild)
2.367,20
42
Rippoldsau
294,9
1
295,9
Militärschlagjagd
St. Peter
121,3
7
128,3
Rheinwald-Grißheim
Neuenburg am Rhein
Flächenveränderungen im Bereich der Angliederung sind nicht auszuschließen
10,9
180,08
141
80,2
61,3
21 Rehwild, Schwarzwild, (Enten)
80,2
0,3
7
7,3 Rehwild
Rehwild, Schwarzwild
1.150,00
922,30