Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben1) Eingangssstempel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 512 Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Az: 4000 - Angaben zum Antragsteller: Firma Name, Vorname Haus-Nr. Straße Telefon-Nr. Fax-Nr. PLZ Wohnort Mobilfunk-Nr. E-Mail Betriebsnummer InVeKoS (soweit vorhanden) Weinbaukartei-Nr. (soweit vorhanden) Angaben zur Fläche: Eigentümer der Fläche (Name, Vorname) Anschrift des Eigentümers (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Bundesland Landkreis Flur-Nr. (soweit vorhanden) Pflanzfläche in Hektar Angabe Anbaugebiet: Fläche liegt im Gebiet: Flurstück-Nr. Gemarkung g.g.A.3) g.U.2) Angaben zur Hangneigung*: (erforderliche Nachweise siehe unten !) Angabe Landweingebiet: 15 % - 30 % außerhalb g.U./g.g.A. > 30 % 2) Anbaugebiet, 3) Landweingebiet Weitere Angaben: Hiermit verzichte ich auf eine Genehmigung sofern die mir zu zuteilende Pflanzfläche kleiner als 50 % der beantragten Fläche ist. Hiermit stimme ich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der im Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben zum Zwecke des Genehmigungsverfahrens und der Weitergabe der Daten an die zuständigen Stellen der Bundesländer zu. _____________________________ Ort, Datum ________________________________________________ Unterschrift des Antragstellers Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei: Kopie eines Grundbuchauszugs/Pachtvertrags/Kaufvertrags zur beantragten Fläche *zum Nachweis einer Hanglage (ab 15 %) alternativ : einen Auszug aus der Weinbaukartei, soweit die jeweilige zu beantragende Fläche in der Weinbaukartei enthalten ist und die Weinbaukartei eine Aussage über die Hangneigung trifft oder eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Sachverständigen für Landvermessungen oder einen Auszug aus dem Landwirtschaftlichen Informations-System der Länder oder eine Bescheinigung einer für die Landvermessung oder Führung des Liegenschaftsregisters zuständigen Landesbehörde 1) gemäß VO (EU) 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates, Durchführungsverordnung (EU) 2015/561 der Kommission, Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 16. Juli 2015.
© Copyright 2024 ExpyDoc