Informationen und Ausfüllhinweise für die Beantragung PDF

Referat 512
Informationen und Ausfüllhinweise für die Beantragung einer Neuanpflanzung von Weinreben nach dem EU-Genehmigungssystem bei der BLE
I.
Allgemeine Informationen
Bei der BLE können Genehmigungen für Neuanpflanzungen von Reben im Zeitraum vom
01.01. bis 01.03. eines jeden Jahres beantragt werden. Für Umwandlungen von Pflanzrechten und Wiederbepflanzungen sind die Landesstellen zuständig.
Zur Antragstellung ist ausschließlich das auf der Internetseite der BLE zur Verfügung stehende Antragsformular zu verwenden ( http://www.ble.de/pflanzrechte-wein). Für jedes Flurstück
ist ein separater Antrag zu stellen.
Der mit Unterschrift versehene Antrag einschließlich beizufügender Anlagen ist an folgende
Anschrift zu versenden:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
oder
an Faxnummer: 0228/6845-3276
Ein nicht vollständig ausgefüllter Antrag kann vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen
werden.
Die Genehmigungsbescheide werden zum 31.07. eines jeden Jahres versendet.
Genehmigungen für Neuanpflanzungen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung. Die Anpflanzung auf der beantragten Fläche wird von den zuständigen Landesstellen überprüft. Sofern in diesem Zeitraum eine Anpflanzung nicht oder nicht
richtig erfolgt, wird dies in der Regel mit einer Geldbuße (bis zu 20.000 €) zu ahnden sein.
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II.
Ausfüllhinweise für den Antrag.
Antragsfeld „Weinbaukartei-Nr.“: Ist der Antragsteller als Weinbautreibender in der
Weinbaukartei meldepflichtig, ist die Weinbaukartei-Nr. anzugeben.
Antragsfeld „Betriebsnummer InVeKoS.“: Verfügt der Antragsteller über eine Betriebsnummer gemäß § 17 Abs.1 der InVeKoS-Verordnung (Integriertes VerwaltungsKontrollsystem), ist diese im Antrag anzugeben.
Antragsfelder „Name, Vorname (Eigentümer der Fläche)“ und „Anschrift des Eigentümers“: Es ist anzugeben, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer der beantragten Fläche ist. Die Kopie eines Pachtvertrags/Kaufvertrags ist beizufügen.
Antragsfelder “Bundesland, Landkreis, Gemarkung und Flurstücks-Nr.“: Angaben sind
zur genauen Identifizierung der Pflanzfläche zwingend erforderlich (ein Antrag je Flurstück).
Antragsfeld „Flur-Nr.“: Sofern eine Flur-Nr. für die beantragte Fläche vorhanden ist, ist
diese anzugeben.
Antragsfeld „Pflanzfläche in Hektar“: Die Fläche ist ausschließlich in Hektar (ggf. mit
Nachkommastellen) anzugeben.
Im Antragsfeld „Fläche liegt im Gebiet“ ist anzugeben, ob die beantragte Fläche in einem
Gebiet mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) oder geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) liegt. Ggf. ist bei der zuständigen Landesbehörde eine entsprechende Auskunft
einzuholen. Diese Angabe ist zwingend erforderlich, um gesetzliche Regelungen der Bundesländer für bestimmte Anbaugebiete, Landweingebiete oder Gebiete mit oder ohne geographische Angaben berücksichtigen zu können.
Im Antragsfeld „Angabe zur Hangneigung“ ist anzukreuzen welche Hangneigung die beantragte Fläche aufweist. Sofern keine Angabe erfolgt wird automatisch davon ausgegangen,
dass sich die beantragte Fläche in einer Flachlage befindet (<15 %). Neuanpflanzungen auf
Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30% haben Vorrang vor Flächen mit einer
Hangneigung zwischen 15 und 30 % und wiederrum Vorrang vor Flachlagen (<15%).
Der Antragsteller kann bereits im Antrag auf eine zu erteilende Genehmigung verzichten,
sofern diese weniger als 50 % der beantragten Fläche betragen sollte.
Mit der Angabe zur Datenspeicherung erklärt der Antragsteller sein Einverständnis zur elektronischen Datenverarbeitung, Speicherung der Daten und deren Weitergabe an die zuständigen Landesstellen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Diese Zustimmung ist für die
weitere Antragsbearbeitung zwingend erforderlich.
Anlagen sind in Kopie beizufügen, da Originale nicht zurückgesendet werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ble/markt/pflanzrechte.de
Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mailadresse: [email protected]
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