Allgemeines zur Bundespräsidentenwahl am 24. April

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr
vollenden, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (23.02.2016)
einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben bzw.
Auslandsösterreicher sind und einen gültigen Evidenzantrag gestellt haben.
EU-Bürger sind bei dieser Wahl NICHT wahlberechtigt.
Wahllokal: Volksschule Brunnenthal
Wahltag: 24. April 2016
Wahlzeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme
abgeben:
· am Wahltag in jedem Wahllokal,
· am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde oder
· sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Sie können bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind,
mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder schriftlich (z. B. per Telefax oder per EMail) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist beginnend mit dem
Tag der Ausschreibung der Wahl (28. Jänner 2016) möglich.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt
werden?
Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis
zum Mittwoch, 20. April 2016 oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte
an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum Freitag, 22.
April 2016 stellen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis zum Freitag 22. April 2016
beantragt werden.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
· idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein)
· die amtliche Wahlinformation (falls bereits vorhanden)
Bitte beachten Sie:
· Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig!
· Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer
Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie
wählen möchten!