Bundespräsidentenwahl am 24.04.2016

Bundespräsidentenwahl am 24.04.2016
Am 24.04.2016 findet die Bundespräsidentenwahl 2016 statt. Als Termin für eine eventuelle
Stichwahl wurde der 22.05.2016 festgelegt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (23.02.2016) in Saalbach-Hinterglemm mit
Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters alle
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, welche am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis liegt von 15.03. bis 24.03.2016 während der Amtsstunden im
Gemeindeamt – Meldeamt -
zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das
Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen
Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei den bevorstehenden
Wahlen nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!
In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die am Tag der Wahl das 16.
Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am
Stichtag (23.02.2016) ihren Hauptwohnsitz hatten.
Amtliche Wahlinformation:
Rund drei Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde sogenannte
Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle
Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das
zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte
nehmen Sie zur Stimmabgabe diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit
den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):
Wer nicht in einem Wahllokal wählen möchte, kann dies auch mittels der Briefwahl erledigen. Dabei
ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (24.04.2016) bei der
Bezirkswahlbehörde oder einer Sprengelwahlbehörde in Saalbach-Hinterglemm einlangt. Sie kann
per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.
Beantragung einer Wahlkarte bei der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm:
persönlich (nicht telefonisch) bis 22.04.2016, 12.00 Uhr im Meldeamt der Gemeinde, schriftlich
mit Angabe der Passnummer oder Kopie eines Lichtbildausweises bis 20.04.2016
Wird die Wahlkarte für eine andere Person beantragt, ist eine Vollmacht vorzulegen.
Information zur Beantragung einer Wahlkarte (Quelle: BMI)
https://www.wahlkartenantrag.at/
Vorgang für die Briefwahl:
1.
zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert
entnehmen, dann
2. den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
3. den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses
zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
4. durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen
Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und
schließlich,
5. die Wahlkarte zukleben und
6. dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig (bis 24.04.2016) bei der
Bezirkswahlbehörde Zell am See einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem
Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei einer
Sprengelwahlbehörde direkt abgeben.
Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:
1. Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt
2. Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
3. Der Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
4. Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.
Weitere Informationen:
Help.gv.at
Bundesministerium für Inneres