25 Mi., 18. November 2015 M Österreichs Finanz wird immer vor vorsichtiger Seite 27 Wada hofft auf mehr Geld Sport Seite 28 derStandard.at/Recht Pa ten aufklären, auch wenn sie kein Deutsch können Patien Krankenhäuser sollten aufgrund der aktuellen ak Flüchtlingssituation Dolmetscher anstellen, sagen Experten Exper Katharina Mittelstaedt Wien – Grundsätzlich kennt das Problem jeder: Ein Arzt klärt einen darüber auf, was man hat und was er tun will, und man versteht ihn nicht. Er spricht in Fachtermini, und der medizinische Laie ist damit überfordert. Wirklich schwierig wird es aber, wenn sich Mediziner und Patient tatsächlich nicht verständigen können – weil sie nicht dieselbe Sprache sprechen. Damit sind Krankenhäuser in Österreich zunehmend konfrontiert. Häufige Sprachbarrieren „In der aktuellen Flüchtlingssituation kommt es bei der ärztlichen Versorgung von Migranten in heimischen Spitälern oft und zwangsläufig zu Sprachbarrieren“, sagt Michael Straub, Rechtsanwalt in der Kanzlei Müller Partner mit Schwerpunkt Gesundheits- und Krankenanstaltenrecht. Das könne für Ärzte wie Spitäler auch rechtliche Folgen haben. Die Behandlung eines Patienten setzt dessen Einwilligung voraus. Außer natürlich, der Betroffene schwebt in Lebensgefahr oder der Arzt befürchtet schwere gesundheitliche Schäden, würde dieser nicht sofort versorgt. Um zustimmen zu können, muss der BetrofBetrof fene aber zuerst medizinisch aufauf geklärt werden – in einer für ihn verständlichen Form. „Spricht ein Patient nicht Deutsch oder eine andere Sprache, in der er sich mit dem Arzt unterhalten kann, hat sich das Krankenhaus um einen Sprachmittler zu bemühen“, erklärt Straub. Ein Sprachmittler, von dem der Jurist spricht, könne grundsätzlich jeder sein: ein Verwandter oder Bekannter des Patienten, ein Arztkollege oder anderes Krankenhauspersonal. „Es besteht zwar nicht grundsätzlich die Verpflichtung, dass Krankenanstalten ausgebildete Dolmetscher anstellen“, sagt Straub. „Dennoch empfiehlt es sich, bei entsprechender Frequenz von fremdsprachigen Betroffenen die Einrichtung eines Dolmetschdienstes oder von Übersetzern auf Abruf zu organisieren.“ Bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht würden schließlich auch Haftungsfolgen drohen. Übersetzer per Video Schätzungen zufolge spricht zumindest jeder zehnte Patient in Österreich gar nicht oder nur sehr mangelhaft Deutsch. In einer Umfrage der Plattform Patientensicherheit und der Universität Wien wurde ermittelt, dass mehr als zwei Drittel des heimischen Gesundheitspersonals mindestens zwei- bis dreimal pro Woche, wenn nicht täglich, mit Sprachbarrieren konfrontiert sind. Patientenvertreter bemängeln: Wird zur Vermittlung einfach irgendjemand herangezogen, der die Sprache spricht, sei das nicht verlässlich und könne schwerwiegende Folgen haben. In einigen Krankenhäusern und in einer Ordination eines niedergelassenen Arztes wird inzwischen ein VideoDolmetsch-Service angeboten. Der Übersetzer wir dann bei Bedarf am Bildschirm zugeschaltet. „Das Gesundheitsministerium muss endlich festlegen, ob Krankenhäuser nun verpflichtet sind, Dolmetscher zur Verfügung zu stellen, oder nicht“, fordert Patientenanwalt Gerald Bachinger. „Die Betroffenen verdienen eine saubere rechtliche SCHWERPUNKT Antwort.“ Obwohl auch er sagt: Alle Sprachen Recht und Dialekte werde man natürlich nicht rund ständig und überall abFlüchtl decken können. „Ich rechne in nächster Zeit mit einer Zuspitzung des Problems“, sagt Bachinger. Er meine das nicht zynisch, aber eigentlich warte er nur darauf, dass es demnächst aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten zu einem Behandlungsfehler komme. „Dann spätestens wird man die rechtliche Situation klären müssen.“
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