Freihandelsabkommen EU-Vietnam

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Freihandelsabkommen EU-Vietnam jetzt online verfügbar
Brüssel, 1. Februar 2016
Kommission veröffentlicht vollständigen Wortlaut des Abkommens und eine Analyse zu
Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung.
Nachdem die Verhandlungen im Dezember 2015 abgeschlossen wurden, hat die Europäische
Kommission heute den Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam veröffentlicht.
Um ihren Transparenzverpflichtungen nachzukommen, macht die Kommission den Wortlaut von
Handelsabkommen öffentlich zugänglich, sobald die Verhandlungen beendet sind. So können sich alle
Interessenträger frühzeitig – und noch bevor die Debatte im Rat der Europäischen Union und im
Europäischen Parlament beginnt – mit den Inhalten vertraut machen. Wie üblich wird der Text nun
einer juristischen Überprüfung auf Kohärenz und rechtssichere Abfassung der einzelnen Bestimmungen
unterzogen. Danach wird das Dokument in alle EU-Sprachen übersetzt und schließlich dem Rat und
dem Europäischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt.
„Ich freue mich, dass wir das Abkommen nunmehr veröffentlichen können, womit wir unserer
Verpflichtung zu einer transparenten Handelspolitik nachkommen“, erklärte EUH andelskommissarin
Cecilia Malmström. „Mit der Billigung des Abkommens wird sich ein Markt auftun, der ein gewaltiges
Potenzial für die EU-Unternehmen birgt. Vietnam verfügt über eine rasch waschsende Wirtschaft mit
über 90 Millionen Verbrauchern, einer größer werdenden Mittelschicht und jungen, dynamischen
Arbeitskräften. Der vietnamesische Markt bietet vielfältige Exportchancen für die Landwirtschaft, die
Industrie und den Dienstleistungssektor der EU. Außerdem wird das Abkommen dazu beitragen, eine
neue Welle hochwertiger Investitionen in beide Richtungen anzustoßen. Hilfreich sein wird in diesem
Zusammenhang unser neues Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, das auch eine
Berufungsinstanz vorsieht.“
Das Abkommen mit Vietnam enthält alle wesentlichen Bestimmungen der von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen neuen Investitionsgerichtsbarkeit für EUHandels- und
Investitionsabkommen.
Das Vietnam-Abkommen soll nicht nur neue Chancen für EU-Unternehmen schaffen, sondern auch
Vietnam beim Übergang zu einer wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Wirtschaft unterstützen.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Abkommens legt die Kommission eine Analyse dazu vor, wie
sich das Abkommen auf die Menschenrechte und eine nachhaltige Entwicklung auswirken kann.
Die Analyse vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Politiken und Vorschriften, die auf eine
weitere Förderung der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der
Beziehungen zwischen der EU und Vietnam abstellen. Ferner wird – unter Berücksichtigung der bei
anderen Abkommen gesammelten Erfahrungen – ausgeführt, wie die einschlägigen Bestimmungen des
Freihandelsabkommens umgesetzt und überwacht werden sollen. Die vorgelegte Analyse trägt den
wesentlichen Empfehlungen Rechnung, die die Interessenträger beim Rundtischgespräch vom Mai 2015
und im Anschluss daran formuliert haben.
Im Rahmen ihres Engagements in Vietnam und des mit dem Land geführten Dialogs, unter anderem im
Kontext des Abkommens, will die Kommission weiterhin die Menschenrechtsthematik in den Fokus
rücken. Die Kommission ist nach wie vor der Überzeugung, dass das Freihandelsabkommen – neben
dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und anderen Politiken und Initiativen – eine solide
Plattform für die weitere Förderung dieser Werte in ihren Beziehungen zu Vietnam darstellt.
Weitere Informationen
Wortlaut des Freihandelsabkommens EU-Vietnam
Bericht über nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte
Handelsbeziehungen EU-Vietnam
IP/16/184
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