und PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Sicherheitsunion: Bericht der Kommission über die Umsetzung der TFTP- und
PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA
Brüssel, 19. Januar 2017
Die Kommission legt heute zwei Berichte über die Umsetzung des TFTP-Abkommens
(gemeinsames Programm der EU und der USA zur Fahndung nach Finanzquellen des
Terrorismus) und des PNR-Abkommens (Fluggastdatensätze) vor.
In Bezug auf die Funktionsweise des TFTP-Abkommens begrüßt die Kommission vor allem die
verstärkte Transparenz der US-Behörden. Das Abkommen hat sich als Instrument zur Übermittlung
aktueller, genauer und zuverlässiger Informationen bewährt und stellt damit einen echten Mehrwert
beim Aufspüren und bei der Verfolgung von Terroristen und ihrer Unterstützungsnetze in der ganzen
Welt dar. Wie die Kommission feststellt, halten die US-Behörden die Bestimmungen des PNRAbkommens, insbesondere in Bezug auf die Zugriffsrechte für Fluggäste und das Anonymisieren und
Löschen sensibler Daten, durchgehend ein.
Gemeinsamer Überprüfungsbericht EU–U SA zum TFTP-Abkommen
Die Kommission ist überzeugt von der ordnungsgemäßen Umsetzung des Abkommens und
insbesondere seiner Garantien und Kontrollen durch die US-Behörden und begrüßt die aufgrund der
Erkenntnisse der vorangegangenen Überprüfung getroffenen Maßnahmen. Die US-Behörden machen
ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch, unaufgefordert TFTP-Informationen an die EU-Behörden
weiterzugeben.
Das Abkommen hat sich bei der Aufklärung von Terroranschlägen in der EU als hilfreich erwiesen. In
diesem Zusammenhang wären vor allem die Anschläge auf Charlie Hebdo im Januar 2015 und die
Anschläge in Paris im November 2015 zu nennen. Auch zum Gewinn von Informationen über
terroristische Kämpfer, die in der EU für Einsätze in Syrien angeworben werden, ist das Abkommen
sinnvoll. Dank der im Rahmen des TFTP-Abkommens bereitgestellten Daten erhielten die Behörden
wertvolle Einblicke in die Finanzierung terroristischer Organisationen und konnten Mitglieder in den
USA, der EU und anderen Teilen der Welt identifizieren. Die Mitgliedstaaten und die EU nutzten den
Mechanismus intensiver als bisher. Im vorliegenden Berichtszeitraum ergingen
8 998 Ermittlungshinweise an die Mitgliedstaaten und Europol (gegenüber 3 929 im vorherigen
Berichtszeitraum).
Der Bericht würdigt auch die wichtige Rolle von Europol. Neben der Überprüfung der Ersuchen um
Daten aus der EU leitete die Behörde auch selbst mehrere Abfragen ein und sensibilisierte dadurch die
Behörden in der EU für TFTP.
In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, regelmäßiges Feedback über die von
den US-Behörden zur Verfügung gestellten TFTP-Daten zu geben, um die Qualität und Quantität der
ausgetauschten Informationen zu erhöhen. Außerdem fordert sie Europol auf, die Mitgliedstaaten auch
weiterhin zu unterstützen. Die nächste Überprüfung wird Anfang 2018 durchgeführt.
Gemeinsamer Überprüfungsbericht EU-USA zum PNR-Abkommen
Dem Bericht der Kommission zufolge setzen die US-Behörden das Abkommen im Einklang mit den
vereinbarten Standards und Bestimmungen um. Sie halten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der
Zugriffsrechte für Fluggäste ein und haben ein Kontrollsystem zur Vermeidung rechtswidriger
Diskriminierung eingeführt. Die Kommission begrüßt außerdem ihre kontinuierlichen Bemühungen zur
Gewährleistung der Gegenseitigkeit und den proaktiven Austausch ihrer aus der Analyse der PNRDaten gewonnenen Erkenntnisse mit den Mitgliedstaaten und – sofern sinnvoll – mit Europol und
Eurojust. Auch die Vorschriften zur Anonymisierung und Löschung sensibler Daten werden eingehalten.
Sowohl der Datenaustausch mit den USA als auch mit Drittländern entspricht den im Abkommen
vorgesehenen wesentlichen Schutzbestimmungen.
Trotz positiver Entwicklungen besteht jedoch nach wie vor Verbesserungsbedarf. Unter anderem sollten
die US-Behörden die Anzahl der Mitarbeiter mit Zugriffsrechten zu den PNR-Daten genauer überwachen
und die Liste mit Codes für sensible Daten regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass wirklich
alle sensiblen Daten automatisch vom System gesperrt werden. Außerdem sollten die US-Behörden
dafür Sorge tragen, dass obsolete PNR-Daten so schnell wie möglich unkenntlich gemacht,
anonymisiert oder gelöscht werden. Eine gemeinsame Bewertung des Abkommens ist für 2017 geplant.
Hintergrund
TFTP-Abkommen EU–U SA
Das TFTP-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten trat am
1. August 2010 in Kraft. Es betrifft die Übermittlung und Verarbeitung von Daten zum Zwecke der
Identifizierung, Aufspürung und Verfolgung von Terroristen und ihrer Netze. Das Abkommen enthält
Garantien zum Schutz der Daten von EU-Bürgern und sieht eine regelmäßige Überprüfung der „
Garantien, Kontrollen und Reziprozitätsbestimmungen“ vor.
Im Einklang mit Artikel 13 fand die erste gemeinsame Überprüfung im Februar 2011 statt und betraf
die ersten sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Abkommens (1. August 2010 bis
31. Januar 2011). Die zweite gemeinsame Überprüfung im Oktober 2012 erstreckte sich auf die daran
anschließende Zeitspanne von 20 Monaten (1. Februar 2011 bis 30. September 2012). Die dritte
gemeinsame Überprüfung im April 2014 deckte einen Zeitraum von 17 Monaten ab (1. Oktober 2012
bis 28. Februar 2014). Am 27. November 2013 nahm die Kommission die Mitteilung über den
gemeinsamen Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der
bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens an.
Der vorliegende Bericht betrifft die vierte gemeinsame Überprüfung des Abkommens seit seinem
Inkrafttreten und deckt einen Zeitraum von 22 Monaten ab (1. März 2014 bis 31. Dezember 2015).
PNR-Abkommen EU–USA
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erließen die USA ein Gesetz und dazugehörige
Verordnungen, wonach alle Fluggesellschaften, die Passagierflüge in die USA und aus den USA
durchführten, den dem US-amerikanischen Ministerium für innere Sicherheit unterstehenden Zoll- und
-Grenzschutzbehörden Zugang zu bestimmten Informationen aus Fluggastdatensätzen (Passenger
Name Records, PNR) geben sollten. Im Juni 2002 informierte die Kommission die US-Behörden, dass
diese Anforderungen mit den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten
möglicherweise unvereinbar seien, da die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer
bestimmten Bedingungen unterliege.
Daraufhin traten die EU und die USA in Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung über den
Austausch von Fluggastdatensätzen unter Wahrung des Datenschutzes. Das aktuelle Abkommen über
die Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch die EU an die USA trat am 1. Juli 2012 in Kraft.
Die erste gemeinsame Überprüfung fand ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens am 8. und
9. Juli 2013 in Washington statt. Die vorliegende Überprüfung erstreckt sich auf den Zeitraum vom
10. Juli 2013 bis zum 5. Mai 2015 und fand am 1. und 2. Juli 2015 statt. Eine gemeinsame Bewertung
des Abkommens ist für 2017 geplant.
Weitere Informationen
Bericht über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und
deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 1 zum Bewertungsbericht
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 2 zum Bewertungsbericht
Bericht über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und
deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des
Programms zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Bewertungsbericht
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