Europäische Kommission - Pressemitteilung Sicherheitsunion: Bericht der Kommission über die Umsetzung der TFTP- und PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA Brüssel, 19. Januar 2017 Die Kommission legt heute zwei Berichte über die Umsetzung des TFTP-Abkommens (gemeinsames Programm der EU und der USA zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus) und des PNR-Abkommens (Fluggastdatensätze) vor. In Bezug auf die Funktionsweise des TFTP-Abkommens begrüßt die Kommission vor allem die verstärkte Transparenz der US-Behörden. Das Abkommen hat sich als Instrument zur Übermittlung aktueller, genauer und zuverlässiger Informationen bewährt und stellt damit einen echten Mehrwert beim Aufspüren und bei der Verfolgung von Terroristen und ihrer Unterstützungsnetze in der ganzen Welt dar. Wie die Kommission feststellt, halten die US-Behörden die Bestimmungen des PNRAbkommens, insbesondere in Bezug auf die Zugriffsrechte für Fluggäste und das Anonymisieren und Löschen sensibler Daten, durchgehend ein. Gemeinsamer Überprüfungsbericht EU–U SA zum TFTP-Abkommen Die Kommission ist überzeugt von der ordnungsgemäßen Umsetzung des Abkommens und insbesondere seiner Garantien und Kontrollen durch die US-Behörden und begrüßt die aufgrund der Erkenntnisse der vorangegangenen Überprüfung getroffenen Maßnahmen. Die US-Behörden machen ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch, unaufgefordert TFTP-Informationen an die EU-Behörden weiterzugeben. Das Abkommen hat sich bei der Aufklärung von Terroranschlägen in der EU als hilfreich erwiesen. In diesem Zusammenhang wären vor allem die Anschläge auf Charlie Hebdo im Januar 2015 und die Anschläge in Paris im November 2015 zu nennen. Auch zum Gewinn von Informationen über terroristische Kämpfer, die in der EU für Einsätze in Syrien angeworben werden, ist das Abkommen sinnvoll. Dank der im Rahmen des TFTP-Abkommens bereitgestellten Daten erhielten die Behörden wertvolle Einblicke in die Finanzierung terroristischer Organisationen und konnten Mitglieder in den USA, der EU und anderen Teilen der Welt identifizieren. Die Mitgliedstaaten und die EU nutzten den Mechanismus intensiver als bisher. Im vorliegenden Berichtszeitraum ergingen 8 998 Ermittlungshinweise an die Mitgliedstaaten und Europol (gegenüber 3 929 im vorherigen Berichtszeitraum). Der Bericht würdigt auch die wichtige Rolle von Europol. Neben der Überprüfung der Ersuchen um Daten aus der EU leitete die Behörde auch selbst mehrere Abfragen ein und sensibilisierte dadurch die Behörden in der EU für TFTP. In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, regelmäßiges Feedback über die von den US-Behörden zur Verfügung gestellten TFTP-Daten zu geben, um die Qualität und Quantität der ausgetauschten Informationen zu erhöhen. Außerdem fordert sie Europol auf, die Mitgliedstaaten auch weiterhin zu unterstützen. Die nächste Überprüfung wird Anfang 2018 durchgeführt. Gemeinsamer Überprüfungsbericht EU-USA zum PNR-Abkommen Dem Bericht der Kommission zufolge setzen die US-Behörden das Abkommen im Einklang mit den vereinbarten Standards und Bestimmungen um. Sie halten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Zugriffsrechte für Fluggäste ein und haben ein Kontrollsystem zur Vermeidung rechtswidriger Diskriminierung eingeführt. Die Kommission begrüßt außerdem ihre kontinuierlichen Bemühungen zur Gewährleistung der Gegenseitigkeit und den proaktiven Austausch ihrer aus der Analyse der PNRDaten gewonnenen Erkenntnisse mit den Mitgliedstaaten und – sofern sinnvoll – mit Europol und Eurojust. Auch die Vorschriften zur Anonymisierung und Löschung sensibler Daten werden eingehalten. Sowohl der Datenaustausch mit den USA als auch mit Drittländern entspricht den im Abkommen vorgesehenen wesentlichen Schutzbestimmungen. Trotz positiver Entwicklungen besteht jedoch nach wie vor Verbesserungsbedarf. Unter anderem sollten die US-Behörden die Anzahl der Mitarbeiter mit Zugriffsrechten zu den PNR-Daten genauer überwachen und die Liste mit Codes für sensible Daten regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass wirklich alle sensiblen Daten automatisch vom System gesperrt werden. Außerdem sollten die US-Behörden dafür Sorge tragen, dass obsolete PNR-Daten so schnell wie möglich unkenntlich gemacht, anonymisiert oder gelöscht werden. Eine gemeinsame Bewertung des Abkommens ist für 2017 geplant. Hintergrund TFTP-Abkommen EU–U SA Das TFTP-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten trat am 1. August 2010 in Kraft. Es betrifft die Übermittlung und Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Identifizierung, Aufspürung und Verfolgung von Terroristen und ihrer Netze. Das Abkommen enthält Garantien zum Schutz der Daten von EU-Bürgern und sieht eine regelmäßige Überprüfung der „ Garantien, Kontrollen und Reziprozitätsbestimmungen“ vor. Im Einklang mit Artikel 13 fand die erste gemeinsame Überprüfung im Februar 2011 statt und betraf die ersten sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Abkommens (1. August 2010 bis 31. Januar 2011). Die zweite gemeinsame Überprüfung im Oktober 2012 erstreckte sich auf die daran anschließende Zeitspanne von 20 Monaten (1. Februar 2011 bis 30. September 2012). Die dritte gemeinsame Überprüfung im April 2014 deckte einen Zeitraum von 17 Monaten ab (1. Oktober 2012 bis 28. Februar 2014). Am 27. November 2013 nahm die Kommission die Mitteilung über den gemeinsamen Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens an. Der vorliegende Bericht betrifft die vierte gemeinsame Überprüfung des Abkommens seit seinem Inkrafttreten und deckt einen Zeitraum von 22 Monaten ab (1. März 2014 bis 31. Dezember 2015). PNR-Abkommen EU–USA Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erließen die USA ein Gesetz und dazugehörige Verordnungen, wonach alle Fluggesellschaften, die Passagierflüge in die USA und aus den USA durchführten, den dem US-amerikanischen Ministerium für innere Sicherheit unterstehenden Zoll- und -Grenzschutzbehörden Zugang zu bestimmten Informationen aus Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records, PNR) geben sollten. Im Juni 2002 informierte die Kommission die US-Behörden, dass diese Anforderungen mit den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten möglicherweise unvereinbar seien, da die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer bestimmten Bedingungen unterliege. Daraufhin traten die EU und die USA in Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung über den Austausch von Fluggastdatensätzen unter Wahrung des Datenschutzes. Das aktuelle Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch die EU an die USA trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Die erste gemeinsame Überprüfung fand ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens am 8. und 9. Juli 2013 in Washington statt. Die vorliegende Überprüfung erstreckt sich auf den Zeitraum vom 10. Juli 2013 bis zum 5. Mai 2015 und fand am 1. und 2. Juli 2015 statt. Eine gemeinsame Bewertung des Abkommens ist für 2017 geplant. Weitere Informationen Bericht über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 1 zum Bewertungsbericht Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 2 zum Bewertungsbericht Bericht über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Bewertungsbericht IP/17/99 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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