Justizvollzugsanstalt Hof (Stand: 04.01.2016) 1 KURZINFORMATION für das Jahr 2016 über die Justizvollzugsanstalt Hof mit Jugendarrest Hof 1. Historische Entwicklung der Anstalt: Der Neubau der Justizvollzugsanstalt Hof an der Stelzenhofstraße erfolgte in den Jahren 1969 bis 1973. Am 16. März 1973 fand die offizielle Übergabe der neu erbauten Justizvollzugsanstalt statt. Das alte Landgerichtsgefängnis im ehemaligen Klarissinnenkloster wurde aufgelöst. Am 1. Januar 1979 wurde die Justizvollzugsanstalt Hof verwaltungsmäßig der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth angegliedert. 2. Zuständigkeit: Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen aus dem Landgerichtsbezirk Hof. Freiheitsstrafen im Erstvollzug bis zu 2 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Hof. Freiheitsstrafen im Regelvollzug bis zu 2 Jahren aus den Landgerichtsbezirken Hof und Bayreuth. Vollzug des Freizeit- und Kurzarrestes bis zu 2 Tagen aus den Amtsgerichtsbezirken Hof, Wunsiedel und Bayreuth an männlichen Arrestanten. 3. Äußere Haftbedingungen: 3.1 Belegungsfähigkeit: 227 Männer Für die männlichen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Hof stehen folgende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung: 158 Einzelhafträume (darunter 18 Einzelhafträume im offenen Vollzug), 69 Haftplätze in Gemeinschaftshafträumen (darunter 18 Haftplätze im offenen Vollzug). Von der Gesamtbelegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Hof sind somit 36 Haftplätze für den offenen Vollzug ausgewiesen. 2 In einer gesonderten Abteilung für jugendliche und heranwachsende Untersuchungsgefangene (Wohngruppe) wird die Untersuchungshaft in besonderem Maße erzieherisch gestaltet. Es stehen 10 Haftplätze für Gefangene aus dem Landgerichtsbezirk Hof zur Verfügung. 3.2 Tatsächliche Belegung: Höchstbelegung: am 25. November 2015: 219 Gefangene Niedrigste Belegung: am 03. Januar 2015: 179 Gefangene Durchschnittsbelegung 2015: 3.3 1. Halbjahr 2015: 196 Gefangene 2. Halbjahr 2015: 202 Gefangene Jugendarrestanstalt: Nach § 90 Abs. 1 JGG soll der Vollzug des Jugendarrestes das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Vollzug des Freizeit- und Kurzarrestes bis zu zwei Tagen wird im Wesentlichen als Zeit zum Nachdenken für den jungen Menschen verstanden. 5 Haftplätze stehen insgesamt zur Verfügung, darunter 3 in einem Gemeinschaftshaftraum. Im Jahr 2015 wurden an 16 Jugendlichen und 21 Heranwachsenden insgesamt 45 Freizeitarreste an Wochenenden vollzogen. 3.4 Baumaßnahmen: In den zurückliegenden Jahren wurden die Erweiterung des Arbeitsbetriebsgebäudes mit Umwehrungsmauer, der Schleuse sowie der Neubau eines Verwaltungsflügels vorgenommen. Mit Abschluss der Baumaßnahme in der Freigängerabteilung (Haus II) mit Zaunerneuerung stehen seit Juli 2008 insgesamt 36 Haftplätze für den offenen Vollzug zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen wurden im Jahr 2015 an den Haftraumfenstern (Ostseite) zusätzlich Vorsatzgitter angebracht. 3 3.5 Lockerungen des Vollzugs im Jahr 2015: Ausgang wurde insgesamt 48 Gefangenen in 128 Fällen gewährt. Es gab keine Unregelmäßigkeiten. Urlaub wurde insgesamt 41 Gefangenen in 441 Fällen gewährt. Es gab keine Unregelmäßigkeiten. Freigang wurde 63 Gefangenen in 70 Fällen gewährt. Es gab keine Unregelmäßigkeiten. 4. Vollzugsgestaltung: 4.1 Allgemeine Vollzugsgestaltung: 4.1.1 Wohngruppenvollzug: Wohngruppenvollzug ist nur in der Abteilung für jugendliche und heranwachsende Untersuchungsgefangene möglich. Die sonstigen baulichen Gegebenheiten lassen derzeit keinen weiteren Wohngruppenvollzug zu. 4.1.2 Behandlungs- und Freizeitangebot: Soziale Trainingsprogramme wie z.B. Konflikttraining, Gewaltprävention mit autogenem Training, Gesprächsgruppen, externe Suchtberatung, Selbsthilfegruppen „Anonyme Alkoholiker“ und „ALMed“, Ehe- und Partnerseminare, Bewerbungstraining mit dem Schwerpunkt: „Schriftliche Bewerbung“, Computer-Grundkurse. Musik: Für musikalisch interessierte Strafgefangene steht ein Musikraum zur Verfügung, zudem können Gitarren ausgeliehen werden. Unterhaltung: Basteln, Lesen aus einer umfangreichen Anstaltsbücherei, Musik- und Theateraufführungen Sport: Fuß-, Volley-, Basket- und Federball, Gymnastik, Laufsport, Kraftsport, Tischtennis, Schach 4 Gewaltprävention: Ein Bediensteter des Allgemeinen Vollzugsdienstes bietet ein bis zu 10stündiges „Gewaltpräventionsprogramm“, bestehend aus den Teilbereichen „Befassung mit der eigenen Gewaltproblematik“ und „Einführung in das ´Autogene Training´ [Unterstufe, Teil I]“ an. 4.2 Arbeitsmöglichkeiten: Im Arbeitsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Hof werden täglich durchschnittlich 73 Gefangene in verschiedenen Unternehmerbetrieben und im Kfz-Betrieb beschäftigt. In Eigenbetrieben und für Hausarbeiter-Tätigkeiten werden durchschnittlich 30 Gefangene beschäftigt. Außerhalb der Anstalt arbeiten täglich ca. 16 Gefangene. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote liegt bei 113 Gefangenen. 4.3 Berufsausbildung/Weiterbildung: Berufsausbildungsmöglichkeiten bestehen in der Justizvollzugsanstalt Hof nicht. Geeignete Gefangene können an Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth teilnehmen. PC-Grundkurs: Im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme kann für bis zu 6 Strafgefangene je Kurs eine Vermittlung von „PC-Grundkenntnissen (mit Bewerbungstraining)“ erfolgen, die jeweils durch die Volkshochschule der Stadt Hof mittels Teilnahmebestätigung zertifiziert wird. Die Kursleitung obliegt einem Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes und dem Sozialarbeiter. 5 Gebäudereiniger-Lehrgang: Bis zu 2 Gefangene (je Lehrgang) können an einem in der Justizvollzugsanstalt Hof angebotenen Gebäudereiniger-Lehrgang teilnehmen, der mit Zertifikat der Handwerkskammer Bayreuth abgeschlossen werden kann. Der Lehrgang wird bei Bedarf von einem speziell geschulten Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes durchgeführt. Schweiß-Lehrgänge: Bei entsprechender Eignung können Gefangene an Schweißlehrgängen in der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth teilnehmen. Im Jahr 2015 waren 3 Gefangene zugelassen, die den Lehrgang jeweils mit Erfolg abgeschlossen haben. Lagerverwalter-Lehrgang: Bei entsprechender Eignung können Gefangene an einem Lagerverwalter-Lehrgang in der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth teilnehmen. 4.4 Schulische Bildungsmaßnahmen: Bis zu 2 nebenamtlich tätige Lehrkräfte bieten in der Wohngruppe für jugendliche und heranwachsende Untersuchungsgefangene Kurse für Deutsch und Englisch an. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Fernlehrgängen und es wird ein Angebot zur Teilnahme am Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule bzw. der Mittleren Reife in der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth unterbreitet. 2 Gefangene beendeten erfolgreich einen Lehrgang für den nachträglichen Erwerb des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule. Ende Oktober 2015 wurde zudem 1 Gefangener zum Lehrgang für den nachträglichen Erwerb des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule überstellt, der im Juli 2016 endet. 6 5. Personalstand am 01.01.2016: 5.1 Anstaltsleiter: 61 Bedienstete Leitender Regierungsdirektor Matthias Konopka Vertreterin und Abteilungsleiterin: 5.2 Regierungsdirektorin Maria Anna Kerscher in der Verwaltung: Mittlerer Verwaltungsdienst: 2 Beschäftigte im Verwaltungsdienst: 1 (Halbtageskraft) 5.3 Fachdienste/Sozialarbeiter: 1 5.4 Allgemeiner Vollzugsdienst: Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes: 1 Oberinspektor im JVD Thomas Vogel Mitarbeiter/-innen im allgemeinen Vollzugsdienst: 5.5 52 + 1 Abordnung Werkdienst: 1 + 1 Abordnung 5.6 Krankenpflegedienst: 5.7 Im Nebenamt tätig: 5.8 Anstaltsvertragsarzt 1 Anstaltsvertragszahnarzt 1 Evangelischer Anstaltsseelsorger 1 Katholischer Anstaltsseelsorger 1 Ehrenamtliche Tätigkeit: Ehrenamtliche Mitarbeiter 6. 1 11 Anstaltsbeiräte: MdL Gudrun Brendel-Fischer MdL Klaus Adelt Gerhard Grötsch Jürgen Bayer Ulrich Pfeifer Wolfgang Fleischer
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