Personenblatt für Besuche von gefangenen Personen Besuch bei gefangener Person: Name: Vorname: Besuchsperson: Name: Vorname: Strasse: PLZ / Ort: Telefon: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Ich stehe mit der gefangenen Person in folgendem Beziehungsverhältnis: Vater Mutter Bruder Sohn Tochter Schwester Ehepartner/in Lebenspartner/in Bekannte/Bekannter Verwandte/Verwandter Freund/in ……………………….... Bemerkungen: Vor dem ersten Besuch (auch bei jedem neuen Aufenthalt) muss das vollständig ausgefüllte Personenblatt beim Grosshof eingereicht werden. Für jede Besucherin und jeden Besucher ist ein separates Personenblatt einzureichen. Mehrere Personendaten auf einem Blatt werden nicht akzeptiert. Beim Besuch müssen alle Besucherinnen und Besucher einen gültigen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorweisen. Kopien werden nicht akzeptiert! Jugentliche, bis zum 18. Lebensjahr, werden nur in Begleitung einer berechtigten erwachsenen Person zum Besuch zugelassen. Über die definitive Besuchsberechtigung Untersuchungsgefängnis Grosshof. entscheidet die Direktion des Haft- und Ich war bereits selber einmal im Grosshof gefangen. Datum und Unterschrift: Mit der Unteschrift bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben. (Für Minderjährige ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig) Die Informationen zum Besuchsablauf entnehmen Sie bitte auf der Rückseite. MV-G202.485-Personenblatt Gefangenenbesuch JVA Grosshof - November 2015 Seite 1 von 2 Informationen für Gefangenenbesuche BESUCHSANMELDUNGEN Telefonische Anmeldung täglich von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer: 041 318 14 01 Im Anschluss an Ihren Besuch, können Sie den nächsten Termin am Schalter vereinbaren Vor der ersten Besuchsanmeldung, muss das vollständig ausgefüllte Personenblatt beim Grosshof eingereicht werden. Adresse: Haft- und Untesuchungsgefängnis Grosshof Eichwilstrasse 4 6010 Kriens E-Mail: [email protected] RAHMENBEDINGUNGEN Besuchszeiten Montag und Mittwoch bis Freitag: 14.15 bis 17.00 Uhr Sammstag/Sonntag und Feiertage: 09.00 bis 11.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr Anzahl Personen Max. 3 erwachsene Personen oder 4 Personen inkl. Kinder (unter 12 Jahre) pro Besuch Kontingent Jede gefangene Person verfügt, ab dem achten Aufenthaltstag, monatlich über ein Kontingent von 5 Besuchsstunden Ein Besuch kann 1 Stunde bis maximal 2 Stunden dauern Halbe Stunden sind nicht möglich Parkplätze Bitte benützen Sie nur die offiziell markierten Besucherparkplätze Wichtiges Bitte erscheinen sie ca. 10 Minuten vor Besuchsbeginn. Erscheinen sie zu spät zum vereinbarten Besuchstermin, kann der Besuch nicht mehr durchgeführt werden. Die Besuchszeit wird dem Kontingent belastet. Verpasste Besuchsstunden, ohne frühzeitige Abmeldung, werden dem Besuchskontingent belastet. Gefangene in Untersuchungs- und Sicherheitshaft können nur gemäss Anweisung der einweisenden Behörden bezw. Gerichte besucht werden. Alle mitgebrachten Waren müssen sie dem Sicherheitsdienst zur Kontrolle abgeben. Der gefangenen Person dürfen sie nichts direkt übergeben. Es werden nur Waren angenommen, welche für die zu besuchende gefangene Person bestimmt sind. Nicht erlaubte Waren werden Ihnen zurück gegeben oder entsorgt. Für Gegenstände wie Elektrogeräte, Bastelmaterial usw. ist eine Bewilligung der Direktion notwendig. Die gefangene Person muss dafür rechtszeitig einen Antrag stellen. Wir bitten Sie, keine Wertsachen mitzubringen. Personenkontrolle Beim Besuch müssen alle Besucherinnen und Besucher einen gültigen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorweisen. Kopien werden nicht akzeptiert! Persönliche Gegenstände wie Jacken, Taschen, Schlüssel, Natels, Portemonnaies, Armbanduhren usw. dürfen Sie nicht in den Besucherraum mitnehmen. Deponieren Sie diese in Ihrem Auto oder in den Schliessfächern des Warteraums. Der Grosshof übernimmt für Ihre persönlichen Gegenstände keine Haftung. Für die Kontrolle durchschreiten Sie einen Metall-Detektionsbogen. Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, tragen Sie bitte keine Bekleidung mit Metallbesatz. Weitere Informationen entnehmen Sie im Internet unter www.grosshof.lu.ch MV-G202.485-Personenblatt Gefangenenbesuch JVA Grosshof - November 2015 Seite 2 von 2
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