Personenblatt für Besuche von gefangenen Personen - Haft

Personenblatt für Besuche von gefangenen Personen
Besuch bei gefangener Person:
Name:
Vorname:
Besuchsperson:
Name:
Vorname:
Strasse:
PLZ / Ort:
Telefon:
Geburtsdatum:
Geschlecht:
männlich
weiblich
Ich stehe mit der gefangenen Person in folgendem Beziehungsverhältnis:
Vater
Mutter
Bruder
Sohn
Tochter
Schwester
Ehepartner/in
Lebenspartner/in
Bekannte/Bekannter
Verwandte/Verwandter
Freund/in
………………………....
Bemerkungen:
 Vor dem ersten Besuch (auch bei jedem neuen Aufenthalt) muss das vollständig ausgefüllte
Personenblatt beim Grosshof eingereicht werden.
 Für jede Besucherin und jeden Besucher ist ein separates Personenblatt einzureichen.
Mehrere Personendaten auf einem Blatt werden nicht akzeptiert.
 Beim Besuch müssen alle Besucherinnen und Besucher einen gültigen amtlichen Ausweis
(ID, Pass, Führerausweis) vorweisen. Kopien werden nicht akzeptiert!
 Jugentliche, bis zum 18. Lebensjahr, werden nur in Begleitung einer berechtigten
erwachsenen Person zum Besuch zugelassen.
Über die definitive Besuchsberechtigung
Untersuchungsgefängnis Grosshof.
entscheidet
die
Direktion
des
Haft-
und
Ich war bereits selber einmal im Grosshof gefangen.
Datum und Unterschrift:
Mit der Unteschrift bestätigt die Antragstellerin/der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben.
(Für Minderjährige ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig)
Die Informationen zum Besuchsablauf entnehmen Sie bitte auf der Rückseite.
MV-G202.485-Personenblatt Gefangenenbesuch
JVA Grosshof - November 2015
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Informationen für Gefangenenbesuche
BESUCHSANMELDUNGEN

Telefonische Anmeldung täglich von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer:
041 318 14 01

Im Anschluss an Ihren Besuch, können Sie den nächsten Termin am Schalter vereinbaren
Vor der ersten Besuchsanmeldung, muss das vollständig ausgefüllte Personenblatt beim
Grosshof eingereicht werden.
Adresse:
Haft- und Untesuchungsgefängnis Grosshof
Eichwilstrasse 4
6010 Kriens
E-Mail:
[email protected]
RAHMENBEDINGUNGEN
Besuchszeiten

Montag und Mittwoch bis Freitag: 14.15 bis 17.00 Uhr

Sammstag/Sonntag und Feiertage: 09.00 bis 11.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Anzahl Personen
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Max. 3 erwachsene Personen oder 4 Personen inkl. Kinder (unter 12 Jahre)
pro Besuch
Kontingent
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Jede gefangene Person verfügt, ab dem achten Aufenthaltstag, monatlich
über ein Kontingent von 5 Besuchsstunden
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Ein Besuch kann 1 Stunde bis maximal 2 Stunden dauern
Halbe Stunden sind nicht möglich
Parkplätze
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Bitte benützen Sie nur die offiziell markierten Besucherparkplätze
Wichtiges

Bitte erscheinen sie ca. 10 Minuten vor Besuchsbeginn.
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Erscheinen sie zu spät zum vereinbarten Besuchstermin, kann der Besuch
nicht mehr durchgeführt werden. Die Besuchszeit wird dem Kontingent
belastet.
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Verpasste Besuchsstunden, ohne frühzeitige Abmeldung, werden dem
Besuchskontingent belastet.
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Gefangene in Untersuchungs- und Sicherheitshaft können nur gemäss
Anweisung der einweisenden Behörden bezw. Gerichte besucht werden.
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Alle mitgebrachten Waren müssen sie dem Sicherheitsdienst zur Kontrolle
abgeben. Der gefangenen Person dürfen sie nichts direkt übergeben.
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Es werden nur Waren angenommen, welche für die zu besuchende
gefangene Person bestimmt sind.
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Nicht erlaubte Waren werden Ihnen zurück gegeben oder entsorgt.
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Für Gegenstände wie Elektrogeräte, Bastelmaterial usw. ist eine Bewilligung
der Direktion notwendig. Die gefangene Person muss dafür rechtszeitig
einen Antrag stellen.
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Wir bitten Sie, keine Wertsachen mitzubringen.
Personenkontrolle
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Beim Besuch müssen alle Besucherinnen und Besucher einen gültigen amtlichen Ausweis
(ID, Pass, Führerausweis) vorweisen. Kopien werden nicht akzeptiert!
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Persönliche Gegenstände wie Jacken, Taschen, Schlüssel, Natels, Portemonnaies,
Armbanduhren usw. dürfen Sie nicht in den Besucherraum mitnehmen. Deponieren Sie
diese in Ihrem Auto oder in den Schliessfächern des Warteraums. Der Grosshof übernimmt
für Ihre persönlichen Gegenstände keine Haftung.
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Für die Kontrolle durchschreiten Sie einen Metall-Detektionsbogen. Um Ihnen
Unannehmlichkeiten zu ersparen, tragen Sie bitte keine Bekleidung mit Metallbesatz.
Weitere Informationen entnehmen Sie im Internet unter www.grosshof.lu.ch
MV-G202.485-Personenblatt Gefangenenbesuch
JVA Grosshof - November 2015
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