Finanzgruppe > Regulatorikmanagement > adg-infoservice > ADG-Infoservice-Juni-2015 ADG-INFOSERVICE - JUNI 2015 Mit unserem ADG-Infoservice halten wir Sie in unregelmäßigen Abständen zu aktuellen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden. Mit unserer heutigen Ausgabe möchten wir Sie zu aktuellen Entwicklungen im Projekt "AnaCredit" informieren, zudem über eine Veröffentlichung bestandskräftiger Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gegen Institute und Geschäftsleiter auf der Homepage der BaFin in Kenntnis setzen. Ein weiteres Thema: BaFin übersetzt Fragen und Antworten der EBA zum Single Rulebook auf Deutsch informieren: Hier registrieren Sie sich für unseren Infoservice, der Ihnen per E-Mail automatisch zugeschickt wird. UNSERE THEMEN IM ÜBERBLICK Aktuelle Informationen zu AnaCredit Veröffentlichung bestandskräftiger Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gegen Institute und Geschäftsleiter auf der Homepage der BaFin BaFin übersetzt Fragen und Antworten der EBA zum Single Rulebook auf Deutsch AKTUELLE INFORMATIONEN ZU ANACREDIT Bereits mehrfach haben wir Sie im Rahmen unseres ADG-Infoservice (April und Mai 2015) über das EZB Projekt Analytical Credit Datasets (AnaCredit) informiert. Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank wurde eine neue Seite eingerichtet, auf der inzwischen verschiedene Dokumente und Informationen bereitgestellt wurden. Die Bundesbank hat auf dieser Seite inzwischen unter anderem das Ergebnisprotokoll einer Sitzung mit Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes vom 03. März 2015 eingestellt. Neben der Definition der Meldeschwelle (Punkt 2.1.1 des Protokolls) kann man aus Punkt 2.1.6 des Protokolls entnehmen, dass bereits ab dem ersten Meldezeitpunkt alle geforderten Attribute zu melden sind. Sofern ein Meldepflichtiger nicht in der Lage ist, eine Meldung abzugeben, sind Sanktionen der EZB möglich (Punkt 2.1.7). Veröffentlicht wurde ebenso der Entwurf der zu meldenden Attribute (als Excel-Liste in englischer Sprache, Version Mai 2015, welche Sie unter der Rubrik „Sonstige Informationen“ finden, eine Verlinkung auf die Datei ist leider nicht möglich), welcher mehr als 170 Datenpunkte umfasst. Weiterhin hat die Bundesbank die Präsentation „Sachstand:Verordnung und Methoden AnaCredit“ von einer Informationsveranstaltung, welche am 20. Mai 2015 in den Räumlichkeiten der Bundesbank stattgefunden hat, online eingestellt. Die Präsentation beinhaltet Informationen zu: Die AnaCredit Verordnung: Umfang der Meldungen, Betroffenen, Umsetzung der AnaCredit-Verordnung in Deutschland durch die Bundesbank, sowie dem Banking Data Dictionary und European Reporting Framework Hier können Sie die Seite der Bundesbank zu "AnaCredit" direkt ansehen. Mit diesem Link können Sie sich das Ergebnisprotokoll vom 03. März downloaden. Die Präsentation vom 20. Mai 2015 finden Sie hier. VERÖFFENTLICHUNG BESTANDSKRÄFTIGER MASSNAHMEN UND BUSSGELDENTSCHEIDUNGEN GEGEN INSTITUTE UND GESCHÄFTSLEITER AUF DER HOMEPAGE DER BAFIN Die Mai Ausgabe des BaFin Journals beinhaltet einen Artikel zu den „Unternehmenspersönlichkeitsrechten bei der Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Aufsicht“, den wir Ihnen Auszugsweise vorstellen wollen. Die BaFin soll, seitdem §60b des Kreditwesengesetzes (KWG) in Kraft getreten ist, bestandskräftige Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen grundsätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Ziel der Veröffentlichungen ist es, die Marktteilnehmer darüber zu informieren, welches Verhalten von der Aufsicht als Verstoß angesehen wird. Zwar greift die Veröffentlichung von Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen in die Rechte der betroffenen Unternehmen, Personen oder auch Dritter ein. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, welches sich mit der Frage beschäftigt hat, ob eine Pressemitteilung des Bundeskartellamtes (dieses hatte, noch bevor die Bußgeldbescheide rechtskräftig wurden, auf seiner Homepage veröffentlicht, dass gegen 21 Wursthersteller und 33 Personen Geldbußen verhängt wurden) aus Juli 2014 die Unternehmenspersönlichkeitsrechte verletzt hat, stellt eine solche Veröffentlichung zwar einen Eingriff in die Unternehmenspersönlichkeitsrechte dar, dieser sei allerdings nicht rechtswidrig. In seiner Begründung führt das OLG aus, das „ Bundeskartellamt sei grundsätzlich befugt, über Vorgänge aus ihrer Tätigkeit zu berichten, die die Öffentlichkeit interessierten oder sie gar berührten. Bei einer solchen Berichterstattung handle es sich um staatliches Informationshandeln, ohne dass hierfür eine besondere gesetzliche Ermächtigung notwendig sei, auch wenn durch die Berichterstattung faktisch Beeinträchtigungen herbeigeführt werden können. Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts seien grundsätzlich von gewichtigem Interesse für die Öffentlichkeit“. Der Artikel verdeutlicht, dass die Auffassung des OLG Düsseldorf als richtungsweisend angesehen werden kann, dessen Abwägung zugunsten der Öffentlichkeit ausfällt. Kommt es zu Kartellverstößen zum Nachteil des Endverbrauchers, sind diese demnach grundsätzlich von gewichtigem Interesse für die Öffentlichkeit. Dies kann auch für die Informationen von Anlegern gelten sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem ordnungsgemäßen Kapitalmarkt. Insofern hat die Sichtweise des OLG nicht nur Bedeutung für die Veröffentlichungspflicht nach § 60b KWG, sondern besonders mit Blick auf die zu erwartenden weiteren Neuregelungen der öffentlichen Bekanntmachung von verhängten Maßnahmen und Sanktionen, welche bisher im Ermessen der BaFin standen. Zur Mai Ausgabe des BaFin Journals gelangen Sie durch einen Klick auf den nachfolgenden Link. Den gesamten Artikel finden Sie ab Seite 27. Am 18. Mai 2015 hat die BaFin auf ihrer Homepage die ersten angeordneten Maßnahmen und Bußgelder gegen Institute oder Geschäftsleiter veröffentlicht. Hier können Sie sich auf der Homepage der BaFin die Tabelle mit allen bisher veröffentlichten Maßnahmen ansehen, die die BaFin gegen Institute oder Geschäftsleiter verhängt hat. BAFIN ÜBERSETZT FRAGEN UND ANTWORTEN DER EBA ZUM SINGLE RULEBOOK AUF DEUTSCH Das Single Rulebook, welches eine einheitliche Anwendung der Basel-III-Regeln in der Mitgliedsstatten der Europäischen Union gewährleisten soll, beinhaltet alle Regelungen, die den Rahmen für die Zulassung, Beaufsichtigung, aber auch Sanierung von Banken bilden. Das Single Rulebook umfasst: CRR (Capital Requirements Regulation) und CRD IV (Capital Requirements Directive IV) zukünftig zum Beispiel die Bestimmungen der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) die Technischen Regulierungs-/Durchführungsstandards, die die Europäische Kommission auf dieser Grundlage erlassen hat oder noch erlassen wird die Leitlinien bzw. Empfehlungen der EBA Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat auf ihrer Website als interaktive Datenbank einen Fragenund Antwortenkatalog (Q&A) zum Single Rulebook eingerichtet. Die BaFin wird die wichtigsten EBA-Q&A auf Deutsch bereitstellen. Zurückgewiesene oder noch in der Prüfung befindliche Q&A werden lt. BaFin nicht übersetzt. Zwar sind die Q&A der EBA rechtlich nicht bindend, bilden aber für die Aufsichtspraxis eine wichtige Grundlage. FÜR WEITERGEHENDE FRAGEN STEHT IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG: Thomas Wilbert B. A. Produktmanager für: Aufsichtsräte, Interne Revision, Rechtliche Fragen des Bankgeschäfts Tel.: (0 26 02) 14 183 Fax: (0 26 02) 14 95-183 [email protected] REGISTRIEREN SIE SICH FÜR DEN ADG-INFOSERVICE Ihnen hat dieser ADG-Infoservice gefallen? Sie möchten zukünftig automatisch durch den ADG-Infoservice informiert werden? Dann tragen Sie unten Ihre Kontaktdaten ein und werden ab sofort von uns mit neuen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen informiert. Vorname*: Name*: E-Mail*: Nachricht*: Bitte füllen Sie alle mit markierten Pflichtfelder aus. ZurücksetzenAbschicken
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