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ADG-INFOSERVICE - JUNI 2015
Mit unserem ADG-Infoservice halten wir Sie in unregelmäßigen Abständen zu aktuellen
aufsichtsrechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden. Mit unserer heutigen Ausgabe möchten wir Sie
zu aktuellen Entwicklungen im Projekt "AnaCredit" informieren, zudem über eine Veröffentlichung
bestandskräftiger Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gegen Institute und Geschäftsleiter auf der
Homepage der BaFin in Kenntnis setzen. Ein weiteres Thema: BaFin übersetzt Fragen und Antworten der
EBA zum Single Rulebook auf Deutsch
informieren:
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UNSERE THEMEN IM ÜBERBLICK
Aktuelle Informationen zu AnaCredit
Veröffentlichung bestandskräftiger Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gegen Institute und
Geschäftsleiter auf der Homepage der BaFin
BaFin übersetzt Fragen und Antworten der EBA zum Single Rulebook auf Deutsch
AKTUELLE INFORMATIONEN ZU ANACREDIT
Bereits mehrfach haben wir Sie im Rahmen unseres ADG-Infoservice (April und Mai 2015) über das EZB
Projekt Analytical Credit Datasets (AnaCredit) informiert.
Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank wurde eine neue Seite eingerichtet, auf der inzwischen
verschiedene Dokumente und Informationen bereitgestellt wurden.
Die Bundesbank hat auf dieser Seite inzwischen unter anderem das Ergebnisprotokoll einer Sitzung mit
Vertretern und Dienstleistern des Kreditgewerbes vom 03. März 2015 eingestellt. Neben der Definition der
Meldeschwelle (Punkt 2.1.1 des Protokolls) kann man aus Punkt 2.1.6 des Protokolls entnehmen, dass bereits
ab dem ersten Meldezeitpunkt alle geforderten Attribute zu melden sind. Sofern ein Meldepflichtiger nicht in der
Lage ist, eine Meldung abzugeben, sind Sanktionen der EZB möglich (Punkt 2.1.7).
Veröffentlicht wurde ebenso der Entwurf der zu meldenden Attribute (als Excel-Liste in englischer Sprache,
Version Mai 2015, welche Sie unter der Rubrik „Sonstige Informationen“ finden, eine Verlinkung auf die Datei ist
leider nicht möglich), welcher mehr als 170 Datenpunkte umfasst.
Weiterhin hat die Bundesbank die Präsentation „Sachstand:Verordnung und Methoden AnaCredit“ von einer
Informationsveranstaltung, welche am 20. Mai 2015 in den Räumlichkeiten der Bundesbank stattgefunden hat,
online eingestellt.
Die Präsentation beinhaltet Informationen zu:
Die AnaCredit Verordnung: Umfang der Meldungen, Betroffenen,
Umsetzung der AnaCredit-Verordnung in Deutschland durch die Bundesbank, sowie dem
Banking Data Dictionary und European Reporting Framework
Hier können Sie die Seite der Bundesbank zu "AnaCredit" direkt ansehen.
Mit diesem Link können Sie sich das Ergebnisprotokoll vom 03. März downloaden.
Die Präsentation vom 20. Mai 2015 finden Sie hier.
VERÖFFENTLICHUNG BESTANDSKRÄFTIGER MASSNAHMEN UND
BUSSGELDENTSCHEIDUNGEN GEGEN INSTITUTE UND GESCHÄFTSLEITER AUF DER
HOMEPAGE DER BAFIN
Die Mai Ausgabe des BaFin Journals beinhaltet einen Artikel zu den „Unternehmenspersönlichkeitsrechten bei
der Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Aufsicht“, den wir Ihnen Auszugsweise vorstellen wollen.
Die BaFin soll, seitdem §60b des Kreditwesengesetzes (KWG) in Kraft getreten ist, bestandskräftige
Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen grundsätzlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Ziel der
Veröffentlichungen ist es, die Marktteilnehmer darüber zu informieren, welches Verhalten von der Aufsicht als
Verstoß angesehen wird. Zwar greift die Veröffentlichung von Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen in die
Rechte der betroffenen Unternehmen, Personen oder auch Dritter ein. Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, welches sich mit der Frage beschäftigt hat, ob eine Pressemitteilung des
Bundeskartellamtes (dieses hatte, noch bevor die Bußgeldbescheide rechtskräftig wurden, auf seiner Homepage
veröffentlicht, dass gegen 21 Wursthersteller und 33 Personen Geldbußen verhängt wurden) aus Juli 2014 die
Unternehmenspersönlichkeitsrechte verletzt hat, stellt eine solche Veröffentlichung zwar einen Eingriff in die
Unternehmenspersönlichkeitsrechte dar, dieser sei allerdings nicht rechtswidrig. In seiner Begründung führt das
OLG aus, das „ Bundeskartellamt sei grundsätzlich befugt, über Vorgänge aus ihrer Tätigkeit zu berichten, die
die Öffentlichkeit interessierten oder sie gar berührten. Bei einer solchen Berichterstattung handle es sich um
staatliches Informationshandeln, ohne dass hierfür eine besondere gesetzliche Ermächtigung notwendig sei,
auch wenn durch die Berichterstattung faktisch Beeinträchtigungen herbeigeführt werden können.
Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts seien grundsätzlich von gewichtigem Interesse für die Öffentlichkeit“.
Der Artikel verdeutlicht, dass die Auffassung des OLG Düsseldorf als richtungsweisend angesehen werden
kann, dessen Abwägung zugunsten der Öffentlichkeit ausfällt. Kommt es zu Kartellverstößen zum Nachteil des
Endverbrauchers, sind diese demnach grundsätzlich von gewichtigem Interesse für die Öffentlichkeit. Dies kann
auch für die Informationen von Anlegern gelten sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem
ordnungsgemäßen Kapitalmarkt. Insofern hat die Sichtweise des OLG nicht nur Bedeutung für die
Veröffentlichungspflicht nach § 60b KWG, sondern besonders mit Blick auf die zu erwartenden weiteren
Neuregelungen der öffentlichen Bekanntmachung von verhängten Maßnahmen und Sanktionen, welche bisher
im Ermessen der BaFin standen.
Zur Mai Ausgabe des BaFin Journals gelangen Sie durch einen Klick auf den nachfolgenden Link. Den
gesamten Artikel finden Sie ab Seite 27.
Am 18. Mai 2015 hat die BaFin auf ihrer Homepage die ersten angeordneten Maßnahmen und Bußgelder gegen
Institute oder Geschäftsleiter veröffentlicht.
Hier können Sie sich auf der Homepage der BaFin die Tabelle mit allen bisher veröffentlichten Maßnahmen
ansehen, die die BaFin gegen Institute oder Geschäftsleiter verhängt hat.
BAFIN ÜBERSETZT FRAGEN UND ANTWORTEN DER EBA ZUM SINGLE RULEBOOK AUF
DEUTSCH
Das Single Rulebook, welches eine einheitliche Anwendung der Basel-III-Regeln in der Mitgliedsstatten der
Europäischen Union gewährleisten soll, beinhaltet alle Regelungen, die den Rahmen für die Zulassung,
Beaufsichtigung, aber auch Sanierung von Banken bilden.
Das Single Rulebook umfasst:
CRR (Capital Requirements Regulation) und CRD IV (Capital Requirements Directive IV)
zukünftig zum Beispiel die Bestimmungen der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und
der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD)
die Technischen Regulierungs-/Durchführungsstandards, die die Europäische Kommission auf dieser
Grundlage erlassen hat oder noch erlassen wird
die Leitlinien bzw. Empfehlungen der EBA
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat auf ihrer Website als interaktive Datenbank einen Fragenund Antwortenkatalog (Q&A) zum Single Rulebook eingerichtet.
Die BaFin wird die wichtigsten EBA-Q&A auf Deutsch bereitstellen. Zurückgewiesene oder noch in der Prüfung
befindliche Q&A werden lt. BaFin nicht übersetzt. Zwar sind die Q&A der EBA rechtlich nicht bindend, bilden
aber für die Aufsichtspraxis eine wichtige Grundlage.
FÜR WEITERGEHENDE FRAGEN STEHT IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:
Thomas Wilbert
B. A.
Produktmanager für: Aufsichtsräte, Interne Revision, Rechtliche Fragen des
Bankgeschäfts
Tel.: (0 26 02) 14 183
Fax: (0 26 02) 14 95-183
[email protected]
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