Antrag auf Kfz-Versicherung speziell für Sportwagen

Antrag auf Kfz-Versicherung speziell für
Sportwagen-Liebhaber
Kfz-Sondertarif für Lotus-Modelle Elise, Exige, Europa, Eleven,
Elise 340R, Evora, Opel Speedster, neuer Opel GT und Renault Spider
❏ Neuantrag
Bereits Kunde
AVI Schilling & Wendt
Assekuranzmakler GbR
Stormarnplatz 1
D-22393 Hamburg
Telefon +49(0)40-600 77 71
Telefax +49(0)40-600 77 01
[email protected]
www.a-v-i.info
❏ Ja ❏ Nein
❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma
Antragsteller:
Straße, Hausnr.:
Beruf:
PLZ, Wohnort:
Geb.-Datum:
Telefon tagsüber:
Flotten-Nr.: 499
Fax:
e-Mail:
eVB-Nr.:
Vers.-Nr.:
Zulassungsdatum/ Versicherungsbeginn:
❏ Saisonkennzeichen von Monat
Kennzeichen:
bis Monat
Fahrzeug-Art: PKW (ohne Vermietung)
Hersteller:
Fahrgestell-Nr.:
Typ:
Datum Erstzulassung:
PS/kW:
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Kopien bei: Fahrzeugschein, Führerschein
Datum Zul. auf Halter:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind:
Jährliche Fahrleistung max.20.000 km, das Fahrzeug wird nicht auf Rennstrecken genutzt (siehe Seite 2).
Aktueller Kilometer-Stand:
Vorschäden der letzten 2 Jahre: KH
VK/ TK
Fahrzeugversicherung (alle Beiträge inkl. der z. Zt. gültigen Versicherungssteuer)
Haftplicht-Versicherung 100 Mio. EUR pauschal (bei Personenschäden max. 12 Mio. EUR je Person)
❏ Jahresbeitrag ohne Fahrerschutz 550,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 425,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 300,00 EUR
❏ Jahresbeitrag mit Fahrerschutz 616,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 476,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 336,00 EUR
❏ Schutzbrief 11,90 EUR
Beitrag:
EUR
Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung (SB)
Teilkasko SB 1.000 EUR
❏ Jahresbeitrag Marktwert < 50.000 EUR 300,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 250,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 200,00 EUR
❏ Jahresbeitrag Marktwert > 50.000 EUR 400,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 350,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 300,00 EUR
Zahlungsweise: Bei Saisonzulassung nur jährliche Zahlung möglich!
❏ jährlich ❏ halbjährlich
❏ vierteljährlich
Beitrag:
EUR
Gesamtbeitrag:
EUR
Wichtig - Bitte die Folgeseiten 2 - 6 beachten!
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Antragsangaben und akzeptiere die Informationen auf Seite 2 gem. § 11 VMO und die besonderen
Hinweise zum Vertrag. Der Antrag kann nur mit der vollständig unterschriebenen Seite 3 bearbeitet werden !
Ort/ Datum:
Unterschrift des Antragstellers:
Einzugsermächtigung:
Hiermit erteile ich dem Versicherer eine widerrufliche Einzugsermächtigung:
IBAN:
BIC:
Bank:
Kontoinhaber:
Ort/ Datum:
AVI 012015
Unterschrift:
1 von 6
Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, den Kunden am Anfang der geschäftlichen Beziehung gewisse Informationen zu geben. Gern
kommen wir dieser Verpflichtung hiermit nach:
AVI Schilling & Wendt Assekuranzmakler GbR
Geschäftsführer: Matthias Schilling, Michael Wendt
Stormarnplatz 1
D-22393 Hamburg
Telefon
+49(0)40-600 77 71
Telefax
+49(0)40-600 77 01
[email protected]
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 3 4 d G ewO , die Eintragung im Register lautet:
Matthias Schilling D-IX B8-2T3Q F-20, Michael Wendt
D-47UQ -388ZA-92
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon +49(0)40-3613 8-138
[email protected]
Überprüfbar unter:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29,10178 Berlin
Telefon (0180) 500 585 0 •
www.vermittlerregister.info
*14 Cent/Mio. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen
Die Fa. AVI Schilling & Wendt hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an Stimmrechten oder am Kapital eines
Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Muttergesellschaft hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an
der Fa. AVI Schilling & Wendt.
Schlichtungsstelle - außergerichtliche Streitbeilegung - gemäß § 42 k des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bei:
Versicherungsombudsmann e. V., Prof. Dr. Walter Römer, Postfach 08 06 32,10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Risikoträger:
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
Südwall 37 - 41
44137 Dortmund
2. Besondere Hinweise zum Vertrag
Versicherer und Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, vom Versicherungsnehmer irgendwelche besonderen Gebühren und
Kosten für die Aufnahme oder aus anderen Gründen zu erheben.
Der Antrag auf Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen des PfIicht-Versicherungsgesetzes gilt als
angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrages dem AntragssteIler
gegenüber schriftlich ablehnt.
Mit Abgabe der Deckungskarte bei der Zulassungsstelle haben Sie vorläufigen Haftpflicht-Versicherungsschutz und ebenfalls KaskoVersicherungsschutz gemäß Angebot, wenn uns der Antrag vor der Zulassung vorliegt (vorab auch per Fax oder E -Mail). Maßgeblich
sind die allgemeinen Bedingungen (AKB) sowie die besonderen Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung
von Liebhaberfahrzeugen in der jeweils neuesten Version. Diese sind dem Angebot beigefügt.
Der vereinbarte Gesamtbeitrag ist ein nicht rabattberechtigter Mindestbeitrag.
Der Saisonbeitrag gilt nur für eine Saisonzulassung maximal 9 oder 6 Monate.
Im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine anteilige Berechnung.
Kein Versicherungsschutz besteht in der Fahrzeugversicherung für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen,
bei denen es auf die Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Diese Bestimmung gilt entsprechend für: Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen; Fahrtveranstaltungen auf
abgesperrten Strecken, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird; jeweils einschließlich
der dazugehörigen Übungsfahrten. Außerdem bei Privatfahrten, Fahrerlehrgängen oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken
(z.B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzburgring).
Je nach ersatzpflichtigem Schadenereignis in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit eine Beitragspassung um 20% für die folgenden 2 Jahre.
Kein Kaskoschutz besteht in folgenden Ländern:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumämien,
Russland, Sebien & Montenegro, Slowakai, Slowakai, Slowenien, Tschecjien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland
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Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich
unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 02 31/ 54 33 - 575.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die
Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt
haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder
beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt
wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Vertragserklärung im Rahmen eines Ersatzvertrages,
so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von
weniger als einem Monat.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Allgemeinen Bedingungen zu dem beantragten Versicherungsschutz sowie die
Kundeninformationen.
Empfangsbestätigung:
Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 10.2014, KI 10.2014 und P I 10.2012
vor Unterzeichnung dieses Versicherungsantrags in Textform, d. h. schriftlich oder in anderer lesbarer Form, erhalten habe.
Die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wurden mir ausgehändigt.
Unterschrift des Antragstellers
(Versicherungsnehmers)
______________________________________________________________________
Bitte nehmen Sie die Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellten Vertragsinformationen zu Ihren Unterlagen.
Wichtig! Beachten Sie bitte die Schlusserklärung des Antragstellers auf der Seite 6 , die Sie mit Ihrer Unterschrift als
verbindlich anerkennen. Die Schlusserklärung enthält insbesondere eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten.
Ort/Datum
______________________________________________________________________
Unterschrift des Antragstellers
(Versicherungsnehmers
______________________________________________________________________
3 von 6
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Merkblatt zur Datenverarbeitung
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV
einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen
Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns
bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig,
wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der
Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung stets,
wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder
vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur
Wahrung berechtigter Interessen der datenverarbeitenden Stelle erforderlich
ist und schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung
und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG
aufgenommen worden. Die Einwilligung zur Datenübermittlung gilt über die
Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrages oder
durch Ihren jederzeitigen Widerruf. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und
-nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie bereits oben
beschrieben, erfolgen. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die,
wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle
Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-,
Kranken- und Unfallversicherung ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung nennen.
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das
sind Ihre Angaben im Antrag und versicherungstechnische Daten, wie
Kundennummer (Partnernummer) und Beitrag, Abrechnung mit Vermittlern,
sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Sachverständigen oder eines Arztes. Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre
Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom
Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder die Feststellung Ihrer
Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden.
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen
Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in
vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab.
Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
Versicherungsschutzes und Risikos und des Risikozuschlags, sowie im Einzelfall
auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten
übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,
jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die
Einschätzung des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen
Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und
Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen
(beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um
Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den
Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere
Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf
Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen
(Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei
Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter
den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie
Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des
Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur
Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur
Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende
Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei einigen
Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie beim
Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese
Hinweissysteme erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei
verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. Beispiele:
Allgemeine Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen
Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
Unfallversicherer – Meldung bei
– erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
– Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im
Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,
– außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer gem. §7 II. Abs. 2a)
AUB 61 bzw. § 4 II. Abs. 2 AUB 88, §4 II. Abs. 3, AUB 95 bzw. Punkt 10.3
AUB 99 / AUB 2003 / AUB 2008 / AUB-HL 2004 / AUB-HL 2007 /
AUB-HL 2008 (nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung)
zur Risikoprüfung und um Missbrauchshandlungen aufzudecken.
Kfz-Versicherer – Registrierung von auffälligen Schadenfällen,
Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung
und -verhütung.
Sachversicherer – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn
Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des
Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte
Schadenssummen erreicht sind.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren
Missbrauchs.
Lebensversicherer – Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des
Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag
– aus versicherungsmedizinischen Gründen,
– aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
– wegen verweigerter Nachuntersuchung;
Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des
Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers
wegen geforderter Beitragszuschläge;
Zweck: Risikoprüfung.
5. Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe
Zum Schutz der Versicherten werden einzelne Branchen (z.B. Lebens-,
Kranken-, Sachversicherung und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite,
Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) durch rechtlich selbstständige Gesellschaften betrieben. Um dem Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz
anbieten zu können, arbeiten die Gesellschaften häufig in Versicherungsgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche
zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung.
So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Versicherungsverträge mit verschiedenen Gesellschaften der Gruppe abschließen; und
auch ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum,
Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung
geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Namen, Adresse, Kundennummer usw.) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise
können eingehende Post, telefonische Anfragen und Geldeingänge korrekt
bearbeitet werden. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung
des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Gesellschaften verwendet werden,
spricht das Gesetz auch hier von »Datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.
Branchenspezifische Daten - wie z.B. Gesundheitsdaten - bleiben dagegen
unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Gesellschaft.
Unserer Versicherungsgruppe gehören zurzeit folgende Gesellschaften an:
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.,
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG.
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur
umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren
Finanzdienstleistungen (z.B. Bausparverträge, Kapitalanlagen) auch mit
Bausparkassen, Kreditinstituten, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften
außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit:
ALTE LEIPZIGER Bauspar AG,
DSL-Bank Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank - Bank des öffentlichen
Rechts.
Metzler Investment GmbH
COMINVEST Asset Management GmbH
Pioneer Investment
Franklin Templeton Investments
ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der
jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden.
Für die Erbringung von Hilfeleistungen im Rahmen der Unfallversicherung
arbeiten wir mit der Malteser Hilfsdienst gGmbH zusammen.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch unsere Vermittler
betreut. Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten die
Vermittler von uns die notwendigen versicherungstechnischen Angaben, wie
insbesondere Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos oder Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung
werden an die Versicherungsvertreter auch Gesundheitsdaten übermittelt.
Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen
des BDSG zu beachten.
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf
Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich
bitte an den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein
etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung
wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren
Versicherer.
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Schlusserklärung des Antragstellers
gegenüber der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
Erklärung zum Datenschutz/ Einwilligungserklärung
für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten
dient.
Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG im
erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder
der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen, personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos
und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des
Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur
Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese
Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen der Verträge
sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten
Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.
Unabhängig vom Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung und
jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler
meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber
hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.
Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei
Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von einer Auskunftei (z. B. INFOScore, Creditreform) einholt
und nutzt.
Ich willige ferner ein, dass die VOLKSWOHL BUND Versicherungsunternehmen, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, personenbezogenen Daten, die aus Anlass der Antragsaufnahme, Vertragsdurchführung und Leistungsabwicklung erhoben
werden in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die
Vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung habe
ich Kenntnis genommen.
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG · Südwall 37 – 41 · 44137 Dortmund
Vorstand: Dr. Joachim Maas (Vors.), Dietmar Bläsing, Martin Rohm
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Ackermann · Sitz des Unternehmens: Dortmund · Registergericht: Amtsgericht Dortmund, 3134
HRB
Telefon: 02 31/ 54 33 0 · Telefax: 02 31/ 54 33 575 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.volkswohl-bund.de
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