Antrag auf Kfz-Versicherung speziell für Sportwagen-Liebhaber Kfz-Sondertarif für Lotus-Modelle Elise, Exige, Europa, Eleven, Elise 340R, Evora, Opel Speedster, neuer Opel GT und Renault Spider ❏ Neuantrag Bereits Kunde AVI Schilling & Wendt Assekuranzmakler GbR Stormarnplatz 1 D-22393 Hamburg Telefon +49(0)40-600 77 71 Telefax +49(0)40-600 77 01 [email protected] www.a-v-i.info ❏ Ja ❏ Nein ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma Antragsteller: Straße, Hausnr.: Beruf: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Telefon tagsüber: Flotten-Nr.: 499 Fax: e-Mail: eVB-Nr.: Vers.-Nr.: Zulassungsdatum/ Versicherungsbeginn: ❏ Saisonkennzeichen von Monat Kennzeichen: bis Monat Fahrzeug-Art: PKW (ohne Vermietung) Hersteller: Fahrgestell-Nr.: Typ: Datum Erstzulassung: PS/kW: Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Kopien bei: Fahrzeugschein, Führerschein Datum Zul. auf Halter: Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind: Jährliche Fahrleistung max.20.000 km, das Fahrzeug wird nicht auf Rennstrecken genutzt (siehe Seite 2). Aktueller Kilometer-Stand: Vorschäden der letzten 2 Jahre: KH VK/ TK Fahrzeugversicherung (alle Beiträge inkl. der z. Zt. gültigen Versicherungssteuer) Haftplicht-Versicherung 100 Mio. EUR pauschal (bei Personenschäden max. 12 Mio. EUR je Person) ❏ Jahresbeitrag ohne Fahrerschutz 550,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 425,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 300,00 EUR ❏ Jahresbeitrag mit Fahrerschutz 616,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 476,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 336,00 EUR ❏ Schutzbrief 11,90 EUR Beitrag: EUR Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung (SB) Teilkasko SB 1.000 EUR ❏ Jahresbeitrag Marktwert < 50.000 EUR 300,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 250,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 200,00 EUR ❏ Jahresbeitrag Marktwert > 50.000 EUR 400,00 EUR ❏ Saison (max. 9 Monate) 350,00 EUR ❏ Saison (max. 6 Monate) 300,00 EUR Zahlungsweise: Bei Saisonzulassung nur jährliche Zahlung möglich! ❏ jährlich ❏ halbjährlich ❏ vierteljährlich Beitrag: EUR Gesamtbeitrag: EUR Wichtig - Bitte die Folgeseiten 2 - 6 beachten! Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Antragsangaben und akzeptiere die Informationen auf Seite 2 gem. § 11 VMO und die besonderen Hinweise zum Vertrag. Der Antrag kann nur mit der vollständig unterschriebenen Seite 3 bearbeitet werden ! Ort/ Datum: Unterschrift des Antragstellers: Einzugsermächtigung: Hiermit erteile ich dem Versicherer eine widerrufliche Einzugsermächtigung: IBAN: BIC: Bank: Kontoinhaber: Ort/ Datum: AVI 012015 Unterschrift: 1 von 6 Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung Der Gesetzgeber schreibt uns vor, den Kunden am Anfang der geschäftlichen Beziehung gewisse Informationen zu geben. Gern kommen wir dieser Verpflichtung hiermit nach: AVI Schilling & Wendt Assekuranzmakler GbR Geschäftsführer: Matthias Schilling, Michael Wendt Stormarnplatz 1 D-22393 Hamburg Telefon +49(0)40-600 77 71 Telefax +49(0)40-600 77 01 [email protected] Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 3 4 d G ewO , die Eintragung im Register lautet: Matthias Schilling D-IX B8-2T3Q F-20, Michael Wendt D-47UQ -388ZA-92 Zuständige Erlaubnisbehörde: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefon +49(0)40-3613 8-138 [email protected] Überprüfbar unter: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29,10178 Berlin Telefon (0180) 500 585 0 • www.vermittlerregister.info *14 Cent/Mio. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen Die Fa. AVI Schilling & Wendt hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Muttergesellschaft hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an der Fa. AVI Schilling & Wendt. Schlichtungsstelle - außergerichtliche Streitbeilegung - gemäß § 42 k des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bei: Versicherungsombudsmann e. V., Prof. Dr. Walter Römer, Postfach 08 06 32,10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Risikoträger: VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG Südwall 37 - 41 44137 Dortmund 2. Besondere Hinweise zum Vertrag Versicherer und Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, vom Versicherungsnehmer irgendwelche besonderen Gebühren und Kosten für die Aufnahme oder aus anderen Gründen zu erheben. Der Antrag auf Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen des PfIicht-Versicherungsgesetzes gilt als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrages dem AntragssteIler gegenüber schriftlich ablehnt. Mit Abgabe der Deckungskarte bei der Zulassungsstelle haben Sie vorläufigen Haftpflicht-Versicherungsschutz und ebenfalls KaskoVersicherungsschutz gemäß Angebot, wenn uns der Antrag vor der Zulassung vorliegt (vorab auch per Fax oder E -Mail). Maßgeblich sind die allgemeinen Bedingungen (AKB) sowie die besonderen Bedingungen und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung von Liebhaberfahrzeugen in der jeweils neuesten Version. Diese sind dem Angebot beigefügt. Der vereinbarte Gesamtbeitrag ist ein nicht rabattberechtigter Mindestbeitrag. Der Saisonbeitrag gilt nur für eine Saisonzulassung maximal 9 oder 6 Monate. Im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine anteilige Berechnung. Kein Versicherungsschutz besteht in der Fahrzeugversicherung für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erziehlung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Diese Bestimmung gilt entsprechend für: Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen; Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird; jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten. Außerdem bei Privatfahrten, Fahrerlehrgängen oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z.B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzburgring). Je nach ersatzpflichtigem Schadenereignis in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit eine Beitragspassung um 20% für die folgenden 2 Jahre. Kein Kaskoschutz besteht in folgenden Ländern: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumämien, Russland, Sebien & Montenegro, Slowakai, Slowakai, Slowenien, Tschecjien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland 2 von 6 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 02 31/ 54 33 - 575. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Vertragserklärung im Rahmen eines Ersatzvertrages, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Allgemeinen Bedingungen zu dem beantragten Versicherungsschutz sowie die Kundeninformationen. Empfangsbestätigung: Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 10.2014, KI 10.2014 und P I 10.2012 vor Unterzeichnung dieses Versicherungsantrags in Textform, d. h. schriftlich oder in anderer lesbarer Form, erhalten habe. Die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wurden mir ausgehändigt. Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers) ______________________________________________________________________ Bitte nehmen Sie die Ihnen schriftlich zur Verfügung gestellten Vertragsinformationen zu Ihren Unterlagen. Wichtig! Beachten Sie bitte die Schlusserklärung des Antragstellers auf der Seite 6 , die Sie mit Ihrer Unterschrift als verbindlich anerkennen. Die Schlusserklärung enthält insbesondere eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ort/Datum ______________________________________________________________________ Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmers ______________________________________________________________________ 3 von 6 Ø·²©»·-» ¦«® ª±®ª»®¬®¿¹´·½¸»² ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ Í»¸® ¹»»¸®¬» Õ«²¼·²ô -»¸® ¹»»¸®¬»® Õ«²¼»ô ¼¿³·¬ ©·® ׸®»² Ê»®-·½¸»®«²¹-¿²¬®¿¹ ±®¼²«²¹-¹»³<A °®$º»² µ*²²»²ô ·-¬ »- ²±¬©»²¼·¹ô ¼¿-- Í·» ¼·» ¾»·´·»¹»²¼»² Ú®¿¹»² ©¿¸®¸»·¬-¹»³<A «²¼ ª±´´-¬<²¼·¹ ¾»¿²¬©±®¬»²ò Û- -·²¼ ¿«½¸ -±´½¸» ˳-¬<²¼» ¿²¦«¹»¾»²ô ¼»²»² Í·» ²«® ¹»®·²¹» Þ»¼»«¬«²¹ ¾»·³»--»²ò Þ·¬¬» ¾»¿½¸¬»² Í·»ô ¼¿-- Í·» ׸®»² Ê»®-·½¸»®«²¹--½¸«¬¦ ¹»º<¸®¼»²ô ©»²² Í·» «²®·½¸¬·¹» ±¼»® «²ª±´´-¬<²¼·¹» ß²¹¿¾»² ³¿½¸»²ò Ò<¸»®» Û·²¦»´ó ¸»·¬»² ¦« ¼»² Ú±´¹»² »·²»® Ê»®´»¬¦«²¹ ¼»® ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ µ*²²»² Í·» ¼»® ²¿½¸-¬»¸»²¼»² ײº±®³¿¬·±² »²¬²»¸³»²ò É»´½¸» ª±®ª»®¬®¿¹´·½¸»² ß²¦»·¹»°º´·½¸¬»² ¾»-¬»¸»²á Í·» -·²¼ ¾·- ¦«® ß¾¹¿¾» ׸®»® Ê»®¬®¿¹-»®µ´<®«²¹ ª»®°º´·½¸¬»¬ô ¿´´» ׸²»² ¾»µ¿²²¬»² ¹»º¿¸®»®¸»¾´·½¸»² ˳-¬<²¼»ô ²¿½¸ ¼»²»² ©·® ·² Ì»¨¬º±®³ ¹»º®¿¹¬ ¸¿¾»²ô ©¿¸®¸»·¬-¹»³<A «²¼ ª±´´-¬<²¼·¹ ¿²¦«¦»·¹»²ò É»²² ©·® ²¿½¸ ׸®»® Ê»®¬®¿¹-»®µ´<®«²¹ô ¿¾»® ª±® Ê»®¬®¿¹-¿²²¿¸³» ·² Ì»¨¬º±®³ ²¿½¸ ¹»º¿¸®»®¸»¾´·½¸»² ˳-¬<²¼»² º®¿¹»²ô -·²¼ Í·» ¿«½¸ ·²-±©»·¬ ¦«® ß²¦»·¹» ª»®°º´·½¸¬»¬ò É»´½¸» Ú±´¹»² µ*²²»² »·²¬®»¬»²ô ©»²² »·²» ª±®ª»®¬®¿¹´·½¸» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ª»®´»¬¦¬ ©·®¼á ïò Î$½µ¬®·¬¬ «²¼ É»¹º¿´´ ¼»- Ê»®-·½¸»®«²¹--½¸«¬¦»Ê»®´»¬¦»² Í·» ¼·» ª±®ª»®¬®¿¹´·½¸» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ô µ*²²»² ©·® ª±³ Ê»®¬®¿¹ ¦«®$½µ¬®»¬»²ò Ü·»- ¹·´¬ ²·½¸¬ô ©»²² Í·» «²- ²¿½¸©»·-»²ô ¼¿-- ©»¼»® ʱ®-¿¬¦ ²±½¸ ¹®±¾» Ú¿¸®´<--·¹µ»·¬ ª±®´·»¹¬ò Þ»· ¹®±¾ º¿¸®´<--·¹»® Ê»®´»¬¦«²¹ ¼»® ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ¸¿¾»² ©·® µ»·² Î$½µ¬®·¬¬-®»½¸¬ô ©»²² «²- ²¿½¸¹»©·»-»² ©·®¼ô ¼¿-- ©·® ¼»² Ê»®¬®¿¹ ¿«½¸ ¾»· Õ»²²¬²·- ¼»® ²·½¸¬ ¿²¹»¦»·¹¬»² ˳-¬<²¼»ô ©»²² ¿«½¸ ¦« ¿²¼»®»² Þ»¼·²¹«²¹»²ô ¹»-½¸´±--»² ¸<¬¬»²ò ׳ Ú¿´´ ¼»- Î$½µ¬®·¬¬- ¾»-¬»¸¬ µ»·² Ê»®-·½¸»®«²¹--½¸«¬¦ò Û®µ´<®»² ©·® ¼»² Î$½µ¬®·¬¬ ²¿½¸ Û·²¬®·¬¬ ¼»- Ê»®-·½¸»®«²¹-º¿´´»-ô ¾´»·¾»² ©·® ¼»²²±½¸ ¦«® Ô»·-¬«²¹ ª»®°º´·½¸¬»¬ô ©»²² Í·» ²¿½¸©»·-»²ô ¼¿-- ¼»® ²·½¸¬ ±¼»® ²·½¸¬ ®·½¸¬·¹ ¿²¹»¹»¾»²» ˳-¬¿²¼ ó ©»¼»® º$® ¼»² Û·²¬®·¬¬ ±¼»® ¼·» Ú»-¬-¬»´´«²¹ ¼»- Ê»®-·½¸»®«²¹-º¿´´»ó ²±½¸ º$® ¼·» Ú»-¬-¬»´´«²¹ ±¼»® ¼»² ˳º¿²¹ «²-»®»® Ô»·-¬«²¹-°º´·½¸¬ «®-<½¸´·½¸ ©¿®ò ˲-»®» Ô»·-¬«²¹-°º´·½¸¬ »²¬º<´´¬ ¶»¼±½¸ô ©»²² Í·» ¼·» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ¿®¹´·-¬·¹ ª»®´»¬¦¬ ¸¿¾»²ò Þ»· »·²»³ Î$½µ¬®·¬¬ -¬»¸¬ «²- ¼»® Ì»·´ ¼»- Þ»·¬®¿¹- ¦«ô ©»´½¸»® ¼»® ¾·- ¦«³ É·®µ-¿³©»®¼»² ¼»® Î$½µ¬®·¬¬-»®µ´<®«²¹ ¿¾¹»´¿«º»²»² Ê»®¬®¿¹-¦»·¬ »²¬-°®·½¸¬ò îò Õ$²¼·¹«²¹ ×-¬ «²-»® Î$½µ¬®·¬¬-®»½¸¬ ¿«-¹»-½¸´±--»²ô ©»·´ ¼·» Ê»®´»¬¦«²¹ ¼»® ª±®ª»®¬®¿¹´·½¸»² ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ©»¼»® ¿«º ʱ®-¿¬¦ ²±½¸ ¿«º ¹®±¾»® Ú¿¸®´<--·¹ó µ»·¬ ¾»®«¸¬»ô µ*²²»² ©·® ¼»² Ê»®¬®¿¹ «²¬»® Û·²¸¿´¬«²¹ »·²»® Ú®·-¬ ª±² »·²»³ Ó±²¿¬ µ$²¼·¹»²ò ˲-»® Õ$²¼·¹«²¹-®»½¸¬ ·-¬ ¿«-¹»-½¸´±--»²ô ©»²² ©·® ¼»² Ê»®¬®¿¹ ¿«½¸ ¾»· Õ»²²¬²·- ¼»® ²·½¸¬ ¿²¹»¦»·¹¬»² ˳-¬<²¼»ô ©»²² ¿«½¸ ¦« ¿²¼»®»² Þ»¼·²¹«²¹»²ô ¹»-½¸´±--»² ¸<¬¬»²ò íò Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ Õ*²²»² ©·® ²·½¸¬ ¦«®$½µ¬®»¬»² ±¼»® µ$²¼·¹»²ô ©»·´ ©·® ¼»² Ê»®¬®¿¹ ¿«½¸ ¾»· Õ»²²¬²·- ¼»® ²·½¸¬ ¿²¹»¦»·¹¬»² ˳-¬<²¼»ô ©»²² ¿«½¸ ¦« ¿²¼»®»² Þ»¼·²¹«²¹»²ô ¹»-½¸´±--»² ¸<¬¬»²ô ©»®¼»² ¼·» ¿²¼»®»² Þ»¼·²¹«²¹»² ¿«º «²-»® Ê»®´¿²¹»² ®$½µ©·®µ»²¼ Ê»®¬®¿¹-¾»-¬¿²¼¬»·´ò Ø¿¾»² Í·» ¼·» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ º¿¸®´<--·¹ ª»®´»¬¦¬ô ©»®¼»² ¼·» ¿²¼»®»² Þ»¼·²¹«²¹»² »®-¬ ¿¾ ¼»® ´¿«º»²¼»² Ê»®-·½¸»®«²¹-°»®·±¼» Ê»®¬®¿¹-¾»-¬¿²¼¬»·´ò Û®¸*¸¬ -·½¸ ¼«®½¸ ¼·» Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ ¼»® Þ»·¬®¿¹ «³ ³»¸® ¿´- ïð û ±¼»® -½¸´·»A»² ©·® ¼·» Ù»º¿¸®¿¾-·½¸»®«²¹ º$® ¼»² ²·½¸¬ ¿²¹»¦»·¹¬»² ˳-¬¿²¼ ¿«-ô µ*²²»² Í·» ¼»² Ê»®¬®¿¹ ·²²»®¸¿´¾ »·²»- Ó±²¿¬- ²¿½¸ Æ«¹¿²¹ «²-»®»® Ó·¬¬»·´«²¹ $¾»® ¼·» Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ º®·-¬´±- µ$²¼·¹»²ò ß«º ¼·»-»- λ½¸¬ ©»®¼»² ©·® Í·» ·² «²-»®»® Ó·¬¬»·´«²¹ ¸·²©»·-»²ò ìò ß«-$¾«²¹ «²-»®»® λ½¸¬» É·® µ*²²»² «²-»®» λ½¸¬» ¦«³ Î$½µ¬®·¬¬ô ¦«® Õ$²¼·¹«²¹ ±¼»® ¦«® Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ ²«® ·²²»®¸¿´¾ »·²»- Ó±²¿¬- -½¸®·º¬´·½¸ ¹»´¬»²¼ ³¿½¸»²ò Ü·» Ú®·-¬ ¾»¹·²²¬ ³·¬ ¼»³ Æ»·¬°«²µ¬ô ¦« ¼»³ ©·® ª±² ¼»® Ê»®´»¬¦«²¹ ¼»® ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ô ¼·» ¼¿- ª±² «²- ¹»´¬»²¼ ¹»³¿½¸¬» λ½¸¬ ¾»¹®$²¼»¬ô Õ»²²¬²·- »®´¿²¹»²ò Þ»· ¼»® ß«-$¾«²¹ «²-»®»® λ½¸¬» ³$--»² ©·® ¼·» ˳-¬<²¼» ¿²¹»¾»²ô ¿«º ¼·» ©·® «²-»®» Û®µ´<®«²¹ -¬$¬¦»²ò Æ«® Þ»¹®$²¼«²¹ µ*²²»² ©·® ²¿½¸¬®<¹´·½¸ ©»·¬»®» ˳-¬<²¼» ¿²¹»¾»²ô ©»²² º$® ¼·»-» ¼·» Ú®·-¬ ²¿½¸ Í¿¬¦ ï ²·½¸¬ ª»®-¬®·½¸»² ·-¬ò É·® µ*²²»² «²- ¿«º ¼·» λ½¸¬» ¦«³ Î$½µ¬®·¬¬ô ¦«® Õ$²¼·¹«²¹ ±¼»® ¦«® Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ ²·½¸¬ ¾»®«º»²ô ©»²² ©·® ¼»² ²·½¸¬ ¿²¹»¦»·¹¬»² Ù»º¿¸®«³-¬¿²¼ ±¼»® ¼·» ˲®·½¸¬·¹µ»·¬ ¼»® ß²¦»·¹» µ¿²²¬»²ò ˲-»®» λ½¸¬» ¦«³ Î$½µ¬®·¬¬ô ¦«® Õ$²¼·¹«²¹ «²¼ ¦«® Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ »®´*-½¸»² ³·¬ ß¾´¿«º ª±² º$²º Ö¿¸®»² ²¿½¸ Ê»®¬®¿¹--½¸´«--ò Ü·»- ¹·´¬ ²·½¸¬ º$® Ê»®-·½¸»®«²¹-º<´´»ô ¼·» ª±® ß¾´¿«º ¼·»-»® Ú®·-¬ »·²¹»¬®»¬»² -·²¼ò Ü·» Ú®·-¬ ¾»¬®<¹¬ ¦»¸² Ö¿¸®»ô ©»²² Í·» ¼·» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ª±®-<¬¦´·½¸ ±¼»® ¿®¹´·-¬·¹ ª»®´»¬¦¬ ¸¿¾»²ò ëò ͬ»´´ª»®¬®»¬«²¹ ¼«®½¸ »·²» ¿²¼»®» л®-±² Ô¿--»² Í·» -·½¸ ¾»· ß¾-½¸´«-- ¼»- Ê»®¬®¿¹»- ¼«®½¸ »·²» ¿²¼»®» л®-±² ª»®¬®»¬»²ô -± -·²¼ ¾»¦$¹´·½¸ ¼»® ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ô ¼»- Î$½µ¬®·¬¬-ô ¼»® Õ$²¼·¹«²¹ô ¼»® Ê»®¬®¿¹-<²¼»®«²¹ «²¼ ¼»® ß«--½¸´«--º®·-¬ º$® ¼·» ß«-$¾«²¹ «²-»®»® λ½¸¬» ¼·» Õ»²²¬²·- «²¼ ß®¹´·-¬ ׸®»- ͬ»´´ª»®¬®»¬»®- ¿´¿«½¸ ׸®» »·¹»²» Õ»²²¬²·- «²¼ ß®¹´·-¬ ¦« ¾»®$½µ-·½¸¬·¹»²ò Í·» µ*²²»² -·½¸ ¼¿®¿«ºô ¼¿-- ¼·» ß²¦»·¹»°º´·½¸¬ ²·½¸¬ ª±®-<¬¦´·½¸ ±¼»® ¹®±¾ º¿¸®´<--·¹ ª»®´»¬¦¬ ©±®¼»² ·-¬ô ²«® ¾»®«º»²ô ©»²² ©»¼»® ׸®»³ ͬ»´´ª»®¬®»¬»® ²±½¸ ׸²»² ʱ®-¿¬¦ ±¼»® ¹®±¾» Ú¿¸®´<--·¹µ»·¬ ¦«® Ô¿-¬ º<´´¬ò 4 von 6 Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der datenverarbeitenden Stelle erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Die Einwilligung zur Datenübermittlung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeitigen Widerruf. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie bereits oben beschrieben, erfolgen. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Ihre Angaben im Antrag und versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer) und Beitrag, Abrechnung mit Vermittlern, sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Sachverständigen oder eines Arztes. Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden. 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und Risikos und des Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei einigen Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie beim Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Allgemeine Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Unfallversicherer – Meldung bei – erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, – außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer gem. §7 II. Abs. 2a) AUB 61 bzw. § 4 II. Abs. 2 AUB 88, §4 II. Abs. 3, AUB 95 bzw. Punkt 10.3 AUB 99 / AUB 2003 / AUB 2008 / AUB-HL 2004 / AUB-HL 2007 / AUB-HL 2008 (nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung) zur Risikoprüfung und um Missbrauchshandlungen aufzudecken. Kfz-Versicherer – Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Sachversicherer – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadenssummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Lebensversicherer – Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag – aus versicherungsmedizinischen Gründen, – aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, – wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge; Zweck: Risikoprüfung. 5. Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe Zum Schutz der Versicherten werden einzelne Branchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) durch rechtlich selbstständige Gesellschaften betrieben. Um dem Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Gesellschaften häufig in Versicherungsgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Versicherungsverträge mit verschiedenen Gesellschaften der Gruppe abschließen; und auch ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Namen, Adresse, Kundennummer usw.) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise können eingehende Post, telefonische Anfragen und Geldeingänge korrekt bearbeitet werden. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Gesellschaften verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von »Datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z.B. Gesundheitsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Gesellschaft. Unserer Versicherungsgruppe gehören zurzeit folgende Gesellschaften an: VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z.B. Bausparverträge, Kapitalanlagen) auch mit Bausparkassen, Kreditinstituten, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: ALTE LEIPZIGER Bauspar AG, DSL-Bank Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank - Bank des öffentlichen Rechts. Metzler Investment GmbH COMINVEST Asset Management GmbH Pioneer Investment Franklin Templeton Investments ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. Für die Erbringung von Hilfeleistungen im Rahmen der Unfallversicherung arbeiten wir mit der Malteser Hilfsdienst gGmbH zusammen. 6. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch unsere Vermittler betreut. Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten die Vermittler von uns die notwendigen versicherungstechnischen Angaben, wie insbesondere Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung werden an die Versicherungsvertreter auch Gesundheitsdaten übermittelt. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG zu beachten. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. 5 von 6 Schlusserklärung des Antragstellers gegenüber der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG Erklärung zum Datenschutz/ Einwilligungserklärung für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen, personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen der Verträge sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Unabhängig vom Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Ich willige ein, dass die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von einer Auskunftei (z. B. INFOScore, Creditreform) einholt und nutzt. Ich willige ferner ein, dass die VOLKSWOHL BUND Versicherungsunternehmen, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, personenbezogenen Daten, die aus Anlass der Antragsaufnahme, Vertragsdurchführung und Leistungsabwicklung erhoben werden in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die Vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung habe ich Kenntnis genommen. VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG · Südwall 37 – 41 · 44137 Dortmund Vorstand: Dr. Joachim Maas (Vors.), Dietmar Bläsing, Martin Rohm Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Ackermann · Sitz des Unternehmens: Dortmund · Registergericht: Amtsgericht Dortmund, 3134 HRB Telefon: 02 31/ 54 33 0 · Telefax: 02 31/ 54 33 575 · E-Mail: [email protected] · Internet: www.volkswohl-bund.de 6 von 6
© Copyright 2024 ExpyDoc