Schulische Tagesbetreuung Vorläufige

Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Bearbeiterin:
Fr. Gisela Steinwendtner
Direktionen
der allgemein bildenden Pflichtschulen
Tel: : 0732 / 7071-1142
Fax: 0732 / 7071-1190
E-mail: [email protected]
in Oberösterreich
http://www.lsr-ooe.gv.at
Ihr Zeichen
vom
Unser Zeichen
--
--
B1-163/0001-2016
vom
25.02.2016
Schulische Tagesbetreuung
Vorläufige Bedarfserhebung und Informationen
für das Schuljahr 2016/17
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gem. § 8 d Abs. 3 SchOG muss eine Schule ab 15 zur "Schulischen Tagesbetreuung" angemeldete Schülerinnen und Schülern als "ganztägige Schule" angeboten werden, wenn
die örtlichen (räumlichen) Voraussetzungen gegeben sind.
Das Ansuchen um Führung einer Schule als "ganztägige Schule" ist jedenfalls vom
Schulerhalter an das Amt der Oö. Landesregierung zu stellen, wenn für eine Tagesbetreuung 15 angemeldete Schülerinnen und Schüler, bei Nichtzustandekommen ab 12 Schülerinnen und Schüler (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) angemeldet sind, und der Bedarf einer Tagesbetreuung nicht über bereits
bestehende regionale Betreuungsangebote abgedeckt werden kann.
Die "Schulische Tagesbetreuung" besteht gem. § 8 lit. j SchOG aus folgenden Bereichen:



gegenstandsbezogene Lernzeit und/oder
individuelle Lernzeit sowie jedenfalls
Freizeit (einschließlich Verpflegung)
Die Tagesbetreuung i st bis mindestens 16.00 Uhr und bi s maximal 18.00 Uhr anzu bieten.
Die Festlegung der Dauer des Betreuungsteiles erfolgt durch den Schulerhalter in Absprache mit der Schule.
DVR.0064351
Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit wird durch mittel- und
langfristige Planung gewährleistet und ist in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. Zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des
Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils hat in regelmäßigen Abständen ein
Austausch zu erfolgen. Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation mit den
Erziehungsberechtigten ist sicherzustellen. Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve differenziert zu gestalten. Lernzeiten müssen strukturiert sein und der Ertrag der Unterrichtsarbeit ist durch entsprechende Übungen zu festigen. Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden.
Lt. Erlass des LSR für OÖ GZ A9-379/3-2005 vom 22. 12. 2005 erheben die Schulleitungen, wie viele Schülerinnen und Schüler an d er "Schulischen Tagesbetreuung"
2016/2017 Interesse haben. Zu diesem Zweck üb ermittelt der Land esschulrat für Oberösterreich die Formulare „Vorläufige Bedarfserhebung“ und „Schuleinschreibung“.
Die verbindliche Anmeldung in der getrennten Abfolge für einzelne Schultage erfolgt mit Schulbeginn mittels Formular „Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung“.
Die
angeschlossenen
Formulare
sind
auch
unter
www.gts.eduhi.at
(http://gts.eduhi.at/de/infoblaetterlinks/formulare.html) downloadbar.
Weiters wird das Formular (Bezirksmeldung GTS 16_17.xls) für die vorläufige Er hebung der
Schulischen Tagesbetreuung übermittelt. Die Bildungsregionen werden gebeten, dieses
bis 1.04.2016 an den Landesschulrat für Oberösterreich, z.H. Frau Voit Birgit (Email: [email protected]) zu retournieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
LSI Franz Payrhuber eh.
Anlagen:
Formular "Vorläufige Bedarfserhebung" zur schulische Tagesbetreuung
Formular "Schuleinschreibung" zur Erhebung der schulischen Tagesbetreuung
Formular „Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung“
Bezirksmeldung GTS 16_17
Seite 2 von 2