Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiterin: Fr. Gisela Steinwendtner Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen Tel: : 0732 / 7071-1142 Fax: 0732 / 7071-1190 E-mail: [email protected] in Oberösterreich http://www.lsr-ooe.gv.at Ihr Zeichen vom Unser Zeichen -- -- B1-163/0001-2016 vom 25.02.2016 Schulische Tagesbetreuung Vorläufige Bedarfserhebung und Informationen für das Schuljahr 2016/17 Sehr geehrte Damen und Herren! Gem. § 8 d Abs. 3 SchOG muss eine Schule ab 15 zur "Schulischen Tagesbetreuung" angemeldete Schülerinnen und Schülern als "ganztägige Schule" angeboten werden, wenn die örtlichen (räumlichen) Voraussetzungen gegeben sind. Das Ansuchen um Führung einer Schule als "ganztägige Schule" ist jedenfalls vom Schulerhalter an das Amt der Oö. Landesregierung zu stellen, wenn für eine Tagesbetreuung 15 angemeldete Schülerinnen und Schüler, bei Nichtzustandekommen ab 12 Schülerinnen und Schüler (klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend) angemeldet sind, und der Bedarf einer Tagesbetreuung nicht über bereits bestehende regionale Betreuungsangebote abgedeckt werden kann. Die "Schulische Tagesbetreuung" besteht gem. § 8 lit. j SchOG aus folgenden Bereichen: gegenstandsbezogene Lernzeit und/oder individuelle Lernzeit sowie jedenfalls Freizeit (einschließlich Verpflegung) Die Tagesbetreuung i st bis mindestens 16.00 Uhr und bi s maximal 18.00 Uhr anzu bieten. Die Festlegung der Dauer des Betreuungsteiles erfolgt durch den Schulerhalter in Absprache mit der Schule. DVR.0064351 Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit wird durch mittel- und langfristige Planung gewährleistet und ist in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. Zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zu erfolgen. Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten ist sicherzustellen. Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve differenziert zu gestalten. Lernzeiten müssen strukturiert sein und der Ertrag der Unterrichtsarbeit ist durch entsprechende Übungen zu festigen. Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden. Lt. Erlass des LSR für OÖ GZ A9-379/3-2005 vom 22. 12. 2005 erheben die Schulleitungen, wie viele Schülerinnen und Schüler an d er "Schulischen Tagesbetreuung" 2016/2017 Interesse haben. Zu diesem Zweck üb ermittelt der Land esschulrat für Oberösterreich die Formulare „Vorläufige Bedarfserhebung“ und „Schuleinschreibung“. Die verbindliche Anmeldung in der getrennten Abfolge für einzelne Schultage erfolgt mit Schulbeginn mittels Formular „Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung“. Die angeschlossenen Formulare sind auch unter www.gts.eduhi.at (http://gts.eduhi.at/de/infoblaetterlinks/formulare.html) downloadbar. Weiters wird das Formular (Bezirksmeldung GTS 16_17.xls) für die vorläufige Er hebung der Schulischen Tagesbetreuung übermittelt. Die Bildungsregionen werden gebeten, dieses bis 1.04.2016 an den Landesschulrat für Oberösterreich, z.H. Frau Voit Birgit (Email: [email protected]) zu retournieren. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten LSI Franz Payrhuber eh. Anlagen: Formular "Vorläufige Bedarfserhebung" zur schulische Tagesbetreuung Formular "Schuleinschreibung" zur Erhebung der schulischen Tagesbetreuung Formular „Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung“ Bezirksmeldung GTS 16_17 Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc