Regelungen bei Abwesenheit eines Kindes in der

Tagesbetreuung Sunnegarte
Infoblatt: Regelungen bei Abwesenheit eines Kindes in der schulergänzenden Tagesbetreuung
Die Abwesenheit eines Kindes in der schulergänzenden Tagesbetreuung muss in jedem Fall durch die
Erziehungsberechtigten an die Leitung der Tagesbetreuung erfolgen. Die Meldung an die
Klassenlehrperson genügt nicht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schulferien und offizielle
Feier- und Brückentage gemäss der aktuellen Ferien- und Feiertagsliste.
Abwesenheitsmeldungen und weitere Mitteilungen im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes
werden beim jeweiligen Standort unter folgender Telefonnummer
Tagesbetreuung Standort Pfeffingerhof
Tagesbetreuung Standort Blauenstrasse
Telefon 061 701 44 76
Telefon 079 369 03 61
wie folgt entgegengenommen:
Abwesenheitsmeldung generell:
Erfolgt die Abwesenheitsmeldung telefonisch bis spätestens 08.30 Uhr des betroffenen Tages, werden
die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung werden
hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Aus organisatorischen Gründen ist eine
Abmeldung per SMS oder E-Mail nicht möglich.
Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Abwesenheitsmeldung infolge Schullager (mindestens 1 externe Übernachtung):
a) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Schullagers
per Brief oder per E-Mail ([email protected] oder [email protected]),
werden die Kosten für das Mittagessen und für die Betreuung gemäss vertraglicher Belegung nicht
in Rechnung gestellt.
b) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung später als 2 Wochen vor Lagerbeginn, jedoch bis spätestens
08.30 Uhr des betroffenen Schullagertages telefonisch auf die oben genannten Telefonnummern,
werden die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung
werden hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt.
Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Tagesbetreuung Sunnegarte
Stollenrain 11
•
4144 Arlesheim
•
Telefon
061 701 49 25
•
[email protected]
•
www.sunnegarte.org
Tagesbetreuung Sunnegarte
Abwesenheitsmeldung bei Schulaktivitäten (z. Bsp. Sporttag, Schulreise, Museumsbesuch, etc.):
a) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung schriftlich bis spätestens 1 Woche vor dem betroffenen Tag (per
Brief oder per E-Mail auf [email protected]), haben die Erziehungsberechtigten die
Möglichkeit, die entschuldigten Betreuungsmodule innerhalb von 7 Wochentagen im gleichen
Umfang zu kompensieren. Die Kompensationsmodule sind gleichzeitig mit der Abwesenheitsmeldung mitzuteilen. Es findet keine Umbuchung statt, d. h. die Kosten werden monatlich gemäss
vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Anmeldung für
die Betreuung bei Absage der Schulaktivität nicht mehr möglich ist.
b) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung später als 1 Woche vor dem betroffenen Tag, jedoch bis
spätestens 08.30 Uhr des betroffenen Tages telefonisch auf die oben genannte Telefonnummer,
werden die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung
werden hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Die Kompensationsmöglichkeit entfällt.
Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Ausgabe 05/2015
Tagesbetreuung Sunnegarte
Stollenrain 11
•
4144 Arlesheim
•
Telefon
061 701 49 25
•
[email protected]
•
www.sunnegarte.org