Tagesbetreuung Sunnegarte Infoblatt: Regelungen bei Abwesenheit eines Kindes in der schulergänzenden Tagesbetreuung Die Abwesenheit eines Kindes in der schulergänzenden Tagesbetreuung muss in jedem Fall durch die Erziehungsberechtigten an die Leitung der Tagesbetreuung erfolgen. Die Meldung an die Klassenlehrperson genügt nicht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schulferien und offizielle Feier- und Brückentage gemäss der aktuellen Ferien- und Feiertagsliste. Abwesenheitsmeldungen und weitere Mitteilungen im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes werden beim jeweiligen Standort unter folgender Telefonnummer Tagesbetreuung Standort Pfeffingerhof Tagesbetreuung Standort Blauenstrasse Telefon 061 701 44 76 Telefon 079 369 03 61 wie folgt entgegengenommen: Abwesenheitsmeldung generell: Erfolgt die Abwesenheitsmeldung telefonisch bis spätestens 08.30 Uhr des betroffenen Tages, werden die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung werden hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Abmeldung per SMS oder E-Mail nicht möglich. Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in Rechnung gestellt. Abwesenheitsmeldung infolge Schullager (mindestens 1 externe Übernachtung): a) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Schullagers per Brief oder per E-Mail ([email protected] oder [email protected]), werden die Kosten für das Mittagessen und für die Betreuung gemäss vertraglicher Belegung nicht in Rechnung gestellt. b) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung später als 2 Wochen vor Lagerbeginn, jedoch bis spätestens 08.30 Uhr des betroffenen Schullagertages telefonisch auf die oben genannten Telefonnummern, werden die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung werden hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in Rechnung gestellt. Tagesbetreuung Sunnegarte Stollenrain 11 • 4144 Arlesheim • Telefon 061 701 49 25 • [email protected] • www.sunnegarte.org Tagesbetreuung Sunnegarte Abwesenheitsmeldung bei Schulaktivitäten (z. Bsp. Sporttag, Schulreise, Museumsbesuch, etc.): a) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung schriftlich bis spätestens 1 Woche vor dem betroffenen Tag (per Brief oder per E-Mail auf [email protected]), haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, die entschuldigten Betreuungsmodule innerhalb von 7 Wochentagen im gleichen Umfang zu kompensieren. Die Kompensationsmodule sind gleichzeitig mit der Abwesenheitsmeldung mitzuteilen. Es findet keine Umbuchung statt, d. h. die Kosten werden monatlich gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Anmeldung für die Betreuung bei Absage der Schulaktivität nicht mehr möglich ist. b) Erfolgt die Abwesenheitsmeldung später als 1 Woche vor dem betroffenen Tag, jedoch bis spätestens 08.30 Uhr des betroffenen Tages telefonisch auf die oben genannte Telefonnummer, werden die Kosten für das Mittagessen nicht in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Betreuung werden hingegen gemäss vertraglicher Belegung in Rechnung gestellt. Die Kompensationsmöglichkeit entfällt. Für unentschuldigte Abwesenheiten eines Kindes werden pro Kind und Tag CHF 10.00 zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgabe 05/2015 Tagesbetreuung Sunnegarte Stollenrain 11 • 4144 Arlesheim • Telefon 061 701 49 25 • [email protected] • www.sunnegarte.org
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