Gefährdung durch Hitze, UV

Gefährdung durch Hitze,
UV-Strahlung und Kälte
D 505
Gefährdungen
Sonne und Hitze können zu
akuten Hitzeerkrankungen oder
zum lebensgefährlichen Hitzschlag führen.
Durch UV-Strahlung können
die Augen geschädigt und Hautkrebserkrankungen hervorgerufen werden.
Kältebedingte Minderdurchblutung der Haut und Extremitäten schränken die Beweglichkeit
und das Reaktionsvermögen ein
und erhöhen damit die Unfallgefahr.
Allgemeines
Arbeiten im Baugewerbe
werden überwiegend unter den
natürlich vorherrschenden Klimabedingungen durchgeführt.
Die Klimafaktoren können beim
Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende
Reaktionen/Erkrankungen hervorrufen.
Hitze
– Sonnenstich (übermäßige
Wärmeeinwirkung auf den
Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor),
– Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers
führt zu großen Wasser- und
Salzverlusten durch Schwitzen
und zu einem Schockzustand),
– Hitzschlag (extreme Überwärmung des Körpers > 40°C,
eigene Temperaturregulierung
versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des
schnell eintretenden Todes).
07/2015
UV-Strahlung
– Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star),
– Reizung der Lunge und
Schleimhäute durch Ozon,
– Entstehung von Hautkrebs
(man unterscheidet den
schwarzen Hautkrebs, der sich
durch dunkle Pigmentierung
zeigt und den weißen Hautkrebs, der ebenfalls zu bösartigen Hautveränderungen
führen kann).
Kälte (Temperaturen unter
dem Gefrierpunkt oder auskühlender Wind)
– der Körper wird zu einer
verstärkten Wärmeproduktion
gezwungen bis hin zu reaktivem
Kältezittern,
– die körperliche Beweglichkeit
und Koordinationsfähigkeit
lassen nach,
– nicht ausreichend geschützte
Finger oder Fußzehen können
bei sehr tiefen Temperaturen
erfrieren.
Schutzmaßnahmen
Bei Sonne/Hitze
Wenn möglich, direkte SonnenBeschäftigte unterweisen.
einstrahlung meiden, evtl.
Organisation der Ersten Hilfe
Schattenspender aufstellen.
mit folgenden zusätzlichen Maß- Gute Belüftung von Arbeitsnahmen bei Hitzeerkrankungen: bereichen im Inneren von Bau– Sonnenstich: Betroffene mit
werken.
leicht erhöhtem Kopf lagern,
Benutzung von Baumaschinen
Kopf mit feuchten Tüchern
und Fahrzeugen mit Klimakühlen,
anlagen.
– Hitzeerschöpfung: Betroffene Anpassung von Arbeitszeiten
mit leicht erhöhtem Kopf und
und Pausen.
erhöhten Beinen lagern, zu
Körperbedeckende Arbeitstrinken anbieten,
kleidung und Kopfschutz
– Hitzschlag: schwere Kleidung (mit Nacken- und Ohrenschutz)
ausziehen, Betroffene zur
tragen.
Kühlung mit Wasser über Auf die unbedeckte Haut
gießen.
Sonnenschutzcreme mit hohem
Lichtschutzfaktor (mindestens
30, besser 50) alle 2 Stunden
auftragen.
Sonnenschutzbrille (UV-Schutz)
mit seitlicher Abschirmung
tragen.
Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser).
Leichte Mahlzeiten zu sich
nehmen.
Arbeitsmedizinische
Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
Bei Kälte
Geeignete Schutzkleidungen
tragen (Kälteschutzkleidung,
Schutzkleidung gegen Regen).
Aufwärmzeiten einhalten.
Warme Getränke zu sich
nehmen (z.B. ungesüßten Tee).
Weitere Informationen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge
BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
der Prävention
DGUV Information 213-002 Hitzearbeit;
Erkennen – beurteilen – schützen
DGUV Information 213-022 Beurteilung
von Hitzearbeit