Gefährdung durch Hitze, UV-Strahlung und Kälte D 505 Gefährdungen Sonne und Hitze können zu akuten Hitzeerkrankungen oder zum lebensgefährlichen Hitzschlag führen. Durch UV-Strahlung können die Augen geschädigt und Hautkrebserkrankungen hervorgerufen werden. Kältebedingte Minderdurchblutung der Haut und Extremitäten schränken die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen ein und erhöhen damit die Unfallgefahr. Allgemeines Arbeiten im Baugewerbe werden überwiegend unter den natürlich vorherrschenden Klimabedingungen durchgeführt. Die Klimafaktoren können beim Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende Reaktionen/Erkrankungen hervorrufen. Hitze – Sonnenstich (übermäßige Wärmeeinwirkung auf den Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor), – Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers führt zu großen Wasser- und Salzverlusten durch Schwitzen und zu einem Schockzustand), – Hitzschlag (extreme Überwärmung des Körpers > 40°C, eigene Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des schnell eintretenden Todes). 07/2015 UV-Strahlung – Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star), – Reizung der Lunge und Schleimhäute durch Ozon, – Entstehung von Hautkrebs (man unterscheidet den schwarzen Hautkrebs, der sich durch dunkle Pigmentierung zeigt und den weißen Hautkrebs, der ebenfalls zu bösartigen Hautveränderungen führen kann). Kälte (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder auskühlender Wind) – der Körper wird zu einer verstärkten Wärmeproduktion gezwungen bis hin zu reaktivem Kältezittern, – die körperliche Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit lassen nach, – nicht ausreichend geschützte Finger oder Fußzehen können bei sehr tiefen Temperaturen erfrieren. Schutzmaßnahmen Bei Sonne/Hitze Wenn möglich, direkte SonnenBeschäftigte unterweisen. einstrahlung meiden, evtl. Organisation der Ersten Hilfe Schattenspender aufstellen. mit folgenden zusätzlichen Maß- Gute Belüftung von Arbeitsnahmen bei Hitzeerkrankungen: bereichen im Inneren von Bau– Sonnenstich: Betroffene mit werken. leicht erhöhtem Kopf lagern, Benutzung von Baumaschinen Kopf mit feuchten Tüchern und Fahrzeugen mit Klimakühlen, anlagen. – Hitzeerschöpfung: Betroffene Anpassung von Arbeitszeiten mit leicht erhöhtem Kopf und und Pausen. erhöhten Beinen lagern, zu Körperbedeckende Arbeitstrinken anbieten, kleidung und Kopfschutz – Hitzschlag: schwere Kleidung (mit Nacken- und Ohrenschutz) ausziehen, Betroffene zur tragen. Kühlung mit Wasser über Auf die unbedeckte Haut gießen. Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50) alle 2 Stunden auftragen. Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) mit seitlicher Abschirmung tragen. Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser). Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen. Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt. Bei Kälte Geeignete Schutzkleidungen tragen (Kälteschutzkleidung, Schutzkleidung gegen Regen). Aufwärmzeiten einhalten. Warme Getränke zu sich nehmen (z.B. ungesüßten Tee). Weitere Informationen: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Information 213-002 Hitzearbeit; Erkennen – beurteilen – schützen DGUV Information 213-022 Beurteilung von Hitzearbeit
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