Die DGUV Regel 113-601 fasst alle maßgeblichen Informationen

Aus dem Sachgebiet „Mineralische Rohstoffe und Baustoffe“:
DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von
mineralischen Rohstoffen“
Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten
die neuen Branchenregeln der gesetzlichen
Unfallversicherung. Sie fassen alle maßgeblichen
Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche
zusammen und machen Vorschläge für eine
gelingende Prävention. Branchenregeln enthalten
konkrete und wirtschaftlich tragbare Lösungen für
die betriebliche Praxis und sollen vor allem den
kleinen und mittleren Betrieben (KMU) den
Arbeitsschutz erleichtern.
Zielgruppe der Branchenregeln sind in erster Linie Unternehmerinnen und
Unternehmer. Denn sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten
verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet das neue Format aber auch
einen hohen Nutzen für weitere betriebliche Akteurinnen und Akteure – wie Personalund Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte.
Die DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen
Rohstoffen“
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ist für diese Branche ein übersichtliches Kompendium des Arbeitsschutzrechtes, ergänzt um das Fachwissen und die Branchenerfahrung der
gesetzlichen Unfallversicherung,
veranschaulicht spezifische Gefährdungen dieser Branche und macht
Lösungsvorschläge, wie man ihnen begegnen kann,
setzt kein neues Recht, sondern fasst geltendes Recht zusammen,
ist in einer verständlichen, knappen Sprache geschrieben.
Durch die praktischen Beispiele der Branchenregel wird auch die Umsetzung der
DGUV Vorschrift 29 „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ (bisher BGV C11)
erleichtert.
DGUV Regel 113-601 als Broschüre bestellen:
http://medienshop.bgrci.de/shop/index.jsp?query=/dguv-r_113-601.xml&field=path
DGUV Regel 113-601 kostenlos als Datei herunterladen:
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26468