Aus dem Sachgebiet „Mineralische Rohstoffe und Baustoffe“: DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen“ Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten die neuen Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention. Branchenregeln enthalten konkrete und wirtschaftlich tragbare Lösungen für die betriebliche Praxis und sollen vor allem den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) den Arbeitsschutz erleichtern. Zielgruppe der Branchenregeln sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet das neue Format aber auch einen hohen Nutzen für weitere betriebliche Akteurinnen und Akteure – wie Personalund Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte. Die DGUV Regel 113-601 „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen“ • • • • ist für diese Branche ein übersichtliches Kompendium des Arbeitsschutzrechtes, ergänzt um das Fachwissen und die Branchenerfahrung der gesetzlichen Unfallversicherung, veranschaulicht spezifische Gefährdungen dieser Branche und macht Lösungsvorschläge, wie man ihnen begegnen kann, setzt kein neues Recht, sondern fasst geltendes Recht zusammen, ist in einer verständlichen, knappen Sprache geschrieben. Durch die praktischen Beispiele der Branchenregel wird auch die Umsetzung der DGUV Vorschrift 29 „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ (bisher BGV C11) erleichtert. DGUV Regel 113-601 als Broschüre bestellen: http://medienshop.bgrci.de/shop/index.jsp?query=/dguv-r_113-601.xml&field=path DGUV Regel 113-601 kostenlos als Datei herunterladen: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26468
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