Arbeiten unter der Sonne Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten – und den muss man nutzen! Sonne hält uns gesund! Sie regt unseren Stoffwechsel an und fördert die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D. Zu viel Sonne und Hitze machen uns krank! Verminderung der Leistungsfähigkeit: • geistige Leistungsfähigkeit, Koordinationsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit Augenschäden: • Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen • Entstehung einer Linsentrübung (grauer Star) Reizung der Lunge und der Schleimhäute durch Ozon: • Reizungen der Bronchien und Nasen-Rachenschleim haut, teilweise auch Luftnot Hautschäden • Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung • Entstehung von Hautkrebs und seinen Vorstufen: besonders am Handrücken, an der Nase, an den Ohren, auf der Schulter, am Nacken und auf dem unbehaarten Kopf Akute Hitzeerkrankungen: • Sonnenstich • Hitzeerschöpfung • Hitzschlag (sehr gefährlich!) Wir bieten Ihnen eine Rettungskarte Erste Hilfe Hitze zum Download an www.bgbau.de WEBCODE 2246282 eingeben Akute Hitzeerkrankungen Sonnenstich: Längere Sonnenstrahlung auf den ungeschützten Kopf führt zur Reizung der Hirnhäute. Symptome: Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Nackensteifigkeit. Hitzeerschöpfung: Überwärmung des gesamten Körpers führt durch Schwitzen zu großen Wasser- und Salzverlusten und zu einem Schockzustand. Symptome: Kopfschmerzen, Übelkeit, Schüttelfrost, starkes Schwitzen, feuchte, blasse Haut, schneller Puls, Blutdruckabfall (Schockzeichen). Hitzschlag (sehr gefährlich!): Extreme Überwärmung des Körpers durch Hitze mit Körpertemperaturen > 40°C, Versagen der Körpertemperaturregulation und des Herz-Kreislauf-Systems. Symptome: Heiße, trockene, rote Haut, taumelnder Gang, Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit. Wenn bei einem Hitzschlag innerhalb von 2 Stunden keine Behandlung erfolgt, ist mit schwersten Gesundheitsschäden zu rechnen. Erste Hilfe bei akuten Hitzeerkrankungen In allen Fällen gilt: Rettungsdienst alarmieren (112 bundesweit). Bei Atemstillstand sofort Wiederbelebungsmaßnahmen bis der Rettungsdienst eintrifft. Betroffene in den Schatten bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage. Je nach Art der akuten Hitzeerkrankung befolgen Sie nachfolgende Hinweise. Sonnenstich: Betroffenen mit leicht erhöhtem Kopf lagern. Kopf mit feuchten Tüchern kühlen. Hitzeerschöpfung: Betroffenen mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern. Mineralwasser anbieten. Hitzschlag (sehr gefährlich!): Schwere Kleidung ausziehen. Betroffenen zur Kühlung mit Wasser übergießen. Präventionsmaßnahmen Technische Maßnahmen: • Für gute Belüftung der Arbeitsbereiche sorgen • Tätigkeiten wenn möglich im Schatten ausführen • Ausstattung mit Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Überdachungen und Abdeckungen • Unterstellmöglichkeiten organisieren (z. B. für Pausen) • Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen benutzen Organisatorische Maßnahmen (Teil 1): • Unterweisung der Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen • Expositionsdauer (Sonnenstrahlung) beschränken • Anzahl und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) den Temperaturen anpassen Organisatorische Maßnahmen (Teil 2): • Körperlich schwere Arbeit möglichst früh morgens oder spät nachmittags ausführen (Die Arbeit ist durch Tätig- keitswechsel auf mehrere Schultern zu verteilen) • Verlagerung von Tätigkeiten in geschlossene Räume (z.B. Werkstatt) oder in schattige Umgebung • Bei großer Hitze sollte in einer Betriebsvereinbarung ein Verzicht auf Überstunden festgehalten werden • Bereitstellung von Getränken (Mineralwasser) • Bereitstellung von Hautschutzpräparaten Personenbezogene Maßnahmen: Körperbedeckende Arbeitskleidung aus dicht gewebten Baumwollmaterialien, wie z. B. eine übliche Arbeitshose oder ein Baumwollhemd/Shirt ist ausreichend. • Geeignete Bekleidung tragen: Lange Hosen, langärmeliges Hemd/ Shirt, geschlossene Schuhe tragen • Kopfbedeckung nicht vergessen: Bei Einsatz von Bauhelmen ein leichtes Tuch unter dem Helm als Nacken- bzw. Ohrenschutz verwenden, ansonsten eine Kopfbedeckung mit breitem Rand/ Krempe und Nackenschutz • Augenschutz: Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) nach EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung tragen, die auch für den Straßenverkehr geeignet ist (Weitere Anforderungen an den Augenschutz beachten ggf. Splitterschutz erforderlich) • Sonnenschutzmittel: Für alle nicht geschützten Körperteile wie Gesicht und Hände Sonnenschutzmittel verwenden, mindestens LSF (Lichtschutzfaktor) 30-50 (Sonnenschutzmittel sind eine zusätzliche Maßnahme und bieten nur vorüberge henden Schutz) Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Telefon:0800 8020100 Fax: 0800 6686688-38020 E-Mail: [email protected] Internet: www.bgbau.de BG BAU • Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Fotos: © Petair - Fotolia • © artpost - Fotolia BG BAU Mai 2015
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