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BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG
BonusMed Kompakt BKMP2
LEISTUNGSÜBERSICHT*
AMBULANTE LEISTUNGEN
Sehhilfen
80 % vom Rechnungsbetrag bis zu 200 Euro. Einmal alle zwei Jahre für neue Brillen oder
Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit
um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN
Zahnersatz
Ja, wenn die Krankenkasse Ihre Pflichtleistung erbringt.
Zahnkronen und Zahnersatz (z. B.
Brücken, Prothesen, Implantatgetragener Zahnersatz)/Implantate/
Inlays/Dentinadhäsive Füllungen
Leistungsgrenze
Ja. Wir erstatten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
und Ärzte (GOÄ).
50 % vom Rechnungsbetrag abzüglich des Erstattungsbetrages der Krankenkasse.
Wichtig: Die Erstattung erhöht sich auf 55 %, wenn die Behandlung bei einem kooperierenden Zahnarzt erfolgt.
100 % abzüglich des Erstattungsbetrages der Krankenkasse bei reiner Regelversorgung.
Begrenzung der Leistung in den
Ja.
ersten drei Jahren (die sogenannte
– Im 1. Jahr bis zu 250 Euro.
Zahnstaffel).
– Im 1. und 2. Jahr bis zu 500 Euro.
Bitte beachten:
– Im 1. bis zum 3. Jahr bis zu 750 Euro.
Es gilt das Versicherungsjahr
Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Jahr und immer bei einem Unfall.
STATIONÄRE LEISTUNGEN
Übernahme der Mehrkosten für die
Ja, für die gesondert berechenbare Unterbringung im 2-Bettzimmer.
Unterbringung im 2-Bettzimmer
Voraussetzung ist, dass die GKV ihre Pflichtleistung erbringt.
Aufenthalt in einer Privatklinik
Ja, wenn die Krankenkasse Ihre Pflichtleistung erbringt.
Ersatz-Krankenhaustagegeld als
Ja, wenn das Krankenhaus kein 1-Bett- oder 2-Bettzimmer zur Verfügung stellen kann.
Ausgleichszahlung
Sie erhalten pro Tag 25 Euro.
Leistungsgrenze für die Über-
Nein.
nahme der Mehrkosten für das
2-Bettzimmer
Behandlung durch den Chefarzt,
Nein.
andere Ärzte oder Hebammen
Ich vertrau
der der
DKVDKV
Ich vertrau
LEISTUNGEN BEI AUSLANDSREISEN
Heilbehandlung bei Aufenthalt im
100 % für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei vorübergehenden
Ausland
Auslandsaufenthalten bis zu 3 Monaten. Zahnärztliche Leistungen nur in Form von schmerzstillender Zahnbehandlung. Zahnfüllungen nur in einfacher Ausführung. Geplante oder
bereits vor Reiseantritt zu erwartende Behandlungen sind nicht versichert.
Medizinisch notwendiger Rück-
100 % für die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland. Dies gilt nur, wenn die
transport aus dem Ausland
Organisation durch die DKV erfolgt. Sonst erhalten Sie 80 %. Einen Rücktransport organisieren wir z. B. auch, wenn die Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich
zwei Wochen übersteigt.
Überführung aus dem Ausland
100 % für die Überführung aus dem Ausland. Dies gilt bis zu 10.000 Euro.
100 % für die Beisetzung im Ausland. Dies gilt bis zu 10.000 Euro.
24-Stunden-Notruf-Service
Unseren 24-Stunden-Notruf-Service erreichen Sie unter der Telefonnummer
+49/2 21/57 89 40 05.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Serviceleistungen
Sie haben Fragen zur ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung? Oder zu medizinischen
Themen? Unsere Experten am Gesundheitstelefon (0 800/3 74 64 44 gebührenfrei) sind gern
für Sie da.
ALLGEMEINES
Geltungsbereich: Für Sehhilfen,
Bei Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Staaten der Europäischen Union und
zahnärztliche und stationäre
des Europäischen Wirtschaftsraumes besteht Versicherungsschutz. Das gilt auch für die
Leistungen gilt
Schweiz.
Geltungsbereich: Für Leistungen
Bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland haben Sie bis zu drei Monate Versicherungs-
bei Auslandsreisen gilt
schutz weltweit. Egal, ob der Aufenthalt aus privaten oder beruflichen Gründen erfolgt. Ist
eine Rückreise aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen nicht möglich, besteht Versicherungsschutz. So lange, bis Sie wieder transportfähig sind.
* Als Rechnungsbetrag bezeichnen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen.
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
[email protected], www.bonusmed.de
50070303 (1.16)