BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG BonusMed Kompakt BKMP2 LEISTUNGSÜBERSICHT* AMBULANTE LEISTUNGEN Sehhilfen 80 % vom Rechnungsbetrag bis zu 200 Euro. Einmal alle zwei Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen. Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN Zahnersatz Ja, wenn die Krankenkasse Ihre Pflichtleistung erbringt. Zahnkronen und Zahnersatz (z. B. Brücken, Prothesen, Implantatgetragener Zahnersatz)/Implantate/ Inlays/Dentinadhäsive Füllungen Leistungsgrenze Ja. Wir erstatten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). 50 % vom Rechnungsbetrag abzüglich des Erstattungsbetrages der Krankenkasse. Wichtig: Die Erstattung erhöht sich auf 55 %, wenn die Behandlung bei einem kooperierenden Zahnarzt erfolgt. 100 % abzüglich des Erstattungsbetrages der Krankenkasse bei reiner Regelversorgung. Begrenzung der Leistung in den Ja. ersten drei Jahren (die sogenannte – Im 1. Jahr bis zu 250 Euro. Zahnstaffel). – Im 1. und 2. Jahr bis zu 500 Euro. Bitte beachten: – Im 1. bis zum 3. Jahr bis zu 750 Euro. Es gilt das Versicherungsjahr Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Jahr und immer bei einem Unfall. STATIONÄRE LEISTUNGEN Übernahme der Mehrkosten für die Ja, für die gesondert berechenbare Unterbringung im 2-Bettzimmer. Unterbringung im 2-Bettzimmer Voraussetzung ist, dass die GKV ihre Pflichtleistung erbringt. Aufenthalt in einer Privatklinik Ja, wenn die Krankenkasse Ihre Pflichtleistung erbringt. Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ja, wenn das Krankenhaus kein 1-Bett- oder 2-Bettzimmer zur Verfügung stellen kann. Ausgleichszahlung Sie erhalten pro Tag 25 Euro. Leistungsgrenze für die Über- Nein. nahme der Mehrkosten für das 2-Bettzimmer Behandlung durch den Chefarzt, Nein. andere Ärzte oder Hebammen Ich vertrau der der DKVDKV Ich vertrau LEISTUNGEN BEI AUSLANDSREISEN Heilbehandlung bei Aufenthalt im 100 % für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei vorübergehenden Ausland Auslandsaufenthalten bis zu 3 Monaten. Zahnärztliche Leistungen nur in Form von schmerzstillender Zahnbehandlung. Zahnfüllungen nur in einfacher Ausführung. Geplante oder bereits vor Reiseantritt zu erwartende Behandlungen sind nicht versichert. Medizinisch notwendiger Rück- 100 % für die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland. Dies gilt nur, wenn die transport aus dem Ausland Organisation durch die DKV erfolgt. Sonst erhalten Sie 80 %. Einen Rücktransport organisieren wir z. B. auch, wenn die Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich zwei Wochen übersteigt. Überführung aus dem Ausland 100 % für die Überführung aus dem Ausland. Dies gilt bis zu 10.000 Euro. 100 % für die Beisetzung im Ausland. Dies gilt bis zu 10.000 Euro. 24-Stunden-Notruf-Service Unseren 24-Stunden-Notruf-Service erreichen Sie unter der Telefonnummer +49/2 21/57 89 40 05. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN Serviceleistungen Sie haben Fragen zur ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung? Oder zu medizinischen Themen? Unsere Experten am Gesundheitstelefon (0 800/3 74 64 44 gebührenfrei) sind gern für Sie da. ALLGEMEINES Geltungsbereich: Für Sehhilfen, Bei Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Staaten der Europäischen Union und zahnärztliche und stationäre des Europäischen Wirtschaftsraumes besteht Versicherungsschutz. Das gilt auch für die Leistungen gilt Schweiz. Geltungsbereich: Für Leistungen Bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland haben Sie bis zu drei Monate Versicherungs- bei Auslandsreisen gilt schutz weltweit. Egal, ob der Aufenthalt aus privaten oder beruflichen Gründen erfolgt. Ist eine Rückreise aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen nicht möglich, besteht Versicherungsschutz. So lange, bis Sie wieder transportfähig sind. * Als Rechnungsbetrag bezeichnen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen. DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50594 Köln [email protected], www.bonusmed.de 50070303 (1.16)
© Copyright 2024 ExpyDoc