Medienmitteilung Kantonalzürcherische Abstimmungen vom 14. Juni 2015 Nein zu den Gebühren-Initiativen für Kanton und Gemeinden Von EVP-Kantonsrat Walter Schoch, Bauma Gewerbe- und Hauseigentümerverband wollen mit den beiden Initiativen das Gebührenwesen neu regeln. Sie schlagen vor, alle Gebühren in einem Katalog zu erfassen. Dieser wäre dann jeweils anfangs jeder Legislatur in allen Gemeinden und im Kanton von der Legislative zu genehmigen. Bisherige Gebühren und Abgaben sollen auf ihre Rechtmässigkeit hin geprüft werden. Zur Begrenzung der Gebührenhöhe fordern die Initianten eine Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme diese Neuregelungen für bürokratisch, schwerfällig und kostspielig und empfahl deshalb dem Kantonsrat die Volksbegehren zur Ablehnung. Trotzdem hat der Kantonsrat die Initiativen knapp angenommen (89:79); obwohl auch die Kommission Ablehnung beantragte. Die notwendige Änderung der Verfassung bzw. des Gemeindegesetzes kommt nun am 14. Juni 2015 vors Volk. Bei einer Annahme müsste der Gesetzgeber selbst für die Einführung von Gebühren geringer Höhe jeweils eine neue Gesetzesbestimmung erlassen, und unter Umständen müsste sogar eine obligatorische Volksabstimmung stattfinden. Es stellt sich auch die Frage, nach welchen Kriterien beurteilt würde, inwiefern die Höhe der Gebühren verursachergerecht festgesetzt ist. Hier liegen die Meinungen weit auseinander. Einerseits wird behauptet, die Gebühren seien viel zu hoch und als versteckte Steuern zu betrachten, andererseits wird moniert, die Gebühren deckten in zahlreichen Fällen keineswegs den tatsächlichen Aufwand der Verwaltungen. Das Anliegen der Initianten vermag auf den ersten Blick eine gewisse Sympathie erheischen, bei näherer Betrachtung erkennt man aber, dass die Neuregelung einen gewaltigen administrativen Mehraufwand auslöste. Nicht zuletzt käme dadurch das herkömmliche Verständnis der Gewaltenteilung im Kanton ins Wanken. Dass Exekutiven Verwaltungsgebühren geringer Höhe selber regeln, ist schliesslich seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Wo kämen wir hin, wenn das Volk respektive die Parlamente alle Gebühren genehmigen müssten? Unsere Exekutiven sind gewählt, dass sie die Verwaltungen effizient und bürgernah organisieren. Sie haben die Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu fällen, die vernünftig sind. Deshalb empfehle ich ein Nein zu beiden Volksinitiativen. Für Auskünfte: Walter Schoch, EVP-Kantonsrat, Bauma / 052 386 24 24 / 079 359 63 50 / [email protected] Peter Reinhard, EVP-Kantonsrat, Kloten / 079 402 38 82 / [email protected] Evangelische Volkspartei des Kantons Zürich Josefstrasse 32 | 8005 Zürich | 043 271 43 02 | [email protected] | evpzh.ch
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