Förderung von emissionsarmen schweren LKW 2016 §1 Zielsetzung Ziel dieser Förderungsaktion ist es, die Vorarlberger Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihren Fuhrpark möglichst rasch auf die neuen EU-Abgaswerte (EU-Normen) umzustellen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Immissionsbelastung und zur Reduktion der negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs mit schweren LKW auf die Umwelt zu leisten. §2 Gegenstand der Förderung Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird der Ankauf und das Leasen neuer emissionsarmer schwerer LKW (höchstes zulässiges Gesamtgewicht > 11,5 to) gefördert, die in Vorarlberg erstmals behördlich zugelassen werden. Als emissionsarme schwere LKW gelten Nutzfahrzeuge, die der Abgasklasse Euro 6 entsprechen. Förderungsvoraussetzung ist weiters, dass mit der Inbetriebnahme eines neuen emissionsarmen schweren LKW, ein bereits vor dem 1.1.2014 im Betrieb verwendeter betriebseigener LKW der Abgasklasse Euro 5 oder niedriger innerhalb von 6 Monaten stillgelegt wird. Eine erneute Anmeldung dieses stillgelegten LKW durch den Förderungswerbenden ist nicht zulässig. §3 Förderungswerbende Förderungswerbende sind konzessionierte Güterbeförderer (mit KMU-Status), die Mitglieder der Fachgruppe Güterbeförderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind. §4 Art und Ausmaß der Förderung Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-- je LKW, der dem Abgasstandard Euro 6 entspricht. Je Unternehmen (auch bei mehreren Betrieben) kann nur ein Antrag für maximal zwei neue LKW gestellt werden. Für diese Förderungsaktion stehen insgesamt € 150.000,-- zur Verfügung. §5 EU-Wettbewerbsrecht Diese Richtlinien stützen sich auf die europarechtliche Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „de-minimis“Beihilfen, ABl L 352 vom 24.12.2013 (De-minimis-Verordnung). §6 Auszahlung der Förderung Als Nachweis für die Anschaffung eines emissionsarmen schweren LKWs sind der Kauf- bzw. Leasingvertrag, die Rechnungen samt Zahlungsnachweise und die Zulassungsbescheinigung, Typengenehmigung bzw. der Einzelgenehmigungsbescheid als Nachweis des geforderten Abgasstandards Euro 6 vorzulegen. Die Stilllegung eines betriebseigenen LKW der Abgasklasse Euro 5 oder niedriger innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung des neuen Fahrzeugs ist durch die Vorlage der Abmeldebestätigung und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung nachzuweisen. §7 Antragstellung Das Förderungsansuchen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular vor Bestellung des LKWs beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen. Für Bestellungen zwischen dem 1.11.2015 und 31.12.2015 ist das Förderansuchen vor Lieferung und Inbetriebnahme des LKWs einzubringen. Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Förderungsansuchen. §8 Gültigkeit Diese Richtlinie tritt am 1.1.2016 in Kraft und gilt bis 31.12.2016. Sollten allerdings bereits vor diesem Zeitpunkt die verfügbaren Mittel von € 150.000,-- ausgeschöpft sein, endet diese Förderungsaktion vorzeitig.
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