Förderung von emissionsarmen schweren LKW 2016

Förderung von emissionsarmen schweren LKW
2016
§1
Zielsetzung
Ziel dieser Förderungsaktion ist es, die Vorarlberger Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihren
Fuhrpark möglichst rasch auf die neuen EU-Abgaswerte (EU-Normen) umzustellen und damit
einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Immissionsbelastung und zur Reduktion der
negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs mit schweren LKW auf die Umwelt zu leisten.
§2
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird der Ankauf und das Leasen neuer emissionsarmer
schwerer LKW (höchstes zulässiges Gesamtgewicht > 11,5 to) gefördert, die in Vorarlberg
erstmals behördlich zugelassen werden. Als emissionsarme schwere LKW gelten
Nutzfahrzeuge, die der Abgasklasse Euro 6 entsprechen.
Förderungsvoraussetzung ist weiters, dass mit der Inbetriebnahme eines neuen
emissionsarmen schweren LKW, ein bereits vor dem 1.1.2014 im Betrieb verwendeter
betriebseigener LKW der Abgasklasse Euro 5 oder niedriger innerhalb von 6 Monaten
stillgelegt wird. Eine erneute Anmeldung dieses stillgelegten LKW durch den
Förderungswerbenden ist nicht zulässig.
§3
Förderungswerbende
Förderungswerbende sind konzessionierte Güterbeförderer (mit KMU-Status), die Mitglieder
der Fachgruppe Güterbeförderung der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
§4
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt € 3.000,-- je
LKW, der dem Abgasstandard Euro 6 entspricht. Je Unternehmen (auch bei mehreren
Betrieben) kann nur ein Antrag für maximal zwei neue LKW gestellt werden.
Für diese Förderungsaktion stehen insgesamt € 150.000,-- zur Verfügung.
§5
EU-Wettbewerbsrecht
Diese Richtlinien stützen sich auf die europarechtliche Grundlage: Verordnung (EU) Nr.
1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107
und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „de-minimis“Beihilfen, ABl L 352 vom 24.12.2013 (De-minimis-Verordnung).
§6
Auszahlung der Förderung
Als Nachweis für die Anschaffung eines emissionsarmen schweren LKWs sind der Kauf- bzw.
Leasingvertrag, die Rechnungen samt Zahlungsnachweise und die Zulassungsbescheinigung,
Typengenehmigung bzw. der Einzelgenehmigungsbescheid als Nachweis des geforderten
Abgasstandards Euro 6 vorzulegen. Die Stilllegung eines betriebseigenen LKW der
Abgasklasse Euro 5 oder niedriger innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger
verkehrsrechtlicher Zulassung des neuen Fahrzeugs ist durch die Vorlage der
Abmeldebestätigung und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung nachzuweisen.
§7
Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular vor Bestellung des LKWs
beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen. Für Bestellungen zwischen dem 1.11.2015 und 31.12.2015
ist das Förderansuchen vor Lieferung und Inbetriebnahme des LKWs einzubringen. Die
Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Förderungsansuchen.
§8
Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt am 1.1.2016 in Kraft und gilt bis 31.12.2016. Sollten allerdings bereits
vor diesem Zeitpunkt die verfügbaren Mittel von € 150.000,-- ausgeschöpft sein, endet diese
Förderungsaktion vorzeitig.