Prof. Johannes Kaspar Hausarbeit - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene SoSe 2016 Sachverhalt A und B folgen, einem gemeinsamen Tatplan entsprechend, mit einem Pkw in der Dämmerung dem vom O (einem selbstständigen Transportunternehmer) geführten, mit Produkten der Firma F beladenen Lkw auf die Bundesautobahn A3. A und B wollen den Lkw samt Waren an sich bringen, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Kurz vor einem Rastplatz (R1) fährt A auf der mittleren Fahrspur der Autobahn neben den Lkw des O. A betätigt die Hupe und B gibt vom Beifahrersitz aus dem O durch das geöffnete Fenster per Handzeichen zu verstehen, er solle rechts herausfahren. O nimmt – wie von A und B beabsichtigt – an, dass es sich um eine Polizeistreife in Zivil handele und eine Fahrzeugkontrolle gem. § 36 V StVO durchgeführt werden solle. Er lenkt daher den Lkw auf den Rastplatz, hält an und stellt den Motor ab. A bringt das von ihm geführte Fahrzeug ebenfalls zum Stehen. A und B gehen daraufhin zur Fahrertür des Lkw zu und rufen: „Polizeikontrolle! Papiere bitte!“ Während O nach den Fahrzeugpapieren und Frachtunterlagen greift, streifen sich A und B – wie geplant – eine Unterziehhaube über das Gesicht; A reicht B eine geladene und entsicherte Pistole. B öffnet die Fahrertür des Lkw und bedroht den O mit der Pistole. Er zwingt ihn, sich auf die Ladefläche zu legen, wo A ihn an Händen und Füßen mit einem weichen Seil fesselt. A und B verriegeln die Lkw-Tür und fahren im Anschluss mit dem Lkw zu einem einsamen, in der Nähe gelegenen Rastplatz (R2) weiter. Dort angekommen tragen sie auf die beiden Kfz-Kennzeichen des Lkws eine sog. „Antiblitzfolie“ auf, so dass die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist. Dadurch wollen A und B ihre Verfolgbarkeit erschweren. Die Folie lässt sich – ohne Spuren zu hinterlassen – wieder leicht ablösen. Bevor sie weiterfahren, überlegen sich A und B, wie sie mit O weiter verfahren sollen. Sie entscheiden sich dafür, den O auf einem einsamen Waldgrundstück zu töten. O, der dieses Gespräch in Todesangst mitanhört, konnte sich inzwischen von den Fesseln befreien und beschließt, bei nächster Gelegenheit aus einem kleinen Fenster des Lkws zu springen und zu fliehen. Als der Lkw etwas langsamer fährt, zwängt sich O in panischer Angst durch das Fenster und springt auf die Straße. Dabei bricht er sich das Genick und ist auf der Stelle tot. Ergänzung: Gehen Sie davon aus, dass A und B sowohl den LKW als auch die Waren anschließend gewinnbringend verkaufen wollen. Strafbarkeit von A und B nach dem StGB? Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt. §§ 239a und b sowie § 22 I StVG sind nicht zu prüfen. Bearbeitervermerk: Der Umfang der Arbeit darf 60.000 Zeichen mit Leerzeichen, ausschließlich Fußnoten, Gliederung und Literarturverzeichnis, nicht überschreiten. Nachweise in Fußnoten dienen allein als Quellenbeleg und dürfen keine inhaltlichen Ausführungen beinhalten. Das Zeichenlimit überschreitende Darstellungen werden nicht gewertet. Folgende Formatierung ist einzuhalten: Seitenrand links 1,5 cm, rechts 5,5 cm, oben und unten jeweils 1,5 cm, 1,5-zeilig, 12pt Schrift, Times New Roman, normale Laufweite, Fußnotentext mindestens 10pt Schrift. Die Arbeit ist einmal ausgedruckt und gebunden sowie zusätzlich als Word-Dokument auf einer CD gespeichert abzugeben (CD mit Vor- und Nachname beschriftet in einer Versandtasche hinten in die Arbeit kleben). Bitte auf der Hausarbeit oben links Nachname, Vorname, Anschrift, Matrikelnummer und E-MailAdresse angeben. Abgabe bis spätestens Donnerstag, 14.4.2016, maximal 11.00 Uhr in Zimmer 2034 oder durch rechtzeitigen Einwurf in den Hausbriefkasten des Prüfungsamtes der Juristischen Fakultät. Als Bearbeitungszeit sollten vier bis sechs Wochen ausreichen. Anmeldezeitraum in studis: 15. – 29.3.2016, jeweils 12.00 Uhr.
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