Den insoweit ergänzten Sachverhalt finden Sie hier

Prof. Johannes Kaspar
Hausarbeit - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
SoSe 2016
Sachverhalt
A und B folgen, einem gemeinsamen Tatplan entsprechend, mit einem Pkw in der Dämmerung dem
vom O (einem selbstständigen Transportunternehmer) geführten, mit Produkten der Firma F beladenen
Lkw auf die Bundesautobahn A3. A und B wollen den Lkw samt Waren an sich bringen, um diese
gewinnbringend zu verkaufen. Kurz vor einem Rastplatz (R1) fährt A auf der mittleren Fahrspur der
Autobahn neben den Lkw des O. A betätigt die Hupe und B gibt vom Beifahrersitz aus dem O durch
das geöffnete Fenster per Handzeichen zu verstehen, er solle rechts herausfahren. O nimmt – wie von A
und B beabsichtigt – an, dass es sich um eine Polizeistreife in Zivil handele und eine Fahrzeugkontrolle
gem. § 36 V StVO durchgeführt werden solle. Er lenkt daher den Lkw auf den Rastplatz, hält an und
stellt den Motor ab. A bringt das von ihm geführte Fahrzeug ebenfalls zum Stehen. A und B gehen
daraufhin zur Fahrertür des Lkw zu und rufen: „Polizeikontrolle! Papiere bitte!“ Während O nach den
Fahrzeugpapieren und Frachtunterlagen greift, streifen sich A und B – wie geplant – eine
Unterziehhaube über das Gesicht; A reicht B eine geladene und entsicherte Pistole. B öffnet die
Fahrertür des Lkw und bedroht den O mit der Pistole. Er zwingt ihn, sich auf die Ladefläche zu legen,
wo A ihn an Händen und Füßen mit einem weichen Seil fesselt. A und B verriegeln die Lkw-Tür und
fahren im Anschluss mit dem Lkw zu einem einsamen, in der Nähe gelegenen Rastplatz (R2) weiter.
Dort angekommen tragen sie auf die beiden Kfz-Kennzeichen des Lkws eine sog. „Antiblitzfolie“ auf,
so dass die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist.
Dadurch wollen A und B ihre Verfolgbarkeit erschweren. Die Folie lässt sich – ohne Spuren zu
hinterlassen – wieder leicht ablösen.
Bevor sie weiterfahren, überlegen sich A und B, wie sie mit O weiter verfahren sollen. Sie entscheiden
sich dafür, den O auf einem einsamen Waldgrundstück zu töten. O, der dieses Gespräch in Todesangst
mitanhört, konnte sich inzwischen von den Fesseln befreien und beschließt, bei nächster Gelegenheit
aus einem kleinen Fenster des Lkws zu springen und zu fliehen. Als der Lkw etwas langsamer fährt,
zwängt sich O in panischer Angst durch das Fenster und springt auf die Straße. Dabei bricht er sich das
Genick und ist auf der Stelle tot.
Ergänzung: Gehen Sie davon aus, dass A und B sowohl den LKW als auch die Waren anschließend
gewinnbringend verkaufen wollen.
Strafbarkeit von A und B nach dem StGB? Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt. §§ 239a
und b sowie § 22 I StVG sind nicht zu prüfen.
Bearbeitervermerk:
Der Umfang der Arbeit darf 60.000 Zeichen mit Leerzeichen, ausschließlich Fußnoten, Gliederung und
Literarturverzeichnis, nicht überschreiten. Nachweise in Fußnoten dienen allein als Quellenbeleg und
dürfen keine inhaltlichen Ausführungen beinhalten. Das Zeichenlimit überschreitende Darstellungen
werden nicht gewertet.
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1,5 cm, 1,5-zeilig, 12pt Schrift, Times New Roman, normale Laufweite, Fußnotentext mindestens 10pt
Schrift.
Die Arbeit ist einmal ausgedruckt und gebunden sowie zusätzlich als Word-Dokument auf einer CD
gespeichert abzugeben (CD mit Vor- und Nachname beschriftet in einer Versandtasche hinten in die
Arbeit kleben).
Bitte auf der Hausarbeit oben links Nachname, Vorname, Anschrift, Matrikelnummer und E-MailAdresse angeben.
Abgabe bis spätestens Donnerstag, 14.4.2016, maximal 11.00 Uhr in Zimmer 2034 oder durch
rechtzeitigen Einwurf in den Hausbriefkasten des Prüfungsamtes der Juristischen Fakultät. Als
Bearbeitungszeit sollten vier bis sechs Wochen ausreichen.
Anmeldezeitraum in studis: 15. – 29.3.2016, jeweils 12.00 Uhr.