OBERSTAATSANWALTSCHAFT Sandra Zuber, MLaw Mediensprecherin Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau Telefon direkt 062 835 47 07 Telefon zentral 062 835 47 00 Fax 062 835 47 09 [email protected] 8. Oktober 2015 MEDIENMITTEILUNG Strafverfahren gegen Gemeindeammann: Anklageerhebung Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den Wohler Gemeindeammann Walter Dubler, der sich u.a. unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt lassen haben soll, Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs erhoben. Die Anklage fordert eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von CHF 5'000.00. Dem Gemeindeammann von Wohlen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2014 bis Mitte des Jahres 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt lassen zu haben. Sein Bruttojahreslohn wurde nach Beschluss des Einwohnerrates der Gemeinde Wohlen per 1.1.2014 gekürzt. Gemäss Reglement der Vorsorgeeinrichtung kann die Vorsorge zum bisherigen Lohn weitergeführt werden, wenn die versicherte Person für die Differenz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, die sich zwischen dem bisherigen und dem neuen anrechenbaren Lohn ergibt, aufkommt. Der Arbeitgeber kann sich an dieser Finanzierung auf freiwilliger Basis beteiligen. Die Gemeinde Wohlen, welche durch den Gesamtgemeinderat vertreten wird, hat als Arbeitgeberin des Gemeindeammanns nie beschlossen, sich freiwillig an den Arbeitgeberbeiträgen des Beschuldigten in dessen Pensionskasse zu beteiligen. Der Gemeindeammann von Wohlen wird verdächtigt, die Mitarbeiter der Finanzverwaltung in seiner Funktion als Gemeindeammann, und somit als direkter Vorgesetzter, ohne Beschluss des Gemeinderates angewiesen zu haben, die Differenz der Arbeitgeberbeiträge im Umfang von gesamthaft CHF 4'125.00 aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse zu bezahlen. Diesen Betrag hat der Gemeindeammann von Wohlen der Gemeinde Wohlen inzwischen zurückbezahlt. Weitere strafbare Handlung In seiner Funktion als Gemeindeammann der Gemeinde Wohlen hat der Beschuldigte Einsitz im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal (REPLA) und erhielt seit dem Jahr 2010 zusätzlich zur pauschalen Entschädigung und zu den Spesen, für diese Tätigkeit Sitzungsgelder ausbezahlt. Gemäss Reglement zur Regelung der Anstellungsverhältnisse des Gemeindeammanns der Gemeinde Wohlen hat der Gemeindeammann Entschädigungen der Nebenämter, welche im Zusammenhang mit seinem Amt erfolgen, der Gemeinde Wohlen abzuliefern. Die Untersuchung hat gezeigt, dass der Beschuldigte der Gemeinde Wohlen verschwiegen hat, in den Jahren 2010 bis 2014 die an ihn persönlich von der REPLA ausbehalten Sitzungsgelder im Umfang von CHF 2'840.00 erhalten zu haben. Dadurch hat er der Gemeinde Wohlen zustehende Gelder pflichtwidrig nicht an die Gemeinde Wohlen weitergeleitet. Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig. (Vergleiche auch die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft vom 25. Juni 2015) Auskünfte für Medienschaffende: Staatsanwaltschaft Aargau, MLaw Sandra Zuber, Mediensprecherin Telefon 062 835 47 00 (erreichbar am Donnerstag, 8. Oktober 2015 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) 2 von 2
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