OBERSTAATSANWALTSCHAFT 8. Oktober 2015

OBERSTAATSANWALTSCHAFT
Sandra Zuber, MLaw
Mediensprecherin
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8. Oktober 2015
MEDIENMITTEILUNG
Strafverfahren gegen Gemeindeammann: Anklageerhebung
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den
Wohler Gemeindeammann Walter Dubler, der sich u.a.
unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt lassen haben soll, Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs erhoben.
Die Anklage fordert eine bedingte Geldstrafe von 150
Tagessätzen und eine Busse in Höhe von CHF 5'000.00.
Dem Gemeindeammann von Wohlen wird vorgeworfen, sich
im Jahr 2014 bis Mitte des Jahres 2015 unrechtmässig zu
hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt lassen zu haben.
Sein Bruttojahreslohn wurde nach Beschluss des Einwohnerrates der Gemeinde Wohlen per 1.1.2014 gekürzt. Gemäss Reglement der Vorsorgeeinrichtung kann die Vorsorge
zum bisherigen Lohn weitergeführt werden, wenn die versicherte Person für die Differenz der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, die sich zwischen dem bisherigen und dem
neuen anrechenbaren Lohn ergibt, aufkommt. Der Arbeitgeber kann sich an dieser Finanzierung auf freiwilliger Basis
beteiligen. Die Gemeinde Wohlen, welche durch den Gesamtgemeinderat vertreten wird, hat als Arbeitgeberin des
Gemeindeammanns nie beschlossen, sich freiwillig an den
Arbeitgeberbeiträgen des Beschuldigten in dessen Pensionskasse zu beteiligen. Der Gemeindeammann von Wohlen
wird verdächtigt, die Mitarbeiter der Finanzverwaltung in
seiner Funktion als Gemeindeammann, und somit als direkter Vorgesetzter, ohne Beschluss des Gemeinderates angewiesen zu haben, die Differenz der Arbeitgeberbeiträge im
Umfang von gesamthaft CHF 4'125.00 aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse zu bezahlen. Diesen Betrag
hat der Gemeindeammann von Wohlen der Gemeinde Wohlen inzwischen zurückbezahlt.
Weitere strafbare Handlung
In seiner Funktion als Gemeindeammann der Gemeinde
Wohlen hat der Beschuldigte Einsitz im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal (REPLA) und erhielt seit dem Jahr
2010 zusätzlich zur pauschalen Entschädigung und zu den
Spesen, für diese Tätigkeit Sitzungsgelder ausbezahlt. Gemäss Reglement zur Regelung der Anstellungsverhältnisse
des Gemeindeammanns der Gemeinde Wohlen hat der
Gemeindeammann Entschädigungen der Nebenämter, welche im Zusammenhang mit seinem Amt erfolgen, der Gemeinde Wohlen abzuliefern. Die Untersuchung hat gezeigt,
dass der Beschuldigte der Gemeinde Wohlen verschwiegen
hat, in den Jahren 2010 bis 2014 die an ihn persönlich von
der REPLA ausbehalten Sitzungsgelder im Umfang von
CHF 2'840.00 erhalten zu haben. Dadurch hat er der Gemeinde Wohlen zustehende Gelder pflichtwidrig nicht an die
Gemeinde Wohlen weitergeleitet.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig.
(Vergleiche auch die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft vom 25. Juni 2015)
Auskünfte für Medienschaffende:
Staatsanwaltschaft Aargau, MLaw Sandra Zuber, Mediensprecherin
Telefon 062 835 47 00 (erreichbar am Donnerstag, 8. Oktober 2015 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
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