Schema Melde - Staatssekretariat für Migration

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Staatssekretariat für Migration
Meldepflicht/Bewilligungspflicht bei Stellenantritt in der Schweiz
Staatsangehörige EU-27/EFTA
Stellenantritt bei einem Arbeitgeber in der Schweiz
Aufenthalt von höchstens 3 Monaten im
Kalenderjahr
Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im
Kalenderjahr
Staatsangehörige EU25/EFTA
Staatsangehörige EU-2
Staatsangehörige EU25/EFTA
Staatsangehörige EU-2
Meldepflicht vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Bewilligungspflicht vor
Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Bewilligungspflicht vor
Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Bewilligungspflicht vor
Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Beilage 12 der Weisungen VEP/2015
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Staatssekretariat für Migration
Meldepflicht/Bewilligungspflicht für Dienstleistungserbringer
Dienstleistungserbringer EU-27/EFTA, die eine Dienstleistung von maximal 90 effektiven
Arbeitstagen pro Kalenderjahr* erbringen
Unternehmen mit Sitz in EU-25/EFTA, die ihre Arbeitnehmer
entsenden
Unternehmen mit Sitz in EU-2, die ihre Arbeitnehmer entsenden
Selbstständig erwerbende Dienstleistungserbringer EU-25/EFTA
Selbstständig erwerbende Dienstleistungserbringer EU-2
Baugewerbe
Baugewerbe
Garten- und Landschaftsbau
Gartenbau
Gastgewerbe/Hotelgewerbe
Reinigungsgewerbe in Industrie und
Haushalten
Andere
Erwerbszweige
Reinigungsgewerbe
in der Industrie
Bewachungs- und
Sicherheitsdienst
Bewachungs- und Sicherheitsdienst
Reisendengewerbe
Gastgewerbe, Hotelgewerbe
Reisendengewerbe
Reinigungsgewerbe
in Haushalten
Andere
Erwerbszweige
Erotikgewerbe
Erotikgewerbe
Meldepflicht vom
1. Tag an
Meldepflicht bei
Erwerbstätigkeit von mehr
als 8 Tagen
Bewilligungspflicht
vom 1. Tag an
Meldepflicht vom
1. Tag an
Meldepflicht bei Erwerbstätigkeit von
mehr als 8 Tagen
*)Dienstleistungserbringer, die eine Dienstleistung von mehr als 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr erbringen,
müssen im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Aufenthaltsbewilligung sein.
Beilage 13 der Weisungen VEP/2015