[VERTRAULICH, GEHEIM, INTERN]

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Meldung und Bewilligung bei Stellenantritt in der Schweiz
Staatsangehörige EU-27/EFTA mit Stellenantritt bei einem Arbeitgeber in der Schweiz
Aufenthalt von höchstens 3 Monaten im Kalenderjahr
Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im Kalenderjahr
Staatsangehörige
EU-25/EFTA
Staatsangehörige
Rumänien und Bulgarien
Staatsangehörige
EU-27/EFTA
Meldepflicht
vor Aufnahme der
Erwerbstätigkeit
Bewilligungspflicht
vor Aufnahme der
Erwerbstätigkeit
Bewilligungspflicht
vor Aufnahme der
Erwerbstätigkeit
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Meldung und Bewilligung für Dienstleistungserbringer
Dienstleistungserbringer EU-27/EFTA, die eine grenzüberschreitende Dienstleistung von weniger als 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr* erbringen
Unternehmen mit Sitz in einem EU-25/EFTA-Staat, die ihre
Arbeitnehmer entsenden
Unternehmen mit Sitz in Rumänien oder Bulgarien, die
ihre Arbeitnehmer entsenden
Selbständig erwerbende Dienstleistungserbringer mit
Nationalität EU-25/EFTA
Selbständig erwerbende Dienstleistungserbringer mit
Nationalität Rumänien oder Bulgarien
Baugewerbe
Baugewerbe
Gastgewerbe/Hotelgewerbe
Reinigungsgewerbe in Industrie
und Haushalten
Gartenbau
Andere Erwerbszweige
Bewachungs- und Sicherheitsdienst
Reinigungsgewerbe
in der Industrie
Bewachungs- und
Sicherheitsdienst
Reisendengewerbe
Gastgewerbe/
Hotelgewerbe
Reinigungsgewerbe
in Haushalten
Andere
Erwerbszweige
Reisendengewerbe
Erotikgewerbe
Erotikgewerbe
Meldepflicht
vom 1. Tag an
*
Meldepflicht bei einer Erwerbstätigkeit von mehr als 8
Tagen pro Kalenderjahr
Bewilligungspflicht
vom 1. Tag an
Meldepflicht
vom 1. Tag an
Meldepflicht bei
einer Erwerbstätigkeit von mehr
als 8 Tagen pro
Kalenderjahr
Dienstleistungserbringer, die eine Dienstleistung von mehr als 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr erbringen, müssen im Besitz einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung sein.