Regelinsolvenzantrag

............................................
Name, Vorname
……………………………
Straße Hausnummer
Amtsgericht Charlottenburg
……………………………
PLZ Ort
Aktenzeichen:..........................................
(stets angeben, soweit bereits vorhanden)
-InsolvenzgerichtAmtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Ich stelle die
Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über mein Vermögen,
Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung
Ich bin wirtschaftlich selbständig tätig:
Geschäftliche Bezeichnung (Firma): …………………………………………….
Anschrift: ……………………………………………………………………………
Tel. / Mobilfunk: ……………………………………………………………………
Anzahl der Beschäftigten: ……………………………………
oder
Ich war bis ………………………….. wirtschaftlich selbständig tätig.
Ich habe ………………… Gläubiger. (Einzelheiten s. beigefügtes Verzeichnis der Gläubiger)
Gegen mich bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen:
Ja
(Dazu zählen u.a.: rückständige Löhne, Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer, abzuführende Lohnsteuer)
Nein
und
Ich bin in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nicht wegen einer Insolvenzstraftat nach den
§§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden.
und
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
-2-
Ich erkläre,
a) dass ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung
bisher nicht gestellt habe. - Nummern b) und c) sind nicht auszufüllen bereits gestellt habe am - auch Nummer b) ist ausfüllen ______________________________________________________
(Datum, Aktenzeichen, Gericht)
b) dass mir Restschuldbefreiung
erteilt wurde am - Nummer c) ist nicht auszufüllen ______________________________________________________
(Datum, Aktenzeichen, Gericht)
versagt wurde am - auch Nummer c) ist auszufüllen ______________________________________________________
(Datum, Aktenzeichen, Gericht)
c) dass die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgte auf Grund
rechtskräftiger Verurteilung in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin
und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen
Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
wegen einer Insolvenzstraftat zu einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
(§ 297 InsO).
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtiger oder unvollständiger Angaben
in der nach § 287 Abs. 1 Satz 3 InsO abzugebenden Erklärung und
im Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und der Vermögensübersicht
(§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO).
Verletzung der Erwerbsobliegenheit ab Beginn der Abtretungsfrist bis
zur Beendigung des Insolvenzverfahrens (§ 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO).
einer Obliegenheitsverletzung im Zeitraum zwischen Beendigung des
Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist (§ 296 InsO).
eines erst nach dem Schlusstermin oder nach Einstellung nach Anzeige
der Masseunzulänglichkeit bekannt gewordenen Versagungsgrundes
nach § 290 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 InsO (§ 297a InsO).
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie des
diesem Antrag beigefügten Verzeichnisses der Gläubiger.
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
-3-
Mir ist bekannt, dass vorsätzliche Falschangaben strafbar sein können und dass
mir die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ich vorsätzlich oder grob
fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht habe (§ 290 Absatz 1
Nummer 6 InsO).
Ferner erteile ich folgende Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO:
Lesen Sie hierzu die Erläuterungen im Merkblatt zur Restschuldbefreiung
Für den Fall der gerichtlichen Bestimmung eines Treuhänders (§ 288 Satz 2 InsO) trete ich
hiermit meine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an
deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an den Treuhänder ab.
.....................................
Ort, Datum
.......................................................
Unterschrift
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
-4-
Merkblatt über das Verfahren zur
Restschuldbefreiung
1.
Erteilung der Restschuldbefreiung
Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist, dass Sie
a) einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen
b) einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, der mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden
soll
c) dem Antrag die Erklärung beifügen, dass Sie Ihre pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an
deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom
Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtreten
d) ferner die Erklärung beifügen,
- ob Ihnen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag die
Restschuldbefreiung erteilt oder
- ob Ihnen die Restschuldbefreiung in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach
diesem Antrag nach § 297 InsO versagt worden ist oder
- ob Ihnen in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag
Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nummer 5, 6 oder 7 oder nach § 296 InsO versagt worden ist bzw.
wenn eine nachträgliche Versagung nach § 297a InsO vorliegt und diese auf Gründe nach § 290 Abs. 1 Nummer 5, 6 oder
7 InsO gestützt worden ist.
Das Insolvenzgericht entscheidet über die Restschuldbefreiung nach Ende der Abtretungsfrist. Diese beginnt mit der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens und endet grundsätzlich 6 Jahre nach Eröffnung.
Ausnahmen:
Bei Deckung der Verfahrenskosten und Antragstellung durch den Schuldner entscheidet das Insolvenzgericht vorzeitig über die
Restschuldbefreiung, wenn:
-
kein Insolvenzgläubiger eine Forderung angemeldet hat oder wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt und die
sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt sind;
- drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind und innerhalb dieses Zeitraums die Insolvenzforderungen zu mindestens 35 %
befriedigt sind;
- fünf Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind.
2.
Versagung der Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet
hat, beantragt worden ist und wenn der Schuldner
a.
in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer
Straftat nach den §§ 283 bis 283 c des Strafgesetzbuchs (Bankrottdelikte, Verletzung der Buchführungspflicht,
Gläubigerbegünstigung) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten verurteilt worden ist;
b.
in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder
grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um
einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu
vermeiden;
c.
in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder
grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene
Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen
Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat;
d.
Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat;
e.
in der nach § 287 Abs. 1 S. 3 InsO vorzulegenden Erklärung und in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorzulegenden
Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen
vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat;
f.
seine Erwerbsobliegenheit nach § 287 b InsO verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt;
dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft.
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
-53.
Obliegenheit des Schuldners
In dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist obliegt es dem Schuldner:
4.
a.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Wenn er ohne Beschäftigung ist, hat er sich um eine solche zu bemühen
und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
b.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den
Treuhänder herauszugeben;
c.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder
anzuzeigen;
d.
keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein unter b) genanntes Vermögen zu verheimlichen, sondern
unaufgefordert dem Gericht und dem Treuhänder anzuzeigen;
e.
dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen zur
Erlangung einer Erwerbstätigkeit sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
f.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen
Sondervorteil zu verschaffen;
g.
bei Ausübung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so
zu stellen, als ob er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
Verstoß gegen Obliegenheiten
Verstößt der Schuldner gegen eine dieser Pflichten schuldhaft, versagt ihm das Gericht die Restschuldbefreiung, wenn ein Gläubiger
dies innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Pflichtverletzung beantragt. Gleiches gilt, wenn der Schuldner über die Erfüllung seiner
Pflichten keine Auskunft erteilt oder seine Auskunft nicht an Eides statt versichert.
Das Gericht hat die Restschuldbefreiung in gleicher Weise auf Antrag eines Insolvenzgläubigers zu versagen,
-
wenn der Schuldner zwischen dem Schlusstermin und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum
zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 - 283
c StGB (Bankrottdelikte, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird (§ 297 Abs. 1 InsO);
-
wenn sich nach dem Schlusstermin oder im Falle des § 211 InsO nach der Einstellung wegen Masseunzulässigkeit
herausstellt, dass ein unter 2. genannter Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO vorgelegen hat.
Auf Antrag des Treuhänders ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn die an ihn für das vorangegangene Jahr von dem
Schuldner abgeführten Beträge nicht die Mindestvergütung des Treuhänders decken. Der Schuldner kann die Versagung der
Restschuldbefreiung aus diesem Grund abwenden, wenn er innerhalb einer vom Treuhänder gesetzten Frist die
Mindestvergütung zahlt (§ 298 InsO). Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4 a InsO gestundet wurden.
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
-65.
Erteilung der Restschuldbefreiung
Am Ende der Wohlverhaltensperiode erteilt das Gericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder
Treuhänders dem Schuldner die Restschuldbefreiung, wenn er seine Pflichten erfüllt hat. Dem Schuldner sind damit die zum
Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Schulden erlassen, nicht aber die nach diesem Zeitpunkt
begründeten Schulden.
Ausgenommen davon sind:
- Verbindlichkeiten des Schuldners aus
> einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung,
> rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat,
> einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370
(Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei)
der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist;
die der Gläubiger unter Angabe dieses Rechtsgrundes angemeldet hat;
- Geldstrafen, Geldbußen, Zwangs- oder Ordnungsgelder;
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt
wurden.
6.
Widerruf der Restschuldbefreiung
Das Insolvenzgericht widerruft die Erteilung der Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn
-
sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die
Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat;
- sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner während der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 - 283 c
StGB (Bankrottdelikte, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist oder der Schuldner erst nach
Erteilung der Restschuldbefreiung wegen einer bis zum Ende der Abtretungsfrist begangenen solchen Straftat verurteilt wird;
-
der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig
verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz während des Insolvenzverfahrens obliegen.
Dieses Merkblatt dient nur der allgemeinen
Information und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Antrag Eröffnung Eigenantrag, Restschuldbefreiung und Stundung - Version 20140829
4
Anlage 3
zum Eröffnungsantrag des / der
Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO
- Die Anlage ist nur einzureichen, wenn auf dem Hauptblatt Restschuldbefreiung beantragt worden ist -
I.
Erläuterungen
zur Abtretungserklärung
Die nachfolgende Abtretung umfasst alle Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an
deren Stelle tretende laufende Bezüge, also:
- jede Art von Arbeitseinkommen, Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeitsund Dienstlöhne, Arbeitsentgelt für Strafgefangene,
- Ruhegelder und ähnliche fortlaufende Einkünfte, die nach dem Ausscheiden aus dem
Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährt werden, sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Zahlungsempfängers vollständig oder zu
einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen,
- Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die
Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann,
- Hinterbliebenenbezüge, die wegen des früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden,
wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen geschlossen worden sind,
- Renten und sonstige laufende Geldleistungen der Sozialversicherungsträger oder der
Bundesagentur für Arbeit im Fall des Ruhestands, der teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit,
- alle sonstigen, den genannten Bezügen rechtlich oder wirtschaftlich gleichstehenden
Bezüge.
Wenn Sie in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende
der Abtretungsfrist eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind Sie verpflichtet, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den gerichtlich bestellten Treuhänder so zu stellen, wie
wenn Sie ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären (§ 295 Abs. 2 InsO).
20
II.
Abtretungserklärung
Für den Fall der gerichtlichen Bestimmung eines Treuhänders (§ 288 Satz 2
InsO) trete ich hiermit meine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die
Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an den Treuhänder ab.
_____________________________________________
(Ort, Datum)
Amtliche Fassung 7/2014
(Unterschrift)
Eigenantrag Verbraucherinsolvenz:Abtretungserklärung (Anlage 3), Seite 1 von 1
A u s k u n f t in lnsolvenzsachen
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
-
Privatpersonen, Einzel u nternehmer
(gemäß 55 20,97 lnsO, 105, 100 Kq 3 GesO)
Vermögensverzeichnis
(gemäß 5 305 Abs. 1 Nr.3 lnsO)
I Angaben zur Person
Vorna ffi €,
2.
Fa
m i I ien na me, ggf .Gebu rtsna me:
Privata nschrift, Telefon, Telefax, Mobiltelefon (Ha ndy):
3. Geboren am
4.
n
Familienstand:
5. ggf .Name
6.
tn
U
nicht verheiratet
n
verheiratet
und Anschrift des Ehegatten:
nterha ltsberechtigte Personen
(Bei
u
nterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren ist das Kästchen in der Spalte KIND anzukreuzen.)
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Kind
l
n
n
7.
Güterstand I
gesetzlicher
Güterstand I
G,itertrennung
t]
Güterrechtsvertrag vom
Güte rrechts reg ister des Amtsgerichts
Az.:
8. Sind Sie zum Vormund oder Pfleger bestellt?
Bekleiden Sie öffentliche Amter oder Ehrenämter?
KV 14
:id DTP
- Auskunft in lnsolvenzsachen -
Privatpersonen, Einzelunternehmer (04.05)
Iju
UJA
rn
nern
nein
ll Allgemeine
'l
.
Angaben
n nein
Eidesstattliche Versicherung wurde abgegeben:
f]
ju,vor dem Gerichtsvollziehe r/beim Amtsgericht
am
2.
AZ.:
Mietverhältnisse (Privater Wohnraum):
Vermieter
Höhe der Monatsmiete:
Rückstand
gekundigt?
Hat der Vermieter eine Kaution?
lst das Mietverhältnis
3. Sonstige,
I
I
nein
nein
ju,zum
ju,in Hohe von
regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungenl
Name des
4.
n
t]
Gläubigers
Ar,t
Höhe
fällig am
Erlernter Beruf:
5. Zur Zeit tätig
I
n
selbstständig als
n
I
unselbststänCig als
Gewerbetreibender
freiberuflich Tätlger
Arbeitgeber
(Na ffi €, An sch
rift)
n
Sonstiges
Nettoeinkommen:
(monatlich)
Bitte die Anlage
,,Angaben zu m Erwerbsgeschäft"
ausgefüllt beifügen!
E
k"ine Erwerbstätigkeit
Lebensunterhalt wird bestritten durch (2.8. Unterhaltsleistungen, Sozialleistungen, BAFÖG, Rente/
Versorg
u
Lei ste nd
ngsbezü ge etc.):
e Perso n/Ste I le
(
Nam
e/An sch rift/Bea rbeitu
Höhe der bezogenen Leistung:
ng
s-N r.) :
(monatlich)
Hinweis:
Bitte fügen Sie die Anlage,,Angaben zum Erwerbsgeschäft" auch dann bei, wenn Sie innerhalb
der letzten 12 Monate vor Antragstellung eine selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben.
lll
'l
.
2.
Privatvermögen**
Bargeld
Bankguthaben
Name der
3.
Bank
Spa rg utha ben
Name der
Bank
4. Wertpapiere
5. Schmuck
6. Lebensversicherungen
7.
Konto-Nr.
(Gesellschaft, Vers.-N
r.,
Rückkaufwert)
Fahrzeuge
Kennzeichen
Typ
B. Wertvolle Möbel, Kleidungsstücke und sonstiger
9.
Haben
Soll
Konto-Nr.
Baujahr
Hausrat
Grundstücke (Verkehrswert)
(weitere Angaben zu V 4)
10. Miet- und Pachteinnahmen
1. Forderungen
1
12. Beteiligungen (an Gesellschaft€h, Erbengemeinschaften
1
3.
u. 4.1
SonstigeVermögenswerte
Summe
**
Wenn nicht vorhanden, bitte 0 eintragen; beiVorhandensein bitte Gegenstände im Einzelnen aufführen
und genau bezeichnen, erforderlichenfalls auf gesondertem Blatt.
lV Erläuterungen zum Privatvermögen
Welche Pfändungen liegen vor?
2.
Welche Sicherheitsübereignungen bzw. Forderungsabtretungen liegen vor? (Verträge beifügen)
3.
An welchen Gegenständen und in welchem Wert liegen Eigentumsvorbehalte vor?
*4.
Weitere Anga ben zu Grundstücken
a) Anschrift
b) Größe des Grundstücks
c) bebaut mit
d) Grundbuchbezeichnung
Amtsgericht
Grundbuch von
Blatt
Band
e) Verkehrswert
f
)
Belastungen (Abt, ll und lll des Grundbuchs)
-
weitere Grundstücke auf besonderem Blatt mit denselben Angaben aufführen
-
V Sonstiges
1. Haben Sie an nahe stehende
Personen (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Enkel oder Eltern) in den
letzten 10 Jahren Geld oder wertvolle Gegenstände verschenkt oder gegen ein geringeres Entgelt
übertragen?
I
nein
2. Sind Anlagegüter
I
ju, und zwar (Empfänger, Gegenstand und Wert angeben)
in den letzten 6 Monaten veräußert worden?
(Nur von selbstständig Tätigen zu beantworten.)
I nein
Ija, und zwar (Empfänger,Gegenstand
3.
Welches sind die Ursachen der lnsolvenz? (Beantwortung freigestellt)
4.
Nähere Angaben zu den Vermögenswerten
und Wert angeben)
Vl Schulden
'l
. Lohn- und Gehaltsansprüche (netto)
2, Sozialversicherungsbeiträge
3.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
4,
Steuerrückstände
5.
Kammerbeiträge
6.
Liefera ntensch
u
lden
7. Wechselschulden
8.
Bankschulden
9.
Darlehensschulden*
10. Mietrückstände
1
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder
verbu ndenen
U
nternehmen
12, Sonstige Schulden
Summe
(Ort und Datum)
(volle Unterschrift)
Anlage zur Auskunft vom:
Antragsteller(in) Geschäftsn
um
mer
Anga be n zu m Erwerbsgeschäft
A
Allgemeine Aufgaben
1
Firmenbezeichnung:
2.
Rechtsform:
3.
eingetragen im Handelsregister?
I
4.
neln
ju,beim Amtsgericht
HRA
Gesch äfts o ka t/Verwa ltu n g ss itz (An sch rift, Te efon, Tel efax)
I
I
aufgegeben:
I
Zweigniederlass u ngen, Fi
5.
I
[
nein
I
ia
:
;a, am
len, Verkaufslager etc.
Ansch riften:
Zugehörigkeit des Unternehmens zu Fachverbänden
6.
{lHK, Handwerkskamrner, lnnung, Sonstige)
7
.
Geschäftszwe ck/ausgeübte Tätigkeit:
8.
BeEinn der' (werbenden) Tätigkeit:
Geschäftsbetrieb/Tätigkeit
9.
eingestellt?
nein
n
ja, seit
Gewerbegenehmigung:
Jahr:
Bezirksamt:
Gewerbe abgemeldet?
KV 15
iilllj DTP
- Angaben zum Erwerbsgeschäft (9.03)
I
nein
I
ja, am
I
B
Geschäftsvermögen **
1.
Kassenbestand (tatsächlicher)
2.
Bankguthaben
Name der Bank
3.
Konto-Nr.
Soll
Haben
Außenstände (Kundenforderungen)
nominal:
a
bgetreten:
gepfändet:
u
neinbringlich:
Wert der verblei benden, wertha ltigen Au ßen siä nde:
4.
angefangene, abrechenbare Aufträge
5.
Sonstige Forderungen
6.
Warenbestände*
7.
Geschäfts- und Betriebseinrlchtung*
Bü ro:
ft4asch ! nen, Geräte, Werkzeu ge:
8.
Fahrzeuge
Ken
9.
I
nzeichen
Typ
Bauja h r
Grundstr"leke {Verkehrswert}
{weitere Angaben zu C 5}
ü. Sonstiges
tz" B.
Vermögen
Beteiligungen, Warenzeie hen, Wertpapiere
u" A.)
Sunqrs?e
*
Verzeichnis der hauptsächlichen Gegenstände mit Wertangaben einreichen
0 eintragen; bei Vorhandensein bitte Gegenstä.nde im Einzelnen
aufführen und genau bezeichnen, erforderlichenfalls auf gesondertem Blatt.
** Wenn nicht vorhanden, bitte
C
Erläuterungen zumGeschäftsvermögen
Welche Ffändungen liegen vor?
2.
Welche Sicherungsübereignungen bzw Forderungsabtretungen liegen vor? (Verträge beifügen)
3. An welchen
4.
Gegenständen und in welchem Wert liegen Eigentumsvorbehalte vor?
Welches sind die Ursachen für die Uneinbringlichkeit der Außenstände?
Forderungen
gegen
5. Weitere Angaben
a) Ansch
Höhe
Grund der Uneinbringlichkeit
zu Grundstücken
rift
b)
Größe des Grundstücks
c)
Bebaut mit
C) Grt"rndbuchbezeichnung
Amtsgericht
Grundbuch von
Blatt
tsand
e)
Venkehrswert
f)
Beiastungen {Abt. ll und Ili des GrunCbuchs)
- weitere Grundstücke auf besonderem Blatt mit denselben Angaben aufführen
-
D
1
BetriebswirtschaftlicheAngaben
. Buchführungssystem
2. gefrihrt
(DATEV etc.)
l
I
bis:
durch Steuerberater
3. Steuerberater:
Ansch rift:
Telefon:
4. Steuererklärungen sind bis zum Jahr
abgegeben
5, Umsätze der letzten Jahre:
6. Wie
viele Arbeitnehmer werden beschäftigt?
Angestellte
Sind Arbeitnehmer
7.
Arbeiter
gekündigt? I
Auszubildende
ü
nein
ia,zum
Wie hoch ist
die monatliche Gehaltssurnme (brutto)?
die monatliche Lohnsumme (brutto)?
8. Welche betriebsbezogenen Versicherungen bestehen?
Art der Versicherung
Versicheru
ng
sgesel schaft
Höhe der Prämie
I
9. Mietverhältnisse:
Adresse:
Vernnieter:
Monatsmiete:
lst der Mietvertrag
Rücksta nd:
gekündiEt? il
nein
t
nein
n
I
Kaution? il
nein
il
lst der Mietraum geräumt?
Hat der Vermieter eine
ja, zunr
ja, seit
ja,in Höhe von
- weitere Mietverhältnisse auf gesondertem Blatt mit denselben Angab€n aufführen
-