Fälle zum CISG

Arbeitsgemeinschaft im IPR
Folie 1 zu Fall 6
Reinhard Giesen
Fälle zum CISG
I.
Der deutsche Autohändler D kauft vom französischen Autoimporteur F
gebrauchte Geländewagen. Sie vereinbaren, dass der Vertrag deutschem Recht
unterliegen soll. Findet das CISG Anwendung?
II.
Der Berliner Weinhändler B schließt mit dem Würzburger Winzer W einen
Kaufvertrag über 800 Flaschen „Vogelsberger Spätlese“. Sie vereinbaren die
Geltung des CISG. Findet das CISG Anwendung?
III.
Das deutsche Modehaus M beauftragt die rumänische Schneiderei S mit dem
Zuschnitt teurer Stoffe. Stoff und Schnitte werden von M geliefert. M und S
vereinbaren die Geltung des CISG. Findet das CISG Anwendung?
IV.
Der britische Händler B kauft von dem französischen Schlachthof F frisches
Rindfleisch. Eine Rechtswahl wird nicht getroffen. Als B das Rindfleisch weder
abnehmen noch bezahlen will, erhebt F Klage vor dem zuständigen britischen
Gericht. Welches Recht wird das Gericht anwenden?
V.
Der belgische Gastwirt G bezieht von der deutschen Brauerei B 100 Fässer Bier.
B legt dem Vertrag ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Danach
gilt deutsches Recht „unter Ausschluss des CISG“. G beruft sich später darauf,
der Ausschluss des CISG sei unwirksam, weil er damit nicht rechnen musste. Hat
er Recht?