Allgemeine Hinweise

Dr. Stephanie Sittmann-Haury, M.M.
Rechtsvergleichender workshop
WS 2016/2017
Allgemeine Hinweise
1. Die einzelnen Arbeitsgruppen sollten sich so früh wie möglich treffen und das Thema gemeinsam
bearbeiten. Soweit sie den Vortrag inhaltlich ausgearbeitet haben, sollten sie ihn gemeinsam zur Probe
halten.
2. Der Vortrag sollte pro Teilnehmer 8-10 Minuten nicht überschreiten (besteht die Gruppe z.B. aus drei
Teilnehmern, stehen also maximal 30 Minuten zur Verfügung). Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Probe,
dass Sie diese Zeitvorgabe unbedingt einhalten. Die Vortragssprache ist für alle Teilnehmer deutsch!
Bringen Sie deutsche Übersetzungen der relevanten ausländischen Normen/Regeln usw mit.
3. Die deutschen Teilnehmer sollten, soweit möglich, hauptsächlich zum ausländischen Recht vortragen;
die ausländischen Teilnehmer hauptsächlich zum deutschen Recht. Besonderheiten des Einzelfalls
gestatten aber Ausnahmen hiervon: Dies gilt insbesondere dann, wenn es den deutschen Teilnehmern in
der Arbeitsgruppe selbst nicht möglich ist, an Informationen über das ausländische Recht zu gelangen;
hier können dann die ausländischen Teilnehmer auch selbst kurz über ihr eigenes Recht berichten. Die
Aufteilung innerhalb eines Teams kann im Übrigen frei gestaltet werden.
4. Zum CISG gibt es eine reichhaltige Kommentarliteratur (Schlechtriem/Schwenzer; Münchener
Kommentar etc.) und auch Lehrbuchliteratur (ua. Schlechtriem/Schröter). Zwei Datenbanken sind
besonders zu empfehlen: Zum einen CISG-online.ch (die Seite enthält eine fast abschließende
Sammlung der bisher veröffentlichen Entscheidungen zum CISG); und zum anderen noch
http://www.cisg.law.pace.edu/ mit einer kaum überschaubaren Zahl an (vielfach im Volltext
erhältlichen) Aufsätzen zum CISG.
5. Es besteht die Möglichkeit, Powerpoint zu benutzen.
6. Es geht um eine rechtsvergleichende Betrachtung. Die Frage sollte also lauten: Wo gibt es
grundlegende Gemeinsamkeiten und wo gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem
ausländischen Recht bzw. dem CISG? Es empfiehlt sich häufig, einen konkreten Beispielsfall zu
untersuchen und dann zu fragen: Wirken sich eventuelle dogmatische Unterschiede auch im praktischen
Ergebnis aus?
7. Der mündliche Vortrag sollte für die anderen Seminarteilnehmer verständlich sein! Bitte achten Sie
darauf, dass Sie sich auf die wesentlichen Informationen konzentrieren und sich nicht in Details verlieren
(bei einem Vortrag können die Zuhörer weniger Informationen verarbeiten als im Falle einer
schriftlichen Ausarbeitung).
8. Für die deutschen Teilnehmer besteht, falls Sie eine zwanzigseitige schriftliche Bearbeitung vorlegen,
die Möglichkeit zum Erwerb eines Seminarscheins nach der PromO; hier sollte zuvor eine individuelle
Abstimmung mit mir erfolgen. Die Teilnehmer aus den Partneruniversitäten sind z.T. ebenfalls
verpflichtet, eine schriftliche Seminararbeit abzuliefern; nähere Auskunft hierzu erteilt Herr Mayer.
9. Herr Mayer und ich werden für jede Gruppe nach Absprache mit den Seminarteilnehmern einen
Besprechungstermin festlegen, um zu sehen, wie sie mit dem Thema zurechtkommen. Die Teilnahme
an diesem Besprechungstermin ist verbindlich. Auch unabhängig von diesem Termin können Sie per
E-Mail einen Besprechungstermin vereinbaren ([email protected]). Herr Mayer gibt gerne
Auskunft über die äußere Organisation des Seminars.