Covered Bond Gesetze

Covered Bond Gesetze
Fixed Income Research
30. Juli 2015
News Corner
S. 1
Gesetzesmodelle im Überblick
S. 4
KSA-Risikogewichtung nach CRR
S. 6
Länderübersicht:
Australien, Belgien, Dänemark
S. 7
Deutschland, Finnland, Frankreich
S. 8
Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg
S. 9
Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich
S. 10
Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südkorea
S. 11
Tschechien, Türkei, Ungarn, United Kingdom, USA
S. 12
Ansprechpartner in der NORD/LB
S. 13
Hier geht es zum NORD/LB-Research-Portal PROFI
News Corner
Spanischer Covered Bond
Im April verabschiedete die spanische Regierung ein Gesetz zur StimulieMarkt wird durch strukturierte rung des Finanzsektors, welches ein wesentlich flexibleres Regelwerk für
Covered Bonds erweitert
Verbriefungstransaktionen bieten soll. Mittels SCBs können Covered Bonds
mit Conditional Pass-through (CPT) Strukturen emittiert werden. Ein maßgeblicher Vorteil dieser CPT-Strukturen besteht darin, dass unter zuvor definierten Voraussetzungen bei einem Ausfall des Emittenten ein Covered
Bond Programm von einer üblicherweise Hard Bullet in eine Pass-through
Struktur umgewandelt wird. Hierdurch wird die Rückzahlungsmodalität der
emittierten Covered Bonds dahingehend geändert, dass der Cash Flow der
besichernden Assets die ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen leistet,
sodass die Veräußerung der Assets zu unter Umständen nachteiligen Konditionen vermieden wird. Bestandteil dieser Pass-through Strukturen ist im
spanischen Gesetz ein Transfer der besichernden Assets auf ein SPV. Dieser ist vom Emittenten separiert und garantiert den Covered Bonds Investoren bei einem Zahlungsausfall des Emittenten die Rückzahlung der ausstehenden Forderungen. Dabei bestehen im Gegensatz zu Cédulas keine Vorgaben, welche Vermögenswerte der Cover Pool enthalten darf, sodass u. a.
auch Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) als Sicherheiten
dienen können.
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
S&P kommentiert türkisches
Covered Bond-Framework
S&P hat im Mai das überarbeitete Covered Bond-Kommuniqué des Capital
Market Board of Turkey (CMB) sowie die erste Emission eines hypothekarisch-besicherten Covered Bonds im Februar zum Anlass genommen, einen
Kommentar zum türkischen Covered Bond-Gesetz zu veröffentlichen. Demnach geht die Agentur vorläufig davon aus, dass sie die unter der überarbeiteten Gesetzgebung bestehenden Covered Bond-Programme über dem
Rating der emittierenden Bank bewerten könnte. S&P nennt dabei fünf wesentliche Faktoren des türkischen Covered Bond-Gesetzes, die für diese
Entscheidung ausschlaggebend sind. Der wohl bedeutendste Faktor ist die
Separierung des Cover Pools sowie der hieraus resultierenden Cash-Flows
im Insolvenzfall. Des Weiteren hält die Agentur das Risiko einer früheren
Rückzahlung, eines Zahlungsmoratoriums sowie einer erzwungenen
Restrukturierung der emittierten Covered Bonds im Insolvenzfall für gering.
Der dritte Faktor betrifft die Begrenzung der Übersicherung. Laut S&P gibt
das Kommuniqué Übersicherungsquoten vor, wobei eine höhere, freiwillige
Übersicherung grundsätzlich möglich ist. Da eine freiwillige Übersicherung
unter dem türkischen Kapitalmarktgesetz sowie im Kommuniqué nicht geregelt ist, besteht laut S&P unter Umständen die Gefahr einer Rückforderung
der freiwillig übersichernden Assets. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die
Behandlung von Hedginginstrumenten. Bei Ausfall des Emittenten stehen
die im Deckungsstock befindlichen Derivate nach Einschätzung S&Ps den
Covered Bond-Gläubigern zur Verfügung. Letztlich schätzt die Agentur die
Refinanzierungsmöglichkeit nach der Insolvenz des Emittenten ein. Hier
stehen dem im Insolvenzfall vom CMB ernannten Verwalter umfangreiche
Rechte zu, um ausstehende Rückzahlungen fristgerecht zu bedienen.
Rumänien genehmigt
Die rumänische Regierung hat einer überarbeiteten Fassung des bestehenüberarbeitetes Covered Bond den Covered Bond Gesetzes zugestimmt. Durch die Novellierung soll das
Gesetz
aktuelle Gesetz stärker mit denen der übrigen europäischen Jurisdiktionen
harmonisiert werden. Zurzeit liegt die endgültige Version des Textes noch
nicht vor, allerdings gab es in vorherigen Entwürfen den Vorschlag, die Mindestübersicherungsquote auf 2% sowie eine Liquiditätsdeckung von 180
Tagen festzulegen. Des Weiteren wurden Gegenparteien aus Swapgeschäften, welche zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken des Cover
Pools abgeschlossen wurden, im Vergleich zu Covered Bond Investoren
schlechter gestellt. Sofern hier keine Gleichstellung erfolgt, dürfte es zukünftig schwierig sein, geeignete Swapkontrahenten zu finden.
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Novelle des polnischen
Covered Bond Gesetzes
Nachdem die Novellierung des Covered Bond Gesetzes den Sejm (erste
Kammer) des polnischen Parlaments durchlaufen hat, liegt der Gesetzesentwurf nun im polnischen Senat. Die Einführung des Gesetzes hat sich
seit der Genehmigung durch das polnische Finanzministerium im Juli 2014
verzögert, da mit dem aktuellen Vorschlag auch andere, bestehende Gesetze, wie beispielsweise das Insolvenz- und Steuerrecht angepasst werden
müssen. Aus diesem Grund wird das Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Covered Bond Gesetzes voraussichtlich zum 01. Januar 2016 in
Verbindung mit den anderen Gesetzesänderungen erfolgen. Im Vergleich
zum bestehenden Gesetz sieht der jüngste Entwurf die Implementierung von
Conditional pass-through Strukturen sowie verpflichtenden Liquiditätsreserven vor. Des Weiteren sollen Covered Bonds von der Quellensteuer befreit
werden, weshalb mit einem wesentlich größeren Interesse ausländischer
Investoren für polnische Emissionen zu rechnen ist. Von inländischer Seite
könnte die Nachfrage dadurch steigen, dass Pensionsfonds und Genossenschaftsbanken zum Jahreswechsel einen höheren Anteil an Covereds im
Portfolio halten dürfen..
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Gesetzesmodelle im Überblick
Modell I
Länder:
- Australien
- Italien
- Kanada
- Neuseeland
- Niederlande
- United Kingdom
Covered Bond Emittent ist ein spezialisiertes Emissionsinstitut
Covered Bond
Emittent
SPV
Kauf der Forderung
Kauf von
Covered-Bonds
Zahlung von
Zinsen und
Kapital
Garantie
Covered Bond
Investor
Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research
 Der Covered Bond Emittent nutzt eine Zweckgesellschaft (SPV), um die
besicherten Vermögenswerte als Sondervermögen zu verwahren.
 Im Falle einer Insolvenz des Emittenten ist das Vermögen hierdurch von
der Insolvenzmasse separiert.
 Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung
von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften.
 Die Assets werden auf die rechtlich separierte Institution übertragen,
welche die Zins- und Kapitalrückzahlung garantiert.
Modell II
Länder:
- Frankreich
- Irland
- Norwegen
Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank
Mutterinstitut
Übertragung
der deckungsfähigen Forderungen
Erwerb der
deckungsfähigen
Forderungen
Covered Bond
Emittent
Zahlung von Zinsen und
Kapital
Kauf von Covered
Bonds
Covered Bond
Investor
Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research
 Das Mutterinstitut des Covered Bond Emittenten übernimmt die Emission
und Abwicklung von deckungsfähigen Forderungen und Covered Bonds.
 Das begebende Institut ist nur für die Verwahrung der deckungsstockfähigen Forderungen zuständig.
 Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstitutes,
benötigt i.d.R. aber kaum Personal. Ausschlaggebend ist, dass im Falle
einer Insolvenz des Mutterinstituts der Emittent nicht betroffen ist.
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Modell III
Länder:
- Dänemark
- Luxemburg
- Polen
- Ungarn
Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank
Zahlung
von Zinsen
und
Kapital
Covered Bond
Emittent
non-eligible
assetsFord.
nicht
deckungsf.
Zahlung von
Zinsen und
Kapital
deckungsfähige
Forderungen
Schuldner
KreditGewährung
Kauf von
Covered
Bonds
Covered
Bond
Investor
Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research
 Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung
von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften.
Die Kreditvergabe ist durch Gesetze für Hypothekendarlehen und
öffentliche Kredite beschränkt. Der Emittent erhält den gesetzlichen
Status eines Kreditinstituts.
 Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche
Rahmenbedingungen geregelt.
 Entscheidend ist, dass bei dieser gesetzlichen Struktur die besicherten
Forderungen im Insolvenzfall von der Insolvenzmasse getrennt sind.
Modell IV
Länder mit qualifizierter
Covered Bond Lizenz :
- Belgien
- Deutschland
- Finnland
- Island
- Lettland
- Österreich
- Russland
- Schweden
- Slovenien
- Türkei
Covered Bond Emittent ist eine Universalbank
Zahlung
von Zinsen
und
Kapital
Covered Bond
Emittent
non-eligible
assetsFord.
nicht
deckungsf.
Schuldner
KreditGewährung
Zahlung von
Zinsen und
Kapital
deckungsfähige
Forderung
Kauf von
Covered
Bonds
Covered
Bond
Investor
Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research
Länder ohne qualifizierte
Lizenz:
- Bulgarien
- Griechenland
- Litauen
- Portugal
- Slowakei
- Spanien (CH/CT)
- Tschechien
 Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung
von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäfte.
 Die deckungstockfähigen Forderungen unterliegen strengen Beleihungskriterien.
 Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche
Rahmenbedingungen geregelt.
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
KSA-Risikogewichtung nach CRR
KSA-Risikogewicht abhängig
von Rating durch eine ECAI
Die Capital Requirements Regulation (CRR; „Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen“), welche am 01. Januar 2014 in Kraft trat, regelt u.a. die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten in der EU. Mit der Einführung ist die Risikogewichtung eines Covered Bonds im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nun
direkt abhängig vom Rating einer anerkannten Agentur (ECAI; External
Credit Assessment Institution) und nicht wie zuvor von der Einschätzung
des jeweiligen Staates. Für eine bevorzugte Behandlung ist dabei die Konformität mit Artikel 52 der OGAW-Richtlinie („Richtlinie zur Koordinierung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“) sowie mit Artikel 129 der
CRR ausschlaggebend.
OGAW-Richtlinie bzw. CRR
muss erfüllt sein…
Erstere beschreibt u.a., dass das begebende Kreditinstitut seinen Sitz in
einem Mitgliedstaat haben muss und einer besonderen Aufsicht unterliegt.
Außerdem müssen die Schuldverschreibungen und daraus entstehende
Verbindlichkeiten stets durch Vermögenswerte gedeckt sein, die bei Ausfall
des Emittenten vorrangig den Gläubigern der Schuldverschreibungen zur
Verfügung stehen. In der CRR werden dagegen u.a. Transparenzanforderungen beschrieben und anerkennungsfähige Vermögenswerte genauer
definiert. Diese umfassen u.a. öffentliche Forderungen in der EU sowie unter weiteren Voraussetzungen in weiteren Staaten und Darlehen besichert
durch Wohnimmobilien (LTV: 80%), Gewerbeimmobilien (LTV: 60% bzw.
70%) oder Schiffspfandrechte (LTV: 60%). Pfandrechte an Flugzeugen sind
derzeit nicht CRR-konform, dennoch soll eine Inkludierung bis Ende 2014
geprüft werden. SMEs werden zurzeit nicht berücksichtigt.
Mapping CQS und Risikogewichte
Credit Quality
Step
Fitch / S&P
Rating
Moody’s
Rating
Bevorzugtes KSA
1
Risikogewicht
Unbesichertes KSA
2
Risikogewicht
1
AAA bis AA-
Aaa bis Aa3
10%
20%
2
A+ bis A-
A1 bis A3
20%
50%
3
BBB+ bis BBB-
Baa1 bis Baa3
20%
50%
4
BB+ bis BB-
Ba1 bis Ba3
50%
100%
5
B+ bis B-
B1 bis B3
50%
100%
6
CCC+ und schlechter
Caa1 und schlechter
100%
150%
Quelle: CEBS, CRR, NORD/LB Fixed Income Research
1
Vorausgesetzt Art. 52 OGAW und Art. 129 CRR sind erfüllt und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor.
2
Vorausgesetzt Restlaufzeit > 3 Monate und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor.
…ansonsten Behandlung als
unbesichertes Papier
Liegen die nötigen Voraussetzungen sowie ein Rating einer anerkannten
ECAI vor kann den Covered Bonds ein bevorzugtes Risikogewicht für den
KSA zugewiesen werden. Dabei wird in sechs verschiedene Credit Quality
Steps (CQS) unterschieden, die sich an dem Rating einer ECAI orientieren
(Mapping siehe Tabelle). Die beste Klasse erhält ein Risikogewicht von
10%, während im schlechtesten Falle eine Anrechnung zu 100% erfolgt. Ist
eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Covered Bond wie eine
unbesicherte Anleihe des Emittenten behandelt, was je nach Laufzeit und
Rating eine entsprechend höhere Risikogewichtung nach sich zieht.
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Land
Bezeichnung
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Australien
Australian
Covered Bonds
Ja
Belgien
Dänemark
Saerligt Daekkede
Obligationer
SDO
Ja
Saerligt Daekkede
Realkreditobligationer
SDRO
Ja
Belgian Pandbrieven
Realkreditobligationer
RO
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Schiffskredite,
Forderungen an KI
Hypothekenkredite,
Öffentliche
Forderungen
SPV
Nein
Ja
Hypothekenkredite (bis zu
40% Hypothekenmandate), Öffentliche
Forderungen, ABS/MBS
(gruppenzugehörig),
Forderungen an KI
Emittent
Nein
Emittent
Ja
Emittent
Nein
Emittent
Ja
AU
EWR
EWR, OECD
EWR, OECD
EWR, OECD
AU
OECD,
Entwicklungsbanken
EWR, OECD
EWR, OECD
EWR, OECD
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
Privat: 80%
Ferienhäuser: 60%
Landwirt.: 70%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
3% nominal
5% nominal
8% australischer Assets
8% der Bilanzsumme,
Ausnahmen möglich
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Forderungen an
KI
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
8% der RWA
(für Hypothekenbanken)
Privat: 75% / 80%
Ferienhäuser: 60%
Landwirt.: 60% / 70%
Gewerblich: 60% / 70%
Schiffe: 70%
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
8% der RWA
(für Hypothekenbanken)
Ja
Ja
Ja
Nein
8% der RWA
(für Hypothekenbanken)
Balance principle
-
-
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Covered Bonds Belges:
Nein
Lettres de Gage Beldes:
Ja
Privat: 75% / 80%
Ferienhäuser: 60%
Landwirt.: 60% / 70%
Gewerblich: 60% / 70%
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Land
Bezeichnung
Deutschland
Öffentliche Pfandbriefe /
Hypotheken- / Schiffs- /
Flugzeugpfandbriefe
Hypfe, Öpfe, Schipfe,
Flupfe
Ja
Hypotheken-, Schiffs- und
Flugzeugkredite,
Öffentliche Forderungen,
Forderungen an KI
Emittent
Emittent
Emittent
Nein
Nein
EWR, CH, US, CA, JP, AU,
NZ, SG
EWR
Ja
EWR, CH, US,
CA, JP, NZ, AU, Entwicklungsbanken, andere
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
EWR, CH, US, CA, JP,
Entwicklungsbanken
EWR,
Entwicklungsbanken
60% des
Beleihungswertes
Privat: 70%
Gewerblich: 60%
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Ja
Ja
Ja
Ja
10% Öpfe,
20% Hypfe/Schipfe/Flupfe
2% barwertig
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Finnland
Frankreich
Kiinteistövakuudelliset
Joukkovelkakirjalainat
Obligations Foncières
Obligations à
l’Habitat
Caisse de
Refinancement de
l`Habitat
-
OF
OH
CRH
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Forderungen an KI oder
WBG
Ja
Ja
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS
Hypothekenkredite, garantierte Immobiliendarlehen, MBS
Hypothekenkredite
Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten)
Ja
Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten)
Ja
EWR, andere
FR
-
-
EWR, andere
80%
Privat: 80%
FGAS Garantie: 100%
Ja
Ja
Ja
Ja
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
FGAS Garantie: 100%
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
20%
15%
15%
-
2% barwertig
5% barwertig
5% nominal
25% nominal
-
-
-
-
-
Ja
Ja (gilt nicht für Flugzeugpfandbriefe)
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Land
Bezeichnung
Griechenland
Irland
Italien
Kanada
Kalimenes
Omologies
Asset Covered
Securities
Obbligazioni Bancarie
Garantite
Canadian Registered
Covered Bonds
Ja
ACS
Ja
OBG
Ja
Ja
Hypothekenkredite,
Schiffskredite, Öffentliche
Forderungen,
Forderungen an KI
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS, Forderungen an KI
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen, MBS
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen
(nur als Ersatzdeckung)
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Emittent (oder SPV)
Nein
Emittent
Ja
SPV
Nein
SPV
Nein
GR
EWR, US, CA,
JP, CH, NZ, AU
EWR, CH
CA
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
EWR, OECD,
Entwicklungsbanken,
andere
Privat : 80%
Gewerblich: 60%
Schiffe: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
15% (max. i.H.d. nom.
Übersicherung)
5,26% barwertig und
nominal
ab 20% der
unencumbered Assets
können zusätzliche
Kapitalanforderungen
drohen**
Ja
programmabhängig
EWR, US, CA,
JP, CH, NZ, AU,
Entwicklungsbanken
EWR, CH
CA
EWR, OECD, andere
Privat : 75%
Gewerblich: 60%
Privat : 80%
Gewerblich: 60%
Privat: 80%
Privat: 80%
Andere: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein (aber SPV)
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
15%
10%
20%
3% (PACS, MACS) bzw.
10% (CMACS) barwertig
Barwertige und
nominale Deckung
Vertraglich geregelt
2% barwertig und
nominal
-
Case-by-case**
4% der Bilanzsumme*
-
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
programmabhängig
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Luxemburg
Lettres de Gage
(publiques / mobilières /
hypothécaires / mutuelles)
LdG
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS, Registerforderungen,
Forderungen an KI,
Verbundforderungen
Emittent
Ja
EWR, OECD, andere
(bis 50% CQS 1 bzw. bis
10% CQS 2)
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
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Land
Bezeichnung
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Neuseeland
New Zealand Registered
Covered Bonds
Ja
Niederlande
Geregistreerde
Gedekte Obligaties
GGO
Ja
Keine gesetzliche
Vorgabe aber Festlegung
bei Programmauflegung
(derzeit nur
Hypothekenkredite)
SPV
Nein
EU, US, CA, JP, KR, HK,
SG, AU, NZ, CH
Norwegen
Obligasjoner med
fortrinnsrett
OMF
Ja
Österreich
Fundierte Bankschuldverschreibungen
FBS
Ja
Pfandbriefe
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS, Forderungen an KI
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Mündelgelder,
Forderungen an KI
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Forderungen an KI
Emittent
Ja
Emittent
Nein
Emittent
Nein (in Praxis)
EWR, OECD
EWR, CH
EWR, CH
EU, US, CA, JP, KR, HK,
SG, AU, NZ, CH
EWR, OECD
EWR, CH
EWR, CH
Privat: 75%
Ferienhäuser: 60%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
20%
-
60%
Ja
Ja
Ja
Nein
-
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
(ab 01.01.2016
Nein
Nein
Ja
Ja
-
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
Nominale Deckung
5% nominal
Barwertige Deckung
Ja
Ja
Ja
Ja
15%
2% (barwertig: inkl.
Kosten; nominal: inkl.
Kosten und Zinsen)
10% der Bilanzsumme**
Case-by-case*
-
-
-
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Keine gesetzliche
Vorgabe (in Praxis:
Hypothekenkredite)
SPV
Nein
- (in Praxis: NZ)
- (max. 80% für Zentralbankfähigkeit)
2% nominal
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
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Land
Bezeichnung
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Portugal
Obrigações sobre o
Sector Público /
Obrigações Hipotecárias
OSP, OH
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS, Forderungen an KI
Emittent
Nein
EWR
Schweden
Schweiz
Spanien
Südkorea
Säkerstellda
Obligationer
Swiss (Structured)
Covered Bonds
Cédulas Hipotecarias /
Cédulas Territoriales
South Korean Covered
Bonds
SO
Ja
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
Forderungen an KI
Emittent
Nein
Nein
CH, CT
Ja
Ja
Hypothekenkredite
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen
Hypotheken
SPV
Nein
Emittent
Nein
Emittent
Nein
EWR
CH
EWR (CT), EU (CH)
KR
-
EWR (CT), EU (CH)
KR
70%
Privat: 70% / 80%
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
20%
- (OSP); 5,26% nominal
und barwertig (OH)
EWR, OECD (nur Öffentliche Forderungen)
Privat : 75%
Landwirt.: 70%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
20%
Barwertige und
nominale Deckung
Nein
Nein
Ja
Ja
15%
Vertraglich geregelt (11%
barwertig und nominal)
Ja
Ja
Ja (CH) / Nein (CT)
Ja (CH) / Nein (CT)
5% (CH)
25% nominal (CH);
43% nominal (CT)
-
-
-
-
8% der Bilanzsumme**
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
EWR
Privat: 80%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
10%
5% nominal
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
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Land
Bezeichnung
Kurzfassung
Spezialgesetz
Deckungswerte (ggf. inkl.
Ersatzdeckungswerten)
Tschechien
Hypotecni zastavni list
Ja
Türkei
Ipotek Teminatli Menkul
Kiymetler
ITMK
Ja
Ungarn
United Kingdom
USA
Jelzáloglevél
Regulated Covered Bonds
US Covered Bonds
Ja
RCB
Ja
Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Schiffskredite, Forderungen an KI,
PPP-Kredite, sozialer
Wohnungsbau
SPV
Nein
EWR, CH, US,
CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man
EWR, CH, US,
CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man
Privat: 80%
Gewerblich: 60% / 70%
Schiffe: 60%
Nein
Ja
Ja
Ja
8% CB Volumen ≥ 1Y +
100% CB Volumen < 1Y
Nein
Hypothekenkredite
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI
Hypothekenkredite
Emittent
Nein
Emittent
Nein
Emittent
Ja
EWR
TR
EWR
Geografische Beschränkung
- öffentliche Deckung
EWR
-
-
Beleihungsgrenze
- hypothekarische Deckung
70%
Privat: 75%
Gewerblich: 50%
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Privat : 70%
Landwirt.: 60%
Gewerblich: 60%
Ja
Ja
Ja
Ja
10%
15%
20%
Eigentümer der Assets
Spezialbankprinzip
Geografische Beschränkung
- hypothekarische Deckung
Gesetzl. Konkursvorrecht
Deckungsregister
Derivate im Deckungsstock
Ersatzdeckung
Ersatzdeckungsgrenze
Mindestüberdeckung
Asset Encumbrance
* Emissionslimit
** Cover Pool Limit
Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt
CRD erfüllt
Nominale Deckung
-
Ja
Programmabhängig
Nominale Deckung,
2% barwertig
10% der Bilanzsumme
bzw. 5x EK
(Grenzen können ab
Emittentenrating von A
verdoppelt werden)*
Nein
Nein
Hypothekenkredite,
Öffentliche Forderungen,
MBS,
Forderungen an KI
SPV
Nein
US, andere
US, andere
Privat : 75%
Nein
Nein
Ja
Ja
-
Nominale Deckung
8% nominal
Vertraglich geregelt
-
Nein
4% der Verbindlichkeiten*
Ja
Ja
Ja
Programmabhängig
Nein
Nein
Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research
Fixed Income Research
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Covered Bond Gesetze  30. Juli 2015
Anhang
Ansprechpartner in der NORD/LB
Fixed Income Research
Michael Schulz
Kai Niklas Ebeling
Fabian Gerlich
Michaela Hessmert
Christopher Kief
Melanie Kiene
Jörg Kuypers
Matthias Melms
Sascha Remus
Norman Rudschuck
Martin Strohmeier
Kai Witt
Leitung
Covered Bonds
Public Issuers
Banks
Corporates / Retail Products
Banks
Corporates / Retail Products
Covered Bonds
Corporates / Retail Products
Public Issuers
Corporates / Retail Products
Corporates / Retail Products
+49 511 361-5309
+49 511 361-9713
+49 511 361-9787
+49 511 361-6915
+49 511 361-4711
+49 511 361-4108
+49 511 361-9552
+49 511 361-5427
+49 511 361-2722
+49 511 361-6627
+49 511 361-4712
+49 511 361-4639
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Leitung
+49 511 361-5587
[email protected]
Uwe Kollster
Gabriele Schneider
Dirk Scholden
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Markets Sales
Carsten Demmler
Institutional Sales (+49 511 9818-9440)
Uwe Tacke (Leitung)
Julia Bleser
Thorsten Bock
Christian Gorsler
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400)
Christian Schneider
(Leitung)
Oliver Bickel
Tobias Bohr
Kai-Ulrich Dörries
Marc Ehle
Sascha Goetz
[email protected]
Stefan Krilcic
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Martin Koch
Bernd Lehmann
Jörn Meißner
Lutz Schimanski
Brian Zander
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515)
René Rindert (Leitung)
Morgan Kermel
[email protected]
[email protected]
Patricia Lamas
Laurence Payet
[email protected]
[email protected]
+49 511 9818-8150
+49 511 9818-8150
Firmenkunden
FX/MM
+49 511 9818-4003
+49 511 9818-4006
Julien Marchand
Andreas Raimchen
Udo A. Schacht
Marco da Silva
Lutz Ulbrich
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Collat. Mgmt / Repos
Cust. Exec. & Trading
Frequent Issuers
Structured Products
+49 511 9818-9200
+49 511 9818-9480
+49 511 9818-9640
+49 511 9818-9670
Corporate Sales
Schiffe / Flugzeuge
Immobilien / Strukturierte
Finanzierung
Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600)
Thomas Cohrs (Leitung)
Annika Haß
Axel Hinzmann
Thomas Höfermann
Alexander Malitsky
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Financial Markets Trading
Corporates
Covereds / SSAs
Financials
Governments
Länder & Regionen
+49 511 9818-9690
+49 511 9818-8040
+49 511 9818-9490
+49 511 9818-9660
+49 511 9818-9550
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Wichtige Hinweise
Die vorstehende Studie ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“).
Die NORD/LB unterliegt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am
Main und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main.
Diese Studie richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland, Frankreich,
Belgien, Luxemburg, Griechenland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Estland,
Lettland und Litauen (alle vorgenannten Personen werden nachfolgend als „relevante Personen“ bezeichnet). Die in
dieser Studie untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten
Personen dürfen nicht auf diese Studie vertrauen. Insbesondere darf weder diese Studie noch eine Kopie hiervon nach
Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder
übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger
verteilt werden.
Diese Studie und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Studie einen Anreiz für
Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch
den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von
Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder
verkauft werden könnten, darstellt.
Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die
von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen
Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unserer Analysten dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre die Organe oder Mitarbeiter
können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Studie vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf
andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen.
Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser
Studie in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen und können
sich jederzeit ändern, ohne dass dies notwendig angekündigt oder publiziert wird. Eine Garantie für die fortgeltende
Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen.
Diese Studie stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein
Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und
kein Teil dieser Studie stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Studie dar. Die in dieser Studie Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet und sollten
daher nicht allein aufgrund diese Studie erworben werden. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Studie sind, sowie für weitere und aktuellere
Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren.
Jedes in dieser Studie in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-,
Index-, Währungs- Liquiditäts- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die
Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren.
Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen.
Die Weitergabe dieser Studie an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des
Inhalts oder von Teilen dieser Studie ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig.
Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und
der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind.
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Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich
Diese Studie wird im Vereinigten Königreich durch NORD/LB London Branch verbreitet. NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und für die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich der
Aufsicht durch die Financial Services Authority.
Diese Studie stellt „Financial Promotion“ im Sinne der Regelungen der Financial Services Authority dar. Relevante Empfänger im Vereinigten Königreich sollten sich mit jeglicher Anfrage an NORD/LB’s London Branch, Investment Banking
Department, Telephone: 0044 2079725400 wenden.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz
Diese Studie wurde nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (die am 1. Januar 2009 mit der Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht („FINMA“) fusioniert wurde) gebilligt.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland
Diese Studie wird in Estland durch die NORD/LB verbreitet. Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Empfänger dieser Studie sollte alle maßgeblichen Bedingungen der
von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen vor einer eigenen Entscheidung eingehend überprüfen und, soweit
erforderlich, eigene dritte Berater hinzuziehen.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland
Die in dieser Studie enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen geben die persönliche Ansicht der erstellenden Analysten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie wieder und sollten vom Empfänger daher nicht zur Grundlage
einer möglichen Anlageentscheidung gemacht werden, solange dieser sich nicht von der NORD/LB hat bestätigen lassen, dass die hierin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen nach wie vor zutreffend und aktuell sind.
Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von
Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten
Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem
NORD/LB-Research) abgeschottet.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den
Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese
neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben
können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche
weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der
Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über
die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren.
Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie
auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die
Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel
und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der
Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer
Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis
dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist.
Redaktionsschluss
30. Juli 2015 13:00h
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach § 34b Abs. 1 WpHG und § 5 FinAnV
Keine.
Fixed Income Research
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Zusätzliche Angaben
Quellen und Kursangaben
Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen
sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung)
fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern.
Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus
Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen
Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in
der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird wöchentlich
erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht.
Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate
Positiv:
Neutral:
Negativ:
Relative
Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder
Laufzeitenbereich.
Emittent / Anleihe
Datum
Empfehlung
Fixed Income Research
Anleihetyp
Anlass
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