Covered Bond Gesetze Fixed Income Research 30. Juli 2015 News Corner S. 1 Gesetzesmodelle im Überblick S. 4 KSA-Risikogewichtung nach CRR S. 6 Länderübersicht: Australien, Belgien, Dänemark S. 7 Deutschland, Finnland, Frankreich S. 8 Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg S. 9 Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich S. 10 Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südkorea S. 11 Tschechien, Türkei, Ungarn, United Kingdom, USA S. 12 Ansprechpartner in der NORD/LB S. 13 Hier geht es zum NORD/LB-Research-Portal PROFI News Corner Spanischer Covered Bond Im April verabschiedete die spanische Regierung ein Gesetz zur StimulieMarkt wird durch strukturierte rung des Finanzsektors, welches ein wesentlich flexibleres Regelwerk für Covered Bonds erweitert Verbriefungstransaktionen bieten soll. Mittels SCBs können Covered Bonds mit Conditional Pass-through (CPT) Strukturen emittiert werden. Ein maßgeblicher Vorteil dieser CPT-Strukturen besteht darin, dass unter zuvor definierten Voraussetzungen bei einem Ausfall des Emittenten ein Covered Bond Programm von einer üblicherweise Hard Bullet in eine Pass-through Struktur umgewandelt wird. Hierdurch wird die Rückzahlungsmodalität der emittierten Covered Bonds dahingehend geändert, dass der Cash Flow der besichernden Assets die ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen leistet, sodass die Veräußerung der Assets zu unter Umständen nachteiligen Konditionen vermieden wird. Bestandteil dieser Pass-through Strukturen ist im spanischen Gesetz ein Transfer der besichernden Assets auf ein SPV. Dieser ist vom Emittenten separiert und garantiert den Covered Bonds Investoren bei einem Zahlungsausfall des Emittenten die Rückzahlung der ausstehenden Forderungen. Dabei bestehen im Gegensatz zu Cédulas keine Vorgaben, welche Vermögenswerte der Cover Pool enthalten darf, sodass u. a. auch Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) als Sicherheiten dienen können. Fixed Income Research Seite 1 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 S&P kommentiert türkisches Covered Bond-Framework S&P hat im Mai das überarbeitete Covered Bond-Kommuniqué des Capital Market Board of Turkey (CMB) sowie die erste Emission eines hypothekarisch-besicherten Covered Bonds im Februar zum Anlass genommen, einen Kommentar zum türkischen Covered Bond-Gesetz zu veröffentlichen. Demnach geht die Agentur vorläufig davon aus, dass sie die unter der überarbeiteten Gesetzgebung bestehenden Covered Bond-Programme über dem Rating der emittierenden Bank bewerten könnte. S&P nennt dabei fünf wesentliche Faktoren des türkischen Covered Bond-Gesetzes, die für diese Entscheidung ausschlaggebend sind. Der wohl bedeutendste Faktor ist die Separierung des Cover Pools sowie der hieraus resultierenden Cash-Flows im Insolvenzfall. Des Weiteren hält die Agentur das Risiko einer früheren Rückzahlung, eines Zahlungsmoratoriums sowie einer erzwungenen Restrukturierung der emittierten Covered Bonds im Insolvenzfall für gering. Der dritte Faktor betrifft die Begrenzung der Übersicherung. Laut S&P gibt das Kommuniqué Übersicherungsquoten vor, wobei eine höhere, freiwillige Übersicherung grundsätzlich möglich ist. Da eine freiwillige Übersicherung unter dem türkischen Kapitalmarktgesetz sowie im Kommuniqué nicht geregelt ist, besteht laut S&P unter Umständen die Gefahr einer Rückforderung der freiwillig übersichernden Assets. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Behandlung von Hedginginstrumenten. Bei Ausfall des Emittenten stehen die im Deckungsstock befindlichen Derivate nach Einschätzung S&Ps den Covered Bond-Gläubigern zur Verfügung. Letztlich schätzt die Agentur die Refinanzierungsmöglichkeit nach der Insolvenz des Emittenten ein. Hier stehen dem im Insolvenzfall vom CMB ernannten Verwalter umfangreiche Rechte zu, um ausstehende Rückzahlungen fristgerecht zu bedienen. Rumänien genehmigt Die rumänische Regierung hat einer überarbeiteten Fassung des bestehenüberarbeitetes Covered Bond den Covered Bond Gesetzes zugestimmt. Durch die Novellierung soll das Gesetz aktuelle Gesetz stärker mit denen der übrigen europäischen Jurisdiktionen harmonisiert werden. Zurzeit liegt die endgültige Version des Textes noch nicht vor, allerdings gab es in vorherigen Entwürfen den Vorschlag, die Mindestübersicherungsquote auf 2% sowie eine Liquiditätsdeckung von 180 Tagen festzulegen. Des Weiteren wurden Gegenparteien aus Swapgeschäften, welche zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken des Cover Pools abgeschlossen wurden, im Vergleich zu Covered Bond Investoren schlechter gestellt. Sofern hier keine Gleichstellung erfolgt, dürfte es zukünftig schwierig sein, geeignete Swapkontrahenten zu finden. Fixed Income Research Seite 2 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Novelle des polnischen Covered Bond Gesetzes Nachdem die Novellierung des Covered Bond Gesetzes den Sejm (erste Kammer) des polnischen Parlaments durchlaufen hat, liegt der Gesetzesentwurf nun im polnischen Senat. Die Einführung des Gesetzes hat sich seit der Genehmigung durch das polnische Finanzministerium im Juli 2014 verzögert, da mit dem aktuellen Vorschlag auch andere, bestehende Gesetze, wie beispielsweise das Insolvenz- und Steuerrecht angepasst werden müssen. Aus diesem Grund wird das Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Covered Bond Gesetzes voraussichtlich zum 01. Januar 2016 in Verbindung mit den anderen Gesetzesänderungen erfolgen. Im Vergleich zum bestehenden Gesetz sieht der jüngste Entwurf die Implementierung von Conditional pass-through Strukturen sowie verpflichtenden Liquiditätsreserven vor. Des Weiteren sollen Covered Bonds von der Quellensteuer befreit werden, weshalb mit einem wesentlich größeren Interesse ausländischer Investoren für polnische Emissionen zu rechnen ist. Von inländischer Seite könnte die Nachfrage dadurch steigen, dass Pensionsfonds und Genossenschaftsbanken zum Jahreswechsel einen höheren Anteil an Covereds im Portfolio halten dürfen.. Fixed Income Research Seite 3 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Gesetzesmodelle im Überblick Modell I Länder: - Australien - Italien - Kanada - Neuseeland - Niederlande - United Kingdom Covered Bond Emittent ist ein spezialisiertes Emissionsinstitut Covered Bond Emittent SPV Kauf der Forderung Kauf von Covered-Bonds Zahlung von Zinsen und Kapital Garantie Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Covered Bond Emittent nutzt eine Zweckgesellschaft (SPV), um die besicherten Vermögenswerte als Sondervermögen zu verwahren. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten ist das Vermögen hierdurch von der Insolvenzmasse separiert. Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Assets werden auf die rechtlich separierte Institution übertragen, welche die Zins- und Kapitalrückzahlung garantiert. Modell II Länder: - Frankreich - Irland - Norwegen Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Mutterinstitut Übertragung der deckungsfähigen Forderungen Erwerb der deckungsfähigen Forderungen Covered Bond Emittent Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Das Mutterinstitut des Covered Bond Emittenten übernimmt die Emission und Abwicklung von deckungsfähigen Forderungen und Covered Bonds. Das begebende Institut ist nur für die Verwahrung der deckungsstockfähigen Forderungen zuständig. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstitutes, benötigt i.d.R. aber kaum Personal. Ausschlaggebend ist, dass im Falle einer Insolvenz des Mutterinstituts der Emittent nicht betroffen ist. Fixed Income Research Seite 4 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Modell III Länder: - Dänemark - Luxemburg - Polen - Ungarn Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Zahlung von Zinsen und Kapital Covered Bond Emittent non-eligible assetsFord. nicht deckungsf. Zahlung von Zinsen und Kapital deckungsfähige Forderungen Schuldner KreditGewährung Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Kreditvergabe ist durch Gesetze für Hypothekendarlehen und öffentliche Kredite beschränkt. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstituts. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Entscheidend ist, dass bei dieser gesetzlichen Struktur die besicherten Forderungen im Insolvenzfall von der Insolvenzmasse getrennt sind. Modell IV Länder mit qualifizierter Covered Bond Lizenz : - Belgien - Deutschland - Finnland - Island - Lettland - Österreich - Russland - Schweden - Slovenien - Türkei Covered Bond Emittent ist eine Universalbank Zahlung von Zinsen und Kapital Covered Bond Emittent non-eligible assetsFord. nicht deckungsf. Schuldner KreditGewährung Zahlung von Zinsen und Kapital deckungsfähige Forderung Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Länder ohne qualifizierte Lizenz: - Bulgarien - Griechenland - Litauen - Portugal - Slowakei - Spanien (CH/CT) - Tschechien Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäfte. Die deckungstockfähigen Forderungen unterliegen strengen Beleihungskriterien. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Fixed Income Research Seite 5 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 KSA-Risikogewichtung nach CRR KSA-Risikogewicht abhängig von Rating durch eine ECAI Die Capital Requirements Regulation (CRR; „Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen“), welche am 01. Januar 2014 in Kraft trat, regelt u.a. die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten in der EU. Mit der Einführung ist die Risikogewichtung eines Covered Bonds im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nun direkt abhängig vom Rating einer anerkannten Agentur (ECAI; External Credit Assessment Institution) und nicht wie zuvor von der Einschätzung des jeweiligen Staates. Für eine bevorzugte Behandlung ist dabei die Konformität mit Artikel 52 der OGAW-Richtlinie („Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“) sowie mit Artikel 129 der CRR ausschlaggebend. OGAW-Richtlinie bzw. CRR muss erfüllt sein… Erstere beschreibt u.a., dass das begebende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat haben muss und einer besonderen Aufsicht unterliegt. Außerdem müssen die Schuldverschreibungen und daraus entstehende Verbindlichkeiten stets durch Vermögenswerte gedeckt sein, die bei Ausfall des Emittenten vorrangig den Gläubigern der Schuldverschreibungen zur Verfügung stehen. In der CRR werden dagegen u.a. Transparenzanforderungen beschrieben und anerkennungsfähige Vermögenswerte genauer definiert. Diese umfassen u.a. öffentliche Forderungen in der EU sowie unter weiteren Voraussetzungen in weiteren Staaten und Darlehen besichert durch Wohnimmobilien (LTV: 80%), Gewerbeimmobilien (LTV: 60% bzw. 70%) oder Schiffspfandrechte (LTV: 60%). Pfandrechte an Flugzeugen sind derzeit nicht CRR-konform, dennoch soll eine Inkludierung bis Ende 2014 geprüft werden. SMEs werden zurzeit nicht berücksichtigt. Mapping CQS und Risikogewichte Credit Quality Step Fitch / S&P Rating Moody’s Rating Bevorzugtes KSA 1 Risikogewicht Unbesichertes KSA 2 Risikogewicht 1 AAA bis AA- Aaa bis Aa3 10% 20% 2 A+ bis A- A1 bis A3 20% 50% 3 BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 20% 50% 4 BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 50% 100% 5 B+ bis B- B1 bis B3 50% 100% 6 CCC+ und schlechter Caa1 und schlechter 100% 150% Quelle: CEBS, CRR, NORD/LB Fixed Income Research 1 Vorausgesetzt Art. 52 OGAW und Art. 129 CRR sind erfüllt und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. 2 Vorausgesetzt Restlaufzeit > 3 Monate und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. …ansonsten Behandlung als unbesichertes Papier Liegen die nötigen Voraussetzungen sowie ein Rating einer anerkannten ECAI vor kann den Covered Bonds ein bevorzugtes Risikogewicht für den KSA zugewiesen werden. Dabei wird in sechs verschiedene Credit Quality Steps (CQS) unterschieden, die sich an dem Rating einer ECAI orientieren (Mapping siehe Tabelle). Die beste Klasse erhält ein Risikogewicht von 10%, während im schlechtesten Falle eine Anrechnung zu 100% erfolgt. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Covered Bond wie eine unbesicherte Anleihe des Emittenten behandelt, was je nach Laufzeit und Rating eine entsprechend höhere Risikogewichtung nach sich zieht. Fixed Income Research Seite 6 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Australien Australian Covered Bonds Ja Belgien Dänemark Saerligt Daekkede Obligationer SDO Ja Saerligt Daekkede Realkreditobligationer SDRO Ja Belgian Pandbrieven Realkreditobligationer RO Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Schiffskredite, Forderungen an KI Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen SPV Nein Ja Hypothekenkredite (bis zu 40% Hypothekenmandate), Öffentliche Forderungen, ABS/MBS (gruppenzugehörig), Forderungen an KI Emittent Nein Emittent Ja Emittent Nein Emittent Ja AU EWR EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD AU OECD, Entwicklungsbanken EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD Privat: 80% Gewerblich: 60% Privat: 80% Gewerblich: 60% Privat: 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 70% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 15% Ja Ja Ja Ja 15% 3% nominal 5% nominal 8% australischer Assets 8% der Bilanzsumme, Ausnahmen möglich Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Nein Nein Ja Ja Ja Nein 8% der RWA (für Hypothekenbanken) Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% Gewerblich: 60% / 70% Schiffe: 70% Ja Ja Ja Ja 15% 8% der RWA (für Hypothekenbanken) Ja Ja Ja Nein 8% der RWA (für Hypothekenbanken) Balance principle - - Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Covered Bonds Belges: Nein Lettres de Gage Beldes: Ja Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% Gewerblich: 60% / 70% Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 7 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Deutschland Öffentliche Pfandbriefe / Hypotheken- / Schiffs- / Flugzeugpfandbriefe Hypfe, Öpfe, Schipfe, Flupfe Ja Hypotheken-, Schiffs- und Flugzeugkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Emittent Emittent Emittent Nein Nein EWR, CH, US, CA, JP, AU, NZ, SG EWR Ja EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Entwicklungsbanken, andere Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung EWR, CH, US, CA, JP, Entwicklungsbanken EWR, Entwicklungsbanken 60% des Beleihungswertes Privat: 70% Gewerblich: 60% Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Ja Ja Ja Ja 10% Öpfe, 20% Hypfe/Schipfe/Flupfe 2% barwertig Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Finnland Frankreich Kiinteistövakuudelliset Joukkovelkakirjalainat Obligations Foncières Obligations à l’Habitat Caisse de Refinancement de l`Habitat - OF OH CRH Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI oder WBG Ja Ja Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS Hypothekenkredite, garantierte Immobiliendarlehen, MBS Hypothekenkredite Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten) Ja Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten) Ja EWR, andere FR - - EWR, andere 80% Privat: 80% FGAS Garantie: 100% Ja Ja Ja Ja Privat: 80% Gewerblich: 60% FGAS Garantie: 100% Ja Nein Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein 20% 15% 15% - 2% barwertig 5% barwertig 5% nominal 25% nominal - - - - - Ja Ja (gilt nicht für Flugzeugpfandbriefe) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 8 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Griechenland Irland Italien Kanada Kalimenes Omologies Asset Covered Securities Obbligazioni Bancarie Garantite Canadian Registered Covered Bonds Ja ACS Ja OBG Ja Ja Hypothekenkredite, Schiffskredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Forderungen an KI Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen (nur als Ersatzdeckung) Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Emittent (oder SPV) Nein Emittent Ja SPV Nein SPV Nein GR EWR, US, CA, JP, CH, NZ, AU EWR, CH CA Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung EWR, OECD, Entwicklungsbanken, andere Privat : 80% Gewerblich: 60% Schiffe: 60% Ja Ja Ja Ja 15% (max. i.H.d. nom. Übersicherung) 5,26% barwertig und nominal ab 20% der unencumbered Assets können zusätzliche Kapitalanforderungen drohen** Ja programmabhängig EWR, US, CA, JP, CH, NZ, AU, Entwicklungsbanken EWR, CH CA EWR, OECD, andere Privat : 75% Gewerblich: 60% Privat : 80% Gewerblich: 60% Privat: 80% Privat: 80% Andere: 60% Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Nein (aber SPV) Ja Ja Ja Ja Ja Ja 15% 15% 10% 20% 3% (PACS, MACS) bzw. 10% (CMACS) barwertig Barwertige und nominale Deckung Vertraglich geregelt 2% barwertig und nominal - Case-by-case** 4% der Bilanzsumme* - Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja programmabhängig Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Luxemburg Lettres de Gage (publiques / mobilières / hypothécaires / mutuelles) LdG Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Registerforderungen, Forderungen an KI, Verbundforderungen Emittent Ja EWR, OECD, andere (bis 50% CQS 1 bzw. bis 10% CQS 2) Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 9 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Neuseeland New Zealand Registered Covered Bonds Ja Niederlande Geregistreerde Gedekte Obligaties GGO Ja Keine gesetzliche Vorgabe aber Festlegung bei Programmauflegung (derzeit nur Hypothekenkredite) SPV Nein EU, US, CA, JP, KR, HK, SG, AU, NZ, CH Norwegen Obligasjoner med fortrinnsrett OMF Ja Österreich Fundierte Bankschuldverschreibungen FBS Ja Pfandbriefe Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Forderungen an KI Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Mündelgelder, Forderungen an KI Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Emittent Ja Emittent Nein Emittent Nein (in Praxis) EWR, OECD EWR, CH EWR, CH EU, US, CA, JP, KR, HK, SG, AU, NZ, CH EWR, OECD EWR, CH EWR, CH Privat: 75% Ferienhäuser: 60% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 20% - 60% Ja Ja Ja Nein - Privat: 80% Gewerblich: 60% (ab 01.01.2016 Nein Nein Ja Ja - Ja Ja Ja Ja 15% Nominale Deckung 5% nominal Barwertige Deckung Ja Ja Ja Ja 15% 2% (barwertig: inkl. Kosten; nominal: inkl. Kosten und Zinsen) 10% der Bilanzsumme** Case-by-case* - - - Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Keine gesetzliche Vorgabe (in Praxis: Hypothekenkredite) SPV Nein - (in Praxis: NZ) - (max. 80% für Zentralbankfähigkeit) 2% nominal Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 10 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Portugal Obrigações sobre o Sector Público / Obrigações Hipotecárias OSP, OH Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Forderungen an KI Emittent Nein EWR Schweden Schweiz Spanien Südkorea Säkerstellda Obligationer Swiss (Structured) Covered Bonds Cédulas Hipotecarias / Cédulas Territoriales South Korean Covered Bonds SO Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Emittent Nein Nein CH, CT Ja Ja Hypothekenkredite Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen Hypotheken SPV Nein Emittent Nein Emittent Nein EWR CH EWR (CT), EU (CH) KR - EWR (CT), EU (CH) KR 70% Privat: 70% / 80% Privat: 80% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 20% - (OSP); 5,26% nominal und barwertig (OH) EWR, OECD (nur Öffentliche Forderungen) Privat : 75% Landwirt.: 70% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 20% Barwertige und nominale Deckung Nein Nein Ja Ja 15% Vertraglich geregelt (11% barwertig und nominal) Ja Ja Ja (CH) / Nein (CT) Ja (CH) / Nein (CT) 5% (CH) 25% nominal (CH); 43% nominal (CT) - - - - 8% der Bilanzsumme** Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Nein Nein EWR Privat: 80% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 10% 5% nominal Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 11 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Land Bezeichnung Kurzfassung Spezialgesetz Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Tschechien Hypotecni zastavni list Ja Türkei Ipotek Teminatli Menkul Kiymetler ITMK Ja Ungarn United Kingdom USA Jelzáloglevél Regulated Covered Bonds US Covered Bonds Ja RCB Ja Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Schiffskredite, Forderungen an KI, PPP-Kredite, sozialer Wohnungsbau SPV Nein EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man Privat: 80% Gewerblich: 60% / 70% Schiffe: 60% Nein Ja Ja Ja 8% CB Volumen ≥ 1Y + 100% CB Volumen < 1Y Nein Hypothekenkredite Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, Forderungen an KI Hypothekenkredite Emittent Nein Emittent Nein Emittent Ja EWR TR EWR Geografische Beschränkung - öffentliche Deckung EWR - - Beleihungsgrenze - hypothekarische Deckung 70% Privat: 75% Gewerblich: 50% Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Privat : 70% Landwirt.: 60% Gewerblich: 60% Ja Ja Ja Ja 10% 15% 20% Eigentümer der Assets Spezialbankprinzip Geografische Beschränkung - hypothekarische Deckung Gesetzl. Konkursvorrecht Deckungsregister Derivate im Deckungsstock Ersatzdeckung Ersatzdeckungsgrenze Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt CRD erfüllt Nominale Deckung - Ja Programmabhängig Nominale Deckung, 2% barwertig 10% der Bilanzsumme bzw. 5x EK (Grenzen können ab Emittentenrating von A verdoppelt werden)* Nein Nein Hypothekenkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Forderungen an KI SPV Nein US, andere US, andere Privat : 75% Nein Nein Ja Ja - Nominale Deckung 8% nominal Vertraglich geregelt - Nein 4% der Verbindlichkeiten* Ja Ja Ja Programmabhängig Nein Nein Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 12 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB Fixed Income Research Michael Schulz Kai Niklas Ebeling Fabian Gerlich Michaela Hessmert Christopher Kief Melanie Kiene Jörg Kuypers Matthias Melms Sascha Remus Norman Rudschuck Martin Strohmeier Kai Witt Leitung Covered Bonds Public Issuers Banks Corporates / Retail Products Banks Corporates / Retail Products Covered Bonds Corporates / Retail Products Public Issuers Corporates / Retail Products Corporates / Retail Products +49 511 361-5309 +49 511 361-9713 +49 511 361-9787 +49 511 361-6915 +49 511 361-4711 +49 511 361-4108 +49 511 361-9552 +49 511 361-5427 +49 511 361-2722 +49 511 361-6627 +49 511 361-4712 +49 511 361-4639 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Leitung +49 511 361-5587 [email protected] Uwe Kollster Gabriele Schneider Dirk Scholden [email protected] [email protected] [email protected] Markets Sales Carsten Demmler Institutional Sales (+49 511 9818-9440) Uwe Tacke (Leitung) Julia Bleser Thorsten Bock Christian Gorsler [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400) Christian Schneider (Leitung) Oliver Bickel Tobias Bohr Kai-Ulrich Dörries Marc Ehle Sascha Goetz [email protected] Stefan Krilcic [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Martin Koch Bernd Lehmann Jörn Meißner Lutz Schimanski Brian Zander [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515) René Rindert (Leitung) Morgan Kermel [email protected] [email protected] Patricia Lamas Laurence Payet [email protected] [email protected] +49 511 9818-8150 +49 511 9818-8150 Firmenkunden FX/MM +49 511 9818-4003 +49 511 9818-4006 Julien Marchand Andreas Raimchen Udo A. Schacht Marco da Silva Lutz Ulbrich [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Collat. Mgmt / Repos Cust. Exec. & Trading Frequent Issuers Structured Products +49 511 9818-9200 +49 511 9818-9480 +49 511 9818-9640 +49 511 9818-9670 Corporate Sales Schiffe / Flugzeuge Immobilien / Strukturierte Finanzierung Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600) Thomas Cohrs (Leitung) Annika Haß Axel Hinzmann Thomas Höfermann Alexander Malitsky [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Financial Markets Trading Corporates Covereds / SSAs Financials Governments Länder & Regionen +49 511 9818-9690 +49 511 9818-8040 +49 511 9818-9490 +49 511 9818-9660 +49 511 9818-9550 Fixed Income Research Seite 13 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Wichtige Hinweise Die vorstehende Studie ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“). Die NORD/LB unterliegt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main. Diese Studie richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Griechenland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Estland, Lettland und Litauen (alle vorgenannten Personen werden nachfolgend als „relevante Personen“ bezeichnet). Die in dieser Studie untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Studie vertrauen. Insbesondere darf weder diese Studie noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Studie und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Studie einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unserer Analysten dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre die Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Studie vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Studie in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen und können sich jederzeit ändern, ohne dass dies notwendig angekündigt oder publiziert wird. Eine Garantie für die fortgeltende Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Studie stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Studie stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Studie dar. Die in dieser Studie Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet und sollten daher nicht allein aufgrund diese Studie erworben werden. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Studie sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Studie in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- Liquiditäts- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die Weitergabe dieser Studie an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Studie ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Fixed Income Research Seite 14 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Diese Studie wird im Vereinigten Königreich durch NORD/LB London Branch verbreitet. NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und für die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich der Aufsicht durch die Financial Services Authority. Diese Studie stellt „Financial Promotion“ im Sinne der Regelungen der Financial Services Authority dar. Relevante Empfänger im Vereinigten Königreich sollten sich mit jeglicher Anfrage an NORD/LB’s London Branch, Investment Banking Department, Telephone: 0044 2079725400 wenden. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Studie wurde nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (die am 1. Januar 2009 mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“) fusioniert wurde) gebilligt. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Diese Studie wird in Estland durch die NORD/LB verbreitet. Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Empfänger dieser Studie sollte alle maßgeblichen Bedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen vor einer eigenen Entscheidung eingehend überprüfen und, soweit erforderlich, eigene dritte Berater hinzuziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Studie enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen geben die persönliche Ansicht der erstellenden Analysten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie wieder und sollten vom Empfänger daher nicht zur Grundlage einer möglichen Anlageentscheidung gemacht werden, solange dieser sich nicht von der NORD/LB hat bestätigen lassen, dass die hierin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen nach wie vor zutreffend und aktuell sind. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss 30. Juli 2015 13:00h Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach § 34b Abs. 1 WpHG und § 5 FinAnV Keine. Fixed Income Research Seite 15 von 16 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern. Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird wöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate Positiv: Neutral: Negativ: Relative Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich. Emittent / Anleihe Datum Empfehlung Fixed Income Research Anleihetyp Anlass Seite 16 von 16
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